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Netzwerk und Hardware: BGH hat entschieden: Deep-Links sind zulässigWindows 7 Hilfe zu Motherboards, CPUs, Lüfter, Raid-Controller, Digitalkameras, Treiber usw. Bitte alle relevanten Angaben zur Hardware machen. Welche Hardware habe ich? Themen zum Trojaner Entfernen oder Viren Beseitigung bitte in den Bereinigungsforen des Trojaner-Boards posten. |
18.07.2003, 17:27 | #1 |
BGH hat entschieden: Deep-Links sind zulässig Moin, der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass sogenannte Deep-Links zulässig sind. Ich bin nun kein Jurist, aber ich denke, dass diese Entscheidung in der Zukunft viel Kopfzerbrechen und Ärger erspart. Einen Bericht gibt es u.a. bei Golem (natürlich als Deep-Link ). tschööö, DerBilk
__________________ Gruß, Lutz *** "Nur weil ich paranoid bin, bedeutet das nicht, dass sie nicht hinter mir her sind!" (Matthias Deutschmann) |
18.07.2003, 17:41 | #2 |
Moderator, a.D. | BGH hat entschieden: Deep-Links sind zulässig </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von DerBilk:
__________________Einen Bericht gibt es u.a. bei Golem (natürlich als Deep-Link .</font>[/QUOTE]Und wer die erste Seite der Story lesen will, klickt hier. Gruß [img]graemlins/daumenhoch.gif[/img] Yopie |
18.07.2003, 17:51 | #3 |
BGH hat entschieden: Deep-Links sind zulässig Hoppla...
__________________danke Yopie [img]graemlins/party.gif[/img] tschööö, DerBilk
__________________ |
18.07.2003, 18:51 | #4 |
Administrator > law & order | BGH hat entschieden: Deep-Links sind zulässig Im Grunde genommen ist das Urteil nur eine Bestätigung früher ergangener OLG-Rechtssprechung. Aber: 1. Es ist erfreulich, das keine andere Entscheidung getroffen wurde! 2. Es bestätigt, das der BGH eines der kompetentesten Gerichte zum Thema Computer in Deutschland ist. Urteilsumschreibung: Der BGH hat bestätigt, das man auch auf Seiten verlinken darf, die tiefer als die Startseite liegen. Als Begründung wurde auf die Funktionsweise und -fähigkeit des Internets verwiesen, das im Ergebnis nicht mehr überschaubar wäre, wenn zB Suchmaschinen nur auf Startseiten verlinken dürfte. Für weitergehende Infos siehe Links oben Para
__________________ - Wenn die Klugen nachgeben, regieren die Dummen. - |
20.07.2003, 08:19 | #5 |
| BGH hat entschieden: Deep-Links sind zulässig Ist ja auch vernünftig. Wenn man auf will, daß der User immer auf der Startseite beginnt, dann kann man ja dorthin umleiten, solange keine Session angelegt ist. |
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