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Moin, der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass sogenannte Deep-Links zulässig sind. Ich bin nun kein Jurist, aber ich denke, dass diese Entscheidung in der Zukunft viel Kopfzerbrechen und Ärger erspart. Einen Bericht gibt es u.a. bei Golem (natürlich als Deep-Link ;) ). tschööö, DerBilk |
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Hoppla... danke Yopie [img]graemlins/party.gif[/img] tschööö, DerBilk |
Im Grunde genommen ist das Urteil nur eine Bestätigung früher ergangener OLG-Rechtssprechung. Aber: 1. Es ist erfreulich, das keine andere Entscheidung getroffen wurde! 2. Es bestätigt, das der BGH eines der kompetentesten Gerichte zum Thema Computer in Deutschland ist. Urteilsumschreibung: Der BGH hat bestätigt, das man auch auf Seiten verlinken darf, die tiefer als die Startseite liegen. Als Begründung wurde auf die Funktionsweise und -fähigkeit des Internets verwiesen, das im Ergebnis nicht mehr überschaubar wäre, wenn zB Suchmaschinen nur auf Startseiten verlinken dürfte. Für weitergehende Infos siehe Links oben ;) Para |
Ist ja auch vernünftig. Wenn man auf will, daß der User immer auf der Startseite beginnt, dann kann man ja dorthin umleiten, solange keine Session angelegt ist. |
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