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Überwachung, Datenschutz und Spam: Bundeskriminalamt bei JAP :-( - Legal?

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Alt 02.09.2003, 12:23   #1
MyThinkTank
 
Bundeskriminalamt bei JAP :-( - Legal? - Beitrag

Bundeskriminalamt bei JAP :-( - Legal?



Link: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-02.09.03-005/

""Am Freitag erwirkte das Bundeskriminalamt (BKA) beim Amtsgericht Frankfurt/Main einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss gegen das AN.ON-Projekt an der Technischen Universität Dresden, um für polizeiliche Ermittlungen einen Protokolldatensatz aufzufinden. Der Datensatz war das Ergebnis einer mehrwöchigen Fangschaltung, die Mitarbeiter des AN.ON-Projekts auf der Grundlage einer zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzten richterlichen Anordnung vorgenommen hatten.

BKA-Beamte suchten zunächst die Wohnung von Prof. Dr. Hermann Härtig, dem Direktor des Instituts für Systemarchitektur an der Fakultät Informatik, auf und verlangten von ihm die Herausgabe des Protokolldatensatzes. Um eine Durchsuchung des Instituts durch die Polizeibeamten und damit größeren Schaden für die TU Dresden abzuwenden, gab Härtig den Datensatz heraus. Stefan Köpsell, Programmentwickler und technischer Administrator des AN.ON-Projekts, zeigte sich gegenüber heise online über das Vorgehen des BKAs "überrascht": "Wir hatten bereits mitgeteilt, dass wir über einen Datensatz verfügen und damit war klar, dass wir nichts verschleiern wollten." Das BKA habe wohl befürchtet, die Richter würden eine Verwendung des Datensatzes untersagen und habe wohl vollendete Tatsachen schaffen wollen.

Die Betreiber von AN.ON, das Unabhängige Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und die Technische Universität Dresden, halten den Durchsuchungsbeschluss für rechtswidrig, da das Landgericht bereits den Protokollierungsbeschluss des Amtsgerichts ausgesetzt hatte. Insofern hätten sie auch bis zur Entscheidung in der Hauptsache den Protkolldatensatz nicht herausgeben müssen. Das BKA umgehe "rechtsmissbräuchlich" die Entscheidung des Landgerichts, indem es hier auf allgemeine Herausgabe- und Beschlagnahmebestimmungen (§§ 103, 105 StPO) ausweiche, hieß es in der von ihnen herausgegebenen Pressemitteilung . Die AN.ON-Projektpartner kündigten an, gegen den Durchsuchungsbeschluss Rechtsmittel einzulegen. Sie halten eine gerichtliche Überprüfung des Vorgehens der BKA-Beamten "für zwingend erforderlich". (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk/c't)""


Kündigen sich hier jetzt auch us-amerikanische Verhältnisse an? Recht nehmen oder bei Bedarf Recht beugen? Der nächste Schritt wäre dann, sich passendes Recht machen (zu lassen). Dann würden die ersten Schritte entfallen.

Gruß!
MyThinkTank *not amused*
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Alt 03.09.2003, 08:44   #2
VanTom
 
Bundeskriminalamt bei JAP :-( - Legal? - Beitrag

Bundeskriminalamt bei JAP :-( - Legal?



Dummerweise ist Kinderpornografie ein starkes Argument..ebenso wie Terrorismus

Womit ich natürlich keins von beidem gut heissen kann, aber ob es der richtige Weg ist, deswegen bestehende Rechte zu beugen...

VanTom
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Alt 03.09.2003, 09:06   #3
Christian
 
Bundeskriminalamt bei JAP :-( - Legal? - Beitrag

Bundeskriminalamt bei JAP :-( - Legal?



Vorallen weil sich das unheimlich geloht hat........
Pressemitteilung von ULD

Bis zu diesem Zeitpunkt war ein einziger Datensatz mitprotokolliert worden. Über die Verwendung dieses Protokolldatensatzes wird nach der endgültigen Entscheidung des Landgerichtes zu entscheiden sein.

http://www.datenschutzzentrum.de/mat...se/anonip2.htm
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Alt 03.09.2003, 09:25   #4
VanTom
 
Bundeskriminalamt bei JAP :-( - Legal? - Beitrag

Bundeskriminalamt bei JAP :-( - Legal?



Naja...gelohnt haben kann sich das schon. Da diese Leute, wie man so liesst, sich ja in Ringen sammeln, könnte schon eine IP mit betreffenden User, ein Anfang sein um so einen Ring auszuheben...
Trotzdem finde ich es mehr als bedenklich vom BKA so zu handeln

Thorsten
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Antwort

Themen zu Bundeskriminalamt bei JAP :-( - Legal?
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