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Acid303 15.02.2011 23:22

Ist doch ganz einfach. Wenn ich nicht will daß jemand meinen Rechner wärend meiner Abwesenheit benutzt, sperre ich ihn. Da muss ich mir nix installen was alles mögliche mitloggt und mir evtl. noch was ins System holt. Ob da jetzt iwas rechtlich in ner Grauzone is oder nich is egal.

Gruß

Acid
:kaffee:

Shadow 16.02.2011 19:27

Zitat:

Zitat von Acid303 (Beitrag 620833)
Wenn ich nicht will daß jemand meinen Rechner wärend meiner Abwesenheit benutzt, sperre ich ihn.

Habe ich ja oben geschrieben.
Es gibt aber tatsächlich den Fall, dass ich anderen Menschen den Zugriff auf den Rechner gestatte, aber nicht alles bzw. z.B. nicht will dass sie illegale Sites aufsuchen. Da muss man dann halt intelligenter vorgehen, ein Keylogger gehört aber definitiv nicht dazu und ist eben i.d.R. illegal.

Nachtrag: Mal ganz abgesehen davon, dass ein Keylogger ja niemals verhindert, dass jemand was macht, was ich nicht will.

over-clocker 25.02.2011 03:43

Sorry für die ausdrucksweise aber ist der kerl eig total bekloppt ??
soweit ich weis gibt es keine möglichkeit das windows passwort auszulesen ..
nur es zu resetten (und das geht erstaunlich schnell)

also sollte sich jemand an seinem pc zu schaffen machen müsste er es ja schnell merken da sein pw weg ist .

und wie markus schon sagte .. wenn ein bios pw gesetzt ist kann man nichtmal das, den das tool (ein beschnittenes modifiziertes linux) zum resetten des windows pw befindet sich auf einer cd oder usb stick .. von dem man booten muss

ich denke ehrer da will jemand seine schwester oder freundin ausspionieren ... lol ..
und wer ist eig so ........ und instaliert sich selbst keylogger ..warscheilich iwo aus google .. omg

Julieh 01.05.2011 01:58

Ganz ehrlich, es ist doch sogar Datenmissbrauch wenn er unerlaubt von Familienmitgliedern / Freunden die Tastenanschläge mitloggt.. oder irre ich mich?

Shadow 01.05.2011 09:35

Datenmissbrauch ist der falsche Begriff, aber es ist ein Straftatbestand und moralisch und ethisch unter aller Sau.

dante_fresh 02.05.2011 08:18

Ich denke auch, dass er jemanden ausspionieren will.
Denn um zu sehen, wer / ob sich einer während seiner Abwesenheit einloggt, benötigt man keinen Keylogger, sondern schaut einfach in den Ereignismonitor der Windows-Systemsteuerung. :stirn:

krka 02.05.2011 15:48

Google mal nach dem Refog Free Keylogger. Ist kostenlos und legal.

Shadow 02.05.2011 18:06

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 651487)
Ist kostenlos und legal.

Was schreibst du da für einen elenden Mist! :headbang:
Der Einsatz ist einfach illegal. Und wir helfen hier niemandem, der offensichtlich, wahrscheinlich oder möglicherweise Illegales vorhat oder schon durchzieht! :snyper:
Und dafür ist jetzt egal, ob ein Programm für sich tatsächlich legal ist oder dies nur behauptet. Der Zweck ist mal ganz sicher der entscheidende Knackpunkt. Wenn du dies nicht kapierst, bist du hier eher nicht am richtigen Platz. :daumenrunter:

Damit es auch simple Gemüter kapieren: Ein Diktiergerät ist erst mal legal. Damit unberechtig (was die Regel wäre!) Telefongespräche heimlich mitzuschneiden ist eine Straftat.

krka 02.05.2011 20:13

Ihm zu unterstellen, er habe illegales vor oder zieht es schon durch ist absolut grotesk. Die Software Refog Free Keylogger ist frei erhältlich und für den gedachten Einsatz legal. Solange keiner beweist, dass er diese Software illegal einsetzten will, helfe ich ihm bei seinem Problem gerne weiter. Man kann womöglich sämtliche Fremdhilfe in irgend einer Weise negativ in Anspruch nehmen, aber sollte man diese Tatsache als Grundlage für die Hilfestellung in einem öffentlichen Forum nehmen? Sicher nicht.

Shadow 02.05.2011 21:09

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 651734)
Ihm zu unterstellen, er habe illegales vor oder zieht es schon durch ist absolut grotesk.

Ist nicht grotesk. Es ist aber grotesk wenn du glaubst, du könntest hier die Linie des Forums verlassen, die einige verdiente Forenmitglieder wie markusg in diesem Thread aufgezeigt haben.
Wenn du nicht den Unterschied erkennen kannst zwischen scheinbar nicht verboten (Software) und sehr kritischem Einsatz der meistens (!) verboten ist, dann hast du ein Problem. Dies Problem habe dann aber bitte nicht hier in diesem Forum. Wir helfen hier nicht beim abhören oder mitprotokollieren jedes Tastendruckes, gerade weil wir die Legalität nicht überprüfen können. Wer legal seine Mittarbeiter überwachen will, der muss sich halt an ein IT-Unternehmen wenden, der zur Not auch für die Illegalität mit haftet.
Wer seine eigenen Kinder so meint überwachen zu müssen, der braucht eine Hilfe, die wir ihm nicht geben können (Jugendamt, Erziehungsratgeber, Facharzt oder andere).
Alle anderen Szenarien sind so gut wie immer illegal, so etwas wird hier aus Prinzip nicht unterstützt und auch aus Haftungsgründen verbietet sich die Unterstützung.

dante_fresh 04.05.2011 08:57

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 651734)
Ihm zu unterstellen, er habe illegales vor oder zieht es schon durch ist absolut grotesk.

Was ist deiner Meinung nach die Funktion eines Keyloggers?

Schon der Versuch Daten auszuspähen ist eine Straftat! (§ 202c)
Resultat: 1 Jahr Freiheitsstrafe!

Sobald es in die Tat umgesetzt worden ist, tritt §202b in Kraft.
Resultat: 2 Jahre Freiheitsstrafe!


Lies dir doch bitte mal das Strafgesetzbuch ordentlich durch, bevor du in diesem Zusammenhang Hilfe geben möchtest! :headbang:

krka 04.05.2011 09:53

Beihilfe zu einer Straftat liegt nur dann vor, wenn ich vorsätzlich einem Täter helfe. Hier helfe ich nur einer Person, die ausgibt, völlig legal den Zugriff auf die eigenen Daten protokollieren zu wollen.

@dante_fresh: Dabei geht es nur um Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Ist hier nicht der Fall, also auch nicht zutreffend. Es handelt sich um seine eigenen Daten.

dante_fresh 04.05.2011 11:40

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 652564)
@dante_fresh: Dabei geht es nur um Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Ist hier nicht der Fall, also auch nicht zutreffend. Es handelt sich um seine eigenen Daten.

Das ist §202a des StGB!

Ich habe lediglich auf §202b und §202c verwiesen!

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 652564)
Hier helfe ich nur einer Person, die ausgibt, völlig legal den Zugriff auf die eigenen Daten protokollieren zu wollen.

:pfui:

Du hast wohl nicht ganz verstanden, wozu er den Keylogger einsetzen will!

Hier nochmal sein Anliegen:
Zitat:

Mein PC ist mehr oder minder sicher. Es geht nur darum zu sehen, was Unbefugte so machen an meinem PC während meiner Abwesenheit.
Sowas nennt man Abfangen von Daten und ist ebenso eine Verletzung der Privatsphäre! Selbst, wenn es im eigenen Haushalt geschieht. Die Daten (jeglicher Art) auf dem Computer zählen zum Briefgeheimnis und können hohe Strafen nach sich ziehen.
  • Um seinen PC vor Unbefugten zu schützen gibt es immernoch ein Benutzerkennwort.
  • Um zu sehen, wer sich wann angemeldet hat gibt es immernoch ein System-Log in der Computerverwaltung.
  • Um zu sehen, wer, wann, auf welcher Internetseite seine Kontonummern und Kennwörter eingegeben hat, holt sich einen Keylogger und wartet auf einen Brief von der Staatsanwaltschaft!

Shadow 04.05.2011 11:54

Zitat:

Zitat von krka (Beitrag 652564)
Beihilfe zu einer Straftat liegt nur dann vor, wenn ich vorsätzlich einem Täter helfe. Hier helfe ich nur einer Person, die ausgibt, völlig legal den Zugriff auf die eigenen Daten protokollieren zu wollen.

Du irrst. Erstens hat der TO nirgends ein Szenario geäußert, aus dem sich eine Legalität irgendwie ableiten ließe, daraus kann man wohl durchaus berechtigt auf das Gegenteil schließen :mad: und zweitens ist Beihilfe durchaus auch bei berechtigten Zweifeln möglich. :headbang:

Man darf auch den Kopf benutzen, aber ist halt nicht so toll.

DayOfFrettch 19.07.2011 23:43

Hi Ihr,
das Thema ist zwar alt aber ich möchte doch noch meinen Senf dazu geben. :rolleyes:

Der TO hat ganz klar erklärt das er etwas illegales vorhat. Er möchte mitschneiden was ein dritter an SEINEM Rechner macht. Das ist so wie er es vorhat illegal. Er schneidet Daten mit, die nicht für ihn bestimmt sind ohne Warnung. Nur weil ein dritter eine illegale Tat verübt darf man nicht illegal antworten.

Nur zum deutschen Rechtsverständnis: Wenn ein Einbrecher bei mir einbricht und mein Hund ihn verletzt bin ich zur Verantwortung zu ziehen. <- auch wenn es kurios wirkt aber so ist es richtig und gut so(keine Selbstjustiz).

Wollte ich nur loswerden da ich mir wirklich keinen einzigen legalen (und sinnvollen) Weg sehen einen Keylogger einzusetzen.

Sorry für das wiederbeleben von Toten :aufsmaul: :glaskugel2:


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