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Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung Hallo zusammen! Der Grund für meinen Beitrag ist, dass von meiner Internetverbindung angeblich ein Film via BitTorrent (P2P) angeboten wurde. Dem ist aber nicht so. Ich bin kein Experte (deshalb wende ich mich ja an euch), gehe aber davon aus, dass sich jemand unrechtmäßig Zugang zu meiner Internetverbindung verschafft hat. Ich wohne sehr ländlich, weshalb ich nicht glaube dass jemand physisch in der Nähe meines WLANs war. Ausschließen kann ich das natürlich nicht. Ich habe mein WLAN Passwort und das Passwort der Benutzeroberfläche meiner Fritz!Box geändert. Unbekannte Geräte sind mir keine aufgefallen, aber das muss ja nichts heißen. Rechtliche Schritte habe ich auch unternommen, allerdings glaubt man da eher es sei jemand anders aus meinem Haushalt gewesen. Wir benutzen alle das gleiche Modem. Ich bezweifle es trotzdem extremst stark, dass es einer der Anderen war. Deshalb würde ich gerne mit eurer Hilfe prüfen, ob meine Internetverbindung ansich irgendwie kompromittiert wurde. In der Vergangenheit ist es vorgekommen dass mein Vater, der damals hier gewohnt hat, Spam/Scam bekam (z.B. Abos die er selbst nicht abgeschlossen hat; es wurde auch mal ein Bank-Account in seinem Name geöffnet, den wir dann sofort haben schließen lassen). Scam-Anrufe bekommen wir auf seine ehemalige Telefonnummer immer noch. Wir sind eigentlich alle sehr vorsichtig/aufmerksam, was die Herausgabe persönlicher Daten angeht. Noch ein Hinweis, weil ich da an anderen Stellen bereits missverstanden wurde: Mit Scam meine ich tatsächlich nicht die Art von Mails, die man getrost ignorieren kann, sondern (zuerst einmal) tatsächlich rechtskräftige Angelegenheiten, wie z.B. besagte Abos, wo gültige Mahnungen kommen (die rechtl. Folgen nach sich ziehen wenn man sie ignoriert). Ich bin aber nicht sicher, ob und inwiefern das miteinander zu tun hat. Eure Goldenen Regeln habe ich gelesen. Wenn das für mein Problem relevant ist, werde ich gerne den Systemscan mit FRST durchführen. Grüße, Cyne EDIT: Vielleicht ist mein Post jetzt im falschen Themenbereich? Ich bin diesem 'hier'-Link gefolgt: "Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du ein Virenproblem hast, erstelle hier ein neues Thema. Beschreibe die Symptome so genau wie möglich." |
:hallo: Zitat:
Wenn der Vorwurf gerechtfertigt ist, wird diese Firma auch konkrete Informationen (Datum, Uhrzeit, Name des Films, etc.) liefern. Dies gilt es dann zu überprüfen, auch mit einem Anwalt. Zitat:
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Ganz ehrlich: Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand aus eurem "Haushalt" einen Film angeboten hat, ist um ein Vielfaches höher als die Wahrscheinlichkeit, dass wir auf einem deiner Geräte Schadsoftware finden werden. Wieso sollte jemand Schadsoftware bei euch einschleußen, um dann illegalerweise einen Film hochzuladen? Das ist absolut sinnfrei. Davon hätten die Kriminellen nichts. Kriminellen geht es letztlich ums eigene Geld. Da du keine Anzeichen von Malware erwähnt hast, habe ich dein Thema erst einmal in das Diskussionsforum verschoben. Evtl. melden sich noch andere Nutzer und können dir Tipps geben. |
Danke fürs Verschieben! Zitat:
Die Personen, mit denen ich zusammen lebe, sind meine Partnerin und sehr gute Freunde. Wir kennen uns. Ich habe alle befragt und glaube ihnen. Es war niemand von uns. Leider sieht mein Anwalt das anders. (Würde er seine Familie/besten Freunde verdächtigen? Ich hoffe nicht.) Du hast aber natürlich vollkommen recht, dass "glauben" da letztlich nichts entscheidet. Deswegen die Idee zu prüfen ob was mit unserer Internetverbindung nicht ganz stimmt. Was wäre z.B. mit sowas wie IP-Spoofing, MiM-attacks? Ich bin da, wie gesagt, kein Experte und wüsste auch nicht warum jemand gerade unseren Anschluss benutzen sollte. Aber ich lege meine Hand dafür ins Feuer dass es von uns niemand war. Und dass andere Optionen unwahrscheinlich sind, heißt ja letztlich auch nicht dass sie nicht zutreffen könnten. Bin einfach ziemlich ratlos gerade. |
Also ich halte das gar nicht für so unwahrscheinlich mit dem P2P Es reicht schon sich einen Film von einer dieser illegalen Seite anzusehen und P2P wird gestartet Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=c_d_fgNc63Q |
Nur ist der Vorwurf dass jemand den Film über BitTorrent P2P angeboten hat, nicht angesehen oder runtergeladen. |
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Da wir die Klageschrift nicht kennen, ist es hier schwer einen Ratschlag zu geben. Und rechtliche Beratung dürfen wir nicht leisten. Der Anwalt sollte mal prüfen, wer die absendende Kanzlei ist. Es gab schon Zeiten, wo sich solche Abmahnanwälte eine goldene Nase verdient haben. Hier zum Beispiel. Da gibt es noch weitere. Auch das sollte zu denken geben: Zitat:
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Die genaue Begründung/Beweisführung wäre interessant. |
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Das hier ist bekannt --> eRecht24 // Filesharing: Hohe Fehlerquote bei der Ermittlung von IP-Adressen |
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Würde auch empfehlen auf jeden Fall eine zweite Meinung einzuholen, auch wenn es ein Familienanwalt sein sollte.... |
Interessant wären auch die Fragen, ob du oder deine Mitbewohner prinzipiell technisch zu dem angegebenen Zeitpunkt in der Lage wart mit Bittorrent herumzuwerkeln. Waren evtl. Gäste im Haus, die euer Netz mit benutzt haben? Ist das überhaupt ein Film, der für jmd. aus deinem Haushalt interessant wäre oder eher was für den Nachbarsjungen? Ein Anwalt für Medienrecht wäre aber in jedem Fall empfehlenswert. |
Nachdem was ich jetzt alles gelesen habe, scheint mir ein FRST-Scan vllt. doch nicht so falsch zu sein. Der TO hat ein Riesenproblem. Zwecks Beweisführung braucht er mehr Fakten. Bislang kann man nur raten. Es ist m.E. möglich, dass irgendjemand in dem Familiennetzwerk, evtl auch ein Besucher, ein P2P-Programm installiert hat. Vermutlich unwissentlich. Gibt ja Malware die als Freeware getarnt ist und genau das macht. :glaskugel: |
Siehe auch: https://www.youtube.com/watch?v=qg9jg05eJyY https://www.anwalt.de/rechtstipps/co...ps_165993.html Wie gesagt muss man sich überhaupt nicht mit Bittorrent auskennen oder damit rum werkeln, siehe mein erstes Video in Beitrag #4, wo genau das erklärt wird. Ein scheinbar alleiniges Ansehen des Videos kann dazu führen dass man P2P macht, also selbst hoch lädt und somit zum Bereitsteller (Uplader) wird. |
Hier auch noch ein Artikel --> https://irights.info/artikel/betreib...-nutzung/29525 Zitat:
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Also ich hätte mir einen anderen Anwalt besorgt, eben einen der nicht sofort den Schwanz einzieht. Und dann soll der Kläger mal genauer darlegen wie er überhaupt auf meine IP-Adresse kommt. |
heise.de // GVU-Insolvenz: Die Piratenjäger sind pleite LOL :uglyhammer: wirklich sehr passend grade zu diesem Thema :D |
@Cyne Du könntest auch Kontakt zu einer Freifunk-Initiative in deiner Nähe aufnehmen. Die kennen sich mit dieser Thematik aus und können möglicherweise entsprechende Anwälte empfehlen. https://freifunk.net/ |
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Hi, in erster Linie wünsche ich Dir viel Kraft in der Sache. Sowas kann echt zermürbend sein. Zum anderen würde ich Dir auch raten, Dir einen fachkundigen Anwalt zu suchen. Die haben auch das Know-How und die Eier sowas gekonnt abzuwenden. Man muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass es in Deinem Fall vermutlich so ist, dass eben ein Film geschaut oder runtergeladen wurde. Bei so einem Vorgehen merkt der User meist garnicht, dass er automatisch den Content wieder mit anbietet (gibt auch nen berühmten Fall von einer Münchner Studentin vor paar Jahren). Da diese Kackkanzleien gegen Streamer noch nicht vorgehen können, nutzen sie die Gelegenheit Dich als "Anbieter" dranzubekommen. Ob berechitgt oder unberechtigt. Wenn Du mit Freunden zusammenwohnst kann immer mal passieren, dass jemand Euer WLAN bekommt. Da ist schnell mal am WE ein Film gestreamt von einer dubiosen Seite. Also ganz Unrecht mag Dein jetziger Anwalt nicht haben. only my 5 cents Weiterhin viel Kraft in der Sache. |
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Gefunden: https://www.focus.de/digital/internet/streaming-illegal-film-gestreamt-ich-sollte-fast-1000-euro-abmahnung-zahlen_id_7066707.html Vllt. googelst Du mal den Namen der Kanzlei. Finden sich oft Tipps und Kuriositäten. Glaube aber nicht alles. Es kam schonmal vor, dass eine Kanzlei, die Abgemahnte verteidigen wollte, sich selbst als Abmahner entpuppte (über Umwege). Um so das Geld für das Mandat zu kassieren und weniger für die Abmahnung. Also ca. Pharmaindustrie 2.0. Machen Leute krank um sie dann zu heilen oder so. Zitat:
Vodafone muss ja in der Sache kino.to und Constantin Films per Gerichtsbeschluss glaube ich auch IP-Adressen speichern. Und ist als einziger Provider verpflichtet die Seite zu sperren. |
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Vllt kann der TO auch mal wenigstens noch schreiben, zu welchem Zeitpunkt das gewesen sein soll. Oder er macht sich einfach nur mal selbst Gedanken ob der Zeitpunkt überhaupt stimmen kann bzw ob das überhaupt möglich war, dass da jemand über seinen Anschluss was laden konnte. Zitat:
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Zuallererst vielen Dank für die vielen Antworten, Tipps und hilfreichen Links! Hier mal ein paar mehr Infos zu meinem Problem: Der Vorwurf im Schreiben lautet ganz klar dass ein Film über BitTorrent P2P angeboten wurde. Keiner von uns hat das Programm installiert. Bei dem Film handelt es sich um „Doctor Sleeps Erwachen“ von Stephen King. Niemand von uns kennt den Film. Wenn wir ihn sehen wollten, würden wir das zudem auf Englisch, weil wir alle O-Ton bevorzugen. „Erwachen“ ist aber ein deutscher Titel. (Eine Person, die hier lebt, spricht außerdem zwar viele Sprachen, aber kein Deutsch.) Bei der Kanzlei, die mich angeschrieben hat, handelt es sich um Waldorf-Frommer. Die sind für solche Abmahnungen bekannt. Im Schreiben steht sinngemäß: „dieser Film wurde zum Zeitpunkt x über BitTorrent angeboten. Es wurde die IP xyz ermittelt.“ Es steht auch ein File Hash dabei, von BitTorrent nehme ich an. Zeitpunkt war der 15.01.2020 von 14:50:04 – 14:50:20, also nur ein paar Sekunden. Danke für die Infos zum Filesharing! P2P ist mir zwar ein Begriff. Aber mir war tatsächlich nicht ganz klar dass man auch beim Ansehen eines Films am Upload beteiligt wäre. Ebenfalls danke für den Hinweis zur hohen Fehlerquote bei der Ermittlung von IP-Adressen. Ich werde mich da mal noch genauer informieren. Zitat:
Zum FRST-Scan: Es kann ja zumindest nicht schaden. Auch wenn es nicht sonderlich aussagekräftig ist. Könnte es auch sein dass etwas mit unserer Internetverbindung an sich nicht stimmt? Ich wüsste, wie gesagt, nicht wer da deshalb kriminelle Dinge mit anstellen sollte. Fakt ist aber, dass wir (vor allem mein Vater) in den letzten Jahren oft mit Scam zutun hatten. Wir klicken idR keine bunten Banner an, laden Programme vom original Anbieter runter, öffnen keine Emails mit unbekanntem Absender und schon gar keinen Anhang, ändern Passwörter von Zeit zu Zeit, usw. Wenn ich so drüber nachdenke weiß ich ja auch tatsächlich nicht ob nicht doch jemand – mal salopp gesagt – mit Laptop neben unserem Haus gesessen und BitTorrent benutzt hat. Zitat:
Jedenfalls werde ich am Montag nochmal meinen Anwalt anrufen und sollte das nicht gut laufen, suche ich mir wen anders. Zitat:
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https://www.e-recht24.de/artikel/tau...mmer-fake.html Zitat:
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Ich würde an deiner Stelle hier keine weiteren Details/Vermutungen/Spekulationen usw. schreiben, denn all das ist öffentlich und kann auf dich zurückfallen. Mache was du eh schon vor hast, nämlich Anwalt kontaktieren evtl. auch wechseln https://www.wbs-law.de/urheberrecht/...ldorf-frommer/ Da gibt es auch ne kostenlose Erstberatung |
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Offensichtlich ist deren Geschäftsmodell Massenabmahnungen. Eigentlich sollte das doch nicht mehr möglich sein, nachdem das Gesetz geändert wurde? Und wenn Beklagte immer öfter gewinnen ist erst nicht mehr verständlich, warum die das immer noch versuchen. |
In seinem 2.Post erwähnt Cyne eine "schrifliche Klage" des Anwalts. Eine Klage kann nur vor Gericht erhoben werden. Es handelt sich evtl. "nur" um eine Abmahnung. Solche Abmahnanwälte stochern oft im Dunkeln rum. Oft hilft da ignorieren und nicht reagieren. Wenn es wirklich ein gerichtlicher Titel ist, dann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, der in der Materie drinsteckt. Also Medien- und Abmahnrecht. |
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Ignorieren würde ich (edit: wenn überhaupt), wenn kein Einschreiben ist. Aber hier gilt es meiner Meinung nach, sich einen fachkundigen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die machen das täglich. Das ist wie Brötchen backen beim Bäcker. Alle anderen Anwälte sind da komplett raus. Die sind meist älteren Jahrgangs und haben diese Fachgebiete nie behandelt. Das wäre so als würdest Du einen Handballer in ein Boxring stecken. Er ist zwar Sportler, bekommt aber trotzdem auf die Rübe. Das machen die Abmahnanwälte schon gezielt. Anwälte, die auf dem Gebiet spezialisiert sind, sind leider rar gesäht und meist kommen die Abmahnungen überraschend mit kurzen Reaktionsfristen. Ich wünsche Dir Nerven aus Stahl in der Sache und dass sich alles bald positiv entwickelt und zum Ende kommt. Bzgl. Filmen etc. Heutzutage gibt es gute Streamingdienste, die bezahlbar sind. Da lohnt sich das Risiko mit dubiosen Seiten garnicht mehr. Denn die Filmverläge pennen auch nicht und setzen aktuell sehr viel vor Gericht durch. s. Vodafone-Constantin Film. Also Netflix, iTunes und Co. und gut ist. |
Nur weil etwas nicht per Einschreiben kam, ist es noch lange kein Grund dies zu ignorieren. Ich verstehe nicht warum hier solche "Ratschläge" gegeben werden, die dem Themenersteller sogar schaden könnten. :nono: |
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Dann darf man aber nur hoffen, dass der beauftragte Anwalt nicht schon irgendeinen Kontakt zu den Abmahnern aufgenommen hat. Wenn ja, wars das :stirn: |
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Denn Scam ist nichts anderes als eine Adressen-Datenbank, die immer wieder weiterverkauft wird. Diese dubiosen Firmen nehmen dann den Adress-Datensatz und stellen damit Unfug an. Werbeanrufe usw. Die Firmen ändern sich immer wieder, weshalb hier ein Gerichtsvorgehen fast unmöglich ist. Ich habe mittlerweile wegen ein dummen Gewinnspiel, wo mein ehem. Mitbewohner gemacht hat, zig Nummern über die FirtzBox sperren müssen. Selbiges auf meine Mobilnummer. Vor Jahren wurden bei Vodafone Daten geklaut. Seitdem werde ich mittlerweile nur 1x (früher öfters) im Jahr angerufen. (Werbeanruf) Glücklicherweise waren die Daten verschlüsselt und die Zuordnung Nummer<->Name passt nicht. Zitat:
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Diese beiden mal durchlesen, das beantwortet deine Frage ausführlicher https://www.abmahnhelfer.de/abmahnun...r-einschreiben https://www.rechthaber.com/einschrei...tlich-wertlos/ Mir geht es darum, dass sich der TO hier durch evtl. falsche Tipps/Vermutungen usw. nicht noch weiter rein reitet. Ich vermute mal, hier ist keiner der Antwortenden ein Anwalt, der sich dazu noch in diesem Gebiet gut auskennt. Außerdem habe ich schon einmal ähnliches erlebt. Allerdings ist "ähnlich" nicht "gleich", denn fast jeder Fall hat andere Voraussetzungen usw. Da habe ich mir zum Glück auch sofort anwaltliche Hilfe geholt. Hätte ich das nicht gleich getan, wäre es vermutlich sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich für mich geworden, das abzuweisen. |
OMG ist das kompliziert :crazy: Der TO hat aber die Abmahnung nicht per Fax und auch nicht per Boten bekommen. Also nochmal: Wenn das nur ein normaler Brief war, wie will der Abmahner beweisen, dass der Beklagte ihn auch bekommen hat? |
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Ein besonderer Bote ist nicht von Nöten, es reicht der Postbote, der es in den Briefkasten wirft. Deshalb auch nochmal durchlesen ;) insbesondere meinen ersten Link (letzter Absatz) Das beantwortet deine Frage. |
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Wenn es ein "guter" Anwalt ist, dann sollte er dem Klienten auch raten, die Füsse still zu halten, wenn es angebracht ist. Bei einem Verfahren gewinnt der Anwalt immer und da die Verfahren meistens gewonnen werden, sogar ordentlich. Zitat:
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(Für meinen Geschmack hat er in solch einer Angelegenheit eh schon viel zu viel veröffentlicht) |
Ich habs ja gelesen. Was ist denn aus der Sache mit dem Postboten, den man nicht trauen kann, weil er den Brief in den falschen Briefkasten einwirft? :pfeiff: Es bleibt doch dabei, man kann nicht beweisen, dass der Empfänger lügt. Und der zweite von dir verlinkte Artikel macht doch deutlich, dass es im Zweifel sehr schwierig ist für den Absender zu beweisen, dass der Beklagte das Schreiben bekommen hat; Massenabmahnkanzleien werden wohl auch kaum für jeden Brief einen eigenen Boten, der sich auch als Zeuge versteht, beauftragen. |
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Das mit den Anti-Abmahngesetz wusste ich nicht. Danke. |
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Die Kanzlei wird zu hauf auf andren Seiten benannt. Glaube nicht, dass er Nachteile davon trägt. Zitat:
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Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber der Brief kann verlorengegangen sein oder der Briefträger hat ihn versehentlich woanders eingeworfen; der irrtümliche Empfänger kloppt das dann einfach in die Tonne - weil er ist ja nicht der Empfänger! Ich weiß unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. Aber falls das doch zutrifft hat hier eine dritte Person was verbockt und der Beklagte muss das ausbaden!! :pfui: sag ich da nur! |
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JETZT erst erschüttert? meinen ersten Link wohl doch nicht so genau gelesen gehabt, da du erst jetzt, nachdem genau aus diesem Link zitiert wurde, so erschüttert reagierst.:zunge: Ich finde dies übrigens auch mehr als befremdlich, dass dies so geregelt ist. |
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Recht und Gerechtigkeit sind zwei völlig verschiedene Dinge. Gelegentlich stimmen sie überein. https://scilogs.spektrum.de/gute-ges...unterscheiden/ Zitat:
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Gut, nehmen wir mal zur Kenntnis, dass das so ist. :balla: Angenommen der TO ignoriert das Schreiben schön. Dann wäre das eine Wette darauf, dass die Kanzlei bekannt für Massenabmahnungen sich scheut, vor Gericht zu gehen weil sie mit ihren vielen Schreiben nur die verängstigten Sofortzahler melken will und auch Angst davor hat, dass die Beklagten gewinnen... |
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Scherz beiseite. Soweit ich das recherchiert habe ist das kein Gesetz sondern seit 2006 gültige Rechtssprechung. Der Abmahnende muß lediglich den Versand der Abmahnung beweisen können damit sie wirksam wird. Dadurch wird das Risiko für den Abmahnungsempfänger natürlich größer. Letztendlich muß ein Gerichtsverfahren die Gültigkeit und Richtigkeit der Abmahnung bestätigen. In den meisten Verfahren obsiegt dennoch der Beschuldigte, da die Beweisführung bei Filesharing schwierig ist. Wie aber Unsicher90 schon schrieb, die Mahnanwälte nutzen einfach die Unsicherheit der Leute aus und mahnen soviele ab, dass sie am Ende eine positive Bilanz haben, da viele die Abmahnung einfach akzeptieren. Gerichtsverfahren sind i.d.R. zu teuer und werden von beiden Seiten vermieden. @cosinus: du hast zeitgleich und fast inhaltsgleich gepostet. Gute Zusammenfassung.:applaus: |
Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden. Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit. |
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Wie kommen Anwaltskanzleien an die IP-Adressen der Nutzer? Spezialisierte Firmen oder Anwaltskanzleien selbst nutzen Software, um Urheberrechtsverletzungen auf Internet-Tauschbörsen festzustellen. Dabei werden die IP-Adressen der Nutzer gespeichert und an den Internet-Provider weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet, um den Internet-Provider zur Herausgabe personenbezogen Daten aufzufordern. Die IP-Adresse wird dann dem jeweiligen Kunden zugeordnet. Auch wenn noch immer nur ein Bruchteil der Urheberrechtsverstöße geahndet wird, sind Abmahnungen dennoch kein Einzelfall; im Gegenteil, es existiert eine regelrechte Abmahnindustrie. Ständig werden IP-Adressen von illegalen Downloaden gesammelt und spezialisierte Anwaltskanzleien verdienen leichtes Geld mit massenhaften Abmahnungen. Wer haftet für illegale Downloads? Eine Besonderheit in Deutschland ist die strenge Störerhaftung. Wenn Mitbewohner oder Familienmitglieder dasselbe WLAN-Netzwerk benutzen, kann der Verantwortliche bei einer Abmahnung wegen illegaler Downloads nicht immer ausfindig gemacht werden. Ob der Anschlussinhaber haftet, hängt davon ab, ob er sich ausreichend vor illegalen Downloads in seinem Netzwerk geschützt hat. Durch eine Aufklärung über die Unrechtmäßigkeit des Herunter- und Hochladens von urheberrechtlich geschütztem Material können sich Eltern absichern, um nicht für illegale Aktivitäten ihrer Kinder im Internet zu haften. Für Mitbewohner und Hausgäste gilt diese Regelung nicht, da es vom Besitzer des Internetanschlusses nicht erwartet werden kann, jeden volljährigen Nutzer des Netzwerks entsprechend über illegales herunterladen aufzuklären. Wenn der Schuldige nicht bekannt ist, muss der Anschlussinhaber in der Regel nicht für die Urheberrechtsverletzung haften. Als „Störer“ muss er aber dennoch in vielen Fällen für die Anwaltskosten aufkommen, da er die Uerheberrechtsverletzung möglich gemacht hat. Auch wenn Fremde ungesicherte WLAN-Netzwerke für illegale Downloads nutzen, kann der Anschlussinhaber hierfür zur Kasse gebeten werden. Das Sichern des Netzwerks mit einem Passwort gilt aber als ausreichender Schutz. Wird das gesicherte Netzwerk dennoch „geknackt“, trifft den Anschlussinhaber laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs keine Schuld für etwaige illegale Aktivitäten. https://vpnoverview.com/de/privatsph...ds-rechtslage/ Ist natürlich Werbung für ein VPN, aber die Info ist dennoch gut.:lach: |
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Es ist schwierig zu entscheiden, wie man reagieren sollte. Gar nicht zu reagieren, kann auch ins Auge gehen, da man nicht vorausagen kann, wie der "Pegel" für weitergehende Maßnahmen eingestellt ist. Problematisch ist auch, dass noch keine einheitliche Rechtsprechung herrscht. https://www.verbraucherzentrale-berl...bgezockt-13757 Zitat:
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Deshalb will die Politik ja auch was dagegen unternehmen. Bin gespannt, ob sie dem Druck der Lobbyisten widerstehen können und was am Ende rauskommt. EDIT: Rechtlich haben die Kläger/Abmahner meistens nichts in der Hand. Deshalb gehen die meisten Verfahren schnell zugunsten der Beklagten aus. Es gibt aber einzelne Fälle, wo die Kläger in 1. Instanz obsiegen. Dann fehlt den Beklagten meistens die Kraft und die Mittel um weiterzuklagen. Um das Recht zu ändern bedarf es eines Präzendenzfalles und einer Musterklage. Also jemand muß sich durchklagen bis zur höchsten Instanz. Dann bestehen gute Chancen, dass sich das Recht ändert ODER die Politik muß die Haftungsregelung ändern und das wird gerade versucht. Bin gespannt wer schneller ist.:kaffee: |
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Danke nochmal an alle! :) Ich bin mich weiter am Informieren und gehe der Sache nach, bzw. lasse ihr in Teilen nachgehen. Was ich jetzt trotz allem gerne noch machen würde, wäre der FRST Scan. Im besten Fall kommt nichts dabei raus und ich weiß dann, dass mein Laptop sauber ist. Poste ich den Log dazu in einem neuen Thread bei der Logauswertung? |
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Gerhard Eichberger Also, wenn mir sowas passieren würde, dann würde ich gegen den Kläger Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten. Darüber hinaus würde ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß ich diesen Film nicht kenne und ihn mir nicht angeschaut habe. Und ich würde so eine Erklärung auch von meinen Mitbewohnern verlangen. (In meinem persönlichen Fall wäre das wohl etwas anders, denn ich habe vor sehr langer Zeit [also so ca. 2005] auf meinem damaligen PC mit Windows 98SE μtorrent benutzt - allerdings nur, um mir Filme von "ästhetischem Wert" herunterzuladen. Daß da gleichzeitig was raufgeladen werden könnte, war mir damals nicht bewußt. (Außerdem: Was ist, wenn es noch gar nichts zum Raufladen auf dem Rechner gibt, was ja bei der Erstbenutzung dieses Programmes der Fall ist?) Ansonsten habe ich nur Videos von meiner Band (z. B. auf YouTube) hochgeladen. Gerhard |
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PS: der TO ist seit seinem letzten Posting am 6.5. nicht mehr (angemeldet) im Forum gewesen. |
Leute, lasst doch mal die Toten ruhen:rolleyes: Nach der Antwort von M-K-D-B hat der TO nicht mehr geantwortet:blabla: |
Gerhard Eichberger Mich würde halt bei solchen Sachen interessieren, wie es ausgegangen ist. Ich schaue bei Postings eigentlich nicht auf das Datum, weil dies für den Fall ja unerheblich ist. Daß eine derartige Strafanzeige eingestellt würde, glaube ich nicht, da es ja im Zusammenhang mit dem Fall eine Klage (wenn ich das richtig gelesen habe) gibt. Da wird ein derartiges Strafverfahren nicht eingestellt, weil das Ergebnis für das Gerichtsverfahren bei der Klage nötig ist. (Ich hatte mal so einen Fall, wo eine Klage zu einem Strafverfahren führte, da wurde mit dem Urteil der Klage auf den Ausgang des Strafverfahrens gewartet, da dies klagswichtig war. Es ging da aber um einen ganz anderen Fall.) Gerhard |
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