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AdminBot 10.12.2013 10:17

RedTube: Streaming-Abmahnungen mit Trojaner
 
RedTube: Streaming-Abmahnungen mit Trojaner


Warnung vor Porno-Phishing-Mails: Im Zuge der Redtube-Abmahnungswelle erhalten derzeit Tausende User gefälschte Abmahnungs-Mails. Angeblicher Absender: Die Kanzlei Urmann & Collegen. Doch im Anhang wartet ein Trojaner.

Nach den postalischen Abmahnungen, mit denen die Kanzlei Urmann & Collegen seit einigen Tagen massenhaft deutsche Redtube-User wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen zur Kasse bittet, springen nun kriminelle Trittbrettfahrer auf den Porno-Zug auf und verschicken Phishing-E-Mails an Tausende Nutzer. Inhalt der Mails ist das Abmahnungsschreiben von Urmann & Collegen, beinahe im Wortlaut - und eine besondere Überraschung: Im Anhang lauert ein Trojaner, verpackt in eine .txt.Datei.

Auf keinen Fall öffnen!

So beginnt die Abmahn-Phishing-Mail: "Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt." Im Betreff der Mail findet sich zudem der exakte Name des Empfängers, was wohl die Seriosität betonen soll.

Beispiel:
Zitat:

Sehr geehrte/r Herr,

Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:

Datum/Uhrzeit: 22.12.2013 23:35:54
IP-Adresse: 79.13.*** .*** ****
Produktname: Glamour Show Girls
Benutzerkennung: 6953437714
Stream-Anbieter: Redtube

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie sofort von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 14.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 69,83 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 4371,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 356,91 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 19,69 Euro
Schadensersatz: 69,83 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro


Die aufgezeichneter Beweise sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.


Mit freundlichen Grüßen

Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C)

Wer die Mail geöffnet und die Datei gestartet hat, eröffne bitte hier ein Thema: Klick


Weiteres:
Warnung: Fake-Abmahnung von U+C Rechtsanwälte im Umlauf

t'john 10.12.2013 17:05

Weitere interessante Infos:
Warnung: Fake-Abmahnung von U+C Rechtsanwälte im Umlauf
http://stadt-bremerhaven.de/redtube-...gen-unwirksam/

cad 10.12.2013 20:29

Beim 1 Überfliegen der Mail wollte ich schon Sohnemann die Leviten lesen, bis ich über das Datum und die Uhrzeit gestolpert bin. :D
Zitat:

Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:

Datum/Uhrzeit: 25.12.2013 23:02:32
IP-Adresse: 75.xxx.xxx.xx xxxxx xxxxxx
Produktname: Amandas secrets
Benutzerkennung: 4705024079
Stream-Anbieter: Redtube

aharonov 10.12.2013 21:08

Zitat:

Beim 1 Überfliegen der Mail wollte ich schon Sohnemann die Leviten lesen,
Und der Sohnemann wäre wahrscheinlich sogar geständig und reuig gewesen.. :blabla:

cad 10.12.2013 21:44

Zitat:

Zitat von aharonov (Beitrag 1210558)
Und der Sohnemann wäre wahrscheinlich sogar geständig und reuig gewesen.. :blabla:

Nö, diese Pubertätsphase steht mir erst noch bevor ;)
Ich hab ihn ein wenig auf die Schippe genommen, die Email gezeigt und dabei seine Reaktion getestet. :lach:
Aber erst nachdem ich kurz nochmal meine Routerkonfiguration gecheckt hatte :teufel2:

aharonov 10.12.2013 21:55

Zitat:

die Email gezeigt und dabei seine Reaktion getestet.
Ah das ist clever. Eine Verhaltens-Baseline messen, gegen welche man dann später im Ernstfall abgleichen kann.. :lach:

cad 10.12.2013 22:18

Zitat:

Zitat von aharonov (Beitrag 1210605)
Ah das ist clever.

Danke :)

MightyMarc 11.12.2013 15:21

Zitat:

Zitat von cad (Beitrag 1210513)
Beim 1 Überfliegen der Mail wollte ich schon Sohnemann die Leviten lesen,...

Erinnert mich an eine Situation zwischen mir und meiner Mutter vor etwa 26-27 Jahren... :heilig:
Mal so als Sohn gefragt: Welche Straftat wird einem denn genau vorgeworfen?

MM

cad 12.12.2013 19:21

Zitat:

Zitat von MightyMarc (Beitrag 1211121)
Mal so als Sohn gefragt: Welche Straftat wird einem denn genau vorgeworfen?

Mal als Mama geantwortet: Meinem Sohnemann keine
und ob die per Post versendeten Abmahnungen (bevor du fragst, so eine hab ich nicht erhalten) rechtlich o.k. sind, wird sich noch zeigen. :)

cronos 12.12.2013 22:35

Zitat:

Zitat von MightyMarc (Beitrag 1211121)
Erinnert mich an eine Situation zwischen mir und meiner Mutter vor etwa 26-27 Jahren... :heilig:

Mal so als Neugieriger gefragt, was war denn los Ende der 80er? :D

@ cad

Jo...ist schon traurig, dass die so einfach an die IPs (Täuschung des Gerichts?) gekommen sind. Mal weiter beobachten.

saufbiene 15.12.2013 18:29

mal ne andere frage ich hab auch so eine subiose email erhalten aber nicht von redtube hab sie nicvht geöffnet aber sie ist sehr dubios

den dort wird auch ne abmanhung von dieser anwaltskanzlei gesprochen Anwaltschaft Marcel Kinsfelt

und die absender email adresse ist keine vorhandene

es ist ein anhang drinnen das sehe ich so ohne überhaupt drauf zu klicken und es wird beim drüberfahren über die büro klammer eine zip endung angezeigt

was soll ich mit dieser email machen?

beim prüfen der mail anhangs seitens norton das bei yahoo verwendet wird kam folgende

Code:

<div class="tictac-att-thumb-error-state s-tp" title="Norton AntiVirus hat einen Virus entdeckt [Trojan.Zbot]. Diese Datei wurde nicht heruntergeladen.">

Darklord666 15.12.2013 21:16

Mein Tip ist, solche E-Mails grundsätzlich ignorieren/löschen. Echte Abmahnungen kommen nie per E-Mail sondern per Einschreiben. Vor Gericht ist so etwas kaum haltbar. Es wird aber auch kaum einer dieser "Abmahndienste" auf die Idee kommen, es zu versuchen, da wohl genug auf die Masche hereinfallen und zahlen.:headbang:


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