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felix1 13.10.2016 20:18

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1615532)
Das die Gewährleistung gehemmt wird bei einer Nachbesserung ist richtig, fragt sich nur wie lange es bei der Nachbesserung war, es würde sich in diesem Fall aber wahrscheinlich nicht ausgehen. Und nach dem ersten erfolglosen Versuch hätte der TO das Netbook wieder einschicken sollen oder auf einen Austausch bestehen damals war er in den ersten sechs Monate der Gewährleistung und ein Austausch wäre möglich, ausserdem kann man nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten aber nur innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistung.

Aber jetzt sind die ersten sechs Monate der Gewährleistung abgelaufen und es bleibt nur mehr eine Nachbesserung auf Garantie.

Natürlich kann der TO versuchen auf einen Rücktritt zu bestehen ist aber aussichtslos.

Deine Argumentation finde ich weit hergeholt. Wäre so, als kaufst Du ein Auto mit sechs Monaten Gewährleistung. Nach drei Monaten tropft der Kühler. Werkstatt füllt neues Wasser auf. Du kommst nach sieben Monaten wieder hin. Werkstatt lehnt ab. Das sollte gesetzlich nicht so gewollt sein. Dafür gibt es Verbraucherschutzzentralen und Rechtsanwälte.
Für mich ist hier EOD, solange der TO sich nicht wieder gemeldet hat.

Kronos60 13.10.2016 20:20

Dann bedanke dich schön beim Händler gibt sicherlich nicht viele von seiner Sorte.:D
Schön, das du das Problem auf diese Art lösen konntest.:daumenhoc

felix1 13.10.2016 20:25

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1615672)
Deine Argumentation finde ich weit hergeholt. Wäre so, als kaufst Du ein Auto mit sechs Monaten Gewährleistung. Nach drei Monaten tropft der Kühler. Werkstatt füllt neues Wasser auf. Du kommst nach sieben Monaten wieder hin. Werkstatt lehnt ab. Das sollte gesetzlich nicht so gewollt sein. Dafür gibt es Verbraucherschutzzentralen und Rechtsanwälte.
Für mich ist hier EOD, solange der TO sich nicht wieder gemeldet hat.

Da haben sich die Postings überschnitten.
Ich freue mich für Dich, Danke für die Rückmeldung und viel Spaß mit Deinem neuen Rechner, den Du Dir sicherlich gönnen wirst. So was ist immer ärgerlich:
- Daten sichern
- Neu einrichten
- Daten importieren
Aber lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
LG

Kronos60 13.10.2016 20:36

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1615672)
Deine Argumentation finde ich weit hergeholt.

Es ist keine Argumentation es ist Gesetz und darauf basieren meine Antworten.
Zitat:

Wäre so, als kaufst Du ein Auto mit sechs Monaten Gewährleistung
Die Gewährleitung gibt es zwei Jahre, nur nach den ersten sechs Monaten der Gewährleistung muss der Verbraucher beweisen das der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war und das ist schwierig. Und die Gewährleistung gilt auf alles.
Zitat:

Nach drei Monaten tropft der Kühler. Werkstatt füllt neues Wasser auf. Du kommst nach sieben Monaten wieder hin. Werkstatt lehnt ab
Dann hast du Pech gehabt. Ausser du hast Garantie dann kann man es über die Garantie laufen lassen. Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie jedoch eine freiwillige Leistung, und es gibt Hersteller die gewähren überhaupt keine Garantie dann hat man nur die ersten sechs Monate der Gewährleistung. Mehr gibt das Gesetz nicht her.
Zitat:

Das sollte gesetzlich nicht so gewollt sein. Dafür gibt es Verbraucherschutzzentralen und Rechtsanwälte
Doch es ist Gesetz, gewollt oder nicht sei mal dahingestellt. Die Verbraucherzentrale wird meine Sichtweise teilen. Bei einem Anwalt kann es anders ausschauen, ein unseriöser Anwalt könnte nach Ablauf der ersten sechs Monate der Gewährleistung auf die 2 Jahre der Gewährleistung pochen, kann man aber niemandem empfehlen wegen dem Prozeßrisikos das wäre erheblich. Der Anwalt bekommt sein Geld ja immer egal ob er gewinnt oder verliert.
Zitat:

Für mich ist hier EOD, solange der TO sich nicht wieder gemeldet hat
Der TO hat sich schon gemelder, der Händler hat einen Rücktritt akzeptiert obwohl er nicht dazu verpflichtet war, das nennt man gut gelaufen.:)

Edit:
Ich installiere vorinstallierte System immer neu, somit ist der vorinstallierte Müll mit einem Schlag weg. Weiters empfielt es sich ein Image nach der Installation zu machen zum Beispiel damit:
http://www.todo-backup.com/products/home/download.htm

felix1 13.10.2016 20:57

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1615673)
Dann bedanke dich schön beim Händler gibt sicherlich nicht viele von seiner Sorte.:D
Schön, das du das Problem auf diese Art lösen konntest.:daumenhoc

Sry, das muss aber jetzt sein:confused:
Ich kenne jetzt die rechtlichen Grundlagen Deiner Alpenrepublik nicht, ist mir aber auch egal:glaskugel:
Wir hatten eher den aufrechten Gang eingeführt.
Für mich war klar, wenn der erste Reparaturversuch innerhalb der sechs Monate erfolgte, der TO auf der sicheren Seite ist.
Mir ist aber unklar, wie Du als Nichtbürger der BRD und ohne Kenntnisse des Rechtssystems hier irgendwelche Ratschläge gibst und hier den Verlauf des Forums störst. Deine Postings haben den Thread unnütz verlängert.

pauline48 13.10.2016 21:05

Hallo Felix1 und Kronos,

weh, was habe ich da ausgelöst? Ihr habt Euch die Finger wundgetippt wegen meines dusseligen Notebooks. Danke nochmals.

Ja, ein anderes werde ich mir kaufen und hoffen dass das dann funzt wie es sich gehört. Alles wieder neu installieren zu müssen ist schon lästig. Aber besser als der ständige Ärger mit dem Gerät.

Und beim netten Händler werde ich mich natürlich auch bedanken.

Liebe Grüße an Euch

Pauline

felix1 13.10.2016 21:30

Zitat:

Zitat von pauline48 (Beitrag 1615685)
Hallo Felix1 und Kronos,

weh, was habe ich da ausgelöst? Ihr habt Euch die Finger wundgetippt wegen meines dusseligen Notebooks. Danke nochmals.

Ja, ein anderes werde ich mir kaufen und hoffen dass das dann funzt wie es sich gehört. Alles wieder neu installieren zu müssen ist schon lästig. Aber besser als der ständige Ärger mit dem Gerät.

Und beim netten Händler werde ich mich natürlich auch bedanken.

Liebe Grüße an Euch

Pauline

Mache Dir keine Sorge um das Wundschreiben. Wenn mich ein Thema interessiert, bleibe ich auch bis zum Ende dran. Da stören nur so ein paar unqualifizierte Postings. Sonst wären wir schon früher durch gewesen.
LG und GL

Kronos60 13.10.2016 21:56

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1615682)
Sry, das muss aber jetzt sein:confused:
Ich kenne jetzt die rechtlichen Grundlagen Deiner Alpenrepublik nicht, ist mir aber auch egal:glaskugel:

Sollte dir aber nicht egal sein, die Gewährleistung ist EU-weit geregelt die deutsche unterscheidet sich nicht von der österreichischen.
Zitat:

Wir hatten eher den aufrechten Gang eingeführt
Und wir gehen immer noch wie die Neandertaler.:D
Zitat:

Für mich war klar, wenn der erste Reparaturversuch innerhalb der sechs Monate erfolgte, der TO auf der sicheren Seite ist
Bullshit der Rücktritt vom Händler war freiwillig der erste Reperaturversuch hat damit überhaupt nichts zu tun. Wenn dann müsstest du deine Sichtweise beweisen, aber nur durch Gesetzestexte, keine leeren Behauptungen.
Zitat:

Mir ist aber unklar, wie Du als Nichtbürger der BRD und ohne Kenntnisse des Rechtssystems hier irgendwelche Ratschläge gibst und hier den Verlauf des Forums störst. Deine Postings haben den Thread unnütz verlängert.
Und denkst du weil ich aus Wien komme das man sich nicht informieren kann? Im übrigen fehlt dir jedes rechtliche Basiswissen darum hält sich meine Bereitschaft mir dir über dieses Thema noch weiterhin zu diskutieren in Grenzen. Ich schlage vor wir beenden es hier.
Solltest du noch Fragen haben dann per PN.

felix1 15.10.2016 19:30

Deinen Sinnlosbeitrag hättest Du unterlassen können.
Du bist für mich jetzt Problembär02. Die 01 ist ja schon besezt.

Kronos60 15.10.2016 20:20

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1616017)
Du bist für mich jetzt Problembär02. Die 01 ist ja schon besezt.

Was für eine Kreativität:applaus::daumenhoc, hast du lange darüber nachgedacht?:)
Aber belassen wir es dabei es führt ja doch zu nichts, der Thread ist gelöst und für ein persönliches Geplänkel bin ich nicht zu haben. Dafür gehe ich lieber ins Theater.:)

felix1 15.10.2016 21:27

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1616020)
Was für eine Kreativität:applaus::daumenhoc, hast du lange darüber nachgedacht?:)
Aber belassen wir es dabei es führt ja doch zu nichts, der Thread ist gelöst und für ein persönliches Geplänkel bin ich nicht zu haben. Dafür gehe ich lieber ins Theater.:)

Schon anhand der Signatur würde ich Sie, wenn Sie in DT leben würden, als Hartzer einstufen. Gehen Sie ruhig in das Theater. Dort läuft wahrscheinlich der Planet der Affen.

Kronos60 15.10.2016 21:45

Zitat:

Zitat von felix1 (Beitrag 1616030)
Dort läuft wahrscheinlich der Planet der Affen.

Im Gegensatz zu mir hast du dir den Film anscheinend angeschaut, ich hoffe das du etwas von unseren nahen Verwanten etwas gelernst.:D
Das du mich jetzt mit Sie ansprichts nehme ich als Kompliment.
Und was hast du gegen Harzer? Wenn du einen Job hast dann kündige ihn sofort und schon musst du die Harzer nicht mehr mit deinem hart verdienten Steuergeld mitfinanzieren.:)
Und meine Signatur hast du auch nicht verstanden.
Noch ein paar Beiträge und wir landen in der Taverne.:)

Ja wenn einem die Argumente ausgehen dann kommen halt solche Meldungen.

felix1 15.10.2016 22:06

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1616033)
Im Gegensatz zu mir hast du dir den Film anscheinend angeschaut, ich hoffe das du etwas von unseren nahen Verwanten etwas gelernst.:D
Das du mich jetzt mit Sie ansprichts nehme ich als Kompliment.
Und was hast du gegen Harzer? Wenn du einen Job hast dann kündige ihn sofort und schon musst du die Harzer nicht mehr mit deinem hart verdienten Steuergeld mitfinanzieren.:)
Und meine Signatur hast du auch nicht verstanden.
Noch ein paar Beiträge und wir landen in der Taverne.:)

Ja wenn einem die Argumente ausgehen dann kommen halt solche Meldungen.

Wenn ich mit Sie antworte, dann erwarte ich von Ihnen selbiges. Ich habe etwas gegen Schmarotzer. Und in der Taverne werden wir uns bestimmt nicht treffen:pfui:

Kronos60 15.10.2016 22:24

Belassen wir es dabei du bist auf meiner Ignorliste.
Irgenwie tust du mir leid.

felix1 18.10.2016 21:05

Zitat:

Zitat von Kronos60 (Beitrag 1616037)
Belassen wir es dabei du bist auf meiner Ignorliste.
Irgenwie tust du mir leid.

Ich bitte Sie doch, gewisse Normen hier einzuhalten. Ich hatte Sie aufgefordert, mich nicht mehr zu duzen. Wenn Sie in DT wohnen würden, würde ich Sie als Hartzer bezeichnen. Das geht wahrscheinlich in ein A-Hirn nicht rein.


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