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-   -   Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung (https://www.trojaner-board.de/198883-verdacht-unrechtmaessigen-fernzugriffs-internetverbindung.html)

Cyne 02.05.2020 07:31

Verdacht auf unrechtmäßigen Fernzugriffs auf meine Internetverbindung
 
Hallo zusammen!

Der Grund für meinen Beitrag ist, dass von meiner Internetverbindung angeblich ein Film via BitTorrent (P2P) angeboten wurde. Dem ist aber nicht so. Ich bin kein Experte (deshalb wende ich mich ja an euch), gehe aber davon aus, dass sich jemand unrechtmäßig Zugang zu meiner Internetverbindung verschafft hat.

Ich wohne sehr ländlich, weshalb ich nicht glaube dass jemand physisch in der Nähe meines WLANs war. Ausschließen kann ich das natürlich nicht.

Ich habe mein WLAN Passwort und das Passwort der Benutzeroberfläche meiner Fritz!Box geändert.

Unbekannte Geräte sind mir keine aufgefallen, aber das muss ja nichts heißen.

Rechtliche Schritte habe ich auch unternommen, allerdings glaubt man da eher es sei jemand anders aus meinem Haushalt gewesen. Wir benutzen alle das gleiche Modem. Ich bezweifle es trotzdem extremst stark, dass es einer der Anderen war.

Deshalb würde ich gerne mit eurer Hilfe prüfen, ob meine Internetverbindung ansich irgendwie kompromittiert wurde.

In der Vergangenheit ist es vorgekommen dass mein Vater, der damals hier gewohnt hat, Spam/Scam bekam (z.B. Abos die er selbst nicht abgeschlossen hat; es wurde auch mal ein Bank-Account in seinem Name geöffnet, den wir dann sofort haben schließen lassen). Scam-Anrufe bekommen wir auf seine ehemalige Telefonnummer immer noch.

Wir sind eigentlich alle sehr vorsichtig/aufmerksam, was die Herausgabe persönlicher Daten angeht.

Noch ein Hinweis, weil ich da an anderen Stellen bereits missverstanden wurde:
Mit Scam meine ich tatsächlich nicht die Art von Mails, die man getrost ignorieren kann, sondern (zuerst einmal) tatsächlich rechtskräftige Angelegenheiten, wie z.B. besagte Abos, wo gültige Mahnungen kommen (die rechtl. Folgen nach sich ziehen wenn man sie ignoriert).

Ich bin aber nicht sicher, ob und inwiefern das miteinander zu tun hat.

Eure Goldenen Regeln habe ich gelesen. Wenn das für mein Problem relevant ist, werde ich gerne den Systemscan mit FRST durchführen.


Grüße,
Cyne


EDIT:
Vielleicht ist mein Post jetzt im falschen Themenbereich? Ich bin diesem 'hier'-Link gefolgt: "Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du ein Virenproblem hast, erstelle hier ein neues Thema. Beschreibe die Symptome so genau wie möglich."

M-K-D-B 02.05.2020 13:00

:hallo:




Zitat:

Der Grund für meinen Beitrag ist, dass von meiner Internetverbindung angeblich ein Film via BitTorrent (P2P) angeboten wurde.
Sagt wer?
Wenn der Vorwurf gerechtfertigt ist, wird diese Firma auch konkrete Informationen (Datum, Uhrzeit, Name des Films, etc.) liefern. Dies gilt es dann zu überprüfen, auch mit einem Anwalt.



Zitat:

Dem ist aber nicht so.
(...)
Rechtliche Schritte habe ich auch unternommen, allerdings glaubt man da eher es sei jemand anders aus meinem Haushalt gewesen. Wir benutzen alle das gleiche Modem. Ich bezweifle es trotzdem extremst stark, dass es einer der Anderen war.
Du/der Anwalt hast alle Personen, die ins Internet gehen, dazu befragt und alle versichern, dass sie dies nicht gemacht haben? Mit "Glauben", "Vermutungen", etc. kommt man nicht weit.



Zitat:

Ich habe mein WLAN Passwort und das Passwort der Benutzeroberfläche meiner Fritz!Box geändert.
Das schadet nie.



Ganz ehrlich:
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand aus eurem "Haushalt" einen Film angeboten hat, ist um ein Vielfaches höher als die Wahrscheinlichkeit, dass wir auf einem deiner Geräte Schadsoftware finden werden.

Wieso sollte jemand Schadsoftware bei euch einschleußen, um dann illegalerweise einen Film hochzuladen? Das ist absolut sinnfrei. Davon hätten die Kriminellen nichts. Kriminellen geht es letztlich ums eigene Geld.


Da du keine Anzeichen von Malware erwähnt hast, habe ich dein Thema erst einmal in das Diskussionsforum verschoben. Evtl. melden sich noch andere Nutzer und können dir Tipps geben.

Cyne 02.05.2020 13:20

Danke fürs Verschieben!

Zitat:

Sagt wer?
Das steht in einer schriftlichen Klage, die ich von einer Kanzlei bekommen habe. Darin sind Informationen enthalten, die scheinbar auf meinen Internetanschluss zurück zu führen sind.

Die Personen, mit denen ich zusammen lebe, sind meine Partnerin und sehr gute Freunde. Wir kennen uns. Ich habe alle befragt und glaube ihnen. Es war niemand von uns.

Leider sieht mein Anwalt das anders. (Würde er seine Familie/besten Freunde verdächtigen? Ich hoffe nicht.)

Du hast aber natürlich vollkommen recht, dass "glauben" da letztlich nichts entscheidet. Deswegen die Idee zu prüfen ob was mit unserer Internetverbindung nicht ganz stimmt.

Was wäre z.B. mit sowas wie IP-Spoofing, MiM-attacks? Ich bin da, wie gesagt, kein Experte und wüsste auch nicht warum jemand gerade unseren Anschluss benutzen sollte. Aber ich lege meine Hand dafür ins Feuer dass es von uns niemand war. Und dass andere Optionen unwahrscheinlich sind, heißt ja letztlich auch nicht dass sie nicht zutreffen könnten.

Bin einfach ziemlich ratlos gerade.

Citro 02.05.2020 13:46

Also ich halte das gar nicht für so unwahrscheinlich mit dem P2P Es reicht schon sich einen Film von einer dieser illegalen Seite anzusehen und P2P wird gestartet
Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=c_d_fgNc63Q

Cyne 02.05.2020 15:14

Nur ist der Vorwurf dass jemand den Film über BitTorrent P2P angeboten hat, nicht angesehen oder runtergeladen.

webwatcher 02.05.2020 15:21

Zitat:

Zitat von Cyne (Beitrag 1734691)
Der Grund für meinen Beitrag ist, dass von meiner Internetverbindung angeblich ein Film via BitTorrent (P2P) angeboten wurde.

Von wem wird das gemeldet bzw von wem stammt diese Information ?

Cyne 02.05.2020 16:11

Zitat:

Von wem wird das gemeldet bzw von wem stammt diese Information ?
Von einer Anwaltskanzlei als Vertretung für Warner Bros. Entertainment.

felix1 02.05.2020 16:14

Zitat:

Zitat von webwatcher (Beitrag 1734704)
Von wem wird das gemeldet bzw von wem stammt diese Information ?

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Zitat:

Das steht in einer schriftlichen Klage, die ich von einer Kanzlei bekommen habe. Darin sind Informationen enthalten, die scheinbar auf meinen Internetanschluss zurück zu führen sind.

Da wir die Klageschrift nicht kennen, ist es hier schwer einen Ratschlag zu geben. Und rechtliche Beratung dürfen wir nicht leisten.
Der Anwalt sollte mal prüfen, wer die absendende Kanzlei ist. Es gab schon Zeiten, wo sich solche Abmahnanwälte eine goldene Nase verdient haben. Hier zum Beispiel. Da gibt es noch weitere.
Auch das sollte zu denken geben:
Zitat:

Leider sieht mein Anwalt das anders. (Würde er seine Familie/besten Freunde verdächtigen? Ich hoffe nicht.)

Citro 02.05.2020 16:15

Zitat:

Zitat von Cyne (Beitrag 1734703)
Nur ist der Vorwurf dass jemand den Film über BitTorrent P2P angeboten hat, nicht angesehen oder runtergeladen.

P2P bedeutet doch auch gleichzeitig Upload. Also das bloße Ansehen impliziert, dass er gleichzeitig auch wieder angeboten wird.

Zitat:

Im Vergleich zum herkömmlichen Herunterladen einer Datei mittels HTTP oder FTP werden bei der BitTorrent-Technik die (ansonsten ungenutzten) Upload-Kapazitäten der Downloader mitgenutzt, auch wenn sie die Datei noch nicht vollständig heruntergeladen haben. Dateien werden also nicht nur von einem Server verteilt, sondern auch von Nutzer zu Nutzer (Peer-to-Peer oder P2P) weitergegeben
aus: https://de.wikipedia.org/wiki/BitTorrent

webwatcher 02.05.2020 16:54

Zitat:

Zitat von Cyne (Beitrag 1734705)
Von einer Anwaltskanzlei als Vertretung für Warner Bros. Entertainment.

Dahin ging meine Frage....

Die genaue Begründung/Beweisführung wäre interessant.

cosinus 02.05.2020 17:04

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1734706)
Auch das sollte zu denken geben:
Zitat:

Leider sieht mein Anwalt das anders. (Würde er seine Familie/besten Freunde verdächtigen? Ich hoffe nicht.)

Das könnte man auch als Anlass sehen, einen anderen Anwalt zu beauftragen. Was ist denn das für ein Anwalt, der sofort einknickt? :wtf:

Das hier ist bekannt --> eRecht24 // Filesharing: Hohe Fehlerquote bei der Ermittlung von IP-Adressen

webwatcher 02.05.2020 17:09

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734711)
Das könnte man auch als Anlass sehen, einen anderen Anwalt zu beauftragen. Was ist denn das für ein Anwalt, der sofort einknickt? :wtf:

Vielleicht wenig Erfahrung mit diesem Gebiet und wenig Lust sich damit auseinander zu setzen.
Würde auch empfehlen auf jeden Fall eine zweite Meinung einzuholen, auch wenn es ein Familienanwalt sein sollte....

Yatagan 02.05.2020 17:18

Interessant wären auch die Fragen, ob du oder deine Mitbewohner prinzipiell technisch zu dem angegebenen Zeitpunkt in der Lage wart mit Bittorrent herumzuwerkeln. Waren evtl. Gäste im Haus, die euer Netz mit benutzt haben? Ist das überhaupt ein Film, der für jmd. aus deinem Haushalt interessant wäre oder eher was für den Nachbarsjungen?

Ein Anwalt für Medienrecht wäre aber in jedem Fall empfehlenswert.

Darklord666 02.05.2020 17:28

Nachdem was ich jetzt alles gelesen habe, scheint mir ein FRST-Scan vllt. doch nicht so falsch zu sein. Der TO hat ein Riesenproblem. Zwecks Beweisführung braucht er mehr Fakten. Bislang kann man nur raten. Es ist m.E. möglich, dass irgendjemand in dem Familiennetzwerk, evtl auch ein Besucher, ein P2P-Programm installiert hat. Vermutlich unwissentlich. Gibt ja Malware die als Freeware getarnt ist und genau das macht. :glaskugel:

Citro 02.05.2020 17:30

Siehe auch:
https://www.youtube.com/watch?v=qg9jg05eJyY
https://www.anwalt.de/rechtstipps/co...ps_165993.html

Wie gesagt muss man sich überhaupt nicht mit Bittorrent auskennen oder damit rum werkeln, siehe mein erstes Video in Beitrag #4, wo genau das erklärt wird. Ein scheinbar alleiniges Ansehen des Videos kann dazu führen dass man P2P macht, also selbst hoch lädt und somit zum Bereitsteller (Uplader) wird.

cosinus 02.05.2020 17:34

Hier auch noch ein Artikel --> https://irights.info/artikel/betreib...-nutzung/29525

Zitat:

Haftung bei Erwachsenen: Gäste, Nachbarn, Wohngemeinschaften

Neben Kindern kommen noch verschiedene weitere Personen in Betracht, die den eigenen Internetanschluss mitnutzen können, zum Beispiel Gäste, Untermieter, Mitbewohner in Wohngemeinschaften und Nachbarn. Was die Haftung des Anschlussinhabers als Störer anbelangt, ergeben sich zwischen diesen Personengruppen keine prinzipiellen Unterschiede. Denn bei ihnen handelt es sich um Erwachsene, zu deren Aufsicht der Anschlussinhaber nicht verpflichtet ist.

Wer erwachsen ist, sollte wissen, was im Internet erlaubt ist und was nicht und muss daher nicht belehrt werden. Entsprechend hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren Fall entschieden, dass eine Anschlussinhaberin nicht verantwortlich ist, wenn ihre erwachsene Nichte und ihr Lebensgefährte, die bei ihr zu Gast waren, Urheberrechtsverletzungen über ihren Internetanschluss begangen haben.

Solange keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Urheberrechtsverletzungen begangen werden, müssen auch keine Maßnahmen ergriffen werden, um ihnen vorzubeugen. Diese Rechtsprechung lässt sich auch auf andere Fälle erwachsener Anschlussnutzer übertragen.

Das bedeutet zum Beispiel, dass in Wohngemeinschaften derjenige, auf dessen Namen der Internetanschluss gemeldet ist, die erwachsenen Mitnutzer nicht überwachen muss. Er muss sie auch nicht ohne Anlass belehren, weil sie auch so wissen sollten, was sie im Netz tun dürfen
Was mache ich, wenn ich abgemahnt werde?

Egal ob man einen rein privaten oder einen öffentlichen Internetanschluss betreibt: Auf keinen Fall sollte man eine Abmahnung einfach ignorieren, selbst wenn man sie für falsch hält. Tut man das, riskiert man einen Rechtsstreit, bei dem zusätzliche Kosten anfallen. In einer Abmahnung wird nicht nur erklärt, um welche Rechtsverletzung es sich genau handelt, es werden auch die anwaltlichen Kosten für die Abmahnung verlangt.

Diese sind eigentlich per Gesetz in einfach gelagerten Fällen auf rund 150 Euro gedeckelt. Häufig wird in Abmahnungen jedoch behauptet, dass der jeweilige Fall nicht einfach gelagert sei, sodass die Begrenzung der Kosten nicht gelte. Teilweise stimmen die Gerichte dem auch zu. Hier gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung und es muss immer der konkrete Einzelfall bewertet werden.

Weitere Hinweise und Verhaltensregeln bei Abmahnungen finden sich unter den folgenden Links.

cosinus 02.05.2020 17:38

Zitat:

Zitat von Darklord666 (Beitrag 1734714)
Nachdem was ich jetzt alles gelesen habe, scheint mir ein FRST-Scan vllt. doch nicht so falsch zu sein. Der TO hat ein Riesenproblem. Zwecks Beweisführung braucht er mehr Fakten. Bislang kann man nur raten. Es ist m.E. möglich, dass irgendjemand in dem Familiennetzwerk, evtl auch ein Besucher, ein P2P-Programm installiert hat. Vermutlich unwissentlich. Gibt ja Malware die als Freeware getarnt ist und genau das macht. :glaskugel:

Wirklich beweiskräftig ist das ganze nicht. Man hätte eine virtuelle Maschine einrichten um den ganzen Mist anbieten zu können. Und wo man Wind bekommt von einer Abmahnung, zack, VM weg :D

Also ich hätte mir einen anderen Anwalt besorgt, eben einen der nicht sofort den Schwanz einzieht. Und dann soll der Kläger mal genauer darlegen wie er überhaupt auf meine IP-Adresse kommt.

cosinus 02.05.2020 18:06

heise.de // GVU-Insolvenz: Die Piratenjäger sind pleite

LOL :uglyhammer: wirklich sehr passend grade zu diesem Thema :D

Yatagan 02.05.2020 18:39

@Cyne
Du könntest auch Kontakt zu einer Freifunk-Initiative in deiner Nähe aufnehmen. Die kennen sich mit dieser Thematik aus und können möglicherweise entsprechende Anwälte empfehlen.
https://freifunk.net/

felix1 02.05.2020 20:00

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734717)
Wirklich beweiskräftig ist das ganze nicht. Man hätte eine virtuelle Maschine einrichten um den ganzen Mist anbieten zu können. Und wo man Wind bekommt von einer Abmahnung, zack, VM weg :D

Richtig, und man müsste alle in Frage kommenden Rechner der Wohngemeinschaft prüfen. Dürfte nichts bringen.

cosinus 02.05.2020 20:13

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1734725)
Richtig, und man müsste alle in Frage kommenden Rechner der Wohngemeinschaft prüfen. Dürfte nichts bringen.

Dann ist der Dreh- und Angelpunkt das Ermittlungsverfahren, also wie der Kläger die IP-Adresse ermittelt hat, die kann man ja nicht einfach so aus dem Hut zaubern. Der Beklagte muss ja nicht seine Unschuld beweisen.

Unsicher90 02.05.2020 20:36

Hi, in erster Linie wünsche ich Dir viel Kraft in der Sache. Sowas kann echt zermürbend sein.

Zum anderen würde ich Dir auch raten, Dir einen fachkundigen Anwalt zu suchen. Die haben auch das Know-How und die Eier sowas gekonnt abzuwenden.

Man muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass es in Deinem Fall vermutlich so ist, dass eben ein Film geschaut oder runtergeladen wurde. Bei so einem Vorgehen merkt der User meist garnicht, dass er automatisch den Content wieder mit anbietet (gibt auch nen berühmten Fall von einer Münchner Studentin vor paar Jahren). Da diese Kackkanzleien gegen Streamer noch nicht vorgehen können, nutzen sie die Gelegenheit Dich als "Anbieter" dranzubekommen. Ob berechitgt oder unberechtigt.

Wenn Du mit Freunden zusammenwohnst kann immer mal passieren, dass jemand Euer WLAN bekommt. Da ist schnell mal am WE ein Film gestreamt von einer dubiosen Seite. Also ganz Unrecht mag Dein jetziger Anwalt nicht haben. only my 5 cents

Weiterhin viel Kraft in der Sache.

cosinus 02.05.2020 20:42

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734729)
Man muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass es in Deinem Fall vermutlich so ist, dass eben ein Film geschaut oder runtergeladen wurde.

Wir können ja hier in diesem Thread ja viel vermuten und spekulieren, aber der Kläger muss ja beweisen, dass da ein Film zum Upload angeboten wurde. Und mich würde halt gerne interesseren, wie der Beweis aussehen soll. Behaupten und irgendwelche IP-Adressen aus dem Hut zaubern kann jeder. Und es ist auch bekannt, dass es sehr viele Abmahnanwälte gibt, die das schnelle Geld machen wollen, im Prinzip also die eigentlich Kriminellen sind.

Unsicher90 02.05.2020 20:49

Gefunden:

https://www.focus.de/digital/internet/streaming-illegal-film-gestreamt-ich-sollte-fast-1000-euro-abmahnung-zahlen_id_7066707.html

Vllt. googelst Du mal den Namen der Kanzlei. Finden sich oft Tipps und Kuriositäten. Glaube aber nicht alles. Es kam schonmal vor, dass eine Kanzlei, die Abgemahnte verteidigen wollte, sich selbst als Abmahner entpuppte (über Umwege). Um so das Geld für das Mandat zu kassieren und weniger für die Abmahnung. Also ca. Pharmaindustrie 2.0. Machen Leute krank um sie dann zu heilen oder so.

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734730)
Wir können ja hier in diesem Thread ja viel vermuten und spekulieren, aber der Kläger muss ja beweisen, dass da ein Film zum Upload angeboten wurde. Und mich würde halt gerne interesseren, wie der Beweis aussehen soll. Behaupten und irgendwelche IP-Adressen aus dem Hut zaubern kann jeder. Und es ist auch bekannt, dass es sehr viele Abmahnanwälte gibt, die das schnelle Geld machen wollen, im Prinzip also die eigentlich Kriminellen sind.

Ich weiß was Du meinst. Hab vor einem Jahr etwas darüber gelesen, dass bei P2P die IP-Adressen irgendwie getrackt werden können, weil man ja angeblich "uploadet". Frag mich nicht wie die Rechtslage genau ist und schon garnicht die Technik dazu. Aber klar das mit den Abmahnanwälten fällt alles unter einen Hut. Da gibt es ganze Seiten, die sämtliche Kanzleien auflisten und was die wann abgemahnt haben.

Vodafone muss ja in der Sache kino.to und Constantin Films per Gerichtsbeschluss glaube ich auch IP-Adressen speichern. Und ist als einziger Provider verpflichtet die Seite zu sperren.

cosinus 02.05.2020 20:54

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734731)
Ich weiß was Du meinst. Hab vor einem Jahr etwas darüber gelesen, dass bei P2P die IP-Adressen irgendwie getrackt werden können, weil man ja angeblich "uploadet". Frag mich nicht wie die Rechtslage genau ist und schon garnicht die Technik dazu. Aber klar das mit den Abmahnanwälten fällt alles unter einen Hut. Da gibt es ganze Seiten, die sämtliche Kanzleien auflisten und was die wann abgemahnt haben.

Gut wie auch immer die das machen. Es ist ja erwiesenermaßen in der Vergangenheit zu dicken Fehlern gekommen. Siehe Artikel den ich vorhin gepostet habe.
Vllt kann der TO auch mal wenigstens noch schreiben, zu welchem Zeitpunkt das gewesen sein soll. Oder er macht sich einfach nur mal selbst Gedanken ob der Zeitpunkt überhaupt stimmen kann bzw ob das überhaupt möglich war, dass da jemand über seinen Anschluss was laden konnte.


Zitat:

Vodafone muss ja in der Sache kino.to und Constantin Films per Gerichtsbeschluss glaube ich auch IP-Adressen speichern. Und ist als einziger Provider verpflichtet die Seite zu sperren.
Kann schon sein. Ich finde es aber erschrecken, wie soll diese Schmeißfliegen an die Adressendaten von Providern kommen. Also die Auskunft welcher Anschlussinhaber hinter welcher IP zu einem bestimmten Zeitpunkt steckt.

Darklord666 02.05.2020 20:59

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734733)
Kann schon sein. Ich finde es aber erschrecken, wie soll diese Schmeißfliegen an die Adressendaten von Providern kommen. Also die Auskunft welcher Anschlussinhaber hinter welcher IP zu einem bestimmten Zeitpunkt steckt.

Das geht, soweit ich weiß, nur aufgrund eines Gerichtsbeschlusses. Ansonsten ist es illegal, dank DSGVO.

Cyne 03.05.2020 09:42

Zuallererst vielen Dank für die vielen Antworten, Tipps und hilfreichen Links!

Hier mal ein paar mehr Infos zu meinem Problem:
Der Vorwurf im Schreiben lautet ganz klar dass ein Film über BitTorrent P2P angeboten wurde. Keiner von uns hat das Programm installiert. Bei dem Film handelt es sich um „Doctor Sleeps Erwachen“ von Stephen King. Niemand von uns kennt den Film. Wenn wir ihn sehen wollten, würden wir das zudem auf Englisch, weil wir alle O-Ton bevorzugen. „Erwachen“ ist aber ein deutscher Titel. (Eine Person, die hier lebt, spricht außerdem zwar viele Sprachen, aber kein Deutsch.)

Bei der Kanzlei, die mich angeschrieben hat, handelt es sich um Waldorf-Frommer. Die sind für solche Abmahnungen bekannt.

Im Schreiben steht sinngemäß: „dieser Film wurde zum Zeitpunkt x über BitTorrent angeboten. Es wurde die IP xyz ermittelt.“ Es steht auch ein File Hash dabei, von BitTorrent nehme ich an.

Zeitpunkt war der 15.01.2020 von 14:50:04 – 14:50:20, also nur ein paar Sekunden.

Danke für die Infos zum Filesharing! P2P ist mir zwar ein Begriff. Aber mir war tatsächlich nicht ganz klar dass man auch beim Ansehen eines Films am Upload beteiligt wäre.

Ebenfalls danke für den Hinweis zur hohen Fehlerquote bei der Ermittlung von IP-Adressen. Ich werde mich da mal noch genauer informieren.

Zitat:

Und dann soll der Kläger mal genauer darlegen wie er überhaupt auf meine IP-Adresse kommt.
Ich z.B. nutze oft einen VPN. Eine weitere Person macht das auch. Zum angeblichen Tatzeitpunkt hatte ich also wahrscheinlich den VPN von Opera (und WebRTC) an.

Zum FRST-Scan: Es kann ja zumindest nicht schaden. Auch wenn es nicht sonderlich aussagekräftig ist.

Könnte es auch sein dass etwas mit unserer Internetverbindung an sich nicht stimmt? Ich wüsste, wie gesagt, nicht wer da deshalb kriminelle Dinge mit anstellen sollte. Fakt ist aber, dass wir (vor allem mein Vater) in den letzten Jahren oft mit Scam zutun hatten. Wir klicken idR keine bunten Banner an, laden Programme vom original Anbieter runter, öffnen keine Emails mit unbekanntem Absender und schon gar keinen Anhang, ändern Passwörter von Zeit zu Zeit, usw.

Wenn ich so drüber nachdenke weiß ich ja auch tatsächlich nicht ob nicht doch jemand – mal salopp gesagt – mit Laptop neben unserem Haus gesessen und BitTorrent benutzt hat.

Zitat:

Entsprechend hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren Fall entschieden, dass eine Anschlussinhaberin nicht verantwortlich ist, wenn ihre erwachsene Nichte und ihr Lebensgefährte, die bei ihr zu Gast waren, Urheberrechtsverletzungen über ihren Internetanschluss begangen haben.
Ich nehme an das ist es worauf mein Anwalt hinaus will. Ist für uns aber nicht ideal, denn dann komme ich zwar vielleicht aus der Sache raus. Aber ich würde die Schuld sozusagen auf einen sehr guten Freund abwälzen, der es wahrscheinlich genauso wenig war wie ich...und dann geht das Verfahren weiter, bzw. es beginnt ein neues, was dann wieder mehr kostet (Geld und Nerven).

Jedenfalls werde ich am Montag nochmal meinen Anwalt anrufen und sollte das nicht gut laufen, suche ich mir wen anders.

Zitat:

Du könntest auch Kontakt zu einer Freifunk-Initiative in deiner Nähe aufnehmen.
Danke! Werde ich mir ansehen.

webwatcher 03.05.2020 09:54

Zitat:

Zitat von Cyne (Beitrag 1734745)
Bei der Kanzlei, die mich angeschrieben hat, handelt es sich um Waldorf-Frommer. Die sind für solche Abmahnungen bekannt.

Berüchtigt paßt noch besser auch für völlig überzogene Forderungen.

https://www.e-recht24.de/artikel/tau...mmer-fake.html
Zitat:

Viele Internetnutzer trifft eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer völlig unvorbereitet. Entweder ist sich der Nutzer gar keiner Schuld bewusst und hat selbst kein illegales Tauschbörsenangebot genutzt oder empfindet die Forderung, einen hohen Geldbetrag zu zahlen, als völlig überzogen.

Citro 03.05.2020 10:32

Ich würde an deiner Stelle hier keine weiteren Details/Vermutungen/Spekulationen usw. schreiben, denn all das ist öffentlich und kann auf dich zurückfallen.
Mache was du eh schon vor hast, nämlich Anwalt kontaktieren evtl. auch wechseln

https://www.wbs-law.de/urheberrecht/...ldorf-frommer/ Da gibt es auch ne kostenlose Erstberatung

cosinus 03.05.2020 12:43

Zitat:

Zitat von Cyne (Beitrag 1734745)
Zeitpunkt war der 15.01.2020 von 14:50:04 – 14:50:20, also nur ein paar Sekunden.

Wäre ja mal interessant zu erfahren wie die sowas ermitteln. Das sollte echt mal genauer auf den Prüfstand. Diese Daten mitsamt IP-Adresse sind ja der Dreh- und Angelpunkt der Klage.

Offensichtlich ist deren Geschäftsmodell Massenabmahnungen. Eigentlich sollte das doch nicht mehr möglich sein, nachdem das Gesetz geändert wurde?

Und wenn Beklagte immer öfter gewinnen ist erst nicht mehr verständlich, warum die das immer noch versuchen.

Darklord666 03.05.2020 13:14

In seinem 2.Post erwähnt Cyne eine "schrifliche Klage" des Anwalts.
Eine Klage kann nur vor Gericht erhoben werden. Es handelt sich evtl. "nur" um eine Abmahnung.
Solche Abmahnanwälte stochern oft im Dunkeln rum.
Oft hilft da ignorieren und nicht reagieren.
Wenn es wirklich ein gerichtlicher Titel ist, dann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, der in der Materie drinsteckt. Also Medien- und Abmahnrecht.

Unsicher90 03.05.2020 13:19

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734733)

Kann schon sein. Ich finde es aber erschrecken, wie soll diese Schmeißfliegen an die Adressendaten von Providern kommen. Also die Auskunft welcher Anschlussinhaber hinter welcher IP zu einem bestimmten Zeitpunkt steckt.

Das wird getrackt, wenn Du auf eine der vom Gerichtsbeschluss festgelegten Seiten warst. Normal löscht sich der Verlauf alle 7 Tage beim Provider. In dem Fall nicht. So liest man es aus den Meidenberichten.

cosinus 03.05.2020 13:19

Zitat:

Zitat von Darklord666 (Beitrag 1734761)
Oft hilft da ignorieren und nicht reagieren.

Genau da wird aber von abgeraten. Gut, wenn das einfach per Post ohne Einschreiben reingeflattert ist, könnte man das ignorieren und - wenn wieder Ärger kommt - behaupten, man hätte den ersten Brief nie bekommen. Dann müsste der Abmahner beweisen, dass das doch angekommen ist - und das kann er nicht, wenn er das nicht als Einschreiben verschickt hat.

Darklord666 03.05.2020 13:25

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734764)
Genau da wird aber von abgeraten. Gut, wenn das einfach per Post ohne Einschreiben reingeflattert ist, könnte man das ignorieren und - wenn wieder Ärger kommt - behaupten, man hätte den ersten Brief nie bekommen. Dann müsste der Abmahner beweisen, dass das doch angekommen ist - und das kann er nicht, wenn er das nicht als Einschreiben verschickt hat.

Genau davon bin ich ausgegangen, denn das hat Cyne nirgendwo erwähnt. Das ist die Standardprozedur bei den Abmahnanwälten, die im Blauen rumstochern. Wenn's amtlich ist, dann natürlich nicht ignorieren. :)

Unsicher90 03.05.2020 13:34

Ignorieren würde ich (edit: wenn überhaupt), wenn kein Einschreiben ist. Aber hier gilt es meiner Meinung nach, sich einen fachkundigen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die machen das täglich. Das ist wie Brötchen backen beim Bäcker. Alle anderen Anwälte sind da komplett raus. Die sind meist älteren Jahrgangs und haben diese Fachgebiete nie behandelt.

Das wäre so als würdest Du einen Handballer in ein Boxring stecken. Er ist zwar Sportler, bekommt aber trotzdem auf die Rübe. Das machen die Abmahnanwälte schon gezielt. Anwälte, die auf dem Gebiet spezialisiert sind, sind leider rar gesäht und meist kommen die Abmahnungen überraschend mit kurzen Reaktionsfristen.

Ich wünsche Dir Nerven aus Stahl in der Sache und dass sich alles bald positiv entwickelt und zum Ende kommt.

Bzgl. Filmen etc. Heutzutage gibt es gute Streamingdienste, die bezahlbar sind. Da lohnt sich das Risiko mit dubiosen Seiten garnicht mehr. Denn die Filmverläge pennen auch nicht und setzen aktuell sehr viel vor Gericht durch. s. Vodafone-Constantin Film. Also Netflix, iTunes und Co. und gut ist.

Citro 03.05.2020 13:38

Nur weil etwas nicht per Einschreiben kam, ist es noch lange kein Grund dies zu ignorieren.
Ich verstehe nicht warum hier solche "Ratschläge" gegeben werden, die dem Themenersteller sogar schaden könnten. :nono:

cosinus 03.05.2020 13:39

Zitat:

Zitat von Darklord666 (Beitrag 1734765)
Genau davon bin ich ausgegangen, denn das hat Cyne nirgendwo erwähnt. Das ist die Standardprozedur bei den Abmahnanwälten, die im Blauen rumstochern. Wenn's amtlich ist, dann natürlich nicht ignorieren. :)

Das wäre echt schön. Dann könnte man es wirklich ignorieren und sich den ganzen Ärger erstmal sparen und abwarten ob überhaupt noch was komt.
Dann darf man aber nur hoffen, dass der beauftragte Anwalt nicht schon irgendeinen Kontakt zu den Abmahnern aufgenommen hat. Wenn ja, wars das :stirn:

Unsicher90 03.05.2020 13:42

Zitat:

Zitat von Darklord666 (Beitrag 1734765)
Genau davon bin ich ausgegangen, denn das hat Cyne nirgendwo erwähnt. Das ist die Standardprozedur bei den Abmahnanwälten, die im Blauen rumstochern. Wenn's amtlich ist, dann natürlich nicht ignorieren. :)

Früher sind Abmahnungen auch ohne Empfänger reingeflattert. Als Massenpost. Heute nutzt man halt gekaufte Datensätze oftmals. Wenn der Vater oft mit Scam zu tun gehabt hat, dann müsste das Schreiben auf den Vater adressiert sein. Dann kann da ein Zusammenhang bestehen, ansonsten glaube ich kaum.

Denn Scam ist nichts anderes als eine Adressen-Datenbank, die immer wieder weiterverkauft wird. Diese dubiosen Firmen nehmen dann den Adress-Datensatz und stellen damit Unfug an. Werbeanrufe usw. Die Firmen ändern sich immer wieder, weshalb hier ein Gerichtsvorgehen fast unmöglich ist. Ich habe mittlerweile wegen ein dummen Gewinnspiel, wo mein ehem. Mitbewohner gemacht hat, zig Nummern über die FirtzBox sperren müssen. Selbiges auf meine Mobilnummer. Vor Jahren wurden bei Vodafone Daten geklaut. Seitdem werde ich mittlerweile nur 1x (früher öfters) im Jahr angerufen. (Werbeanruf) Glücklicherweise waren die Daten verschlüsselt und die Zuordnung Nummer<->Name passt nicht.

Zitat:

Zitat von Citro (Beitrag 1734767)
Nur weil etwas nicht per Einschreiben kam, ist es noch lange kein Grund dies zu ignorieren.
Ich verstehe nicht warum hier solche "Ratschläge" gegeben werden, die dem Themenersteller sogar schaden könnten. :nono:

Jo habs angepasst.

cosinus 03.05.2020 13:46

Zitat:

Zitat von Citro (Beitrag 1734767)
Nur weil etwas nicht per Einschreiben kam, ist es noch lange kein Grund dies zu ignorieren.
Ich verstehe nicht warum hier solche "Ratschläge" gegeben werden, die dem Themenersteller sogar schaden könnten. :nono:

Okay - dann erklär aber bitte mal wie der Abmahner denn beweisen soll, dass der Brief auch angekommen ist.

Citro 03.05.2020 14:06

Diese beiden mal durchlesen, das beantwortet deine Frage ausführlicher
https://www.abmahnhelfer.de/abmahnun...r-einschreiben
https://www.rechthaber.com/einschrei...tlich-wertlos/

Mir geht es darum, dass sich der TO hier durch evtl. falsche Tipps/Vermutungen usw. nicht noch weiter rein reitet.
Ich vermute mal, hier ist keiner der Antwortenden ein Anwalt, der sich dazu noch in diesem Gebiet gut auskennt.

Außerdem habe ich schon einmal ähnliches erlebt. Allerdings ist "ähnlich" nicht "gleich", denn fast jeder Fall hat andere Voraussetzungen usw. Da habe ich mir zum Glück auch sofort anwaltliche Hilfe geholt. Hätte ich das nicht gleich getan, wäre es vermutlich sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich für mich geworden, das abzuweisen.

cosinus 03.05.2020 14:14

OMG ist das kompliziert :crazy:

Der TO hat aber die Abmahnung nicht per Fax und auch nicht per Boten bekommen. Also nochmal: Wenn das nur ein normaler Brief war, wie will der Abmahner beweisen, dass der Beklagte ihn auch bekommen hat?

Unsicher90 03.05.2020 14:19

Zitat:

Zitat von Citro (Beitrag 1734775)
Außerdem habe ich schon einmal ähnliches erlebt. Allerdings ist "ähnlich" nicht "gleich", denn fast jeder Fall hat andere Voraussetzungen usw. Da habe ich mir zum Glück auch sofort anwaltliche Hilfe geholt. Hätte ich das nicht gleich getan, wäre es vermutlich sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich für mich geworden, das abzuweisen.

Kann bei diesen Geiern jedem passieren, leider. Kostet Nerven und meist kommt eh nichts bei rum. Wenn man aber 1.000 Abmahnungen mit jwl. Forderungen über 5.000 € verschickt. Dann reicht es, dass 1% Verängstigte anbeißen und schon hat man die Kosten wieder drin. Das ist leider Masche. Traurig, dass der Staat dagegen nicht vorgeht. Man muss auch immer bedenken, was es psychisch mit einem macht. Vielleicht hat man grad andere Probleme nebenbei und dann flattert so ein Schrott ins Haus. Wer da cool bleibt, der hat Nerven.

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734776)
OMG ist das kompliziert :crazy:

Der TO hat aber die Abmahnung nicht per Fax und auch nicht per Boten bekommen. Also nochmal: Wenn das nur ein normaler Brief war, wie will der Abmahner beweisen, dass der Beklagte ihn auch bekommen hat?

Wäre interessant zu wissen, wie das Schreiben reingekommen ist und an welchen Adressaten.

webwatcher 03.05.2020 14:23

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734777)
Dann reicht es, dass 1% Verängstigte anbeißen und schon hat man die Kosten wieder drin.

Ist das gleiche Prinzip wie bei Erpresser-Emails, wobei die nicht mal Kosten haben.
Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734753)
Und wenn Beklagte immer öfter gewinnen ist erst nicht mehr verständlich, warum die das immer noch versuchen.

Erfolge von Betroffenenen, auch wenn es mehr werden, sind dabei im Geschäftsmodell einkalkuliert.

Citro 03.05.2020 14:24

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734776)
OMG ist das kompliziert :crazy:

Der TO hat aber die Abmahnung nicht per Fax und auch nicht per Boten bekommen. Also nochmal: Wenn das nur ein normaler Brief war, wie will der Abmahner beweisen, dass der Beklagte ihn auch bekommen hat?

ja, es ist kompliziert
Ein besonderer Bote ist nicht von Nöten, es reicht der Postbote, der es in den Briefkasten wirft.
Deshalb auch nochmal durchlesen ;) insbesondere meinen ersten Link (letzter Absatz) Das beantwortet deine Frage.

Darklord666 03.05.2020 14:26

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734777)
Wenn man aber 1.000 Abmahnungen mit jwl. Forderungen über 5.000 € verschickt. Dann reicht es, dass 1% Verängstigte anbeißen und schon hat man die Kosten wieder drin. Das ist leider Masche.

Exakt. Leider verdienen dabei natürlich auch die Anwälte, die den Beschuldigten vertreten.
Wenn es ein "guter" Anwalt ist, dann sollte er dem Klienten auch raten, die Füsse still zu halten, wenn es angebracht ist. Bei einem Verfahren gewinnt der Anwalt immer und da die Verfahren meistens gewonnen werden, sogar ordentlich.

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734777)
Traurig, dass der Staat dagegen nicht vorgeht.

Tut er doch? Das Anti-Abmahngesetz kommt vermutlich in diesem Jahr und die DSGVO macht es den Abmahner deutlich schwerer. Zumindest begeben sich die Abahhner dann auf sehr dünnes Eis, dass beim brechen teuer wird.

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734777)
Wäre interessant zu wissen, wie das Schreiben reingekommen ist und an welchen Adressaten.

Auf jeden Fall.:abklatsch:

Citro 03.05.2020 14:32

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734777)
Wäre interessant zu wissen, wie das Schreiben reingekommen ist und an welchen Adressaten.

Auch wenn es interessant wäre, hoffe ich, für den Themenersteller, dass er dies hier nicht öffentlich macht.
(Für meinen Geschmack hat er in solch einer Angelegenheit eh schon viel zu viel veröffentlicht)

cosinus 03.05.2020 14:32

Ich habs ja gelesen. Was ist denn aus der Sache mit dem Postboten, den man nicht trauen kann, weil er den Brief in den falschen Briefkasten einwirft? :pfeiff:

Es bleibt doch dabei, man kann nicht beweisen, dass der Empfänger lügt. Und der zweite von dir verlinkte Artikel macht doch deutlich, dass es im Zweifel sehr schwierig ist für den Absender zu beweisen, dass der Beklagte das Schreiben bekommen hat; Massenabmahnkanzleien werden wohl auch kaum für jeden Brief einen eigenen Boten, der sich auch als Zeuge versteht, beauftragen.

Unsicher90 03.05.2020 14:38

Zitat:

Zitat von Darklord666 (Beitrag 1734781)
Exakt. Leider verdienen dabei natürlich auch die Anwälte, die den Beschuldigten vertreten.
Wenn es ein "guter" Anwalt ist, dann sollte er dem Klienten auch raten, die Füsse still zu halten, wenn es angebracht ist. Bei einem Verfahren gewinnt der Anwalt immer und da die Verfahren meistens gewonnen werden, sogar ordentlich.



Tut er doch? Das Anti-Abmahngesetz kommt vermutlich in diesem Jahr und die DSGVO macht es den Abmahner deutlich schwerer. Zumindest begeben sich die Abahhner dann auf sehr dünnes Eis, dass beim brechen teuer wird.



Auf jeden Fall.:abklatsch:

Das mit den verteigenden Anwälten wusste ich so ähnlich. Bsp. Partnerkanzeleien eine mahnt ab und die andere verteidigt. So oder so kommt man an das Geld ran.

Das mit den Anti-Abmahngesetz wusste ich nicht. Danke.

webwatcher 03.05.2020 14:40

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734783)
Ich habs ja gelesen. Was ist denn aus der Sache mit dem Postboten, den man nicht trauen kann, weil er den Brief in den falschen Briefkasten einwirft? :pfeiff:

https://www.abmahnhelfer.de/abmahnun...r-einschreiben
Zitat:

Bestreitet der Abgemahnte nun, die Abmahnung überhaupt jemals erhalten zu haben, genügt es als Beweis vor Gericht erst einmal, wenn die abmahnende Kanzlei vorträgt und beweist, dass der Brief auf den Postwege gebracht worden ist.

Unsicher90 03.05.2020 14:44

Zitat:

Zitat von Citro (Beitrag 1734782)
Auch wenn es interessant wäre, hoffe ich, für den Themenersteller, dass er dies hier nicht öffentlich macht.
(Für meinen Geschmack hat er in solch einer Angelegenheit eh schon viel zu viel veröffentlicht)

Bitte bloß nicht. Aber es reicht ja, wenn er sagt. Es kam per Einschreiben (-Einwurf, -Rückschein). An mich andressiert oder an meinem Vater. Da wissen wir schon mehr. Ich denke nicht, dass er sich datenschutztecnisch zu weit rausgelehnt hat oder habe ich was übersehen?

Die Kanzlei wird zu hauf auf andren Seiten benannt. Glaube nicht, dass er Nachteile davon trägt.

Zitat:

Bestreitet der Abgemahnte nun, die Abmahnung überhaupt jemals erhalten zu haben, genügt es als Beweis vor Gericht erst einmal, wenn die abmahnende Kanzlei vorträgt und beweist, dass der Brief auf den Postwege gebracht worden ist.
Das ist echt erschütternd. Was bringt dann die ganze Einschreiben-Sache. Kann ja jeder kommen. Das ist schwach geregelt. Sparen die sich auch das Einschreiben-Porto. Da hätte ich mehr Schutz erwartet. Wie wollen die das beweisen. Auf dem Absendebeleg steht doch kein Adressat.

webwatcher 03.05.2020 14:44

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734786)
Die Kanzlei wird zu hauf auf andren Seiten benannt. Glaube nicht, dass er Nachteile davon trägt.

Das ist ein Massengeschäft. Da wird nicht nach einzelnen Personen in Foren recherchiert.

cosinus 03.05.2020 14:49

Zitat:

Zitat von webwatcher (Beitrag 1734785)
Bestreitet der Abgemahnte nun, die Abmahnung überhaupt jemals erhalten zu haben, genügt es als Beweis vor Gericht erst einmal, wenn die abmahnende Kanzlei vorträgt und beweist, dass der Brief auf den Postwege gebracht worden ist.

Alter :eek: was ist das denn für ein Schwachsinn? :mad:
Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber der Brief kann verlorengegangen sein oder der Briefträger hat ihn versehentlich woanders eingeworfen; der irrtümliche Empfänger kloppt das dann einfach in die Tonne - weil er ist ja nicht der Empfänger!

Ich weiß unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. Aber falls das doch zutrifft hat hier eine dritte Person was verbockt und der Beklagte muss das ausbaden!! :pfui: sag ich da nur!

Unsicher90 03.05.2020 14:54

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734789)
Alter :eek: was ist das denn für ein Schwachsinn? :mad:
Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber der Brief kann verlorengegangen sein oder der Briefträger hat ihn versehentlich woanders eingeworfen; der irrtümliche Empfänger kloppt das dann einfach in die Tonne - weil er ist ja nicht der Empfänger!

Ich weiß unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. Aber falls das doch zutrifft hat hier eine dritte Person was verbockt und der Beklagte muss das ausbaden!! :pfui: sag ich da nur!

Kann es auch kaum fassen.

cosinus 03.05.2020 14:55

Zitat:

Zitat von Unsicher90 (Beitrag 1734786)
Das ist echt erschütternd. Was bringt dann die ganze Einschreiben-Sache. Kann ja jeder kommen. Das ist schwach geregelt. Sparen die sich auch das Einschreiben-Porto. Da hätte ich mehr Schutz erwartet. Wie wollen die das beweisen. Auf dem Absendebeleg steht doch kein Adressat.

Da frage ich mich nur, welche Lobbyhuren solche Gesetze verabschieden! :pfui:

Citro 03.05.2020 15:02

JETZT erst erschüttert? meinen ersten Link wohl doch nicht so genau gelesen gehabt, da du erst jetzt, nachdem genau aus diesem Link zitiert wurde, so erschüttert reagierst.:zunge:
Ich finde dies übrigens auch mehr als befremdlich, dass dies so geregelt ist.

Unsicher90 03.05.2020 15:10

Zitat:

Zitat von Citro (Beitrag 1734792)
JETZT erst erschüttert? meinen ersten Link wohl doch nicht so genau gelesen gehabt, da du erst jetzt, nachdem genau aus diesem Link zitiert wurde, so erschüttert reagierst.:zunge:
Ich finde dies übrigens auch mehr als befremdlich, dass dies so geregelt ist.

Ich bin ehrlich. Hab mir die Links noch nicht durchgelesen. Wüsste aber auch nicht, dass ich Gegenteiliges behauptet hätte.

webwatcher 03.05.2020 15:11

Recht und Gerechtigkeit sind zwei völlig verschiedene Dinge. Gelegentlich stimmen
sie überein.
https://scilogs.spektrum.de/gute-ges...unterscheiden/
Zitat:

Zunächst einmal sind Recht im juristischen Sinne und Moral, Ethik oder auch Recht oder Gerechtigkeit im nicht juristischen Sinne zwei völlig unterschiedliche Bereiche

cosinus 03.05.2020 15:15

Gut, nehmen wir mal zur Kenntnis, dass das so ist. :balla:
Angenommen der TO ignoriert das Schreiben schön. Dann wäre das eine Wette darauf, dass die Kanzlei bekannt für Massenabmahnungen sich scheut, vor Gericht zu gehen weil sie mit ihren vielen Schreiben nur die verängstigten Sofortzahler melken will und auch Angst davor hat, dass die Beklagten gewinnen...

Darklord666 03.05.2020 15:15

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734791)
Da frage ich mich nur, welche Lobbyhuren solche Gesetze verabschieden! :pfui:

Dazu hätte ich eine Theorie...:blabla:

Scherz beiseite.
Soweit ich das recherchiert habe ist das kein Gesetz sondern seit 2006 gültige Rechtssprechung.
Der Abmahnende muß lediglich den Versand der Abmahnung beweisen können damit sie wirksam wird. Dadurch wird das Risiko für den Abmahnungsempfänger natürlich größer.
Letztendlich muß ein Gerichtsverfahren die Gültigkeit und Richtigkeit der Abmahnung bestätigen.
In den meisten Verfahren obsiegt dennoch der Beschuldigte, da die Beweisführung bei Filesharing schwierig ist. Wie aber Unsicher90 schon schrieb, die Mahnanwälte nutzen einfach die Unsicherheit der Leute aus und mahnen soviele ab, dass sie am Ende eine positive Bilanz haben, da viele die Abmahnung einfach akzeptieren.
Gerichtsverfahren sind i.d.R. zu teuer und werden von beiden Seiten vermieden.

@cosinus: du hast zeitgleich und fast inhaltsgleich gepostet. Gute Zusammenfassung.:applaus:

Yatagan 03.05.2020 15:45

Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden.
Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit.

cosinus 03.05.2020 15:53

Zitat:

Zitat von Yatagan (Beitrag 1734797)
Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden.
Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit.

Nicht nur das, sondern das ganze Verfahren zur Ermittlung der IP-Adresse ist doch völlig unklar und fragwürdig.

Darklord666 03.05.2020 16:06

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734798)
Nicht nur das, sondern das ganze Verfahren zur Ermittlung der IP-Adresse ist doch völlig unklar und fragwürdig.

Interessante Seite mit guten Infos gefunden.

Wie kommen Anwaltskanzleien an die IP-Adressen der Nutzer?

Spezialisierte Firmen oder Anwaltskanzleien selbst nutzen Software, um Urheberrechtsverletzungen auf Internet-Tauschbörsen festzustellen. Dabei werden die IP-Adressen der Nutzer gespeichert und an den Internet-Provider weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet, um den Internet-Provider zur Herausgabe personenbezogen Daten aufzufordern. Die IP-Adresse wird dann dem jeweiligen Kunden zugeordnet. Auch wenn noch immer nur ein Bruchteil der Urheberrechtsverstöße geahndet wird, sind Abmahnungen dennoch kein Einzelfall; im Gegenteil, es existiert eine regelrechte Abmahnindustrie. Ständig werden IP-Adressen von illegalen Downloaden gesammelt und spezialisierte Anwaltskanzleien verdienen leichtes Geld mit massenhaften Abmahnungen.

Wer haftet für illegale Downloads?

Eine Besonderheit in Deutschland ist die strenge Störerhaftung.

Wenn Mitbewohner oder Familienmitglieder dasselbe WLAN-Netzwerk benutzen, kann der Verantwortliche bei einer Abmahnung wegen illegaler Downloads nicht immer ausfindig gemacht werden. Ob der Anschlussinhaber haftet, hängt davon ab, ob er sich ausreichend vor illegalen Downloads in seinem Netzwerk geschützt hat.

Durch eine Aufklärung über die Unrechtmäßigkeit des Herunter- und Hochladens von urheberrechtlich geschütztem Material können sich Eltern absichern, um nicht für illegale Aktivitäten ihrer Kinder im Internet zu haften. Für Mitbewohner und Hausgäste gilt diese Regelung nicht, da es vom Besitzer des Internetanschlusses nicht erwartet werden kann, jeden volljährigen Nutzer des Netzwerks entsprechend über illegales herunterladen aufzuklären.

Wenn der Schuldige nicht bekannt ist, muss der Anschlussinhaber in der Regel nicht für die Urheberrechtsverletzung haften. Als „Störer“ muss er aber dennoch in vielen Fällen für die Anwaltskosten aufkommen, da er die Uerheberrechtsverletzung möglich gemacht hat. Auch wenn Fremde ungesicherte WLAN-Netzwerke für illegale Downloads nutzen, kann der Anschlussinhaber hierfür zur Kasse gebeten werden. Das Sichern des Netzwerks mit einem Passwort gilt aber als ausreichender Schutz. Wird das gesicherte Netzwerk dennoch „geknackt“, trifft den Anschlussinhaber laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs keine Schuld für etwaige illegale Aktivitäten.

https://vpnoverview.com/de/privatsph...ds-rechtslage/

Ist natürlich Werbung für ein VPN, aber die Info ist dennoch gut.:lach:

webwatcher 03.05.2020 16:06

Zitat:

Zitat von Yatagan (Beitrag 1734797)
Geradezu hanebüchen finde ich die angeprangerte Dauer des Angebots als Torrent - nämlich 16 Sekunden.
Allein diese Dauer sollte - aus meinem Verständnis heraus - nicht für eine Abmahnung ausreichen. Da kann man natürlich jetzt technische Haarspalterei betreiben, aber es bleibt in meinen Augen eine Lächerlichkeit.

Das ist mit Sicherheit eine "vollautomatische" Abmahnung. Schließlich ist es wie schon angemerkt ein Massengeschäft. Ob das Sinn macht, wird erstmal nicht gecheckt, sondern frühestens erst bei Widerspruch.

cosinus 03.05.2020 17:34

Zitat:

Zitat von webwatcher (Beitrag 1734800)
Das ist mit Sicherheit eine "vollautomatische" Abmahnung. Schließlich ist es wie schon angemerkt ein Massengeschäft. Ob das Sinn macht, wird erstmal nicht gecheckt, sondern frühestens erst bei Widerspruch.

Und jetzt versteh ich auch, warum kaum ein Anwalt meint, mal soll das ignorieren. Es geht ja darum, dass die möglichst viele Mandate als Verteidigung bekommen...wäre ja geschäftsschädigend, würde man raten, dass Ignorieren ausreichend sei weil kein Massenabmahner weitere Schritte einleitet.

webwatcher 03.05.2020 18:11

Es ist schwierig zu entscheiden, wie man reagieren sollte. Gar nicht zu reagieren,
kann auch ins Auge gehen, da man nicht vorausagen kann, wie der "Pegel" für
weitergehende Maßnahmen eingestellt ist. Problematisch ist auch, dass noch keine einheitliche Rechtsprechung herrscht.

https://www.verbraucherzentrale-berl...bgezockt-13757
Zitat:

Was muss ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Bewahren Sie Ruhe!
Ignorieren Sie aber keinesfalls das Abmahnschreiben und die darin gesetzte Frist.
Unterschreiben und/oder bezahlen Sie nicht sofort etwas.
Lassen Sie sich von Rechtsexperten einer Verbraucherzentrale oder von einem Anwalt beraten.

Darklord666 03.05.2020 18:35

Zitat:

Zitat von cosinus (Beitrag 1734802)
Und jetzt versteh ich auch, warum kaum ein Anwalt meint, mal soll das ignorieren. Es geht ja darum, dass die möglichst viele Mandate als Verteidigung bekommen...wäre ja geschäftsschädigend, würde man raten, dass Ignorieren ausreichend sei weil kein Massenabmahner weitere Schritte einleitet.

Genau das ist das große Problem. Rechtlich ist das für beide Parteien ein Minenfeld, nur kann sich der Klagende das locker leisten und für Anwälte beider Seiten ist das eine Goldgrube.
Deshalb will die Politik ja auch was dagegen unternehmen. Bin gespannt, ob sie dem Druck der Lobbyisten widerstehen können und was am Ende rauskommt.

EDIT: Rechtlich haben die Kläger/Abmahner meistens nichts in der Hand. Deshalb gehen die meisten Verfahren schnell zugunsten der Beklagten aus. Es gibt aber einzelne Fälle, wo die Kläger in 1. Instanz obsiegen. Dann fehlt den Beklagten meistens die Kraft und die Mittel um weiterzuklagen. Um das Recht zu ändern bedarf es eines Präzendenzfalles und einer Musterklage. Also jemand muß sich durchklagen bis zur höchsten Instanz. Dann bestehen gute Chancen, dass sich das Recht ändert ODER die Politik muß die Haftungsregelung ändern und das wird gerade versucht. Bin gespannt wer schneller ist.:kaffee:

Cyne 04.05.2020 17:40

Zitat:

Ich würde an deiner Stelle hier keine weiteren Details/Vermutungen/Spekulationen usw. schreiben, denn all das ist öffentlich und kann auf dich zurückfallen.
Da hast du sicher recht.

Danke nochmal an alle! :) Ich bin mich weiter am Informieren und gehe der Sache nach, bzw. lasse ihr in Teilen nachgehen.

Was ich jetzt trotz allem gerne noch machen würde, wäre der FRST Scan. Im besten Fall kommt nichts dabei raus und ich weiß dann, dass mein Laptop sauber ist.
Poste ich den Log dazu in einem neuen Thread bei der Logauswertung?

M-K-D-B 04.05.2020 19:41

Zitat:

Zitat von Cyne (Beitrag 1734853)
Poste ich den Log dazu in einem neuen Thread bei der Logauswertung?

Ja.

GeEichberger 28.07.2020 13:45

Gerhard Eichberger


Also, wenn mir sowas passieren würde, dann würde ich gegen den Kläger Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten. Darüber hinaus würde ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß ich diesen Film nicht kenne und ihn mir nicht angeschaut habe. Und ich würde so eine Erklärung auch von meinen Mitbewohnern verlangen.

(In meinem persönlichen Fall wäre das wohl etwas anders, denn ich habe vor sehr langer Zeit [also so ca. 2005] auf meinem damaligen PC mit Windows 98SE μtorrent benutzt - allerdings nur, um mir Filme von "ästhetischem Wert" herunterzuladen. Daß da gleichzeitig was raufgeladen werden könnte, war mir damals nicht bewußt. (Außerdem: Was ist, wenn es noch gar nichts zum Raufladen auf dem Rechner gibt, was ja bei der Erstbenutzung dieses Programmes der Fall ist?)

Ansonsten habe ich nur Videos von meiner Band (z. B. auf YouTube) hochgeladen.


Gerhard

webwatcher 28.07.2020 15:16

Zitat:

Zitat von GeEichberger (Beitrag 1739047)
Also, wenn mir sowas passieren würde, dann würde ich gegen den Kläger Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten.

Falls es überhaupt zur Kenntnis genommen würde, würde es bei der StA in Ablage P wandern. (Verfahren eingestellt)

PS: der TO ist seit seinem letzten Posting am 6.5. nicht mehr (angemeldet) im Forum gewesen.

felix1 30.07.2020 20:25

Leute, lasst doch mal die Toten ruhen:rolleyes:
Nach der Antwort von M-K-D-B hat der TO nicht mehr geantwortet:blabla:

GeEichberger 31.07.2020 08:36

Gerhard Eichberger


Mich würde halt bei solchen Sachen interessieren, wie es ausgegangen ist. Ich schaue bei Postings eigentlich nicht auf das Datum, weil dies für den Fall ja unerheblich ist.

Daß eine derartige Strafanzeige eingestellt würde, glaube ich nicht, da es ja im Zusammenhang mit dem Fall eine Klage (wenn ich das richtig gelesen habe) gibt. Da wird ein derartiges Strafverfahren nicht eingestellt, weil das Ergebnis für das Gerichtsverfahren bei der Klage nötig ist. (Ich hatte mal so einen Fall, wo eine Klage zu einem Strafverfahren führte, da wurde mit dem Urteil der Klage auf den Ausgang des Strafverfahrens gewartet, da dies klagswichtig war. Es ging da aber um einen ganz anderen Fall.)


Gerhard

cosinus 31.07.2020 19:59

Zitat:

Zitat von GeEichberger (Beitrag 1739156)
Ich schaue bei Postings eigentlich nicht auf das Datum, weil dies für den Fall ja unerheblich ist.

Solltest du aber. Denn das Ausbuddeln von alten Themen wird nicht gerne gesehen. Und BTW es ist auch nicht nötig, dass du in jedem Beitrag deinen Vollen Vor- und Nachnamen reinschreibst als erste Zeile...


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