Trojaner-Board

Trojaner-Board (https://www.trojaner-board.de/)
-   Plagegeister aller Art und deren Bekämpfung (https://www.trojaner-board.de/plagegeister-aller-art-deren-bekaempfung/)
-   -   Schädlinge downloaden strafbar? (https://www.trojaner-board.de/8527-schaedlinge-downloaden-strafbar.html)

schnuffix 17.10.2004 16:18

Schädlinge downloaden strafbar?
 
Mal angenommen, man diskutiert in einem Forum über Viren usw. und im Download-Bereich könnte man die dann laden, nur zu akademischen Zwecken natürlich und nach entsprechenden Sicherheitshinweisen. Verstösst das gegen Gesetze? Oder wenn man Skripts wie Melissa zum Beispiel in einem Forum postet, darf man das?

Shadow-Mobil 18.10.2004 10:50

Auch Schadsoftware unterliegt (theoretisch) den Urheberschutzrechten. :D
Das Bereitstellen von Schadsoftware zum downloaden könnte u.U. als Beihilfe oder gar Anstiftung (wenn "Anwendungsbeispiele" mit veröffentlicht werden) zur Straftat gewertet werden und/oder auch zu Schadensersatzklagen führen.
Auch könnte es u.U. auch eine Vertragsverletzung mit dem WebSpaceProvider darstellen, es müsste m.E. dann aber etwas in der Richtung in den AGB drinnen stehen. Wird aber auf Grund der angeboteten Software ein Server mal (auch nur kurzzeitig) vom Netz genommen ist quasi immer eine Schadensersatzforderung seitens des ISP drinnen.
Auch die meisten Foren verbieten sowas (auch aus obigen Gründen)

Also Vorsicht

schnuffix 18.10.2004 19:17

Danke für deinen konstruktiven Beitrag. Anstiftung... hmm klingt nicht gut. Dann müsste man sowas wohl eher in einem "rechtsfreien" Raum hosten - klingt auch nicht wirklich gut. Trotzdem find ich die Idee irgendwie sexy, wenn auch extrem problematisch. Naja, war ja nur so ein Gedanke. Wozu gibts .ru-Domains :)

Tom59 18.10.2004 19:56

@hallo...

man sollte neben dem UHG, was meiner Meinung nach hier nur am Rande Anwendung findet, nicht das Strafgesetzbuch (StGB) vergessen...

...fünfzehnter Abschnitt

"Ausspähen von Daten" § 202 a StGB

...siebenundzwanzigster Abschnitt

"Datenveränderung" § 303 a StGB
"Computersabotage" § 303 b StGB

...einfach mal reinschauen...kann ja nicht schaden...

http://lawww.de/Library/stgb/inh.htm


...dafür kann es richtig "Qualm" geben... :teufel3:


lg


Tom

cronos 18.10.2004 20:32

Solange ich Quellcodes von Open Source Projekten poste und auch die Probleme nenne oder sage, wie man die Sicherheitslücke umgehen kann, sollte das nicht strafbar sein.
Wenn ich durch diese Infos einen Angriff plane sieht die Sache schon ganz ander aus.
Einen Quellcode von Microsoft zu posten wird definitiv illegal sein.Das beinhaltet dann auch das posten einer Sicherheitslücke und die Umgehung derselben.
Viren oder Virengeneratoren kann man sich grundsätzlich runterladen, solange ich nicht das Ziel verfolge ein anderes System zu unterlaufen.

MfG

Cronos

Heike 18.10.2004 21:47

@Tom59,

und wie das Strafgesetzbuch (StGB) dann auszulegen wäre, ist auch so möglich.

Zitat:

Rechtliche Seite
Viele meiner Leser werden jetzt sicher sagen, daß dies alles illegal ist. Das ist nur zum Teil richtig.

Es ist nicht verboten, Trojaner zu schreiben. Es ist auch nicht verboten, diese zu verbreiten. Es ist nicht einmal verboten, einem Opfer einen Trojaner zu verpassen und es ist immer noch nicht verboten, sich seinen PC einzuverleiben und auf diesem zu "arbeiten".

Aber: es ist verboten, Daten zu verändern und es ist verboten, Schutzmechanismen zu deaktivieren (Firewalls, Virenscanner usw.).

Ich bin kein Jurist. Wer sich diesbezüglich detailliert informieren will, sollte dies einfach im Internet tun. Eine Suchmaschine sollte bei der Suche nach den richtigen Informationen helfen.

Jeder Nutzer solcher Tools bewegt sich auf sehr dünnem Eis. Denn bei der Nutzung von Trojanern können am Computer des Opfers auch Datenveränderungen auftreten, selbst wenn diese nicht beabsichtigt sind. In diesem Fall ist der Tatbestand der unerlaubten Datenmanipulation gegeben. Sollte der Verursacher ermittelt werden, können empfindliche Strafen auf ihn (oder auch sie) zukommen.
http://www.leoworld.de/leoworld/cont...anger_03.htm#6

@schnuffix,
zu Schulungszwecken und zur Überprüfung von Schwachstellen im eigenen Netzwerk kann man mit Sicherheit Tools anbieten, da wird es kaum Probleme geben, sonst wären schon einige Seiten geschlossen worden.:)

In die §§ reinschauen lohnt sich aber schon, man will doch keine Konflikte mit dem Gesetz,
viele Grüße,
Heike :teufel3:

Tom59 18.10.2004 22:04

@Heike...

1) bin ich auch kein Jurist
2) schliesse ich mich deinen Ausführungen vollends an...

TR/ojaner entwickeln, versenden,...kein Problem...das ist nicht strafbar...doch sobald der Plagegeist auf der fremden Platte anfängt zu arbeiten...gegen den Willen des Users, ist es es sehr wohl strafbar...ob nun mit Vorsatz oder aus Fahrlässigkeit...da beisst die Maus keinen Faden ab... :kloppen:

lg


Tom :)

schnuffix 18.10.2004 22:19

Aha, da ist ja doch einiges gekommen an Meinungen. Also ich selbst - sagen wir mal ich bins - greife ja niemanden an, das mal vorausgesetzt. Also Spionage oder Sabotage mach ich selbst ja nicht. Und jemandem die Möglichkeit zu geben, das zu tun,... tja jetzt wirds dunkel.... er muss ja selbst erst aktiv werden, also ordentlich kriminelle Energie reinstecken. Dafür bin ich dann ganz bestimmt nicht verantwortlich.

Verbreiten tu ich die Schädlinge aber schon durch die Möglichkeit des Downloads. Also bin ich Anbieter. Schaden will ich keinem, das ist ja auch nicht feststellbar, weil ich selbst einfach keinen Schaden anrichte.

Hmm, scheints etwas schwierig.

Ich glaube die Kernfrage ist die nach der Verbreitung, also ob sowas strafbar ist, wenn man es zum Download anbietet. Die Anwendung der Viren ist es ganz bestimmt. Das ist aber ein Unterschied. Moral hin oder her. Das sei mal egal.

Und explizit drauf hinweisen tu ich ja auch noch, also auf die Gefahren etc. Ich will jetzt nicht sagen, dass man sich mit einem Küchenmesser auch umbringen kann, aber stimmt doch, oder?

Also das Urheberrecht ist wohl nicht so wichtig, weil die Viren-Autoren sicher nicht darauf bestehen werden (obwohl sie natürlich könnten, aber seien wir ehrlich, wer würde das machen... ?).

Da ich ein sparsamer Mensch bin, probier ich das mal jetzt nicht aus, obwohl es ein leichtes wäre, so eine Site hochzuziehen. Aber ein nettes Gedankenspiel ist es allemal, auch wenn ich es noch nicht zu Ende gedacht habe. Das kommt noch :)

Und jetzt sage keiner, dass ich ein destruktiver Typ bin... ich nenne das kreativ :) :party:

schnuffix 18.10.2004 22:28

Upps hatte ich noch vergessen: Wer das hostet, kann dem natürlcih schnell ein Ende bereiten. Das ist klar. Aber da kommt es wohl darauf an, WIE man das macht. Es soll ja kein Viren-Download-Center sein, das kann man dann schon geschickter machen.

Tom59 18.10.2004 23:01

@schnuffix...

du musst das UHG und das StGB wirklich getrennt betrachten...in beiden Gesetzen gibt es Sanktionen... oki...in deinen Falle hat das aber nix mit dem UHG zu tun...einfach gesagt...du machst dich strafbar nach dem StGB, wenn du Software uploadest und zum Down...zur Verfügung stellst, um damit auf fremden Rechnern...ob gewollt oder ungewollt...Daten einzusehen, zu verändern pp...

so sieht das nun mal aus!! :)


lg


Tom

Wattewuschel 19.10.2004 01:05

*mal neugierig frag*:

schnuffix, du schreibst von viren zu studienzwecken...

was genau willst du da studieren? wozu die viren?

Heike 19.10.2004 12:27

Zitat:

Zitat von Tom59
@schnuffix...

du musst das UHG und das StGB wirklich getrennt betrachten...in beiden Gesetzen gibt es Sanktionen... oki...in deinen Falle hat das aber nix mit dem UHG zu tun...einfach gesagt...du machst dich strafbar nach dem StGB, wenn du Software uploadest und zum Down...zur Verfügung stellst, um damit auf fremden Rechnern...ob gewollt oder ungewollt...Daten einzusehen, zu verändern pp...

Das stimmt so nicht.
Ausschlaggebend ist die Anwendung einer Software, ein Einsehen von Daten auf meinem PC wäre legal, wenn es einvernehmlich passiert, illegal, wenn es nicht einvernehmlich wäre. Ob es strafbar wäre, ist noch eine ganz andere Sache.
Jemand, der dazu geeignete Software zum Download zur Verfügung stellt, macht sich nicht strafbar, denn er hat den Einsatzzweck nicht zu verantworten.

Keiner käme auf die Idee, die Hersteller von Küchenmessern wegen Beihilfe oder Anstiftung zum Mord anzuklagen, aber das nur nebenbei. :)

Viele Grüße,
Heike :teufel3:

Tom59 19.10.2004 23:01

@heike...

irgendwie reden wir an diesem Thema vorbei...!! :crazy:

bewegen uns wohl auf unterschiedlichen Ebenen...

ich rede hier von einfachen Usern, die sich unwissend einen "Bösewicht" runterladen und dafür anschliessend zur Kasse gebeten werden oder deren Platte manipuliert wird, egal zu welchen Zwecken...
wenn das nicht strafbar ist...neee, dann weiss ich nicht weiter...

Es geht mir einfach um den Schutz des "stinknormalen Users", damit er sich gegen diese "Plagegeister" rüsten kann...

Bleibe bei der Abgrenzung zwischen StGB und UHG, denn wer möchte schon gern Urheber eines "TR" sein??...

...formaljuristisch ist ja ...glaube ich...alles oki...was du schreibst...egal...

...alles wird gut!!



lg... :teufel3:

Heike 20.10.2004 00:33

Zitat:

Zitat von Tom59
ich rede hier von einfachen Usern, die sich unwissend einen "Bösewicht" runterladen und dafür anschliessend zur Kasse gebeten werden oder deren Platte manipuliert wird, egal zu welchen Zwecken...
wenn das nicht strafbar ist...neee, dann weiss ich nicht weiter...

@Tom,
lies doch mal hier Computerkriminalität aus Sicht von Ermittlungsbehörden
Du kannst da lesen, welche Anforderungen an eine Anzeige gestellt werden, ob jemand bestraft wird, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, ist noch wieder eine andere Sache.
Wenn jemand ohne mein Einverständnis meinen PC "besuchen" würde, wäre ich nicht in der Lage, die erforderlichen Angaben zu machen, aber ich bin da sicherlich nicht alleine.

Zitat:

Es geht mir einfach um den Schutz des "stinknormalen Users", damit er sich gegen diese "Plagegeister" rüsten kann...
Also, ehe ich mir alles zusammenstelle, damit ich im Fall der Fälle eventuell alle Daten habe, sehe ich lieber zu, dass ich keine uneingeladenen Besucher habe. Das ist entschieden einfacher.
Die Anforderungen an eine Anzeige finde ich persönlich richtig, wie schnell könnte sich sonst jeder mal eben selbst einen Server mit Notify konfigurieren, um die Ursache von irgendwelchen Dingen auf einen Dritten zu schieben.

Viele Grüße,
Heike :teufel3:

charlie1 20.10.2004 00:57

Da hat sie doch eigentlicht recht, oder?
LG; Charlie


Angenommen ich gehe auf die Straße, schau weder nach links und nach rechts und es macht knall, meine Güte ich kann mich doch nicht immer auf Sicherheitsfaktor 2 verlassen, ich muss doch auch selbst was machen, also aufpassen auch im IN, nicht immer auf andere zählen, ja und die sollen das dann alles ausbaden und wenn da auch noch was schief geht, werden sie noch runtergemacht. Wisst ihr überhaupt, wie viel Arbeit in so einer automatischen Log- Auswertung steckt? Und nichts ist perfekt, geht einfach nicht.
So, Dampf abgelassen, musste halt sein, aber Heike hat da Recht, denn einfach selbst denken und nicht nur, dass den Anderen überlassen!!!
LG, Charlie


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