Bezüglich Dialern habe ich mal eine grundsätzliche Frage:
Die meisten Seiten argumentieren bei der Frage nach dem Rechtsanspruch der Inkasso Unternehmen doch damit, dass Dialer sich unbemerkt, als "ohne Wissen und Wollen des Nutzers"
http://www.dialerundrecht.de einwählen. Dies ist aber doch in den seltesten Umständen der Fall. Die Installationsroutinen setzen nun doch meist ein aktives Eingreifen des Nutzers voraus, wie zum Beispiel das Herunterladen und Ausführen des Programms und/oder die Bestätigung einer ActiveX Installationsroutine o.ä.. Natürlich kann auch ein System (e.g.IE) falsch konfiguriert sein, doch halte ich noch immer den User für die unsicherste "Komponente" eines EDV-Arbeitsplatzes. Wie verhält es sich denn rechtlich, wenn der User aus
Unwissenheit um die Folgen seiner Handlung einen Dialer ausführt? Ist das der Fall der arglistigen Täuschung? Wird dieser durch AGB KLauseln bei der Installationsmaske vermieden? Hat der Nummernbetreiber einen Anspruch auf Vertragserfüllung, falls dieser wirksam zu Stande gekommen ist?