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HouseStyle94 26.11.2008 20:50

Fake oder nicht ?
 
So ich habe folgende E-mail bekommen und wollte mal wissen was ihr dazu sagt...
Da ist auch eine Datei angehängt...



Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die Ebay GmbH in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert. Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.

Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 1580089475 geschehen.

Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.

Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 830,00 Euro.

Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 07.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend.

Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)

Sunny 26.11.2008 20:53

Die Datei unter gar keinen Umständen öffnen!

Ansonsten ist Google dein Freund -> Spam Abmahnung wegen EBAY - Podkill ;)

Sunny

MightyMarc 26.11.2008 22:32

Herr von Gravenreuth wurde, wie man überall nachlesen kann, mehrfach rechtskräftig verurteilt. Zuletzt wurde er zu 14 Monate ohne Bewährung verdonnert (v. Gravenreuth hat dagegen Revision eingelegt).

HouseStyle94 26.11.2008 23:34

Danke,
Hab schon bisschen Angst gehabt XD wegen der hohen Summe...
Naya drotzdem nochmal danke

Franz1968 27.11.2008 13:10

Zitat:

Zitat von HouseStyle94 (Beitrag 395113)
Danke,
Hab schon bisschen Angst gehabt XD wegen der hohen Summe...

Das ist ja auch die Absicht: eine Panikreaktion (-> unbedachtes Klicken auf den Anhang), statt sich zu fragen, ob man sich überhaupt des unlauteren Wettbewerbs schuldig gemacht hat (haben kann). :rolleyes:

MightyMarc 27.11.2008 15:56

Die Absenderadressen deuten darauf hin, dass hier jemand den guten *hüstel* Namen von Herrn von Gravenreuth missbraucht um diesen entweder zu *hust* diskreditieren oder um von seinem einzig*hust*artigen Ruf zu profitieren.

Shadow 27.11.2008 16:03

Zitat:

Zitat von HouseStyle94 (Beitrag 395074)

Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 1580089475 geschehen.

Stimmt dies denn?
Wenn ja, schaffe Abhilfe. Du schadest u.U. nur dir selber.
Zitat:

Zitat von HouseStyle94 (Beitrag 395074)
Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.

Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 830,00 Euro.

Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Der Rest ist Quatsch ohne Soße, ein Schaden muß immer nachgewiesen werden etc ... (trotzdem wäre eine Abmahnung durchaus u.U. möglich)
Zitat:

Zitat von HouseStyle94 (Beitrag 395074)
Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 07.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend.

Das Datum hat dich nicht irritiert? :rolleyes:

Ich sehe zwar den Zusammenhang zwischen den Verurteilungen von Herrn Dörr und dieser Sache nicht, aber ein Hinweis schadet nicht :aplaus:
Besagter Herr hat zwar gerne (echt) abgemahnt, aber m.W. keine Malware versendet (wenn man den textlichen Inhalt mal ausblendet).
(Ob die Paragraphen stimmen, habe ich nicht kontrolliert)

MightyMarc 27.11.2008 16:18

Zitat:

Zitat von Shadow (Beitrag 395231)
Ich sehe zwar den Zusammenhang zwischen den Verurteilungen von Herrn Dörr und dieser Sache nicht, aber ein Hinweis schadet nicht

Ich auch nicht, aber ich könnte Tag und Nacht drauf hinweisen.

Im ernst, wenn man solche Post von einem bekanntermaßen kriminellen Advokaten bekommt kann man eigentlich ganz ruhig bleiben.

Edit:
Du brauchst so lange zum Antworten. Macht die Gicht Probleme?

Shadow 27.11.2008 17:04

Zitat:

Zitat von %ComSpec% (Beitrag 395232)
Edit:
Du brauchst so lange zum Antworten. Macht die Gicht Probleme?

:uglyhammer: Nein. Kunden "stören".
Und Hunger.
Zitat:

Zitat von %ComSpec% (Beitrag 395232)
Ich auch nicht, aber ich könnte Tag und Nacht drauf hinweisen.

Ja, ich habe ja nicht gesagt, dass es falsch ist, auf die Hintergründe des Möchtegern-Adligen hinzuweisen.
Zitat:

Zitat von %ComSpec% (Beitrag 395232)
Im ernst, wenn man solche Post von einem bekanntermaßen kriminellen Advokaten bekommt kann man eigentlich ganz ruhig bleiben.

Nein. Denn ersten kommt die Post nicht von ihm (zumindest vermutlich) und zweitens kann auch ein nicht sehr gesetzestreuer Rechtsanwalt einem u.U. mächtig Ärger machen. Nur weil er sich "ein paar mal" nicht an das Gesetz gehalten hat, muss er nicht folgliche immer unrecht haben oder handeln und er hat deshalb nicht seine (normalen) Rechte verloren und noch ist er (m.W.) zugelassener Rechtsanwalt.

MightyMarc 27.11.2008 18:17

Zitat:

Zitat von Shadow (Beitrag 395248)
Nein.

Ich schrub man könne ruhig bleiben (als Gegensatz zu panisch-kopflosem Reagieren wie es z.B. unsere Bundesregierung zu tun pflegt - ok, manchmal ist sie auch lethargisch-kopflos).
Bei Post die offensichtlich aus der OK-Ecke stammt, gehe ich erstmal von davon aus, dass von meiner Seite kein Vergehen vorliegt und mache nur eine Schnellprüfung um mir Gewissheit zu verschaffen. Das gleiche Schreiben von einer seriösen Firma oder einer renomierten Kanzlei würde mich deutlich nervöser stimmen (wobei es wieder beruhigend wirkt, zwei Anwälte im Bekanntenkreis zu haben).

HouseStyle94 28.11.2008 21:28

Zitat:

Zitat von Shadow (Beitrag 395231)
Stimmt dies denn?
Wenn ja, schaffe Abhilfe. Du schadest u.U. nur dir selber.Der Rest ist Quatsch ohne Soße, ein Schaden muß immer nachgewiesen werden etc ... (trotzdem wäre eine Abmahnung durchaus u.U. möglich)
Das Datum hat dich nicht irritiert? :rolleyes:

Ich sehe zwar den Zusammenhang zwischen den Verurteilungen von Herrn Dörr und dieser Sache nicht, aber ein Hinweis schadet nicht :aplaus:
Besagter Herr hat zwar gerne (echt) abgemahnt, aber m.W. keine Malware versendet (wenn man den textlichen Inhalt mal ausblendet).
(Ob die Paragraphen stimmen, habe ich nicht kontrolliert)

Nö natürlich hab ich kein so scheiß gekauft...
Naya drotzdem nochmal danke an alle...

Shadow 29.11.2008 08:09

Es geht um verkaufen und vom Handelsgut ist quasi nicht die Rede, also weiß ich nicht, wie du weißt dass es "Scheiß" wäre.
Wenn man lesen würde, könnten sich dann vielleicht sogar manche Fragen bezüglich Fake oder nicht erübrigen. Sie auch "das Datum".


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