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DayDreamer1 12.02.2011 14:03

Keylogger - free, sicher, transparent
 
Hallo liebe Foren-Mitglieder,

ich bitte um Rat bezüglich folgendem Problem:

Ich möchte auf meinem Rechner ein Keylogger-Programm installieren, um eine mögliche unberechtige Nutzung meiner Hardware während meiner Abwesenheit aufzuspüren.

Leider kenne ich mich bei den gängigen Keylogger-Programmen nicht aus, weshalb ich nicht weiß, welches ich installieren sollte. Vielleicht kann mir jemand was Gutes empfehlen. Folgende Features sollte es aber haben:

- free
- sicher: d.h. die keylogs werden nicht an dritte weitergeschickt o.ä.
- übersichtlich: in den logs sollte leicht nachvollziehbar, was unberechtigte Nutzer eingeben haben und wo (welche Applikation)
- inkognito: d.h. der unberechtigte Nutzer sollte vom Keylogger nichts mitkriegen

Wenn es sowas in der Art gibt, würde ich mich um einen entsprechenden Tipp sehr freuen.

Liebe Grüße
DayDreamer

markusg 12.02.2011 14:32

da wirst du hier denke ich keine hilfe bekommen.
hast du denn am pc passwörter engerichtet?

DayDreamer1 12.02.2011 16:30

Hmm, ich verstehe nicht ganz, warum ich hier keine Hilfe erwarten kann. Ist meine Frage nicht in Ordnung?

Mein PC ist mehr oder minder sicher. Es geht nur darum zu sehen, was Unbefugte so machen an meinem PC während meiner Abwesenheit.

markusg 12.02.2011 16:58

weil wir den leuten hier helfen schadsoftware von ihrem pc zu entfernen, nicht welche zu instalieren.
wenn dein pc sicher ist, haben unbefugte doch überhaupt keinen zugriff, denn das würde deiner aussage ja wiedersprechen

DayDreamer1 12.02.2011 17:56

Ich hab schon fast befürchtet, dass du nun auf die "Widersprüchlichkeit" meiner Aussage rumhacken musst.

Ich meinte mit "sicher" schlichtweg, dass mir keine allzugroße Gefahr droht durch Fremdnutzung. Ich würde nur gerne wissen, wer gegen meinen Willen was macht an meinem PC.

Ich verstehe nur nicht, warum ein Keylogger bei oben beschriebenem Zweck eine Schadsoftware ist.

markusg 12.02.2011 18:04

naja ein keylogger ist, wenn man ihn falsch einsetzt, eine schad software.
es gibt hier nun folgendes zu beachten:
- wie gesagt entfernen wir hier malware, wir helfen nicht welche zu instalieren.
- weiterhin haben wir ja nur dein wort, auf das wir uns verlassen müssten.
Nicht, dass ich dich als lügner bezeichnen möchte, aber man kann sich da nicht ganz sicher sein.
wenn dein pc nun durch passwörter gesichert ist, auch das bios. dort vllt noch den start von cds verbieten, und du niemandem die passwörter nennst, sollte der pc vor fremdzugriff geschützt sein.
zumal man sich sowieso viel eher gedanken machen sollte mit was für personen man umgang hatt, wenn man jemanden hat der einfach das zeug anderer benutzt.

DayDreamer1 12.02.2011 18:12

Nunja, ich kann die Zurückhaltung verstehen. Wie dem auch sei, ich bin in der Zwischenzeit fündig geworden und hab eines der Programme installiert.

Was mich nun interessieren würde (der ein oder andere mag nun schmunzeln), wie denn ein key logger effektiv entfernt werden kann. Die Frage dürfe nun hier im Forum berechtigt sein :).

Sobald ich den Echtzeitschutz (zum zwecke der Instaltion und des Tests hab ich den Echtzeitschutz ausgeschaltet) von Microsoft Essentials eingeschaltet habe, hat er das Ding erkannt und "entfernt". Die Datei konnte zwar über den Ausführ-Befehl nicht geöffnet werden, bei genauem Hinsehen war der entsprechende Ordner unter C:Windows-Pfad aber noch vorhanden und ich hab nochmal manuel "deinstalliert".

Wie kann ich sicherstellen, dass ein solches Programm effektiv entfernt wurde.

cronos 13.02.2011 12:46

Auf was für Ideen die Leute immer kommen. Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben... . :pfeiff:
Schon mal an einen einfachen Passwortschutz des PCs gedacht?

oraculum 13.02.2011 20:01

Dann schreib' Dir selber einen mit Delphi oder VB. Da kannst du denn alle Funktionen einbauen, die du brauchst und hast auch nichts zu befürchten ;-)

markusg 13.02.2011 20:57

Zitat:

Zitat von DayDreamer1 (Beitrag 619669)
Nunja, ich kann die Zurückhaltung verstehen. Wie dem auch sei, ich bin in der Zwischenzeit fündig geworden und hab eines der Programme installiert.

Was mich nun interessieren würde (der ein oder andere mag nun schmunzeln), wie denn ein key logger effektiv entfernt werden kann. Die Frage dürfe nun hier im Forum berechtigt sein :).

Sobald ich den Echtzeitschutz (zum zwecke der Instaltion und des Tests hab ich den Echtzeitschutz ausgeschaltet) von Microsoft Essentials eingeschaltet habe, hat er das Ding erkannt und "entfernt". Die Datei konnte zwar über den Ausführ-Befehl nicht geöffnet werden, bei genauem Hinsehen war der entsprechende Ordner unter C:Windows-Pfad aber noch vorhanden und ich hab nochmal manuel "deinstalliert".

Wie kann ich sicherstellen, dass ein solches Programm effektiv entfernt wurde.

und genau deswegen geben wir solche anleitungen hier nicht.
"denn sie wussten nicht was sie tun" ist hier das passende motto.
vllt sollte man einfach die finger davon lassen wenn man keine ahnung davon hatt.
weil man sich dann vllt sonst noch etwas ins haus hohlt, womit man am ende nicht mehr so glücklich ist.
welchen keylogger hast du überhaupt genommen?

felix1 13.02.2011 23:00

Zitat:

Zitat von markusg (Beitrag 619972)
und genau deswegen geben wir solche anleitungen hier nicht.
"denn sie wussten nicht was sie tun" ist hier das passende motto.
vllt sollte man einfach die finger davon lassen wenn man keine ahnung davon hatt.
weil man sich dann vllt sonst noch etwas ins haus hohlt, womit man am ende nicht mehr so glücklich ist.
welchen keylogger hast du überhaupt genommen?

Wobei hier noch keine rechtliche Bewertung stattgefunden hat. Nicht alles, was technisch möglich ist, hält einer juristischen Prüfung stand.

Felix

Shadow 14.02.2011 08:32

Nur so als kleiner Tipp an den TO:

Wenn du verhindern willst, dass jemand deinen PC nutzt, dann sperre ihn ordentlich.

Wenn du jemandem gestattest deinen PC zu nutzen und du spionierst ihn aus, dann machst du dich in der Regel strafbar. Ja, auch wenn es dein PC ist.

LaLa186 14.02.2011 18:06

Zitat:

Zitat von Shadow (Beitrag 620064)
Wenn du jemandem gestattest deinen PC zu nutzen und du spionierst ihn aus, dann machst du dich in der Regel strafbar. Ja, auch wenn es dein PC ist.

Ganz sicher? Oder eher ein Graubereich? Ein Internetcafé loggt ja in der Regel auch die Webseiten die ich angesurft habe, oder nicht?

Interessantes Thema! :applaus:

Shadow 14.02.2011 20:08

Die aufgerufenen Webseiten auch aus Eigenschutz mitprotokollieren und u.U. das Mitlesen bzw. Aufzeichnen von Briefe und private Mitteilungen, die jemand am Computer schreibt, sind zwei sehr deutlich unterschiedliche Sachen.

LaLa186 14.02.2011 21:56

Hey Shadow,

hab mich jetztm al ne Stunde durch diverse Foren und dem StGB gelesen. Ja ist ein ziehmlich heikles Thema! Selbst wenn Eltern ihre Kinder mit einem Keylogger "überwachen" kanns hier schon zu rießen Problemen kommen!

Mich interessieren solche Themen, ich hätte Jurist für Internetrecht werden sollen :lach:

LG LaLa

Acid303 15.02.2011 23:22

Ist doch ganz einfach. Wenn ich nicht will daß jemand meinen Rechner wärend meiner Abwesenheit benutzt, sperre ich ihn. Da muss ich mir nix installen was alles mögliche mitloggt und mir evtl. noch was ins System holt. Ob da jetzt iwas rechtlich in ner Grauzone is oder nich is egal.

Gruß

Acid
:kaffee:

Shadow 16.02.2011 19:27

Zitat:

Zitat von Acid303 (Beitrag 620833)
Wenn ich nicht will daß jemand meinen Rechner wärend meiner Abwesenheit benutzt, sperre ich ihn.

Habe ich ja oben geschrieben.
Es gibt aber tatsächlich den Fall, dass ich anderen Menschen den Zugriff auf den Rechner gestatte, aber nicht alles bzw. z.B. nicht will dass sie illegale Sites aufsuchen. Da muss man dann halt intelligenter vorgehen, ein Keylogger gehört aber definitiv nicht dazu und ist eben i.d.R. illegal.

Nachtrag: Mal ganz abgesehen davon, dass ein Keylogger ja niemals verhindert, dass jemand was macht, was ich nicht will.

over-clocker 25.02.2011 03:43

Sorry für die ausdrucksweise aber ist der kerl eig total bekloppt ??
soweit ich weis gibt es keine möglichkeit das windows passwort auszulesen ..
nur es zu resetten (und das geht erstaunlich schnell)

also sollte sich jemand an seinem pc zu schaffen machen müsste er es ja schnell merken da sein pw weg ist .

und wie markus schon sagte .. wenn ein bios pw gesetzt ist kann man nichtmal das, den das tool (ein beschnittenes modifiziertes linux) zum resetten des windows pw befindet sich auf einer cd oder usb stick .. von dem man booten muss

ich denke ehrer da will jemand seine schwester oder freundin ausspionieren ... lol ..
und wer ist eig so ........ und instaliert sich selbst keylogger ..warscheilich iwo aus google .. omg

Julieh 01.05.2011 01:58

Ganz ehrlich, es ist doch sogar Datenmissbrauch wenn er unerlaubt von Familienmitgliedern / Freunden die Tastenanschläge mitloggt.. oder irre ich mich?

Shadow 01.05.2011 09:35

Datenmissbrauch ist der falsche Begriff, aber es ist ein Straftatbestand und moralisch und ethisch unter aller Sau.

dante_fresh 02.05.2011 08:18

Ich denke auch, dass er jemanden ausspionieren will.
Denn um zu sehen, wer / ob sich einer während seiner Abwesenheit einloggt, benötigt man keinen Keylogger, sondern schaut einfach in den Ereignismonitor der Windows-Systemsteuerung. :stirn:

krka 02.05.2011 15:48

Google mal nach dem Refog Free Keylogger. Ist kostenlos und legal.

Shadow 02.05.2011 18:06

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 651487)
Ist kostenlos und legal.

Was schreibst du da für einen elenden Mist! :headbang:
Der Einsatz ist einfach illegal. Und wir helfen hier niemandem, der offensichtlich, wahrscheinlich oder möglicherweise Illegales vorhat oder schon durchzieht! :snyper:
Und dafür ist jetzt egal, ob ein Programm für sich tatsächlich legal ist oder dies nur behauptet. Der Zweck ist mal ganz sicher der entscheidende Knackpunkt. Wenn du dies nicht kapierst, bist du hier eher nicht am richtigen Platz. :daumenrunter:

Damit es auch simple Gemüter kapieren: Ein Diktiergerät ist erst mal legal. Damit unberechtig (was die Regel wäre!) Telefongespräche heimlich mitzuschneiden ist eine Straftat.

krka 02.05.2011 20:13

Ihm zu unterstellen, er habe illegales vor oder zieht es schon durch ist absolut grotesk. Die Software Refog Free Keylogger ist frei erhältlich und für den gedachten Einsatz legal. Solange keiner beweist, dass er diese Software illegal einsetzten will, helfe ich ihm bei seinem Problem gerne weiter. Man kann womöglich sämtliche Fremdhilfe in irgend einer Weise negativ in Anspruch nehmen, aber sollte man diese Tatsache als Grundlage für die Hilfestellung in einem öffentlichen Forum nehmen? Sicher nicht.

Shadow 02.05.2011 21:09

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 651734)
Ihm zu unterstellen, er habe illegales vor oder zieht es schon durch ist absolut grotesk.

Ist nicht grotesk. Es ist aber grotesk wenn du glaubst, du könntest hier die Linie des Forums verlassen, die einige verdiente Forenmitglieder wie markusg in diesem Thread aufgezeigt haben.
Wenn du nicht den Unterschied erkennen kannst zwischen scheinbar nicht verboten (Software) und sehr kritischem Einsatz der meistens (!) verboten ist, dann hast du ein Problem. Dies Problem habe dann aber bitte nicht hier in diesem Forum. Wir helfen hier nicht beim abhören oder mitprotokollieren jedes Tastendruckes, gerade weil wir die Legalität nicht überprüfen können. Wer legal seine Mittarbeiter überwachen will, der muss sich halt an ein IT-Unternehmen wenden, der zur Not auch für die Illegalität mit haftet.
Wer seine eigenen Kinder so meint überwachen zu müssen, der braucht eine Hilfe, die wir ihm nicht geben können (Jugendamt, Erziehungsratgeber, Facharzt oder andere).
Alle anderen Szenarien sind so gut wie immer illegal, so etwas wird hier aus Prinzip nicht unterstützt und auch aus Haftungsgründen verbietet sich die Unterstützung.

dante_fresh 04.05.2011 08:57

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 651734)
Ihm zu unterstellen, er habe illegales vor oder zieht es schon durch ist absolut grotesk.

Was ist deiner Meinung nach die Funktion eines Keyloggers?

Schon der Versuch Daten auszuspähen ist eine Straftat! (§ 202c)
Resultat: 1 Jahr Freiheitsstrafe!

Sobald es in die Tat umgesetzt worden ist, tritt §202b in Kraft.
Resultat: 2 Jahre Freiheitsstrafe!


Lies dir doch bitte mal das Strafgesetzbuch ordentlich durch, bevor du in diesem Zusammenhang Hilfe geben möchtest! :headbang:

krka 04.05.2011 09:53

Beihilfe zu einer Straftat liegt nur dann vor, wenn ich vorsätzlich einem Täter helfe. Hier helfe ich nur einer Person, die ausgibt, völlig legal den Zugriff auf die eigenen Daten protokollieren zu wollen.

@dante_fresh: Dabei geht es nur um Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Ist hier nicht der Fall, also auch nicht zutreffend. Es handelt sich um seine eigenen Daten.

dante_fresh 04.05.2011 11:40

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 652564)
@dante_fresh: Dabei geht es nur um Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Ist hier nicht der Fall, also auch nicht zutreffend. Es handelt sich um seine eigenen Daten.

Das ist §202a des StGB!

Ich habe lediglich auf §202b und §202c verwiesen!

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 652564)
Hier helfe ich nur einer Person, die ausgibt, völlig legal den Zugriff auf die eigenen Daten protokollieren zu wollen.

:pfui:

Du hast wohl nicht ganz verstanden, wozu er den Keylogger einsetzen will!

Hier nochmal sein Anliegen:
Zitat:

Mein PC ist mehr oder minder sicher. Es geht nur darum zu sehen, was Unbefugte so machen an meinem PC während meiner Abwesenheit.
Sowas nennt man Abfangen von Daten und ist ebenso eine Verletzung der Privatsphäre! Selbst, wenn es im eigenen Haushalt geschieht. Die Daten (jeglicher Art) auf dem Computer zählen zum Briefgeheimnis und können hohe Strafen nach sich ziehen.
  • Um seinen PC vor Unbefugten zu schützen gibt es immernoch ein Benutzerkennwort.
  • Um zu sehen, wer sich wann angemeldet hat gibt es immernoch ein System-Log in der Computerverwaltung.
  • Um zu sehen, wer, wann, auf welcher Internetseite seine Kontonummern und Kennwörter eingegeben hat, holt sich einen Keylogger und wartet auf einen Brief von der Staatsanwaltschaft!

Shadow 04.05.2011 11:54

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 652564)
Beihilfe zu einer Straftat liegt nur dann vor, wenn ich vorsätzlich einem Täter helfe. Hier helfe ich nur einer Person, die ausgibt, völlig legal den Zugriff auf die eigenen Daten protokollieren zu wollen.

Du irrst. Erstens hat der TO nirgends ein Szenario geäußert, aus dem sich eine Legalität irgendwie ableiten ließe, daraus kann man wohl durchaus berechtigt auf das Gegenteil schließen :mad: und zweitens ist Beihilfe durchaus auch bei berechtigten Zweifeln möglich. :headbang:

Man darf auch den Kopf benutzen, aber ist halt nicht so toll.

DayOfFrettch 19.07.2011 23:43

Hi Ihr,
das Thema ist zwar alt aber ich möchte doch noch meinen Senf dazu geben. :rolleyes:

Der TO hat ganz klar erklärt das er etwas illegales vorhat. Er möchte mitschneiden was ein dritter an SEINEM Rechner macht. Das ist so wie er es vorhat illegal. Er schneidet Daten mit, die nicht für ihn bestimmt sind ohne Warnung. Nur weil ein dritter eine illegale Tat verübt darf man nicht illegal antworten.

Nur zum deutschen Rechtsverständnis: Wenn ein Einbrecher bei mir einbricht und mein Hund ihn verletzt bin ich zur Verantwortung zu ziehen. <- auch wenn es kurios wirkt aber so ist es richtig und gut so(keine Selbstjustiz).

Wollte ich nur loswerden da ich mir wirklich keinen einzigen legalen (und sinnvollen) Weg sehen einen Keylogger einzusetzen.

Sorry für das wiederbeleben von Toten :aufsmaul: :glaskugel2:

Schalke 19.07.2011 23:53

Zitat:

Zitat von DayOfFrettch (Beitrag 684721)

Sorry für das wiederbeleben von Toten :aufsmaul: :glaskugel2:

Amen:sleepy:

Bowerman 24.07.2011 16:44

Was ist das hier für ein Moralapostel-Forum? Nimm den von: disney.com

Shadow 24.07.2011 20:17

Trittst du immer in ein Forum mit einem Verstoß gegen die kurz vorher akzeptierten Nutzungsbedingungen ein?
Wenn dir diese Nutzungsbedingungen nicht passen, dann bleibe doch bitte draußen, wie wär dies?

Bowerman 29.07.2011 20:36

nur weil ich überqualifiziert bin wollt ihr mich abschieben?

Shadow 30.07.2011 09:55

Du bist maximal bald disqualifiziert :lach:
Beachte die Nutzungsbedingungen!

elfenkind 20.08.2011 04:37

also, wenn ich richtig verstanden habe, dann sind solche "keylogger" nichts anderes als trojaner!?
nun habe ich die hoffnung, dass ein nutzer am ihm zur verfügung gestellten pc merken kann, ob seine tätigkeiten aufgezeichnet werden. wo bleibt dann der respekt vor der privatsphäre des anderen?

Shadow 20.08.2011 08:37

Zitat:

Zitat von elfenkind (Beitrag 694996)
also, wenn ich richtig verstanden habe, dann sind solche "keylogger" nichts anderes als trojaner!?

Nein, absolut nicht!
Auch wenn es leider auch hier und leider nicht nur von fachfernen Personen (aus unterschiedlichen Gründen) falsch gehandhabt wird.
Der Begriff "Trojaner" bezeichnet nur den Weg, den eine Malware zum Kunden nimmt und zwar die Form analog zum Trojanischen Pferd in der griechischen Sagenwelt, die Vortäuschung eines wie auch immer nützlichen Scheins bei bösem Inhalt. Was der Inhalt ist, was das Böse ist, ist davon vollkommen unabhängig. Es kann ein Keylogger sein, es kann ein Backdoor sein, es kann ein "Downloader" sein, es kann aber auch jede andere Form einer Malware sein.
Wenn AV-Hersteller eine Malware z.B. als Trojan.Downloader.XY bezeichnen, dann ist die Malware einfach ein Downloader (vereinfacht ein Programm was "beliebige" weitere Malware (unbemerkt) herunterlädt, nachlädt) der sich (typischerweise oder erstmals) auf dem Weg eines Trojaners verbreitet.


Zitat:

Zitat von elfenkind (Beitrag 694996)
nun habe ich die hoffnung, dass ein nutzer am ihm zur verfügung gestellten pc merken kann, ob seine tätigkeiten aufgezeichnet werden.

Bei halbwegs gut programmierter Softare (oder Hardware) eher nicht so einfach.
Zitat:

Zitat von elfenkind (Beitrag 694996)
wo bleibt dann der respekt vor der privatsphäre des anderen?

Äh? Natürlich magst und kannst du bei jeder kriminellen Tätigkeit die Frage nach Moral und Ethik stellen, aber diese Absenz von Respekt vor Moral, Ethik, Gesetzen, Privatsphäre ist irgendwie "systembedingt". Dein Einwand ist allerdings vollkommen richtig, wenn du damit auf den TO und ein paar seiner geistigen Kollegen zielst. Das "Nette" daran ist die teilweise typische Ausblendung, verquere Rechtfertigung und sehr eigenwillig-subjektive Auslegung üblicher gesellschaftlicher Normen. Zum Teil aber auch die "interessante" Erfahrung, dass manche Regeln "nicht so eng" gesehen werden, wenn die Chance nicht erwischt zu werden sehr hoch ist und/oder um nicht greifbare Dinge, nicht sichtbare Schädigungen geht. Führt hier jetzt aber etwas weit in andere Sphären :lach:

l1ke_me 24.09.2011 01:25

Zitat:

Zitat von dante_fresh (Beitrag 652542)
Was ist deiner Meinung nach die Funktion eines Keyloggers?

Schon der Versuch Daten auszuspähen ist eine Straftat! (§ 202c)
Resultat: 1 Jahr Freiheitsstrafe!

Sobald es in die Tat umgesetzt worden ist, tritt §202b in Kraft.
Resultat: 2 Jahre Freiheitsstrafe!


Lies dir doch bitte mal das Strafgesetzbuch ordentlich durch, bevor du in diesem Zusammenhang Hilfe geben möchtest! :headbang:

Es geht hier um sein Kind. Da tritt das Gesetz bzw der Paragraph nicht in Kraft da zu jung.

Ich bin zwar neu hier. Hab mir jetzt ein bisschen was durchgelesen aber im Grunde muss nur einer einen Thread "Netzwerküberwachung" aufmachen und geholfen wird einem nicht. Und sei es die plausiebelste Erklärung. Geglaubt wird es von manchen Usern sowieso nie, da sie immer das schlimmste vermuten (anscheinend).

Larusso 24.09.2011 11:42

Zitat:

Es geht hier um sein Kind. Da tritt das Gesetz bzw der Paragraph nicht in Kraft da zu jung.
Was wenn nicht ?

Woher sollen wir wissen das er die Wahrheit schreibt ?

Und jetzt lass mal das Themen ausgraben -.-


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