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Netzwerk und Hardware: Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern

Windows 7 Hilfe zu Motherboards, CPUs, Lüfter, Raid-Controller, Digitalkameras, Treiber usw. Bitte alle relevanten Angaben zur Hardware machen. Welche Hardware habe ich? Themen zum Trojaner Entfernen oder Viren Beseitigung bitte in den Bereinigungsforen des Trojaner-Boards posten.

 
Alt 02.12.2002, 01:17   #1
Paranoia
Administrator
> law & order
 
Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern - Beitrag

Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern



Aus aktuellem Anlass schreibe ich mal etwas über die rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern. Nach meiner Kenntnis gibt es dazu noch keine Rechtssprechung und erst recht keine bindend wirkende höchstrichterliche Rechtssprechung. Die Gesetzgebung sagt nichts zu diesem Thema. Es gibt allerdings Rechtssprechung zum Thema Gästebücher und auch schon einige interessante Berichte darüber, zu denen ich am Ende verlinke.
Ich versuche hier die Rechtslage so darzustellen, wie ich sie zu Zeit sehe und gehe dabei von einem moderierten und nicht kommerziellem Forum aus, wie es hier vorliegt.
Nach dem vorliegenden Urteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 16.08.2002 würde dementsprechend ein Forenbetreiber analog haften, wenn er ihm bekannte rechtswidrige Nachrichten nicht löscht.
Dies wirft nun natürlich neue Fragen auf.
Die dazu erfaßten Urteile gehen davon aus, das sich der Forenbetreiber eine Äußerung zu eigen macht, wenn er diese nicht löscht(über einen Zeitraum von mehreren Monaten). Dies geschieht durch Kenntnis und ist in einem Fall geschehen, indem ein Gästebuchbetreiber direkt unter der rechtswidrigen Nachricht auf diese eingegangen ist und im anderem Fall, indem er über Monate hinweg diese Nachricht nicht gelöscht hat. Daraus kann dann auch direkt eine Kontrollpflicht erkannt werden, die nach zeitiger Ansicht von einer wöchentlichen bis monatlichen Kontrolle ausgeht. Somit kann man nur jedem Forenbetreiber empfehlen, zumindest wöchentliche seine Foren zu kontrollieren und am besten auch zusätzlich eine Kontaktmöglichkeit anzubieten, mit der rechtswidrige Beiträge moniert werden können.
Die nächste Problematik ergibt sich nun aus den erfassen, von rechtswidrigen Inhalten und führt zu der Abgrenzung zwischen Rechtswidrigkeit und freier Meinungsäußerung.
Hier gibt es leider keine klaren Richtlinien.
Die Urteile vom LG Trier und vom LG Düsseldorf gingen beide vom Fall einer klaren Rechtswidrigkeit aus, bei der zum einem einen Steuerberater Kriminelles handeln vorgeworfen wurde und in dem anderem Gästebucheintrag ein bekannter Anwalt als Parasit bezeichnet wurde und ihm ein „Explodierere“ geschickt werden sollte. Diese beiden Sachen werden nun jedem als eindeutig rechtswidrig erkennbar sein. Schwieriger wird dies nun werden, wenn Behauptungen aufgestellt werden oder nur eine Meinung dargestellt wird. Wenn ein Forenbenutzer nun über seine schlechten Erfahrungen mit einer Firma berichtet, kann dies durchaus rechtswidrig sein, wenn seine Behauptungen unwahr sind. Es kann aber auch vollkommen legal sein, wenn sein Bericht der Wahrheit entspricht. Die wirkliche Unterscheidung zu treffen wird für einen Forenbetreiber nicht möglich sein. Genauso schwer lasen sich Bemerkungen, wie „die Software XYZ taugt nichts“ bewerten, obwohl hier schon eine klarere Tendenz zur erlaubten freien Meinungsäußerung zu erkennen ist.
Deswegen rate ich Forenbetreibern folgende Handlungsweise: Bei klaren Beleidigungen , Rechtsverstößen oder Aufrufen zu Straftaten, sollte man sofort nach Kenntnisnahme zensieren oder löschen. Bei Unklarheiten darüber, wie etwas rechtlich zu würdigen ist, sollte sich gegebenenfalls von einer Behauptung distanzieren und den Verfasser dieser Nachricht um Zertifizierung bitten. Wie im weiteren zu verfahren ist, sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen. Wenn etwas unglaubwürdig ist oder zu einem schweren Eingriff führen könnte(wie zum Beispiel „ die Firma XY betrügt nur“) sollte man vorsichtig sein und gegebenenfalls eingreifen. Sollte es wirklich zu einem Rechtstreit darüber kommen, sollte man dem Gericht seinen Standpunkt verständlich darlegen können und sagen können, wieso man nicht eingegriffen oder gelöscht hat. Auch dem Gericht wird die Problematik der Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und z.B. Beleidigung bekannt sein und es wird dann entsprechend bei eine unklaren Lage wohl eher keine Mitschuld an einer Beleidigung aussprechen. Denn in erster Linie bleibt es der Autor des jeweiligen Berichtes, der sich strafbar macht. In wie weit ein Forenbetreiber eine Beihilfe dazu betreibt ist dann weit spezieller, da er auch dafür Vorsatz oder eine starkes fahrlässiges Unterlassen braucht. Aber ein Forenbetreiber hat die Pflicht einzugreifen wenn er etwas erkennbar rechtswidriges liest und er hat die Pflicht regelmäßig zu kontrollieren. Sonst besteht die Möglichkeit, daß er durch Unterlassen eine strafbare Handlung begeht. Wie in weniger klar erkennbaren Fällen vorgegangen werden soll, unterliegt wie so vieles andere auch dem gesunden Menschenverstand. Vor allem die Abgrenzung zwischen Beleidigung und Meinungsäußerung ist sehr schwer und füllt ganze Bibliotheken juristischer Bücher. Ich bezweifele, daß im Falle einer gerichtlichen Entscheidung über etwas derartiges, daß Gericht sehr strenge Anforderungen an eine normale Person stellen würde. Allerdings sollte man im Falle einer gezielten Forderung einer Partei genauer hinsehen und im Falle des Falles Maßnahmen ergreifen. Dies könnte neben Zensierung und Löschung auch die Distanzierung oder eine Gegendarstellung sein.(Mir schwebt folgendes , z. B. direkt unter oder im betreffendem Bericht, vor: Die Gegenpartei trägt dazu folgendes vor: Diese Darstellung ist falsch und die XXY hat nicht ....). Ich denke, daß derartiges und der Hinweis auf den Sinn von Foren, nämlich Diskussionsplattformen zu stellen auch schon geeignet ist, manches zu entschärfen.
Para

Links zum Thema
Bericht über die zwei Urteile vom Webplumber
Überwachungspflichten für Gästebücher und Foren von Rechtsanwalt Hagen Hild
Anwaltskanzlei Theis & Heukrodt-Bauer : Rechtsinfos Urteil
Für weiter Links bin ich natürlich dankbar....

[ 21. April 2003, 11:32: Beitrag editiert von: Paranoia ]
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- Wenn die Klugen nachgeben, regieren die Dummen. -

 

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