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Shadow 05.01.2007 19:39

Abgesehen davon, dass du dir ernsthaft Gedanken über männliche (male) Waren Gedanken machen solltest - dann natürlich auch über weibliche und schlechte (englisch malicious kurz mal, wie zum Beispiel in Malware). :bussi:

Bei der Überwachung, Protokollierung von Internetzugängen und Datenübertragungen greift wohl das Post- und Fernmeldegeheimnis (s.a. Art. 10 GG)

Bei dem Ausspähen von Computerinhalten aber nicht, dafür hier (vorrangig) das Grundgesetz mit seiner Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Und hier sind (noch) deutlich höhere Hürden schon im Grundgesetz verankert. Aber Schäuble wird's schon richten, er will ja Deutschland auch unter Quasi-Kriegsrecht stellen.

Arkam 05.01.2007 20:15

Hallo Shadow,

ich glaube da mache ich mir dann doch lieber Gedanken über Schadprogramme :-) .

Gibt es da neben dem Grundgesetz nicht auch noch die Straftatbestände der Computerspionage und - sabotage?

Vielleicht wäre an dieser Stelle auch noch Mal ein Hinweis auf die Möglichkeit von E-Mail Verschlüsselung angebracht.
Eine nette Anleitung für PGP gibt es unter http://www.geizkragen.com/forum/das-forum-fuer-soft-und-hardware-c8/das-forum-fuer-tutorials-f55/tutorial-verschluesseln-von-e-mails-mit-pgp-/-gnupg-p270446/ .

Wer testen möchte hier mein öffentlicher Schlüssel:

-----BEGIN PGP PUBLIC KEY BLOCK-----
Version: GnuPG v1.2.1 (MingW32)
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=rSzK
-----END PGP PUBLIC KEY BLOCK-----

Gruß Jochen

Rodnox 05.01.2007 23:56

Anmerkung:

Weil Cobra in seinem letzten Post so "freundlich" darauf hingewiesen hat, dass
Zitat:

Der Zugang ist nicht versteckt, sondern gesetzlich angeordnet, und somit weder Hirngespinst noch Panikmache. Unwissen und Ignoranz Deinerseits.
, habe ich mich bemüht, die Vorlesung von Udo Vetter am Folgetag noch zu schaffen.

Dieser hat klargemacht, das eine Onlinedurchsuchung derzeit absolut unzulässig ist. Der BGH Ermittlungsrichter hat mit einführung des Gesetzesentwurfes beschlossen, das diese Onlinedurchsuchung eine Umgehung der Vorschriften zur Hausdurchsuchungen darstellt und diese untersagt.

Gründe hierbei waren die mangelnden Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorlage notwendiger Dokumente, wie etwa einer Kopie des tatsächlichen Durchsuchungsbefehls.

felix1 06.01.2007 01:04

Zitat:

Zitat von Rodnox (Beitrag 247086)
Anmerkung:

Weil Cobra in seinem letzten Post so "freundlich" darauf hingewiesen hat, dass , habe ich mich bemüht, die Vorlesung von Udo Vetter am Folgetag noch zu schaffen.

Dieser hat klargemacht, das eine Onlinedurchsuchung derzeit absolut unzulässig ist. Der BGH Ermittlungsrichter hat mit einführung des Gesetzesentwurfes beschlossen, das diese Onlinedurchsuchung eine Umgehung der Vorschriften zur Hausdurchsuchungen darstellt und diese untersagt.

Gründe hierbei waren die mangelnden Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorlage notwendiger Dokumente, wie etwa einer Kopie des tatsächlichen Durchsuchungsbefehls.

Jo,jo das mag so sein.
Einzig fehlt mir der Glaube. Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Dein ISP weiss mehr über Dich, als Du ahnst. Und eine Übermittlung bestimmter Daten durch die "Hintertür" dürfte das kleinste Problem darstellen.
Soviel von mir zu einer Schlacht, die schon verloren ist.

Shadow 06.01.2007 11:22

@ Rodnox:
1.) das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, auch wenn beides der Ausspähung dient. Bei dem einen kommt Art. 10 GG als oberstes Gesetz zum tragen, beim anderen Art. 13 GG
2.) Es ist oft zum Glück, manchmal - wie hier - leider vollkommen irrelevant was irgendwelche echte oder selbsternannte Verfassungsexperten so sagen. Selbst explizite Urteile des BVG werden ja nicht beachtet oder irgendwie versucht per Kriegsrecht auszuhebeln. Es kommt darauf an, was das Bundesverfassungsgericht so sagt, es kommt darauf an was der Gesetzgeber bis zu einem Urteil des BVG so beschließt und vorallem ob sich die Exekutive drum schert. Im Moment sieht es so aus, als würde sich die Exekutive sowieso nur sehr beschränkt daran halten, diverse Landesregierungen und Bundesminister gezielt gegen die Verfassung verstoßen (wollen) und damit es nicht so grob aussieht halt die Verfassung selber ändern. Die Erfahrung zeigt, dass lange genug gegen die Verfassung anreden, noch immer geholfen hat. :snyper:

Rodnox 06.01.2007 13:47

Zitat:

Zitat von Shadow (Beitrag 247119)
2.) Es ist oft zum Glück, manchmal - wie hier - leider vollkommen irrelevant was irgendwelche echte oder selbsternannte Verfassungsexperten so sagen.

Verzeih mir, aber aus Erfahrung vertraue ich dann doch eher auf Herrn Vetter als auf deine Analyse. Denn "selbsternannter Verfassungsexperte" ist er nicht, dafür aber seit 15 Jahren Anwalt in NRW.

Shadow 06.01.2007 14:18

Du hast deutlich gezeigt, dass du einfach nichts kapierst.
Ist mir klar das lesen UND verstehen manchen überfordern.

Es spielt einfach keine Rolle ob ein echter und selbsternannter Verfassungsexperte diese oder eine andere Meinung hat, DIES interessiert die Legislative und die Exekutive einfach oft(?) nicht.


ICH habe hier - zumindest was du geschrieben hast - die gleiche Meinung wie Herr Vetter, nur interessiert Herrn Schäuble weder meine, noch Herrn Vetters Meinung! Kapierst du jetzt?
[Nachtrag: Wie sich ja zeigt, interessiert Herrn Schäuble ja nicht einmal ein abschlägiges Urteil(!) des BVG. Mag das BVG nicht so wie er, dann will er halt das Kriegsrecht verhängen und zwar verfassungswidrig (mehrfach). Den Kriegszustand dürfte IIRC nur das Parlament, aber nicht die Regierung feststellen.]

Cobra 06.01.2007 20:02

Zitat:

Zitat von Shadow
Du hast deutlich gezeigt, dass du einfach nichts kapierst.
Ist mir klar das lesen UND verstehen manchen überfordern.

Ja. Allerdings betrifft das nicht nur ihn, sondern anscheinend fast alle bei diesem Thema. Auch in anderen Boards und Foren habe ich dazu fast nur Unsinn gelesen.

Trotzdem noch eine kurze Stellungnahme zur Klarstellung und Präzisierung.

1. Zum politischen Aspekt: Es ging in diesem Thread nie darum, daß die geplante "Durchsuchung der Festplatten" aller Bürger bereits gesetzlich verankert ist. Das ist sie noch nicht. Es ging vielmehr darum, daß Überwachungsschnittstellen bei den Providern nicht nur vorhanden sind, sondern aufgrund der geltenden Gesetze sein müßen (siehe meine vorherigen Links). Von einer Überwachungs- zu einer Manipulationsschnittstelle ist es technisch und rechtlich nur ein kleiner Schritt. Natürlich hoffe ich, daß Twisters Verfassungsbeschwerde Erfolg haben wird, aber ich teile hier Shadows Skepsis. Man schaue in die Schweiz.


2. Zum technischen Aspekt, und um es zu wiederholen: ARP spoofing ist eine spezielle Klasse eines MITM-Angriffs, der in einem Ethernet stattfindet. Eine Ausdehnung eines solchen Angriffs auf das Internet ist technisch nicht möglich. Daher ist auch ein Schutz vor solchen, nicht LAN-basierten Angriffen mittels Xarp oder arpwatch weder möglich noch sinnvoll. Übrigens kann sich jeder hier seinen Arp-Cache mittels arp -a anzeigen lassen...und seinen Gateway und alle Ethernet-Kontakte finden. Und nun?

Bei dem von mir beschriebenen Szenario hilft eine Kontrolle des Arp-Caches exakt gar nichts. Ob der staatlich inszenierte Angriff nun über DNS-Poisoning oder Direct Injection daherkommt, ist ziemlich egal: Tatsache ist, daß man sich hier nur mit Maßnahmen schützen kann, die über das Gewohnte weit hinausgehen.

Natürlich bietet es eine gewisse Sicherheit, wenn, wie bei Linux-Distributionen üblich, alle Pakete eines Updates oder einer beliebigen Softwareinstallation mit dem persönlichen Schlüssel des Distributors signiert sind, und sodann lokal mit dem öffentlichen Schlüssel verifiziert oder abgelehnt werden. Bei Windows allerdings trifft das nur in Ausnahmefällen zu, und Mißbrauch ist daher Tür und Tor geöffnet.

Cobra

Kuhfladen 08.02.2007 10:26

moin, trojaner durften bisher ohne ansinnen des richters eingestzt werden, aber es gab tatsächlich dann irgendwann doch einen richter, welcher sagte: nö, is nich ok!"

seitdem ist es relativ publik geworden, dass die polizei trojaner einsetzt.

nun zur frage der infizierung:

theoretisch könnte dein betreiber/os-hersteller/browser usw. ein update insatllieren. in diesem update ist der trojaner der polizei drin, ohne das du es merkst. theoretisch könnte die brd es veranlassen, dass die antiviren-programm-hersteller es so machen müssen, dass die software den trojaner absichtlich nicht findet

so hätte die polizei vollen, unbemerkten zugriff auf deinen rechner, welcher voller geheimnisse für fremde ist...zb. kontodaten, bilder von bekannten usw...


zum glück sagen aber die hersteller "nö" zu so was...kann man nur hoffen das das so bleibt!!!! :daumenhoc

portox 08.02.2007 11:19

Ist schwer als Laie da durch zu blicken, weiss aber nur eins;

Attentatsopfer wie Schäuble sind traumatisiert und werden in Sicherheitsfragen Radikalisten, denen die Objektivität und Verhältnismässigkeit abhanden gekommen ist.

Darum, solche traumatisierten Opfer unbedingt wegwählen.

Shadow 08.02.2007 11:58

Herr Schäuble war vorher auch nicht besser.

Maxinator 09.02.2007 08:59

Zitat:

Zitat von Shadow (Beitrag 252861)
Herr Schäuble war vorher auch nicht besser.

Mein Reden @ Shadow.

Seine Homepage finde ich irgendwie merkwürdig.

Auf der wikipedia gibt es auch einige über den Bundesminister des Innern zu lesen. Interessant sind hierbei auch die unten verlinkten Seiten...

Sunny 09.02.2007 13:03

Mehrheit der Bundesbürger für Kompromiss bei Online-Durchsuchungen

Zitat:

Zitat von Heise
Allerdings meinen immerhin 24 Prozent der befragten Bürger, dass der Polizei uneingeschränkt alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen müssen, damit sie effektiv gegen Kriminalität vorgehen kann.

Ich bin einer von den 24 Prozent der Befragten!
Soll das Staatsorgan bei (plausiblem!) Verdacht ruhig diesen Weg gehen, denn..

Zitat:

Elf Prozent finden, dass der Schutz der Privatsphäre wichtiger sei als die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei.
..wer nichts zu verbergen hat, muss nicht auf dem Schutz der Privatsphäre "rumhacken".

(*schnell meine MP3-Sammlung auf einen externen Offline-Sever legen* :D )


Sunny

irrlicht 10.02.2007 11:18

Moin,
ich glaube meine Kiste ist hinüber......
Ich kann den Ironiemodus bei Sunny nicht sehen....
Irrlicht

cad 15.02.2007 19:57

Achtung Ironie :D
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