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Netzwerk und Hardware: Rechtliche Verantwortung von ForenbetreibernWindows 7 Hilfe zu Motherboards, CPUs, Lüfter, Raid-Controller, Digitalkameras, Treiber usw. Bitte alle relevanten Angaben zur Hardware machen. Welche Hardware habe ich? Themen zum Trojaner Entfernen oder Viren Beseitigung bitte in den Bereinigungsforen des Trojaner-Boards posten. |
02.12.2002, 01:17 | #1 |
Administrator > law & order | Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern Aus aktuellem Anlass schreibe ich mal etwas über die rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern. Nach meiner Kenntnis gibt es dazu noch keine Rechtssprechung und erst recht keine bindend wirkende höchstrichterliche Rechtssprechung. Die Gesetzgebung sagt nichts zu diesem Thema. Es gibt allerdings Rechtssprechung zum Thema Gästebücher und auch schon einige interessante Berichte darüber, zu denen ich am Ende verlinke. Ich versuche hier die Rechtslage so darzustellen, wie ich sie zu Zeit sehe und gehe dabei von einem moderierten und nicht kommerziellem Forum aus, wie es hier vorliegt. Nach dem vorliegenden Urteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 16.08.2002 würde dementsprechend ein Forenbetreiber analog haften, wenn er ihm bekannte rechtswidrige Nachrichten nicht löscht. Dies wirft nun natürlich neue Fragen auf. Die dazu erfaßten Urteile gehen davon aus, das sich der Forenbetreiber eine Äußerung zu eigen macht, wenn er diese nicht löscht(über einen Zeitraum von mehreren Monaten). Dies geschieht durch Kenntnis und ist in einem Fall geschehen, indem ein Gästebuchbetreiber direkt unter der rechtswidrigen Nachricht auf diese eingegangen ist und im anderem Fall, indem er über Monate hinweg diese Nachricht nicht gelöscht hat. Daraus kann dann auch direkt eine Kontrollpflicht erkannt werden, die nach zeitiger Ansicht von einer wöchentlichen bis monatlichen Kontrolle ausgeht. Somit kann man nur jedem Forenbetreiber empfehlen, zumindest wöchentliche seine Foren zu kontrollieren und am besten auch zusätzlich eine Kontaktmöglichkeit anzubieten, mit der rechtswidrige Beiträge moniert werden können. Die nächste Problematik ergibt sich nun aus den erfassen, von rechtswidrigen Inhalten und führt zu der Abgrenzung zwischen Rechtswidrigkeit und freier Meinungsäußerung. Hier gibt es leider keine klaren Richtlinien. Die Urteile vom LG Trier und vom LG Düsseldorf gingen beide vom Fall einer klaren Rechtswidrigkeit aus, bei der zum einem einen Steuerberater Kriminelles handeln vorgeworfen wurde und in dem anderem Gästebucheintrag ein bekannter Anwalt als Parasit bezeichnet wurde und ihm ein „Explodierere“ geschickt werden sollte. Diese beiden Sachen werden nun jedem als eindeutig rechtswidrig erkennbar sein. Schwieriger wird dies nun werden, wenn Behauptungen aufgestellt werden oder nur eine Meinung dargestellt wird. Wenn ein Forenbenutzer nun über seine schlechten Erfahrungen mit einer Firma berichtet, kann dies durchaus rechtswidrig sein, wenn seine Behauptungen unwahr sind. Es kann aber auch vollkommen legal sein, wenn sein Bericht der Wahrheit entspricht. Die wirkliche Unterscheidung zu treffen wird für einen Forenbetreiber nicht möglich sein. Genauso schwer lasen sich Bemerkungen, wie „die Software XYZ taugt nichts“ bewerten, obwohl hier schon eine klarere Tendenz zur erlaubten freien Meinungsäußerung zu erkennen ist. Deswegen rate ich Forenbetreibern folgende Handlungsweise: Bei klaren Beleidigungen , Rechtsverstößen oder Aufrufen zu Straftaten, sollte man sofort nach Kenntnisnahme zensieren oder löschen. Bei Unklarheiten darüber, wie etwas rechtlich zu würdigen ist, sollte sich gegebenenfalls von einer Behauptung distanzieren und den Verfasser dieser Nachricht um Zertifizierung bitten. Wie im weiteren zu verfahren ist, sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen. Wenn etwas unglaubwürdig ist oder zu einem schweren Eingriff führen könnte(wie zum Beispiel „ die Firma XY betrügt nur“) sollte man vorsichtig sein und gegebenenfalls eingreifen. Sollte es wirklich zu einem Rechtstreit darüber kommen, sollte man dem Gericht seinen Standpunkt verständlich darlegen können und sagen können, wieso man nicht eingegriffen oder gelöscht hat. Auch dem Gericht wird die Problematik der Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und z.B. Beleidigung bekannt sein und es wird dann entsprechend bei eine unklaren Lage wohl eher keine Mitschuld an einer Beleidigung aussprechen. Denn in erster Linie bleibt es der Autor des jeweiligen Berichtes, der sich strafbar macht. In wie weit ein Forenbetreiber eine Beihilfe dazu betreibt ist dann weit spezieller, da er auch dafür Vorsatz oder eine starkes fahrlässiges Unterlassen braucht. Aber ein Forenbetreiber hat die Pflicht einzugreifen wenn er etwas erkennbar rechtswidriges liest und er hat die Pflicht regelmäßig zu kontrollieren. Sonst besteht die Möglichkeit, daß er durch Unterlassen eine strafbare Handlung begeht. Wie in weniger klar erkennbaren Fällen vorgegangen werden soll, unterliegt wie so vieles andere auch dem gesunden Menschenverstand. Vor allem die Abgrenzung zwischen Beleidigung und Meinungsäußerung ist sehr schwer und füllt ganze Bibliotheken juristischer Bücher. Ich bezweifele, daß im Falle einer gerichtlichen Entscheidung über etwas derartiges, daß Gericht sehr strenge Anforderungen an eine normale Person stellen würde. Allerdings sollte man im Falle einer gezielten Forderung einer Partei genauer hinsehen und im Falle des Falles Maßnahmen ergreifen. Dies könnte neben Zensierung und Löschung auch die Distanzierung oder eine Gegendarstellung sein.(Mir schwebt folgendes , z. B. direkt unter oder im betreffendem Bericht, vor: Die Gegenpartei trägt dazu folgendes vor: Diese Darstellung ist falsch und die XXY hat nicht ....). Ich denke, daß derartiges und der Hinweis auf den Sinn von Foren, nämlich Diskussionsplattformen zu stellen auch schon geeignet ist, manches zu entschärfen. Para Links zum Thema Bericht über die zwei Urteile vom Webplumber Überwachungspflichten für Gästebücher und Foren von Rechtsanwalt Hagen Hild Anwaltskanzlei Theis & Heukrodt-Bauer : Rechtsinfos Urteil Für weiter Links bin ich natürlich dankbar.... [ 21. April 2003, 11:32: Beitrag editiert von: Paranoia ]
__________________ - Wenn die Klugen nachgeben, regieren die Dummen. - |
02.12.2002, 07:30 | #2 |
| Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern Bei Quelle: Heise steht noch ein aktueller Artikel..
__________________aber was ich mich frage: Es gibt doch einen Haftungsausschluß, den man als User akzeptieren muß, um überhaupt zugelassen zu werden.. z.B. Haftungsausschluß Budoforum Gilt das gar nichts - oder macht man es sich damit zu einfach ?? fish [ 02. Dezember 2002, 07:34: Beitrag editiert von: fish ]
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02.12.2002, 08:52 | #3 |
Administrator > law & order | Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern Im Ergebnis macht man es sich mit dem Haftungsausschluß zu einfach. Wir Juristen haben da eine ganz einfache Sicht: Man kann über seine eigene Verantwortung sagen, was man will, entweder hat man sie oder nicht. Es hilft da nichts, zu sagen, man hätte sie nicht. Und wenn du etwas publizierst oder anderen die Möglichkeit dazu gibts hast du sie (zumindestens teilweise).
__________________Deswegen sind diese Haftungsausschlüsse ungefähr so wirksam, wie vor einer Beleidigung zu sagen, daß du dafür nicht haftbar bist. Para [ 02. Dezember 2002, 08:58: Beitrag editiert von: Paranoia ]
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02.12.2002, 17:53 | #4 |
| Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern Tausend Dank @Paranoia! der Beitrag ist mir eine große Hilfe!
__________________ .:: » Security Forum ::. |
02.12.2002, 20:38 | #5 |
| Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern Ich hätte noch eine Verständnisfrage: Wenn man unmittelbar eine Tatsachenbehauptung abgibt, die geeignet ist, den Ruf einer anderen Person zu schädigen, dann muss man normalerweise beweisen können, dass sie wahr ist. (Es sei denn, die Tatsachenbehauptung tritt hinter eine nicht beleidigende Meinungsäusserung zurück). Wenn man eine solche Tatsachenbehauptung abgibt, sie aber nicht beweisen kann, dann ist man "dran". Das Risiko liegt also bei demjenigen, der einfach irgendwas Ehrenrühriges behauptet, was sich nicht beweisen laesst. So richtig? Der Forenbetreiber muss dagegen nur aufpassen, dass er sich die Tatsachenbehauptungen der Poster nicht zueigen macht. Korrekt? Sprich: Wenn ein Poster ein Tatsachenbehauptung im o.g. Sinne abgibt und sie nicht beweisen kann, dann ist nur der Poster dran, nicht aber der Forenbetreiber, SOFERN letzterer klargestellt hat, dass er die Behauptung nicht ebenfalls tätigt. Es läuft also so ähnlich wie bei der Presse, die ja auch über solche unbewiesenen Behauptungen von Dritten berichten bzw. schreiben darf, ohne deshalb gleich selbst dran zu sein. Der Forenbetreiber muss nur solche Postings löschen, die eine für den Forenbetreiber offensichtliche und erkennbar rechtswidrige Beleidigung oder Verleumdung darstellen. Er muss aber nicht jede ehrenrührige Tatsachenbehauptung löschen, für die ein Poster nicht gegenüber dem Forumsbetreiber den Beweis erbringt. Ist das korrekt, falsch oder ist das alles noch unklar? Gruss Nautilus [ 02. Dezember 2002, 20:43: Beitrag editiert von: Nautilus ] |
02.12.2002, 21:24 | #6 |
| Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern @Paranoia Vielen Dank auch von mir als Nicht-Forenbetreiber für Deine Mühe. Virenscanner |
02.12.2002, 22:10 | #7 |
Administrator > law & order | Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern @ Nautilus Absatz ein: Ja Absatz zwei: Auch ja, nur mit einer Einschränkung. Ähnlich wie bei dem Pressebeispiel muß auch der Forenbetreiber darauf achten, in wie weit diese Behauptungen glaubwürdig sind und bei vollkommen abwegigen Behauptungen zumindestens Stellung beziehen. Nach dem Teledienstgesetz aus dem die Rechtssprechung hervorgeht, muß man nur darauf achten, daß derartige Behauptungen Dritter nicht als eigenen gesehen werden dürfen, ich würde aber weiter gehen und es wie im Bereich der Presse sehen. Somit würde eine gewisse Kontrollpflicht auf die Glaubwürdigkeit von derartigen Behauptungen bestehen. Es dürfen also nicht vollkommen unglaubwürdige Dinge dargestellt werden. Dafür müßte es aber auch reichen, auf die fragwürdige Glaubwürdigkeit hinzuweisen oder Gegendarstellungen zuzulassen. Para
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02.12.2002, 22:30 | #8 |
| Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern Puuhh...endlich kann ich auch wieder mit dem Crazybrowser hier posten. (Was war los?? Mozilla ist sooo lahm...) Ach ja. Eigentlich wollte ich ja nur sagen: "Danke, Paranoia." Gruss Nautilus |
19.04.2003, 14:04 | #9 |
Administrator > law & order | Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern Da fiel mir doch noch ein, das ich mal was zu dem Thema geschrieben habe . Das LG Köln hat nun geurteilt, das Forenbetreiber nicht für dessen Inhalte haften: Yahoo Nachrichten: Forenbetreiber haften nicht für Inhalte Was ändert das im Ergebnis? Nichts. Auf der einen Seite ist das Urteil gut argumentiert, auf der anderen Seite geht es mir zu weit, da es jede Verantwortung ablehnt, was ich nicht als gegeben sehe. Weiterhin ist es ein Urteil mit vielen entgegen stehenden anderen Urteilen, so dass in keinem Fall von einer Rechtssicherheit ausgegangen werden kann. Diese würde erst mit einem BGH Urteil entstehen und das existiert noch nicht. Deswegen empfehle ich auch weiterhin, sich an meine oben genannten Ratschläge zu halten. Para
__________________ - Wenn die Klugen nachgeben, regieren die Dummen. - |
21.04.2003, 09:32 | #10 |
| Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern Para, Dein Artikel ist sehr interessant, wirft aber - zumindest bei mir - noch eine Frage auf. Wie sieht die Rechtslage bei einem kommerziellen Forum aus? Das würde mich auch mal interessieren. Gruß Astra
__________________ Sieht man sich nicht in dieser Welt, <br />so sieht man sich in Bielefeld. |
21.04.2003, 10:23 | #11 |
Administrator > law & order | Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern Nach der Rechtssprechung (außer Köln ) sehe ich eigentlich keinen großen Unterschied in der Bewertung von komerziellen und privaten Foren. Es ist das gleiche zu beachten und es werden die gleichen Pflichten auferlegt. Einen Unterschied würde ich höchstens in der Regelmäßigkeit der Überwachung und der Reaktionszeit sehen. Während bei privaten Foren teilweise eine wöchentliche Kontrolle und analog eine Reaktion auf eine Email(die einen Verstoß meldet) in wenigen Tagen als ausreichend angesehen wird, könnte dieser Zeitspanne sich bei einem komerzielem Forum auf tägliche Kontrolle an Arbeitstagen und Reaktion innerhalb von 24 Stunden(an Arbeitstagen) verkürzen. Diese Zeit könnte sich je nach Art und Umfang der Forennutzung sogar verkürzen(zB bei Arbeitnehmer der einen Großteil der Arbeitszeit für Moderation des Forum abgestellt wird), bzw. bei weniger intensiver Nutzung(ach ja, ein Forum haben wir auch...wo war das nochmal?....) wie es bei kleiner Firmen (Handwerkerbetrieb usw.) eher üblich sein dürfte, auf den Zeitraum von vollkommen privaten Foren verschieben. Dies ist mal wieder eine Einzelfallsbetrachtung, die dann vom jeweiligem Gericht getroffen wird und natürlich an Art und Umfang der Nutzung des Forums, sowie an der Größe des Betriebes gemessen werden würde. Zusätzlich kommen bei komerziellem Foren noch Rechtsverstöße wegen zB unlauterem Wettbewerb in Betracht, auf die geachtet werden sollte und die dann eventuel dem Forenbetreiber zugerechnet werden könnten(dies sind Verstöße, die bei privaten Foren oftmals nicht möglich sind). Para
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Themen zu Rechtliche Verantwortung von Forenbetreibern |
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