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Plagegeister aller Art und deren Bekämpfung: Bewusst oder unbewusst?Windows 7 Wenn Du nicht sicher bist, ob Du dir Malware oder Trojaner eingefangen hast, erstelle hier ein Thema. Ein Experte wird sich mit weiteren Anweisungen melden und Dir helfen die Malware zu entfernen oder Unerwünschte Software zu deinstallieren bzw. zu löschen. Bitte schildere dein Problem so genau wie möglich. Sollte es ein Trojaner oder Viren Problem sein wird ein Experte Dir bei der Beseitigug der Infektion helfen. |
05.04.2003, 12:25 | #1 |
Gast | Bewusst oder unbewusst? Bezüglich Dialern habe ich mal eine grundsätzliche Frage: Die meisten Seiten argumentieren bei der Frage nach dem Rechtsanspruch der Inkasso Unternehmen doch damit, dass Dialer sich unbemerkt, als "ohne Wissen und Wollen des Nutzers" http://www.dialerundrecht.de einwählen. Dies ist aber doch in den seltesten Umständen der Fall. Die Installationsroutinen setzen nun doch meist ein aktives Eingreifen des Nutzers voraus, wie zum Beispiel das Herunterladen und Ausführen des Programms und/oder die Bestätigung einer ActiveX Installationsroutine o.ä.. Natürlich kann auch ein System (e.g.IE) falsch konfiguriert sein, doch halte ich noch immer den User für die unsicherste "Komponente" eines EDV-Arbeitsplatzes. Wie verhält es sich denn rechtlich, wenn der User aus Unwissenheit um die Folgen seiner Handlung einen Dialer ausführt? Ist das der Fall der arglistigen Täuschung? Wird dieser durch AGB KLauseln bei der Installationsmaske vermieden? Hat der Nummernbetreiber einen Anspruch auf Vertragserfüllung, falls dieser wirksam zu Stande gekommen ist? |
05.04.2003, 12:30 | #2 |
Kölsch-Pumpe | Bewusst oder unbewusst? Kommt darauf an, was Du als Unwissenheit ansiehst. Bei Installation UND Einwahl muss der User ja auch sehen können, WAS ihn das ganze kostet. Ich denke, DAS meinen die Gerichte oft, wenn sie mit unwissentlich/ungewollt argumentieren, denn dass etwas installiert wird, mag der User noch mitbekommen, aber oft sind ja keine oder kaum Infos uzu sehen, was der "Spaß" kosten soll...
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05.04.2003, 12:45 | #3 |
Administrator > law & order | Bewusst oder unbewusst? Das bewußt bezieht sich auf den vollen Umfang des Vertrages, ansonsten steht dir zumindest ein Widerrufsrecht nach § 119 AGB zu.
__________________Wenn du jetzt allerdings meinst, eine Download zu starten oder ein Anzeigeprogramm, so ist das KEINE bewußte Instalation eines Dialers. Da muß zumindest Zugangssoftware oder ähnliches stehen. Ich würde sogar soweit argumentieren, das jeder Instalation, wo nicht auf die Kosten der anfallenden Verbindung explizit hingewiesen wird, kein bewußtes Instalieren darstellt. Allerdings werden wir da erst Rechtssicherheit erreichen, wenn der BGH entscheidet. Para [ 06. April 2003, 01:34: Beitrag editiert von: Paranoia ]
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05.04.2003, 13:01 | #4 |
Gast | Bewusst oder unbewusst? Danke für die Antworten, damit bestätigt ihr meine Befürchtung. Allerdings denke ich, dass auch das BGH keine Rechtssicherheit schaffen kann. Die Mehrwertdienste haben nun mal auch seriöse Anwendungsformen und ein Verbot dieser Dienste kommt somit nicht in Betracht. Dies wäre jedoch die einzige Rechtssicherheit für den Verbraucher, da Gesetze (zum Glück) auslegungsfähig sind und Urteile des BGH schnell durch neue Installationsformen bzw. -formulierungen nicht mehr den eigentlichen Nutzen bringen. Vor allem das Wort "bewusst" macht mir da am meisten Sorgen, da die Menschheit sich hierüber schon seit der Antike den Kopf zermartert. |
06.04.2003, 11:29 | #5 |
| Bewusst oder unbewusst? Ein Verbot von Webdialern und Mehrwertdiensten erreichen zu wollen, wäre tatsächlich illusorisch. Aber Du triffst genau den Punkt: Die Entscheidung, ob ein User Dialer-Gebühren zu zahlen hatte, wurde von den Gerichten bisher immer - m.E. zu Recht - an der Frage festgemacht, ob sie die Dialereinwahl bewusst und gewollt vollzogen hatten. Und genau hier muss jetzt einmal festgelegt werden, was das bedeutet. Konkret: Die Rahmenbedingungen für eine gewollte und bewusste Einwahl über einen kostenpflichtigen Webdialer müssen festgemacht werden. Wenn das einmal geschehen ist, werden sich auch die "kostenlosen Zugangstools" vermutlich schnell erledigt haben. Und mit der damit einhergehenden verpflichtenden Transparenz hätten wir - zumindest bei deutschen Anbietern - auch ein Problem weniger. Ich vergleiche das immer gerne mit Restaurants: Da sehe ich auf der Speisekarte, was ich bekomme und was es kostet. Aufgrund dieser Fakten entscheide ich erst, ob und was ich bestelle. Auf die Dialerproblematik umgemünzt: Da erzählen mir Anbieter in der Regel nur, was ich angeblich bekomme. Den Preise erfahre ich erst, wenn der Teller schon auf meinem Tisch steht, bzw. wenn der Dialer schon auf meinen Rechner ist. Und das kann ja wohl nicht sein... cu, Sascha
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