Trojaner-Board

Trojaner-Board (https://www.trojaner-board.de/)
-   Überwachung, Datenschutz und Spam (https://www.trojaner-board.de/uberwachung-datenschutz-spam/)
-   -   brauche hilfe - eusms - ip (https://www.trojaner-board.de/28546-brauche-hilfe-eusms-ip.html)

p.d.records 18.04.2006 14:25

brauche hilfe - eusms - ip
 
Hi

Hallo ich hoffe mal das das forum hier passt :dummguck:
Also zu meiner Frage: Ich habe mich in diesem Jahr bei Eusms also eig Youminder.com angemeldet wo mit 100 frei sms geworben wurde. Ganz unten Stand dann natürlich was von 99,95 Anmeldungsgebühr. Das habe ich von einem Freund erfahren dem ich die Website wegen den 100 frie sms empfohlen hatte. Naja dacht ich, hat ja nur 1 sms geschickt, gleich mal vertrag kündigen innerhalb 14 tagen. Als antwort kam dann direkt dass die kündigung nicht möglich seie da ich den service auch schon benutzt hatte. Ich bin erst 17 jahre und habe dann auch mit denen telefoniert und meine mutter, und ich wurde darum gbent eine kopie meines personalausweises hinzuschicken. Leider wird das für die bestimmt kein beweis sein, da ich nur falsche Daten (Name, addresse tel nr) usw angegeben, nur die emailaddresse ist richtig. D.h. das auf der kopie vom personalausweis ein anderer name steht als die denken dass ich heise.

So und nu meine frage, da ich nur falsche daten angegeben habe, könnte ich nicht einfach meinen email account abmelden? haben die dann noch ne möglichkeit mich zu finden?Oder lieber ausweis hinschicken, aber dann haben sie meinen namen und addresse und zwar den richtigen.

Und bevor jmd denkt, dass soll ne anleitung zum abzocken werden odda so, der sollte sich das mal ansehn.

h**p://www.google.de/search?hl=de&q=eusms+abzocke&btnG=Suche&meta=

Vielen DAnk
MFG Peter

Shadow 18.04.2006 14:53

Ich würde da mal einen Rechtsanwalt oder wegen der Kosten erst vielleicht mal in der nächsten Verbraucherberatung nachfragen.
Eine Rechtsberatung darf dir hier i.Allg. nicht gegeben werden.
Wenn du alle Daten falsch angegeben hast (ausser der E-Mail-Adresse) könnte man u.U. dies so auslegen dass dies aber deinerseits auch schon wieder in Richtung (versuchtem) Betrug geht.
Klicke nicht auf alles was hübsch klingt, erst denken!
Und nein, fühle dich nicht als Opfer einer unserösen Firma, denke darüber nach, du hast auch nicht besser gehandelt. (Allerdings ist dein Handeln nicht gewerblich und du nach eigener Aussage noch jugendlich.)

p.d.records 18.04.2006 18:01

Hey Leute, danke schonmal für die antworten.

Aber ihr versteht nicht, wo soll ich nun mal schnell 100€ hernehmen? Es ist ja nicht so dass ich mich einfach immer mal irgendow anmelde!! Sondern ichhabs jetzt einmal verzoggt, und will eig nur wissen ob die mich finden können! Über IP oder Handynr.?

ICH SCHWÖRE EUCH DASS DAS KEIN ABSICHTLICHER BETRUG WAR!!

eusms 22.04.2006 13:40

Diese Website wird Ihnen mit weiteren Informationen weiterhelfen können:
www.eu-sms.com/info_de.html

Ich kann Ihnen nur davon abraten, die Angelegenheit zu ignorieren. Für den Fall, dass der Dienst genutzt wurde, und die postalische Rechnung als unzustellbar zurück kommt, würden wir im Regelfall Strafanzeige wegen Leistungskreditbetrug gegen Unbekannt erstatten.
Teilen Sie uns Ihre korrekte Daten mit und schicken Sie uns eine Ausweiskopie zu, um die Angelegenheit zu klären. Wir sind immer zum Dialog bereit.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unter 0641 / 9841 - 0 (normale Telefongebühren) an.

eusms Support
IgluSoft Medien GmbH

Shadow 22.04.2006 16:38

Schön das die Gegenpartei auch liest und schreibt. Der Link könnte - wenn p.d.records hier wahrheitsgemäß geschrieben hat - tatsächlich für ihn hilfreich sein.
Übrigens: Website != Webseite - aber Englisch ist nicht so einfach. ;)
Wichtig (u.A.) für p.d.records
Zitat:

Zitat von eu-sms Webseite
Kann ein Minderjähriger eine Anmeldung durchführen?
Generell lehnen wir Verträge, die Minderjährige mit uns versuchen zu schließen, ab. Wir bitten um die Zusendung einer schriftlichen Genehmigung der Erziehungsberechtigten, wenn ein solcher Vertragsabschluß ermöglicht werden soll.
Mein Kind hat einen Vertragsabschluß unter Zuhilfenahme eines falschen Geburtsdatums durchgeführt
Wir fragen vor einem Vertragsabschluß das Geburtsdatum eines Kunden ab. Ist ein Neukunde demnach unter 18 Jahren, so fordern wir ihn auf, eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Verfügung zu stellen und lehnen den Vertragsschluß ab.
Ist ein Neukunde dem Geburtsdatum nach volljährig, so sieht er, neben seinen anderen Daten, das angegebene Geburtsdatum auf einem Kontrollblatt. Wir fordern die Person auf, die Richtigkeit der angegebenen Daten zu bestätigen bzw. die Daten ggf. zu korrigieren. Erst, wenn dieses Kontrollblatt durch den Kunden gebillgit wird, werden die Kundendaten an uns übermittelt und wir entscheiden, ob wir einen Vertrag abschließen.
Sollte Ihr Kind entsprechend vorgegangen sein, und wir dem Vertragsschluß zugestimmt haben, so kontaktieren Sie uns bitte umgehend, um den Schaden möglichst gering zu halten. Wir werden Sie bitten, uns einen Nachweis zu erbringen, dass unser vermeintlich volljähriger Vertragspartner minderjährig ist. Dazu bitten wir in der Regel um die Kopie eine amtlichen Dokuments.

Wir möchten betonen, dass eine derartige Angelegenheit für uns als Unternehmen genauso ärgerlich ist wie für Sie als Eltern. Wir sind zu keinem Zeitpunkt bestrebt, Verträge mit Minderjährigen einzugehen.

(Schreibfehler gehören zum Original)
Ich würde trotzdem vorher(!) mal bei Verbraucherberatung und/oder Rechtsanwalt nachfragen. Allerdings kann es sein das EU-SMS tatsächlich einen solchen Sachverhalt für beide Seiten zufriedenstellend löst.



Habe übrigens meine Zweifel das eine "Gebühr" für eine Rechnung rechtmäßig ist, ganz abgesehen davon das EUSMS im juristischen Sinn keine Gebühren erheben darf/kann (im alltäglich Sprachgebrauch aber nicht unüblich).

eusms 22.04.2006 19:02

Zitat:

Zitat von Shadow
[...] abgesehen davon das EUSMS [...]

Jaja, Rechtschreibfehler ;-)


Zitat:

Ich würde trotzdem vorher(!) mal bei Verbraucherberatung und/oder Rechtsanwalt nachfragen.
Selbstverständlich, bitte. Allerdings verhalten wir uns vollkommen rechtskonform, die Kosten kann man sich also eigentlich sparen.


Zitat:

Habe übrigens meine Zweifel das eine "Gebühr" für eine Rechnung rechtmäßig ist, ganz abgesehen davon das EUSMS im juristischen Sinn keine Gebühren erheben darf/kann (im alltäglich Sprachgebrauch aber nicht unüblich).
Wir versenden natürlich auch keine Gebührenbescheide. Sicherlich ist die Formulierung einer "Rechnungsgebühr" für den Konsumenten einfacher zu verstehen als ein "Rechnungsentgelt" - daher haben wir uns für diese Wortwahl entschieden.

Bei Fragen können wir selbst - wie gesagt - oft viel besser weiterhelfen als ein Forum. Deshalb bitte einfach unter 0641 9841 0 anrufen.

eusms Support
IgluSoft Medien GmbH

Shadow 22.04.2006 19:28

Ich unterscheide zwischen Schreibfehlern bei einem Forenbeitrag und Schreibfehlern auf einer Webseite - passieren können natürlich beide, Webseiten lasse ich korrekturlesen.

Viele (eigentlich alle) Unternehmen behaupten von sich, sich rechtskonform zu verhalten (und auch fast alle Autofahrer behaupten dies). Trotzdem sind sogar viele AGB nicht rechtskonform. Ich unterstelle damit EUSMS nicht, dass sie nicht rechtskonform handeln würden!
Als Betroffener würde ich aber gerne vorher Bescheid wissen.
Außer EUSMS sagt, "Nachweis der Minderjährigkeit reicht uns, wir verzichten bei Auflösung des 'Vertrages' auf jegliche Kostenerstattungen".
Glaube ich aber nicht - denn tatsächlich sind ja Kosten entstanden.
In wie weit der Taschengeldparagraf hier greift und wie er hier greift? Sind 100 € eigene Mittel bei einem 17-Jährigen oder nicht? Hat EUSMS genügend getan um die Altersverifikation durchzuführen? Wie wirken sich die falschen weiteren Angaben aus?
... und meine Jura-Vorlesungen waren Theorie und sind 20 Jahre her. :D

Man kann auch anrufen, mehr als maximal € 100,- sollte es ja nicht kosten können und die wollen RA oder Verbraucherberatung ja vielleicht auch recht schnell. :confused:
Und man sollte sich seiner Taten stellen, ist auf Dauer besser.

eusms 22.04.2006 19:34

Zitat:

Zitat von Shadow
Außer EUSMS sagt, "Nachweis der Minderjährigkeit reicht uns, wir verzichten bei Auflösung des 'Vertrages' auf jegliche Kostenerstattungen".
Glaube ich aber nicht - denn tatsächlich sind ja Kosten entstanden.

BGB § 826 und § 828 finden bei uns in so einem Fall dann Anwendung.

Es steht aber selbstverständlich jedem frei, dies zu prüfen bzw. sich professioneller Hilfe zu bedienen, um dies zu prüfen.

*Christian* 22.04.2006 20:04

Verstoß gegen die guten Sitten? :balla:

Sunny 22.04.2006 20:13

Leitsatz zu § 826 BGB

Zu den Voraussetzungen eines auf § 826 BGB gegründeten Anspruchs auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid.

*Wegen einer abgesandten SMS``?*

Muss man nicht verstehen...

Shadow 22.04.2006 20:19

Danke, ich finde zumindest diese offene Stellungnahme durchaus begrüßenswert.
Auch wenn ich persönlich jetzt mal (nach Darstellung des TO!) §826 (vorsätzliche Schädigung) nicht annehmen würde. Ob ein 17-Jähriger aber unbedingt zu blöd ist (§828), zu erkennen (erkennen zu können), dass dem anderen Kosten entstehen (= Schaden) wenn dieser eine Leistung bringt? (nicht dran denken, ist keine zulässige Ausrede!)

Zitat:

Zitat von *Christian*
Verstoß gegen die guten Sitten? :balla:

=> falsche Angaben im Vertrag
Zitat:

Zitat von BGB
$828
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Sehe hier nichts von Zwangsvollstreckung

*Christian* 22.04.2006 21:01

Naja, es ist sicherlich schwierig, dass falsche Angaben in einem Vertrag gleich als Verstoss gegen die guten Sitten anzusehen sind.

Was wäre denn ein Verstoß gegen die guten Sitten?
Darüber kann man sich ja in einer Gesellschaft gar nicht im Klarem sein bzw. muss auch der "Wandel der Gesellschaft" berücksichtigt werden. Genau aus diesen beiden Gründen ist der Tatbestand "gute Sitten" ein unbestimmter Rechtsbegriff.

Ich glaube allerdings nicht, dass es jemanden gelingt, einen SE-Anspruch denjenigen gegenüber zu stellen, der "lediglich" falsche Angaben in einem Vertrag gemacht hat, wenn er sich NUR auf 826 stützt.

Allerdings habe ich mit Leistungs- und Schuldrecht auch weniger zu tun.
Vielleicht lässt sich ja mal jemand unverbindlich die Rechtslage erklären: http://www.frag-einen-anwalt.de

Shadow 23.04.2006 09:43

Zitat:

Zitat von *Christian*
Naja, es ist sicherlich schwierig, dass falsche Angaben in einem Vertrag gleich als Verstoss gegen die guten Sitten anzusehen sind.

Juristisch? Weiß ich nicht.
Im landläufigen Sinn würde ich es eindeutig bejahen, im juristischen Sinn und im diesen Fall kann ich es nicht sagen, da mir hier jeglicher "Praxisbezug", Information, etc. fehlt, wie geurteilt wird.
In anderen Fällen wäre ein vorsätzlicher Falsch-Eintrag von persönlichen Daten in Verträge, sicherlich deutlich mehr als nur ein Verstoß gegen die Guten Sitten.
Zitat:

Zitat von *Christian*
Was wäre denn ein Verstoß gegen die guten Sitten?
Darüber kann man sich ja in einer Gesellschaft gar nicht im Klarem sein bzw. muss auch der "Wandel der Gesellschaft" berücksichtigt werden. Genau aus diesen beiden Gründen ist der Tatbestand "gute Sitten" ein unbestimmter Rechtsbegriff.

Vollkommen richtig. Aber auch wegen des Wandels wurde der Gummi-Begriff in die Gesetze geschrieben, so muss nicht alle 10 Jahre deshalb das Gesetz geändert werden.

eusms 23.04.2006 15:23

Zitat:

Zitat von Shadow
Auch wenn ich persönlich jetzt mal (nach Darstellung des TO!) §826 (vorsätzliche Schädigung) nicht annehmen würde.

Die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen hat ja durchaus einen Sinn, denn sie sind mit vertraglichen Strukturen weniger gut vertraut und bei Minderjährigen kann es daher durchaus aus Unachtsamkeit dazu kommen, dass wichtige Punkte übersehen werden.

Allerdings treffen hier folgende Punkte zu:

Niemand wählt aber aus "Dummheit" oder "Unkenntnis" ein falsches Geburtsdatum aus. Dies tut nur, wer WEISS, dass er "normalerweise" nicht berechtigt ist, den Vertrag zu schließen.

Wer falsche Daten eingibt, MUSS sich darüber im Klaren sein, dass der Vertragspartner dadruch geschädigt werden dürfte. Wenn ein Unternehmen erwarten würde, Phantasiedaten zu erhalten, müßte er keine abfragen (ich ginge sogar soweit, in der Abfrage von persönliche Daten, die niemand benötigt, einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz zu sehen.). Fragt jemand diese Daten ab, möchte er sie entweder zum Rechnungsversand, oder zur Zusendung von Werbung nutzen. Folglich: IMMER, wenn Daten abgefragt und falsche Daten eingegeben werden, findet eine vorsätzliche Schädigung statt. Dies gilt natürlich auch für alle kostenlosen Services im Internet, die ja von Werbung (und sei es nur geo-targetted Bannerwerbung) leben.
Und die Schädigung eines Dritten verstößt sicherlich gegen die guten Sitten. "Donald Duck" ist bestimmt auf KEINER registrierungspflichtigen Internetseite willkommen.

Shadow 23.04.2006 18:36

Ich nix RA. Unter vorsätzlicher Schädigung verstehe ich eine Schädigung die in dem Bewusstsein jemanden zu schädigen durchgeführt wurde.
Wie dies jetzt von Juristen gemeint ist und vorallem von Gerichten (jeweils) gesehen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Natürlich hast du recht, dass ein (mich mal selbst zitierend) 17-Järiger der nicht ganz blöd ist, erkennen kann, dass er eine Leistung erlangen will und dass eine Leistung immer "irgendwas" kostet (auch der "Support" hier im Forum kostet! Nur trägt der Forenbetreiber (egal wie jetzt finanziert) nakten Forenkosten und das "Hilfeteam" zahlt mit einem Teil seiner Freizeit).
Die Eingabe der falschen Daten ist natürlich vorsätzlich. Ob dieser Vorsatz auch auf den Schaden juristisch übergeht kann ich nicht sagen.
Würde mich freuen wenn Anfang nächster Woche der "Verursacher" mal sagen könnte, wie es aussieht.

Princ_of_Galaxy 24.04.2006 17:02

zugegeben, ich bin kein jurist.
Aber wenn ich das richtig sehe hat er doch schon eine sms verschickt
--> er muss irgendwas gemacht haben das dem handyanbieter sagt
das die sms sozusagen über eu sms verschickt wurde und net über D2
e+ etc.
Also müsste eu sms doch seine handynumer und damit seinen netzbetreiber haben.
--> das seine adresse von besagtem netzbetreiber bekannt gegeben werden kann.

also sollte er doch lieber
a) das geld zahlen
oder
b) den ausweis schicken und
hoffen das der vertrag rückgängig gemacht wird.
eventuell kann ja der typ der hier unter eusms postet
eine art vermittler spielen?

eusms 24.04.2006 17:16

Zitat:

Zitat von Princ_of_Galaxy
eventuell kann ja der typ der hier unter eusms postet
eine art vermittler spielen?

Wir können ja schlecht mit uns selbst vermitteln ;-)

Wie gesagt, wenn wir in so einem Fall nichts hören, kommen wir über eine Strafanzeige (die für die Person natürlich auch andere Konsequenzen hat) an die Adresse. Ich kann also nicht zur "Kopf-in-den-Sand"-Taktik raten...

Wir bitten in diesem Fall um Zusendung des Ausweises und werden dann weitere schadensersatzrechtliche Schritte einleiten. Jedes Problem läßt sich lösen, wir sind immer zum Dialog bereit.

eusms Support
IgluSoft Medien GmbH

Shadow 24.04.2006 18:44

Zitat:

Zitat von Princ_of_Galaxy
--> er muss irgendwas gemacht haben das dem handyanbieter sagt
das die sms sozusagen über eu sms verschickt wurde und net über D2
e+ etc.
Also müsste eu sms doch seine handynumer und damit seinen netzbetreiber haben.

Hallo Princ der unendlichen Weisheit,

man kann SMS nicht nur per Handy und auch nicht nur auf Handies senden.
Man kann SMSe schon seit langem (und früher häufig kosten-, aber nicht werbefrei) aus dem WWW senden und man kann seit x jahren auch SMS auf und vom Festnetz senden, kann halt nicht jedes Telefon, genauso wie die ersten D-Netz-Handies es auch nicht konnten.

Markus1234 26.04.2006 02:45

Zitat:

Niemand wählt aber aus "Dummheit" oder "Unkenntnis" ein falsches Geburtsdatum aus. Dies tut nur, wer WEISS, dass er "normalerweise" nicht berechtigt ist, den Vertrag zu schließen.
... oder menschlich bedingt zu Fehlern neigt.
(Quelle: Trojaner-Board.de geistiges Eigentum v. Benutzer eusms :pukeface: )

Ich finde eine Diskussion mit eusms für unangebracht und unschlüssig. Man wird sich nie richtig einigen können. Ich bitte die jeweiligen Moderatoren die Sache abzuhaken.

mfg,
Markus

eusms 26.04.2006 17:24

Zitat:

Ich finde eine Diskussion mit eusms für unangebracht und unschlüssig. Man wird sich nie richtig einigen können. Ich bitte die jeweiligen Moderatoren die Sache abzuhaken.
Das verstehe ich nicht. Es gibt ein einfaches richtig und falsch - wo soll man sich da "einigen" müssen?

Wenn Dir die Diskussion "unschlüssig" vorkommt, dann lies bitte die vorangegangenen Beiträge erneut gründlich durch. Ich kann nichts "Unlogisches" entdecken.

felix1 26.04.2006 18:29

Ich gebe Markus1234 recht, denn der Ausgangspunkt der Diskussion, der TO, hat sich seit dem nicht wieder gemeldet. Und ich denke, er wird sich hier auch nicht wieder sehen lassen, zumindest angemeldet.
Was soll also diese Diskussion noch?

Shadow 27.04.2006 07:31

Nein, man mag zu EU-SMS (dem Unternehmen), seinem Geschäftsgebaren und auch zu den juristischen Ansichten von EU-SMS (dem Nutzer und des Unternehmens) stehen wie man mag. Ich finde es prinzipiell absolut nicht unangebracht mit (dem Nutzer) eusms zu diskutieren/reden, solange dieser keine Werbung macht oder sonstwie gegen die NUB verstößt. (Dies ist meine private Meinung). Auch eine "Gegenseite" darf gehört werden und was sagen.
Auch wenn eusms (der Nutzer) leider nicht sagt, wie hoch in einem solchen Fall der eingeforderte "Schaden" nach Ansicht von EU-SMS sei (in wie weit juristisch haltbar, steht dann auch noch auf einem weiteren Blatt). Läßt natürlich Raum für Spekulationen.

Mein Tipp an den TO (sollte er hier noch lesen) und an andere ähnlich gelagerte Alles-Klicker mit der Einholung einer eigenen juristischen Beratung gilt nach wie vor.
Mein Tipp an "alle" anderen: Erst gut durchlesen, bevor man etwas ausfüllt und wenn es in Richtung Telekommunikation geht und/oder scheinbar (im Auge des Betrachters) es was umsonst gibt (opder auch nur besonders günstig), schon dreimal.

felix1 27.04.2006 11:10

Mein Standpunkt deshalb:
Ich komme mir vor wie bei der Schleichwerbung im Fernsehen.

eusms 27.04.2006 12:25

Da ein Schaden immer individuell liegt, kann man diesen natürlich auch nicht pauschal festlegen...zum "Schaden" zählt halt wirklich nur, was als Schaden entstanden ist.

Shadow 27.04.2006 12:40

Nanana, Schaden ist immer das, was man belegen kann und die Kosten einer SMS und die Verwaltungskosten (falls man sie juristisch überhaupt(!) anführen kann) sollten sich schon irgendwie abschätzen lassen.
Ob ein einklagbarer Schaden entstanden ist, ist nochmal was anderes ...

Sollte ja auch nicht das erste mal so passiert sein, oder?
(Die Website und eusms' erster Beitrag lassen dies ja deutlich erkennen.)

@ felix1: Natürlich versucht EU-SMS hier "gut auszusehen" und sich gut darzustellen. Aber solange hier nicht Fake-Accounts auftauchen (wie es "anscheinend" mal von Freenet, Mobilcom, E-Plus und Simyo im Heise-Net und anderen Foren war ...)

felix1 27.04.2006 14:01

Ich glaube es halt nicht so richtig:
http://www.chip.de/c1_forum/thread.h...hreadid=956173
http://www.computerhilfen.de/hilfen-2-109754-0.html

Shadow 27.04.2006 17:25

@ felix1: hmmm... ja jetzt verstehe ich deine Bedenken. Der seltsame Nutzer/TO der überall identisch schwört etc...
Gegen einen Fake seitens des Dienstleisters spricht allerdings dass dort kein Nutzer von EU-SMS aufgetaucht ist.
Und jeder der dieses Threads list, wird sich jetzt die Preisliste gut ansehen, also kann es keine Schleichwerbung sein. :D

MightyMarc 27.04.2006 18:42

Zitat:

Zitat von Shadow
Gegen einen Fake seitens des Dienstleisters spricht allerdings dass dort kein Nutzer von EU-SMS aufgetaucht ist.

Aber irgendein Testballon ist es - von wem auch immer.

cosinus 27.04.2006 21:43

Da fällt mir was auf:
Wenn dem Unternehmen EUSMS es anscheinend so wichtig ist, dass deren Kunden auch volljährig sind, warum akzeptieren die dann nicht am besten aussschließlich nur Zahlungsmethoden, die nur ein Volljähriger abwickeln kann? :confused:

MightyMarc 27.04.2006 22:46

Zitat:

Zitat von cosinus
...warum akzeptieren die dann nicht am besten aussschließlich nur Zahlungsmethoden, die nur ein Volljähriger abwickeln kann?

Honi soit qui mal y pense.

cosinus 27.04.2006 22:53

Zitat:

Zitat von MightyMarc
Honi soit qui mal y pense.

Äh...watt junge...oder wie oder was hast Du gesagt?! :balla: :confused:

MightyMarc 27.04.2006 22:57

Zitat:

Zitat von cosinus
Äh...watt junge...oder wie oder was hast Du gesagt?! :balla: :confused:


Ich dachte das sei geläufig...

Google hilft :daumenhoc

cosinus 27.04.2006 23:20

Achso. :)
Danke für die Nachhilfe. :daumenhoc

cosinus 27.04.2006 23:23

Übrigens Glückwunsch zum Beitrag #1K :aplaus:

MightyMarc 27.04.2006 23:49

Zitat:

Zitat von cosinus
Übrigens Glückwunsch zum Beitrag #1K :aplaus:

Danke.

http://www.trojaner-board.de/showpos...&postcount=130

Shadow 28.04.2006 09:29

Zitat:

Zitat von cosinus
Wenn dem Unternehmen EUSMS es anscheinend so wichtig ist, dass deren Kunden auch volljährig sind,

Darauf ist jeder Anbieter erpicht. Dies ist normal, üblich, sinnvoll und legal. Würden sie z.B. wissentlich einen Minderjährigen akzeptieren und dieser würde für 500 € SMS versenden, dann würde dies objektiv nicht mehr unter "Taschengeld" fallen, da minderjährig, wäre der Vertrag aber u.U. nichtig. Der Anbieter würde seine Kosten an die Wand nageln dürfen.

Zitat:

Zitat von cosinus
warum akzeptieren die dann nicht am besten aussschließlich nur Zahlungsmethoden, die nur ein Volljähriger abwickeln kann?

Warum?
1. siehe MM
2. weil die "sicher-volljährig" Methode nicht so beliebt ist (bei potentiellen Kunden)
3. es wohl "ganz praktisch" ist, erst mal ein paar SMS zu verschicken, bevor per Rechnung einem klar wird, was man gerade angestellt hat. Egal ob 17, 27 oder 70 (siehe MM, ohne den Fokus auf Minderjährige)


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:26 Uhr.

Copyright ©2000-2025, Trojaner-Board


Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131