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Überwachung, Datenschutz und Spam: Anzeige wegen Rufmord?Windows 7 Fragen zu Verschlüsselung, Spam, Datenschutz & co. sind hier erwünscht. Hier geht es um Abwehr von Keyloggern oder aderen Spionagesoftware wie Spyware und Adware. Themen zum "Trojaner entfernen" oder "Malware Probleme" dürfen hier nur diskutiert werden. Benötigst du Hilfe beim Trojaner entfernen oder weil du dir einen Virus eingefangen hast, erstelle ein Thema in den oberen Bereinigungsforen. |
24.09.2003, 20:00 | #1 |
| Anzeige wegen Rufmord? also, ich bin ja hier mit lostie79 eingeloggt. und mein echter internet nick ist lost-in-emotions und habe auch .de und .com gesichert. nun hat jmd der mich lost-hirn nennt, eine schulwn webseite auf diese domain gelegt. wie stehen die gesetzlichen möglichkeiten gegen diese person vorzugehen. die adresse wurde über denic herausgefunden. |
24.09.2003, 20:16 | #2 |
Administrator > law & order | Anzeige wegen Rufmord? Wenig bis keine Chance.....
__________________Ich sehe den Tatbestand der Beleidigung nicht erfüllt und nur weil es Ähnlichkeiten im Namen gibt, besteht dort keine Rechtsverletzung, solange es nicht bewiesenermassen ein Ehrangriff gegen dich ist. Ganz davon abgesehen, dass diese Webseite nichts mit dir zu tun haben muss und ich starke Zweifel habe, ob Domainnamen überhaupt eine mögliches Beleidigungsmittel sind. Para
__________________ |
24.09.2003, 20:22 | #3 |
| Anzeige wegen Rufmord? naja, aber wenn die inhalte sich daruf beziehen?
__________________und der besitzer dieser domain in der selben kommunity ist wie der angeschuldigte? |
24.09.2003, 20:37 | #4 |
| Anzeige wegen Rufmord? </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von Paranoia: ..., ob Domainnamen überhaupt eine mögliches Beleidigungsmittel sind. Para </font>[/QUOTE]Hi Paranoia! Das letztere möchte ich aber stark annehmen. Oder was meinst Du, wenn jemand eine Domain machen möchte: w*w.stoib*r-ist-ein-Paeder*st.de Das ist meiner Meinung nach definitiv Rufmord und Beleidigung. HINWEIS: Das obige ist nur als ein abstraktes Beispiel zu sehen und weder eine auf Tatsachen basierende Behauptung noch eine Meinungsäußerung von mir! Gruß! MyThinkTank
__________________ MTT says: "Privacy is a human right!" SAVE Privacy (PDF, 550 KB) |
24.09.2003, 21:51 | #5 |
Administrator > law & order | Anzeige wegen Rufmord? </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von MyThinkTank: Hi Paranoia! Das letztere möchte ich aber stark annehmen. Oder was meinst Du, wenn jemand eine Domain machen möchte: w*w.para-ist-ein-Paeder*st.de Das ist meiner Meinung nach definitiv Rufmord und Beleidigung. </font>[/QUOTE]Hm, wenn ich jetzt das jetzt auf ein Blatt schreibe und das bei mir unter mein Kopfkissen lege, ist es dann auch Rufmord und Beleidigung? Eher nicht, oder? Gehen wir mal nach juristischer Defination vor: Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung.... Also muss für eine Beleidigung eine Kundgabe vorliegen. Dies ist mit der Registrierung einer Domain niht der Fall. Es wird erst geschehen, wenn dieser Domainname in Umlauf gerät. Und auch dann weis ich nicht, ob ich es für eine Beleidigung ausreichen lassen würde, solange nicht die Webseite diese Beleidigung unterstützt bzw eine eigene Beleidigung darstellt. So bin ich am zweifeln, ob die Webseite w*w.Para-ist-ein-idiot.de für eine Beleidigung ausreichen würde, wenn sie zb auf das Board hier verweisen würde. Ich denke nicht. Somit ist der Domainname alleine nicht für eine Beleidigung ausreichend, sondern es muss eine Gesamtheit an Tatsachen vorliegen die im Gesamtzusammenhang eine Beleidigung ergeben. Nur der Domainname alleine dürfte dabei problematisch sein.(Überlegung: Ist es eine Beleidigung, wenn dort steht: "Seite existiert nicht", "hier wird eine Webseite erstellt" oder "Willkommen im Bayernnetz". Wenn nein, kann der Domainname alleine nicht unbedingt eine Beleidigung darstellen...) Zurück zum Ausgangsfall: Die hier angegebenen Information reichen mir nicht für eine konkrete Beleidigung. Vor allem sehe ich es hier jetzt etwas weiter auf der Basis für rechtliches vorgehen. Somit hätte man als Anzeigenerstatter, wobei hier die Verschärfung durch ein Privatklagedelikt vorliegen dürfte, die volle Beweislast für die Beleidigung und deren Vorsatz. Mann müßte also nachweisen, dass der Ersteller dieser Seite eine Beleidigung gegen einen selber wollte, wobei schon ein Vorbringen wie: "Es war ein Scherz. Ich wollte niemanden Beleidigen." oder " Es besteht keine Verbindung zwischen dem Anzeigeerstatter und der Webseite. Ich fand den Namen nur gut...." ausreichen dürfte und starke Probleme für den Anzeigeerstatter geben dürfte. Das man sich durch eine Webseite beleidigt fühlt muss nicht zwingend auf Strafrechtliche Relevanz hindeuten. Somit bleibe ich bei meiner Ausgangsaussage: Wenig bis keine Chance.... Para [ 24. September 2003, 22:56: Beitrag editiert von: Paranoia ]
__________________ - Wenn die Klugen nachgeben, regieren die Dummen. - |
24.09.2003, 22:44 | #6 |
| Anzeige wegen Rufmord? hi @ all, wenn ich mal fragen dürfte: gibt es noch mehr ähnlichkeiten als das lost??? wenn nicht, dann verstehe ich deine aufregung so gar nicht. warum sollte man von einem einzigen wort auf dich schließen können? ist ja schleißlich kein eigenname, sondern ein gebräuchliches wort im englischen. wäre ja noch schöner, wenn man wahrlos jedem verklagen könnte, der auch nur ein ganz klein wenig ähnlichkeit mit meinem nick hätte. armes deutschland, wenn das möglich wäre. oder hat dieser lost-hirn auf seiner seite geschrieben, daß er im tb unter lostie 79 schreibt und ne andere seite hat, die lost-in-emotions heißt? ich denke auch ehrlich gesagt nicht, daß das gesamte internet zuerst an dich denkt, wenn sie das wort lost lesen. grüße nico
__________________ --> Anzeige wegen Rufmord? |
25.09.2003, 00:01 | #7 |
| Anzeige wegen Rufmord? mir ist schon klar das das INTERNET ist nicht weiß, aber wenn diese seite im umlauf in anderen foren ist, in denen ich auch bin. kann man doch 1+1 zusammenzählen. btw ich werde mal zum anwalt gehen und mir infos holen |
25.09.2003, 01:49 | #8 |
Kölsch-Pumpe | Anzeige wegen Rufmord? </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von Lostie79: mir ist schon klar das das INTERNET ist nicht weiß...</font>[/QUOTE]Was??? </font><blockquote>Zitat:</font><hr />...kann man doch 1+1 zusammenzählen.</font>[/QUOTE]Klar kann man eins und eins zusammenzählen, aber so etwas zählt vor keinem Gericht als BEWEIS! So einen bräuchtest Du aber.
__________________ Greetz, BEASTIE (der Exil-Kölsche) Aircooled BUGS bite!!! ---To Live Is to Risk---1984 kommt: notcpa.org againsttcpa.com |
10.05.2006, 17:16 | #9 |
| Anzeige wegen Rufmord? Hallo alle zusammen, eine "alte" freundin von mir hat persöhnliche sachen und erfahrungen von mir auf ihre HP gestellt und ziemlich in den dreck gezogen. und auch noch bilder von mir verunstaltet, die jetzt jeder "bewundern" kann. kann nun eine anzeige wegen rufmord aufgegeben werden? LG eve |
10.05.2006, 19:01 | #10 |
| Anzeige wegen Rufmord? Hallo erabbit, Rechtsberatungen sind nicht erlaubt.Dafür ist der Anwalt deines Vertrauens zuständig. Irrlicht |
10.05.2006, 19:35 | #11 |
entlassen | Anzeige wegen Rufmord? oder einfach mal hier reingucken http://123recht.net/ GUA (aus dem buch:"im allgemeinen tun die meisten menschen unrecht, sobald sie in der lage sind, es zu können") |
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