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Plagegeister aller Art und deren Bekämpfung: Schädlinge downloaden strafbar?

Windows 7 Wenn Du nicht sicher bist, ob Du dir Malware oder Trojaner eingefangen hast, erstelle hier ein Thema. Ein Experte wird sich mit weiteren Anweisungen melden und Dir helfen die Malware zu entfernen oder Unerwünschte Software zu deinstallieren bzw. zu löschen. Bitte schildere dein Problem so genau wie möglich. Sollte es ein Trojaner oder Viren Problem sein wird ein Experte Dir bei der Beseitigug der Infektion helfen.

Antwort
Alt 17.10.2004, 16:18   #1
schnuffix
 
Schädlinge downloaden strafbar? - Standard

Schädlinge downloaden strafbar?



Mal angenommen, man diskutiert in einem Forum über Viren usw. und im Download-Bereich könnte man die dann laden, nur zu akademischen Zwecken natürlich und nach entsprechenden Sicherheitshinweisen. Verstösst das gegen Gesetze? Oder wenn man Skripts wie Melissa zum Beispiel in einem Forum postet, darf man das?

Alt 18.10.2004, 10:50   #2
Shadow-Mobil
 
Schädlinge downloaden strafbar? - Standard

Schädlinge downloaden strafbar?



Auch Schadsoftware unterliegt (theoretisch) den Urheberschutzrechten.
Das Bereitstellen von Schadsoftware zum downloaden könnte u.U. als Beihilfe oder gar Anstiftung (wenn "Anwendungsbeispiele" mit veröffentlicht werden) zur Straftat gewertet werden und/oder auch zu Schadensersatzklagen führen.
Auch könnte es u.U. auch eine Vertragsverletzung mit dem WebSpaceProvider darstellen, es müsste m.E. dann aber etwas in der Richtung in den AGB drinnen stehen. Wird aber auf Grund der angeboteten Software ein Server mal (auch nur kurzzeitig) vom Netz genommen ist quasi immer eine Schadensersatzforderung seitens des ISP drinnen.
Auch die meisten Foren verbieten sowas (auch aus obigen Gründen)

Also Vorsicht
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Alt 18.10.2004, 19:17   #3
schnuffix
 
Schädlinge downloaden strafbar? - Standard

Schädlinge downloaden strafbar?



Danke für deinen konstruktiven Beitrag. Anstiftung... hmm klingt nicht gut. Dann müsste man sowas wohl eher in einem "rechtsfreien" Raum hosten - klingt auch nicht wirklich gut. Trotzdem find ich die Idee irgendwie sexy, wenn auch extrem problematisch. Naja, war ja nur so ein Gedanke. Wozu gibts .ru-Domains
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Alt 18.10.2004, 19:56   #4
Tom59
 
Schädlinge downloaden strafbar? - Standard

Schädlinge downloaden strafbar?



@hallo...

man sollte neben dem UHG, was meiner Meinung nach hier nur am Rande Anwendung findet, nicht das Strafgesetzbuch (StGB) vergessen...

...fünfzehnter Abschnitt

"Ausspähen von Daten" § 202 a StGB

...siebenundzwanzigster Abschnitt

"Datenveränderung" § 303 a StGB
"Computersabotage" § 303 b StGB

...einfach mal reinschauen...kann ja nicht schaden...

http://lawww.de/Library/stgb/inh.htm


...dafür kann es richtig "Qualm" geben...


lg


Tom

Alt 18.10.2004, 20:32   #5
cronos
 
Schädlinge downloaden strafbar? - Standard

Schädlinge downloaden strafbar?



Solange ich Quellcodes von Open Source Projekten poste und auch die Probleme nenne oder sage, wie man die Sicherheitslücke umgehen kann, sollte das nicht strafbar sein.
Wenn ich durch diese Infos einen Angriff plane sieht die Sache schon ganz ander aus.
Einen Quellcode von Microsoft zu posten wird definitiv illegal sein.Das beinhaltet dann auch das posten einer Sicherheitslücke und die Umgehung derselben.
Viren oder Virengeneratoren kann man sich grundsätzlich runterladen, solange ich nicht das Ziel verfolge ein anderes System zu unterlaufen.

MfG

Cronos


Alt 18.10.2004, 21:47   #6
Heike
 
Schädlinge downloaden strafbar? - Standard

Schädlinge downloaden strafbar?



@Tom59,

und wie das Strafgesetzbuch (StGB) dann auszulegen wäre, ist auch so möglich.

Zitat:
Rechtliche Seite
Viele meiner Leser werden jetzt sicher sagen, daß dies alles illegal ist. Das ist nur zum Teil richtig.

Es ist nicht verboten, Trojaner zu schreiben. Es ist auch nicht verboten, diese zu verbreiten. Es ist nicht einmal verboten, einem Opfer einen Trojaner zu verpassen und es ist immer noch nicht verboten, sich seinen PC einzuverleiben und auf diesem zu "arbeiten".

Aber: es ist verboten, Daten zu verändern und es ist verboten, Schutzmechanismen zu deaktivieren (Firewalls, Virenscanner usw.).

Ich bin kein Jurist. Wer sich diesbezüglich detailliert informieren will, sollte dies einfach im Internet tun. Eine Suchmaschine sollte bei der Suche nach den richtigen Informationen helfen.

Jeder Nutzer solcher Tools bewegt sich auf sehr dünnem Eis. Denn bei der Nutzung von Trojanern können am Computer des Opfers auch Datenveränderungen auftreten, selbst wenn diese nicht beabsichtigt sind. In diesem Fall ist der Tatbestand der unerlaubten Datenmanipulation gegeben. Sollte der Verursacher ermittelt werden, können empfindliche Strafen auf ihn (oder auch sie) zukommen.
http://www.leoworld.de/leoworld/cont...anger_03.htm#6

@schnuffix,
zu Schulungszwecken und zur Überprüfung von Schwachstellen im eigenen Netzwerk kann man mit Sicherheit Tools anbieten, da wird es kaum Probleme geben, sonst wären schon einige Seiten geschlossen worden.

In die §§ reinschauen lohnt sich aber schon, man will doch keine Konflikte mit dem Gesetz,
viele Grüße,
Heike
__________________
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