![]() |
|
Diskussionsforum: Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Windows 7 Hier sind ausschließlich fachspezifische Diskussionen erwünscht. Bitte keine Log-Files, Hilferufe oder ähnliches posten. Themen zum "Trojaner entfernen" oder "Malware Probleme" dürfen hier nur diskutiert werden. Bereinigungen von nicht ausgebildeten Usern sind hier untersagt. Wenn du dir einen Virus doer Trojaner eingefangen hast, eröffne ein Thema in den Bereinigungsforen oben. |
![]() |
|
![]() | #1 | |||
| ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Zitat:
Ich gehe nie auf Seiten mit dubiosem Inhalt (also Schmuddelkram, etc.), ich habe ausschließlich legale Software (Keygens oder sowas fällt also weg, außerdem würde ich dann nicht die Dreistigkeit besitzen, andere um Hilfe zu bitten) und schließe keine fremden Sticks an. Aber auch auf harmlosen bzw. vertrauenswürdigen Seiten können externe Seiten eingebunden sein, die Schadcode enthalten. Wer kann das kontrollieren? Womit ich wieder beim Punkt bin. Zitat:
Ich lade mir das Programm zwar mehr oder weniger unfreiwillig herunter, aber ich willige nicht ein, dass dieses meine Dateien manipuliert. Wobei ich mir einen Virus mit Lizenzvertrag bzw. EULA recht lustig vorstelle ![]() Doch auch das ist alles relativ, da bereits die Herstellung einer Schadsoftware strafbar ist, genauso wie die Verbreitung über eine Webseite. Ob ich mir das selbst heruntergeladen habe, spielt da in erster Linie keine Rolle. Ferner ist der Versuch, einem Opfer mit gefälschter Software und unter Vortäuschung falscher Tatsachen Geld für nicht existente Viren abzunehmen, ein Betrug nach Lehrbuch ist, der noch mal für sich einen eigenen Strafbestand darstellt. Ganz gleich, wie ich mir diese Software geholt habe. Zitat:
|
![]() | #2 | ||
/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Zitat:
Genügend Leute glauben Raubkopien, Keygens und Computervirenbefall gtehörten zum normalen Leben unbedingt dazu und haben keine Scheu offen danach zu fragen, wie man Malware aus einem Keygen oder einer Raubkopie herauslösen könnte. Zitat:
Der Anwalt deines Vertrauens wird dir nicht unbedingt sofort helfen können, es müsste m.M.n. schon ein ausgewiesener und guter Fachanwalt sein, aber dein Anwalt wird sicher nachfragen können, die Fachantwort wäre durchaus interessant. Ob jetzt die Programmierung oder Speicherung einer Schadroutine ohne Verbreitungsabsicht schon strafbar ist, bezweifle ich sehr. Damit wäre ja jeder Antivirenhersteller ein Verbrecher, jeder der ein System auf Löcher testet ebenfalls. Das Bereitstellen auf einer Website ist da schon eher was anderes.
__________________ |
![]() | #3 | ||||||
| ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Zitat:
Dort gilt dann §263a StGB (Computerbetrug): Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
![]() | #4 | |||
/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Zitat:
Zu sichere Systemkonfiguration: Zitat:
![]() Man verzeihe mir bitte, sowohl die fleißigen Autoren wie Niob ![]()
__________________ alle Tipps + Hilfen aller Helfer sind ohne Gewähr + Haftung keine Hilfe via PN hier ist ein Forum, jeder kann profitieren/kontrollieren - niemand ist fehlerfrei tendenzielle Beachtung der Rechtschreibregeln erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Antwort - |
![]() | #5 | |
![]() ![]() | ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Zitat:
![]() Sind wir doch mal ehrlich, es hat sich doch noch nie jemand wirklich die EULA durchgelesen wenn er was installiert hat. ![]() Gruß Acid
__________________ Kein Support per PM Das befolgen der Tips und Anleitungen geschieht auf eigene Gefahr. |
![]() | #6 | |
| ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Zitat:
Das heißt, wenn ein Bösewicht ein Virus Construction/Creation Tool (oder wie auch immer sowas heißt ![]() Aufgrund von §202c ist erstmal jede Nutzung, Herstellung oder Beschaffung von Schadsoftware strafbewehrt. Aber da §202c nur die Vorbereitungshandlungen von §202a, §202b, §303a und §303b unter Strafe stellt, ist es nicht unmöglich bewusst Malware einzusetzen um z.B. die Anfälligkeit des eigenen Systems einschätzen zu können oder Antivirensoftware herzustellen, da die Nutzung von Malware in einem solchen Fall ja keine Vorbereitungshandlung einer strafbewehrten Handlung (nach §202a, §202b, §303a, §303b) ist. Entscheidend ist, dass man mit der Nutzung von Malware keine Straftat begehen will und um dies beweisen zu können, muss man sauber protokollieren woher man die Malware hat und zu welchem konkreten Zweck man sie einsetzt. Probiert man sie nicht am eigenen System aus braucht man außerdem noch die Verfügungsberechtigung desjenigen, dessen System man attackiert. Wars doch nicht ganz sinnlos, dass ich zu diesem Thema Facharbeit geschrieben habe. ![]() Wenn euch das Thema interessiert kann ich euch "IT-Sicherheit im Lichte des Strafrechts" von "Dennis Jlussi" und "Christian Hawellek" empfehlen, da ist die Thematik für Laien (wie auch ich einer bin) verständlich erklärt. |
![]() | #7 |
/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion? Du verstehst was der Unterschied zwischen "es ist" und "es ist mir/es geht mir..." ist?
__________________ alle Tipps + Hilfen aller Helfer sind ohne Gewähr + Haftung keine Hilfe via PN hier ist ein Forum, jeder kann profitieren/kontrollieren - niemand ist fehlerfrei tendenzielle Beachtung der Rechtschreibregeln erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Antwort - |
![]() | #8 | |
| ![]() Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion?Zitat:
Mein Beitrag war allerdings auf den ersten Teil deines Posts bezogen, also: Gruß unbezahlbar |
![]() |
Themen zu Strafanzeige gegen "Unbekannt" bei Vireninfektion? |
anzeige, ausführung, ausgehen, bestimmte, betrug, bewusst, einfach, entfernung, erwischt, gefahr, geld, hallo zusammen, infektion, internet, jahre, leute, malware, neu, nichts, phishing, sicherheit, strafanzeige, unbekannt, verdienen, viren, virus, webseite, weitergeleitet, wirklich |