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Überwachung, Datenschutz und Spam: Überwachung im Firmennetzwerk feststellen?

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Antwort
Alt 16.11.2004, 14:16   #1
blackjack
 
Überwachung im Firmennetzwerk feststellen? - Standard

Überwachung im Firmennetzwerk feststellen?



Hallo und guten Tag,

nachdem ich mich nun seit Stunden durchs Netz kämpfe, ohne einen nennenswerten Gewinn, habe ich mich hier registriert um eine Frage (oder auch mehrere) zu stellen.

In einer mittelständischen Firma bin ich der Betriebsratsvorsitzende. Nun gibt es hier den begründeten Verdacht, dass sowohl die Telefonanlage, als auch die Computer und Mails heimlich überwacht werden.
Leider bin ich selber zu wenig Netzwerkexperte, um zu wissen, wie man in einem Win2K Netzwerk eine Überprüfung machen kann. Mein laienhafter Gedanke war, zumindest bezüglich des Mailverkehrs, eine "präparierte" Mail zu senden, anhand derer man den Zugriff feststellen kann, auch von nicht autorisierten Personen.

Das ich hiermit unserem Admin mein Misstrauen unterstelle, ist mir bewusst, aber ich tue das nicht unberechtigt.

Wenn mir von euch jemand helfen könnte, schreibt mir bitte.

Danke im Voraus und Grüße,
Andreas

Alt 16.11.2004, 18:04   #2
charlie1
 
Überwachung im Firmennetzwerk feststellen? - Standard

Überwachung im Firmennetzwerk feststellen?



Hi Andreas, ich verstehe dich nicht ganz, willst du nun wissen wie man ein LAN überwacht, oder möchtest du testen ob es überwacht wird?
Ist übrigens ein heißes Eisen, denn, es ist glaube ich, weis es aber nicht, dem Firmeninhaber erlaubt, sein Netzwerk zu überwachen.
Und wenn du Ihm per Mail einen „Floh“ unterjubelst, ist das auf alle Fälle illegal!
LG, Charlie
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Alt 16.11.2004, 18:39   #3
Yopie
Moderator, a.D.
 
Überwachung im Firmennetzwerk feststellen? - Standard

Überwachung im Firmennetzwerk feststellen?



Einige generelle Infos (Technik, Recht...) zum Thema findest Du u.a. unter http://www.ecin.de/sicherheit/monitoring/ . Artikel ist aber schon älter...

Gruß
Yopie
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Alt 16.11.2004, 18:51   #4
Shadow
/// Mr. Schatten
 
Überwachung im Firmennetzwerk feststellen? - Standard

Überwachung im Firmennetzwerk feststellen?



Zitat:
Zitat von charlie1
Ist übrigens ein heißes Eisen, denn, es ist glaube ich, weis es aber nicht, dem Firmeninhaber erlaubt, sein Netzwerk zu überwachen.
Jein (juristische Feinheiten bzgl "Inhaber" mal sowieso weggelassen).
Je nachdem wie Überwacht wird und ob ein konkreter Verdacht besteht und in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße ist u.U. mit (und auch ohne) Wissen des Betriebsrates eine Überwachung zulässig oder auch nicht.
Je nach Aufbau des Netzes ist eine Überwachung auch absolut unnachweisbar möglich (außer die Überwachungseinrichtung wird zufällig gefunden).
Eine Telefonanlage ist i.d.R. relativ schwer zu überwachen, da die Anlagenhersteller (BIS zu einer gewissen Größe) dies einfach nicht ermöglichen. Eine Überwachung der LEITUNGEN ist aber wieder was anderes. (Nachtrag: eine Protokollierung ist eigentlich immer möglich)

Wie Charlie schon richtig geschrieben hat, kann eine Manipulation von Dir aus, gehörig nach hinten losgehen.
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Geändert von Shadow (16.11.2004 um 19:18 Uhr)

Alt 16.11.2004, 21:39   #5
MyThinkTank
 
Überwachung im Firmennetzwerk feststellen? - Idee

Überwachung im Firmennetzwerk feststellen?



Hier findest Du viele nützliche Informationen zu deiner Frage (und einige Antworten).

Link: http://www.heise.de/ct/04/23/146/default.shtml

Gruß!
MyThinkTank

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Alt 17.11.2004, 09:54   #6
blackjack
 
Überwachung im Firmennetzwerk feststellen? - Standard

Überwachung im Firmennetzwerk feststellen?



Guten Morgen und Danke für eure ersten Reaktionen,

mal zur Rechtslage: eine Überwachung eines Netzwerkes darf immer nur nach einer Zustimmung des Betriebsrates statt finden. Gäbe es keinen Betriebsrat, muss der Chef das Einverständnis der Mitarbeiter einholen, es sei denn es wird von Anfang so gestartet und ist im Arbeitsvertrag so festgelegt. Da wir aber nun einen BR haben, darf er ohne uns nichts machen.

Begründeter Verdacht besteht, da die Chefität manchmal Andeutungen macht, zu Inhalten die in privaten Mails stehen. Außerdem auch zu gesprochenen Worten in einem Raum, in dem sonst niemand anwesend war.

Ich will hier nicht die Telefonanlage, das Netzwerk oder das Mailsystem lahmlegen, sondern lediglich einen hieb- und stichfesten Beweis erhalten, dass private Daten oder Mails von nicht autorisierten Personen gelesen werden. Damit würde ich dann unseren Chef und den Admin konfrontieren.
Es gibt zwar eine Policy zum Internet- und Mailgebrauch, aber die wurde ohne den BR aufgestellt und von einer Kontrolle ist darin auch nicht die Rede.

Zur Telefonanlage: sogar unser Admin gibt zu, dass es theoretisch möglich ist, bei einzelnen Telefonen das Mikrophon der Freisprecheinrichtung ferngesteuert zu aktivieren und an entfernten Apparaten mitzuhören. Von einer Aufzeichnung der Gespräche haben wir gar nicht gesprochen, aber ich denke, dass das dann erst recht möglich ist.

Mein laienhafter Gedanke war, dass man eine Mail mit einem "Zugriffszähler" präpariert. Daran würde man doch erkennen, dass mehrere Personen darauf zugegriffen haben, oder? Wenn dann noch im Betreff und Text einige Interessante Inhalte stehen, dann kann ein Admin und ein Chef nicht widerstehen.

Auf meinem Rechner in der Arbeit habe ich lokale Adminrechte, da sind die Dateien schon für den Zugriff aus dem Natz gesperrt. Aber die meisten anderen haben diese Rechte nicht und daher ist ihre Festplatte ein offenes Buch.

Danke nochmal für eure Unterstützung und liebe Grüße,
Andreas

Alt 17.11.2004, 10:46   #7
Shadow
/// Mr. Schatten
 
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Überwachung im Firmennetzwerk feststellen?



Zitat:
Zitat von blackjack
mal zur Rechtslage: eine Überwachung eines Netzwerkes darf immer nur nach einer Zustimmung des Betriebsrates statt finden.
Ist mir bekannt und ist gängige fast richtige Meinung. Richtig, wenn es nicht begründeten Verdacht gegen den Betriebsrat selber gibt. Aber dann ist der Chef schon auch auf sehr dünnem Eis. (darf nämlich u.a. nichts mit der Funktion des BR zu tun haben)
Das Anstellen des Lautsprechmikrophones eines Telefonapparates hat nur bedingt mit der Anlage zu tun. Jedes Telefon bei dem man dies machen kann, ist prinzipiell dazu geeignet auch ohne die Telefonanlage, wobei natürlich Systemtelefone leicht über die TK-Anlage zu steuern sind, abgehört wird aber dann (trotzdem) von einem anderen Apparat aus (TK-Anlage hat keinen Lautsprecher und wäre meist doch recht auffällig).
Aufzeichnung ist selbstverständlich auch möglich.
Hatte vorher nur an eine Überwachung der Telefongespräche gedacht, sorry. (Prinzipiell ist - aber dies ist "eher" schwieriger, aber nicht schwierig - ein Telefonmitschnitt natürlich auch immer möglich, nur kleinere TK-Anlage sind dafür AFAIK nicht vorbereitet.)

Vielleicht habe ich Dich jetzt besser verstanden.
Überlege Dir was rechtlich einwandfreies, absolut nicht zutreffendes aber höchst bemerkenswertes.
Schicke Dir von außen mit entsprechenden (gefaktem) Mailabsender Mails mit entsprechendem Inhalt zu. Abwarten
Alles unter Zeugen, u.U. sogar RA.
Bist Du als BR in keiner Gewerkschaft? Die dürften auch dafür inzwischen geeignet Juristen haben.
Zugriffszähler (ist verläßlich) nicht möglich, aber du kannst es mal so versuchen wie es die "großen" auch machen.
HTML-Mail, mit (versteckt oder auch nicht) Grafik die im Internet liegt, und du hast die Möglichkeit Zugriffe auf diese Grafik zu zählen, zu protokollieren.
Natürlich ginge auch ein Link auf eine extra Seite (mit "interessantem" Inhalt) oder ähnlich. Weder Grafik noch Seite dürfen sonstwie verlinkt sein.
Springt der Zähler an, bist Du ein bisschen schlauer.
Springt er nicht an, beweißt es allerdings GARNICHTS.
(Mail wurde eventuell nicht als HTML betrachtet, Mail wurde offline oder mit striktem Verbot der I-Net-Verbindung betrachtet)
Deshalb wäre wohl eine Seite mit "interessantem Inhalt" wohl am sinnvollsten, falls Überwacher, muß er neugierig darauf gemacht werden.
Ein eventuelle verbale Wiedergabe des Inhalts durch Chefität, Admin oder ... würde sogar noch ein paar weitere Indizien liefern.

Ich glaube nicht das für eine Regelung wie Mail und WWW genutzt werden, die Zustimmung des BR nötig ist (weiß ich aber jetzt aber nicht), nur bei den Sanktionen eines Verstoßes ist IMHO der BR zu kontaktieren.
Welche Regeln gibt es denn?
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