![]() |
|
Diskussionsforum: Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Windows 7 Hier sind ausschließlich fachspezifische Diskussionen erwünscht. Bitte keine Log-Files, Hilferufe oder ähnliches posten. Themen zum "Trojaner entfernen" oder "Malware Probleme" dürfen hier nur diskutiert werden. Bereinigungen von nicht ausgebildeten Usern sind hier untersagt. Wenn du dir einen Virus doer Trojaner eingefangen hast, eröffne ein Thema in den Bereinigungsforen oben. |
![]() | #1 |
| ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion? Hallo zusammen, ich habe mir immer geschworen das ich, sobald es mich mal erwischt, genau das im Titel beschriebene tun würde. Daher würde ich gerne mal eure Meinung dazu hören. Aus rein rechtlicher Sicht ist das ein ganz klares Ding: Die Verbreitung von Viren stellt einen Straftatbestand nach §303a StGB (Datenveränderung) bzw. §303b StGB (Computersabotage) dar. Dazu kommt in vielen Fällen, zum Beispiel bei Malware bzw. Fakesoftware, die einzig und alleine dazu dient, ihren Opfern unter vortäuschung falscher Tatsache Geld zu klauen, Betrug nach §263/§263a StGB, für den bei bandenmäßiger Ausführung zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe anstehen. Im Falle, dass so jemand wirklich mal erwischt werden sollte, könnte man dann sogar noch zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Im Falle, dass .... Mir ist sehrwohl bewusst, dass die Chance, solche Leute jemals zu erwischen, gleich null ist. Selbst wenn ich wirklich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen sollte, so wird spätestens die Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld die Ermittlungen einstellen. Da mache ich mir nichts vor. Leid tun würden mir vor allem die Beamten, die meine Anzeige bearbeiten müssen, gleichwohl das sie wissen, dass daraus niemals etwas werden wird. Und selbst wenn ich Beiweise vorlegen kann, das Angriffe entweder von einem bestimmten Server/einer bestimmten IP ausgehen oder im Falle von Phishing an eine bestimmte IP weitergeleitet werden, so stehen die Server meist im Ausland, mit viel Pech in Russland, sodass man da niemals dran kommen wird. Eventuell könnte man die Webseite sperren? Aber die wird dann wahrscheinlich baldmöglichst unter der nächsten IP wieder neu erscheinen. Dennoch weigere ich mich, sowas einfach wortlos hinzunehmen. Wenn man mal annimmt, dass pro Tag nur 10 Leute auf so eine gefakte Software reinfallen und für die Virenentfernung wirklich 49 EUR bezahlen, so wären das 490 EUR pro Tag bzw. 14700 EUR pro Monat. Ein Gehalt, das ich später mit sicherheit nicht verdienen werde. UND man bedenke, dass so ein Betrug mit absolut geringen Arbeitsaufwand verbunden ist. Jeder Bankräuber, der vielleicht 800 EUR erbeutet, würde grün vor Neid werden. Das Internet ermöglicht es heute vollkommen neuartige Straftaten in gigantischen Dimensionen begehen zu können, und ich finde, dass man da nicht einfach tatenlos zusehen darf. Andernfalls könnte man der Gefahr unterlaufen, dass das Internet tatsächlich irgendwann ein nahezu rechtsfreier Raum wird. Vielleicht gibt es hier sogar welche, die bei der Polizei schon Strafanzeigen gestellt haben? Eine entsprechende Diskussion habe ich im Netz bislang nicht finden können, daher bin ich ehrlich über eure Meinung interessiert. |
Themen zu Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion? |
anzeige, ausführung, ausgehen, bestimmte, betrug, bewusst, einfach, entfernung, erwischt, gefahr, geld, hallo zusammen, infektion, internet, jahre, leute, malware, neu, nichts, phishing, sicherheit, strafanzeige, unbekannt, verdienen, viren, virus, webseite, weitergeleitet, wirklich |