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BGH-Urteil: WLAN-Betreiber müssen ihr Funknetz absichern Private und gewerbliche WLAN-Betreiber sind nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet, ihr Funknetz gegen Missbrauch zu schützen. Weiterlesen..... |
Das nette dran ist ja die Überschrift von Medien von und für IT-Dumme wie Tagesschau.de => BGH: WLAN muss mit Passwort geschützt werden oder ZDF.de => Surfer müssen WLAN-Anschluss sichern vs. fachnahen Diensten wie heise.de => BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein die einen wundern sich quasi, dass abgesichert werden muss, die anderen weisen drauf hin, dass die Störerhaftung beschränkt sei (dies gilt aber wohl NUR bei nachweislichem Unverschulden und NUR bzgl. Schadenersatz!) |
Ich hab nicht umsonst ausgerechnet diesen Artikel verlinkt/ausgesucht ;) |
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