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Ich überprüfe eh fast täglich per Onlinebanking meine Kontostände und wenn was Suspektes dabei ist via Lastschrift kann ich zur Bank rennen und das rückgängig machen mit der Begründung dass das eine unberechtigte Abbuchung ist - hatte ich zum Glück noch nie. Aber da wird man weniger Stress haben als bei einem Storno einer selbst getätigten Überweisung - geht sowas überhaupt? Uh, da werden auch üble Erinnerungen wach, als vor 10 Jahren meinem Vaddi die EC-Karte beim Baumarkt abhanden gekommen ist. Er hat sie sofort geperrt, er hat das binnen kürzester Zeit bemerkt. Ein paar Wochen später hat er sich gewundert, was der Auszugsdrucker für Papier ausspuckt. Trotz Sperre konnte (damals vom Dieb oder Hehler oder so :D) alles gekauft werden, auffällig war aber, dass in bestimmten Läden nur bis zu einer bestimmten Summe "eingekauft" wurde...und das etwa 200 km von unserem Wohnort :pfeiff: Naja, er konnte alles zurückbuchen lassen, den Schaden hatten damals die jew. Läden weil die nicht die EC-Karte auf Sperrung geprüft hatten (machten die so 2002 üblicherweise erst ab einem bestimmten Betrag, heutzutage wohl nicht mehr oder :dummguck: ) Zitat:
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Ich hatte das noch nie, nachdem was ich in diversen Berichten und Foren gelesen habe kann man eine getätigte Überweisung nicht zurückrufen... (Die seltene Ausnahme dass sie noch vor Ort in der Bank im Computer steckt und man den Bankmitarbeiter überreden kann sie zu löschen mal ausgenommen... selbst das soll schon vorgekommen sein, ist aber heute in der Regel nicht mehr drin.) Bei einer Fehlbuchung muss man also erstmal bei der Zielbank die Adressdaten des unberechtigten Empfängers herausfinden, und diesen bitten, ggf. verklagen das Geld wieder herauszurücken. Bei Auslandsüberweisungen stelle ich mir das sehr schwierig vor... |
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