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Jeden Tag eine gute Nachricht. " Das Landgericht Berlin untersagt in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 14. Januar 2003 (Aktenzeichen 15 O 420/02) den unerwünschten Versand von SMS-Werbung als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers. Nach Ansicht des Gerichts ist die bisherige Rechtsprechung bezüglich E-Mail-Werbung auch auf SMS-Spam übertragbar.[...]" Den ganzen Artikel gibt es hier: Link: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-05.03.03-001/ Gruß! MyThinkTank |
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