![]() |
T-Online darf keine IP-Adressen speichern GERICHTSENTSCHEIDUNG ZU FLATRATES - T-Online darf keine IP-Adressen speichern Die Sache kann man "so oder so" sehen. - Ein rechtsfreier Raum im Internet? - Jeder kann jeden z.B. in Foren beschimpfen, beschuldigen etc. ? - Wenn keine IPs gespeichert werden, ist die Verfolgung praktisch unmoeglich. Viele meinen wohl immer noch, im Internet sich alles erlauben zu duerfen? - Der User will nicht, dass seine IPs gespeichert werden, aber gleichzeitig sollen deutsche Manager ihre Gehälter offen darlegen? - Passt irgendwie nicht ganz zusammen. Ich persoenlich finde die Speicherung der IPs grundsaetzlich nicht verkehrt.Sonst kann jeder tun und lassen was er will und das geht nun wirklich nicht. Gruss Eisi ;-) |
Zitat:
Imho wird dieses 'absurde' Urteil in der nächsten Instanz gekippt. |
Ich kann das ganze nicht interpretieren, da mir die juristische Fachkompetenz abgeht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jetzt keine IP´s mehr gespeichert werden dürfen. Hoffen wir mal das Paranoia was dazu sagt-ansonsten google ich jetzt mal ein bissi ;) |
der Vergleich passt nicht! Zitat:
Es geht mir dabei darum zu erfahren, was sich diese Leute "genehmigen", während sie von anderen Sparsamkeit verlangen. Im Gegenzug (Traumvorstellung) sollten alle hohen Gewerkschaftsfunktioäre freiwillig so handeln!! dartus |
Zwar etwas spät, aber besser spät als nie ;) : Man darf dieses Urteil nicht in seinem Ergebnis moralisch werten, denn ein um ein solches Urteil handelt es sich hier nicht. Hier geht es einzig um die Auslegung des Datenschutzrechtes. Dieses sagt, dass eine Speicherung von Verbindungsdaten darf durch Privatunternehmen nur zu Abrechnungzwecken erfolgen darf. Auf dieser Grundlage hat die Tkom alle Verbindungsdaten von DSL-Kunden einschliesslich der dynamischen IP- Adressen begründet. Nun war es eine folgerichtige Überlegung, dass dies bei Flatrate Kunden ja nicht für die Abrechnung notwendig ist, da es bei einer Flatrate ja gerade egal ist, wie lange, wie oft und wann jemand eine Internetverbindung hat. Somit kann diese Datenspeicherung nicht zum Zwecke der Abrechnung erfolgen, da diese Daten dafür nicht notwendig sind. Somit wäre die Speicherung dieser Daten nach dem Datenschutzrecht gesetzeswidrig. Nur zu diesem Sachverhalt und mit diesem Ergebnis wurde dieses Urteil gesprochen. In wie weit eine Datenspeicherung nun sinnvoll oder gar notwendig ist, wäre eine ganz andere Sache. Dafür würde es ein Gesetz brauchen, was (da es einen Eingriff ins Persöhnlichkeitsrecht und in das Recht der informellen Selbstbestimmung darstellt) ordentlich begründet den Bundestag passieren müßte. Solange etwas derartiges nicht erfolgt ist, ist eine derartige Speicherung von Verbindungsdaten (durch ein privates Unternehmen) ein Verstoss gegen das Datenschutzrechtes. Para |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:54 Uhr. |
Copyright ©2000-2025, Trojaner-Board