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Netzwerk und Hardware: Musikdownloadprogramme

Windows 7 Hilfe zu Motherboards, CPUs, Lüfter, Raid-Controller, Digitalkameras, Treiber usw. Bitte alle relevanten Angaben zur Hardware machen. Welche Hardware habe ich? Themen zum Trojaner Entfernen oder Viren Beseitigung bitte in den Bereinigungsforen des Trojaner-Boards posten.

Antwort
Alt 30.06.2003, 22:50   #16
nico4u
 
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Hi @ all,

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von Der Hirsch:
Hi,
den "Stress" gibt es nur in den USA. Noch haben wir hier in Deutschland andere Rechtsnormen diesbezüglich.
Gruß
Der
</font>[/QUOTE]Die 'Hetzjagt' beginnt auch langsam in Deutschland.
Hier ein passender Link dazu.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von BEASTIEPENDENT:
Der Download ist generell (noch) erlaubt, ... </font>[/QUOTE]Ist das wirklich so, hast du da eine vernüftige Quelle für, die du mal posten könntest (und nicht so eine wie mein Kumpel hat nen Kumpel, der gesagt hat...)? Ich hab bis jetzt immer gedacht, daß der Download (von urheberrechtlich geschütztem Material) genauso gegen das Urhebrrecht verstößt wie dessen Bereitstellung zum Upload. Bis jetzt wird dies allerdings weitestgehend toleriert bzw. nicht strafrechtlich verfolgt. Aber imo müßte man via Zivilrecht verklagbar sein. Würde mich echt mal interessieren, wie es sich wirklich verhält.

MfG nico

[Edit: ich hab gerade noch etwas nettes zum Thema im Netz gefunden:

§ 53 Abs. l UrhG setzt immer eine rechtmäßige 'Kopiervorlage' voraus. Kein Rechteinhaber muss es hinnehmen, dass illegale Musikangebote auch noch vervielfältigt werden.

So viel zum Thema ein reiner Download (von urheberrechtlich geschütztem Material) sei legal.]

[ 01. Juli 2003, 00:02: Beitrag editiert von: nico4u ]
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Alt 01.07.2003, 01:04   #17
BEASTIEPENDENT
Kölsch-Pumpe
 
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blueya: Selbstverständlich kann der Provider das. Und auf Antrag der Staatsanwaltschaft (und nur der, wenn es legal ist), wird er die Daten herausgeben.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von nico4u:
Ist das wirklich so, hast du da eine vernüftige Quelle für, die du mal posten könntest (und nicht so eine wie mein Kumpel hat nen Kumpel, der gesagt hat...)?</font>[/QUOTE]Ja, das Urheberrechtsgesetz, ich zitier mal eben aus Paragraf 53:
"(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht."

Das IST Absatz 1 des auch von dir zitierten Paragrafen... Woher hast Du DIESEN Inhalt mit der rechtmäßigen Vorlage? Naja, die CD zB ist in dem Fall die rechtmäßige Kopie (es geht um denjenigen, der die anfertigt, nicht den, der sie bekommt, sonst würde das auch null Sinn machen).

Ah, habs gefunden :
"Es wird behauptet, die Vorlage für die eigene Kopie müsse ein rechtmäßig erstelltes Original sein, also urheberrechtlich korrekt lizenziert sein. Das steht so nicht im Urheberrechtsgesetz und wird auch von der Rechtsprechung nicht verlangt. Diese Argumentation trifft auf Computerprogramme zu, nicht aber auf Musikkopien."

Findest Du in einem recht interessanten Artikel hier: http://www.morpheus-forum.de/recht2.html

Ich zitier noch mal zwei Absätze...
"Der Download von Musikdateien aus dem Netz zur rein privaten Nutzung ist legal. Das ergibt sich zwar noch nicht aus der Überlegung, dass derjenige, der sich die Datei aus dem Netz holt, nicht weiß (oft auch nicht wissen kann), ob sie urheberrechtlich korrekt ins Netz gestellt worden ist. Entscheidend ist der Gedanke, dass der private Nutzer für diese Dateien keine Rechte erwerben muss, keine Lizenz braucht. § 53 UrhG enthält eine gesetzliche Lizenz zur privaten Nutzung fremder Musikwerke.

...Auch wer sich CDs von anderen leiht, um sie privat zu kopieren, verstößt weder gegen Urheber- noch Strafrecht. Den Diebstahl geistigen Eigentums begeht derjenige, der unerlaubt ins Netz stellt, unerlaubt produziert und verbreitet. Natürlich auch derjenige, der seine zunächst rechtmäßig erstellten Privatkopien ins Netz stellt oder dritten Personen zum Tausch anbietet."

***

Sorry, aber mit Urheberrecht kenn ich mich - berufsbedingt - ein bisschen aus.
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Alt 01.07.2003, 01:19   #18
Der Hirsch
 
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Hi,
mir ist auch die tatsächliche Verfahrensweise gewärtig, wie von Beastiependent beschrieben. Ob das allerdings auf irgendwelchen Ausführungsbestimmungen zu irgendwelchen Gesetzen beruht oder das nur der Ausfluss der tatsächlichen Rechtsprechung irgendwelcher Gerichte ist, weiß ich nicht.
Fakt ist wohl, dass es bald ein neues Urhebergesetz geben wird. Zitat daraus:
"...Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes ...zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird."
Gruß
Der
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Alt 01.07.2003, 02:15   #19
nico4u
 
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Hi BEASTIEPENDENT,

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von BEASTIEPENDENT: Ja, das Urheberrechtsgesetz, ich zitier mal eben aus Paragraf 53:
"(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht."

Das IST Absatz 1 des auch von dir zitierten Paragrafen... Woher hast Du DIESEN Inhalt mit der rechtmäßigen Vorlage? Naja, die CD zB ist in dem Fall die rechtmäßige Kopie (es geht um denjenigen, der die anfertigt, nicht den, der sie bekommt, sonst würde das auch null Sinn machen).
</font>[/QUOTE]Nun, ich hab auch gar nicht behauptet, daß dies der Inhalt des § 53 Abs 1 des UrhG ist. Dies war nur eine Interpretation von hier. Da das noch aktuelle UrhG IMO etwas schwammig in diesem Punkt ist, liegt die Auslegung bei den Gerichten. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen (und habe davon auch noch nicht gehört), daß ein deutsches Gericht eine Sache nicht verurteilen würde, die aus einer illegalen Handlung entstanden ist. Der unlizensierte Upload von urheberrechtlich geschütztem Material ist ja eindeutig verboten (§ 53 Abs 6). Es geht hier ja nicht um unentgeldliche Privatkopien, die man sich von Originalen selbst anfertigt oder anfertigen lässt sondern um einen Erwerb einer unrechtmäßigen Vervielfältigung.

Ich würde auf deine Interpretation mich nicht vor Gericht verlassen wollen, da einem ja schon sein eigenes Gewissen sagt, daß der Erwerb eines unrechtmäßigen Produktes nicht erlaubt sein kann. Der Erwerb von Hehlerware ist ja schließlich auch verboten. Als nichts anderes kann man IMO solche unlizensierten Vervielfältigungen von mp3s ansehen.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Entscheidend ist der Gedanke, dass der private Nutzer für diese Dateien keine Rechte erwerben muss, keine Lizenz braucht. § 53 UrhG enthält eine gesetzliche Lizenz zur privaten Nutzung fremder Musikwerke.</font>[/QUOTE]Es ist doch eindeutig die Rede von 'der zur Vervielfältigung Befugte' und befugt ist man doch erst, wenn man eine Lizens besitzt. Diese hat man IMO sobald man ein Original Medium zum Zeitpunkt der Kopie besitzt (das Eigentum spielt dabei keine Rolle - die Unterschiede muß ich ja nicht erleutern, wenn du beruflich damit zu tun hast). Wie soll man dazu Befugt sein, wenn man eine Kopie von einem nicht Lizensierten Stück machen möchte? In dem Moment, wo ich mir ein illegal vervielfältigtes Musikstück lade, bin ich doch nicht Befugt dazu, weil ich keine Lizens dieses Stückes besitze, weil ja meine Quelle nicht zum Upload der Kopie befugt war. Mit Spielen, Videos und Software sieht das Urheberrecht ja noch komplizierter aus, deshalb möchte ich auf die Fälle gar nicht erst eingehen.

Wie gesagt, im Endeffekt wird es auf die Interpretation des Gerichtes ankommen. Wenn die Sache eindeutig wäre, dann würden sicherlich zwei Rechtsanwälte nicht unterschiedlicher Meinung sein (siehe oben gesetzten Link). Es ist halt Auslegungssache. Wobei ich die Auslegung von deiner Morpheus Seite nett gesagt als zweckdienlich empfinde. Wie können die so eine anonym verfasste Behauptung (O Ton: "Es wird behauptet, die Vorlage für die eigene Kopie müsse ein rechtmäßig erstelltes Original sein, also urheberrechtlich korrekt lizenziert sein. Das steht so nicht im Urheberrechtsgesetz und wird auch von der Rechtsprechung nicht verlangt.") als Fakt darstellen, wenn ein paar Zeilen darunter (übrigens im identischen Interview welches ich meinte) ein Rechtsanwalt folgendes interpretiert: ("Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmäßig kopiert werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Denn § 53 Abs. 1 UrhG setzt immer eine rechtmäßige Kopiervorlage voraus. Kein Rechteinhaber muss es hinnehmen, dass illegale Musikangebote auch noch vervielfältigt werden."). Vom eigenen Rechtsempfinden ist die Interpretation von Dr. Braun wahrscheinlich realitätsnäher und würde IMO im Streitfall vom Gericht auch so übernommen werden.

MfG nico

[ 01. Juli 2003, 03:50: Beitrag editiert von: nico4u ]
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Alt 01.07.2003, 03:30   #20
BEASTIEPENDENT
Kölsch-Pumpe
 
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</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von nico4u:
Nun, ich hab auch gar nicht behauptet, daß dies der Inhalt des § 53 Abs 1 des UrhG ist. Dies war nur eine Interpretation von hier.</font>[/QUOTE]Jau, ich hatts so verstanden. Unten gehst Du allerdings genau darauf wieder ein...

</font><blockquote>Zitat:</font><hr /> Da das noch aktuelle UrhG IMO etwas schwammig in diesem Punkt ist, liegt die Auslegung bei den Gerichten.[/QB]</font>[/QUOTE]Das stimmt wohl, aber bisher ist es so wie beschrieben.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Ich kann mir allerdings nicht vorstellen (und habe davon auch noch nicht gehört), daß ein deutsches Gericht eine Sache nicht verurteilen würde, die aus einer illegalen Handlung entstanden ist.[/QB]</font>[/QUOTE]Richtig, aber beweis jemandem, der ein paar mp3s gesaugt hat, dass diese wiederrechtlich verbreitet wurden. Und selbst dann ist es für IHN egal (was übrigens nicht heißt, dass ich das gut finden würde).

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Der Erwerb von Hehlerware ist ja schließlich auch verboten. Als nichts anderes kann man IMO solche unlizensierten Vervielfältigungen von mp3s ansehen.[/QB]</font>[/QUOTE]Könnte man prinzipiell, da will ich nicht widersprechen. Aber es IST eben nach jetziger Rechtslage nicht so.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr /> </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Entscheidend ist der Gedanke, dass der private Nutzer für diese Dateien keine Rechte erwerben muss, keine Lizenz braucht. § 53 UrhG enthält eine gesetzliche Lizenz zur privaten Nutzung fremder Musikwerke.</font>[/QUOTE]Es ist doch eindeutig die Rede von 'der zur Vervielfältigung Befugte' und befugt ist man doch erst, wenn man eine Lizens besitzt...[/QB]</font>[/QUOTE]Höh, jetzt behauptest Du doch wieder (s.o.), dass man eine Lizenz braucht? Versteh ich nich. Das steht ja eben NICHT da drin, NUR Software betrifft das.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />In dem Moment, wo ich mir ein illegal vervielfältigtes Musikstück lade, bin ich doch nicht Befugt dazu, weil ich keine Lizens dieses Stückes besitze, weil ja meine Quelle nicht zum Upload der Kopie befugt war.[/QB]</font>[/QUOTE]1. s.o.: Doch, bist du, weil es keiner Lizenz bedarf.
2. Kannst Du ja nicht wissen, dass es illegal vervielfältigt wurde (okay, das könnte man natürlich als arg blauäugig auslegen, aber...).

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Wobei ich die Auslegung von deiner Morpheus Seite nett gesagt als zweckdienlich empfinde.[/QB]</font>[/QUOTE]Is nich "meine" Die hab ich vorhin gefunden, gelesen und sah, dass es recht umfassend war und "beide Seiten" zu Wort kamen. Klar is das dennoch etwas subjektiv, die Plattenindustrie verdreht das aber noch erheblich schlimmer und eindeutig falsch.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr /> Wie können die so eine anonym verfasste Behauptung (O Ton: "Es wird behauptet, die Vorlage für die eigene Kopie müsse ein rechtmäßig erstelltes Original sein, also urheberrechtlich korrekt lizenziert sein. Das steht so nicht im Urheberrechtsgesetz und wird auch von der Rechtsprechung nicht verlangt.") als Fakt darstellen...[/QB]</font>[/QUOTE]Weil es, wie Du ganz oben selber zugegeben hast, auch nicht im UrhG steht!

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />...wenn ein paar Zeilen darunter (übrigens im identischen Interview welches ich meinte) ein Rechtsanwalt folgendes interpretiert: ("Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmäßig kopiert werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt ist..[/QB]</font>[/QUOTE]Er hat DEFINITIV unrecht mit dieser Auslegung, weil das keine AUSLEGUNGSsache IST. s.o.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Vom eigenen Rechtsempfinden ist die Interpretation von Dr. Braun wahrscheinlich realitätsnäher und würde IMO im Streitfall vom Gericht auch so übernommen werden.[/QB]</font>[/QUOTE]Mag sein. Das neue UrhG übernimmt sie nicht!

Aber Du siehst, die zitierte Seite lässt beide ansichten zu Wort kommen. Dieses Morpheus kenn ich auch sonst nich, scheint auch so ein Sharing-Dienst zu sein...

Wie gesagt, ich will keineswegs für das völlig freie Kopieren etc. plädieren, ich bin als Fotografierender selbst vom BilderKLAU betroffen. Dennoch bin ich zB ein erbitterter Feind von TCPA (auch unter neueren Namen), weil es die Rechte aller Bürger zugunsten einiger sehr weniger Software-Giganten unglaublich einschränkt (Orwells Horrovorstellungen waren dagegen harmlos) - und ich kann deswegen dennoch nicht das Recht verdrehen. Ich lege nur dar (oder bemühe mich jedenfalls darum), wie die Rechtslage IST.


Alt 01.07.2003, 11:15   #21
blueYa
 
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Wenn ich einem guten Bekannten Glauben schenken darf (als DAU kann ich dazu nix sagen), kann ein Provider wohl feststellen, was mann/frau wo runterlädt. Hilfe, ich habe meine Uralt-Nintendo-Spielesammlung und etliche Kinderkassetten irgendwo im Keller vergraben. Muß mich dann mit dem Provider-Beauftragten durch Mäusedreck und Spinnenwebe durcharbeiten, was ich wohl runterladen durfte (Gema schon bezahlt hab). Dabei wollte ich doch nur Hanni und Hanni im Original noch mal haben *rofl*.

Mein Papa erinnert sich noch: Mußte einen bestimmten Betrag an die Gema entrichten, bei Anschaffung eines Tonbandgeräts.

CU blueYa

Alt 01.07.2003, 13:21   #22
nico4u
 
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Hi BEASTIEPENDENT,

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />öh, jetzt behauptest Du doch wieder (s.o.), dass man eine Lizenz braucht? Versteh ich nich. Das steht ja eben NICHT da drin, NUR Software betrifft das.</font>[/QUOTE] </font><blockquote>Zitat:</font><hr />1. s.o.: Doch, bist du, weil es keiner Lizenz bedarf.
2. Kannst Du ja nicht wissen, dass es illegal vervielfältigt wurde (okay, das könnte man natürlich als arg blauäugig auslegen, aber...). </font>[/QUOTE]zu 1: Bei Software braucht man über die gesamte Nutzungsdauer eine Lizenz, bei Tonträger, die für private Zwecke kopiert werden, nur zum Zeitpunkt der Kopie. Auch wenn ich mich jetzt wiederhole: § 53 Abs 1 des UrhG sagt doch eindeutig: "Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht."

Wie soll man bitte zur Vervielfältigung befugt sein, wenn man das zu vervielfältigende Werk zum Zeitpunkt der Kopie nicht ordnungsgemäß besitzt? Es kann ja wohl nicht sein, daß man Ansprüche auf eine Kopie eines illegal hochgeladenen Liedes hat? Wie interpretierst du den die 'zur Vervielfältigung Befugte' Person?

zu 2: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da ich tätig werde um mir die Kopie zu besorgen, muß ich auch sicherstellen, daß sie rechtmäßig ist (Sorgfaltspflicht). Dies gilt besonders, wenn die Gefahr einer Kpopie von einer unlizenzierten Quelle einschlägig bekannt ist.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />und ich kann deswegen dennoch nicht das Recht verdrehen. Ich lege nur dar (oder bemühe mich jedenfalls darum), wie die Rechtslage IST.</font>[/QUOTE]Rechteverdrehung liegt mir auch fern. Am liebsten wäre es mir, wenn ich ein Präzedensurteil kennen würde. Ist dir eins bekannt? Mir leider nicht. Solange wie es dies nicht gibt (oder aber ich davon nicht weiß) ist diese Diskussion reine Spekulation (weil es nicht um das reine Gesetz geht sondern um dessen Auslegung). Was die Darlegung der momentanen Gesetzeslage betrifft, nehme ich das selbe für mich in Anspruch.

Zu meinen Prinzipien: Ich verurteile Filesharing prinzipiell nicht. Wenn Kleinkünstler allerdings um ihren Lohn betrogen werden, dann kann ich das nicht mehr unterstützen. Das Sharen von 'Tophits' ist für mich zumindest nicht moralisch verwerflich. IMO stimmt das Preis - Leistungs - Verhältnis in der Musikindustrie überhaupt nicht mehr. Nur wenn ich so etwas mache, dann möchte ich gerne wissen, auf was ich mich da einlasse. Leider habe ich bis jetzt im iNet die unterschiedlichsten Auffassungen zum Thema gefunden, die meistens eher auf Bauchgefühl als auf Fakten basieren. Oftmals führt der Wunsch nach einer gewissen Rechtslage zu den abenteuerlichsten und scheinheilgsten Interpretationen. Ich kann und möchte keinen davon abhalten sich selbst zu beruhigen nur für mich ziehe ich eine eindeutige Rechtslage vor. Dies zu finden ist allerdings verdammt schwer. Ich bin immer noch auf der Suche nach diesem einen Präzedensfall, in dem es heißt 'Der Download von unrechtmäßig zum Upload freigegebenen Musikdateien ist legal oder aber illegal.' Wenn du mir so einen Fall nennen könntest wäre ich dir sehr dankbar. Alles andere wird für mich Spekulation bleiben (meine eigene Meinung eingeschlossen).

MfG nico
__________________

Alt 01.07.2003, 13:52   #23
BEASTIEPENDENT
Kölsch-Pumpe
 
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Hollahiho!
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von nico4u:
[b]...Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt...

Wie soll man bitte zur Vervielfältigung befugt sein, wenn man das zu vervielfältigende Werk zum Zeitpunkt der Kopie nicht ordnungsgemäß besitzt?
</font>[/QUOTE]Upps, ich schweige stille - DAS hab ich geflissentlich überlesen.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />zu 2: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.[/QB]</font>[/QUOTE]Generell kenn ich das auch so (zu Recht). Im Falle mp3s scheint die Rechtslage aber anders zu sein, warum auch immer. Ich seh nur, DASS es so is, WARUM seh ich auch nicht wirklich (oder kann es jedenfalls nicht EINsehen).

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Am liebsten wäre es mir, wenn ich ein Präzedensurteil kennen würde. Ist dir eins bekannt?[/QB]</font>[/QUOTE]Nope, es gibt eben keine, außer dem mit den sieben Kopien (bezogen eigentlich auf Papier, da es nix Neueres gibt, auch auf andere Kopien angewandt).

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Leider habe ich bis jetzt im iNet die unterschiedlichsten Auffassungen zum Thema gefunden, die meistens eher auf Bauchgefühl als auf Fakten basieren. Oftmals führt der Wunsch nach einer gewissen Rechtslage zu den abenteuerlichsten und scheinheilgsten Interpretationen.[/QB]</font>[/QUOTE]Stimmt, seh ich aber hier in diesem Fall eigentlich nicht so (bzw. bei unserer Diskussion und den bislang angegebenen Quellen). IMO ist die Rechtslage eindeutig, dass der Download von mp3s keinesfalls strafbar ist. Rein von der Gesetzeslage her. Es wundert mich, dass die Gesetze so sind und es an sich auch nach der Reform des UrhG bleiben sollen, aber so verstehe ich es.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Ich bin immer noch auf der Suche nach diesem einen Präzedensfall, in dem es heißt 'Der Download von unrechtmäßig zum Upload freigegebenen Musikdateien ist legal oder aber illegal.'[/QB]</font>[/QUOTE]Wie gesagt, für deutsches/europäisches Recht GIBT es einfach noch keinen, was ich schon sehr erstaunlich finde. Ich denke, wenn die Rechtslage anders wäre, hätte die Phonoindustrie sicher (!) keine Möglichkeit ausgelassen, um Präzedenzfälle zu schaffen. Dass dies nicht geschehen ist, ist für mich ein weiteres, eindeutiges (!) Signal, dass der Download eindeutig legal erlaubt ist.

Aber wir nähern uns ja immerhin doch schon an. Dass der ein oder andere Einzelpunkt auslegefähig ist, na gut, ich seh's ein
__________________
Greetz, BEASTIE (der Exil-Kölsche)
Aircooled BUGS bite!!! ---To Live Is to Risk---1984 kommt: notcpa.org againsttcpa.com

Alt 01.07.2003, 14:42   #24
nico4u
 
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Hi BEASTIEPENDENT,

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Stimmt, seh ich aber hier in diesem Fall eigentlich nicht so (bzw. bei unserer Diskussion und den bislang angegebenen Quellen).</font>[/QUOTE]war ja auch nicht auf unsere Diskussion bezogen Das ist eher so eine generelle Feststellung von mir. Ich bin schon seit Napster Zeiten auf der Suche nach einer verbindlichen Aussage, ob nun der reine Download erlaubt ist oder nicht. Das einzige was man aber findet ist oft ziemlich weit hergeholt (auf Sharing freundlichen Seiten nach dem Motto: alles ist erlaubt, daß spür ich im großen Zeh und auf Seiten der Musikindustrie nach dem Motto: alles ist verboten und wer es nicht glaubt wird bis zum Hals verklagt). Wie soll man bei solchen Aussagen die tatsächliche Rechtslage überblicken können

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Wie gesagt, für deutsches/europäisches Recht GIBT es einfach noch keinen, was ich schon sehr erstaunlich finde. Ich denke, wenn die Rechtslage anders wäre, hätte die Phonoindustrie sicher (!) keine Möglichkeit ausgelassen, um Präzedenzfälle zu schaffen. Dass dies nicht geschehen ist, ist für mich ein weiteres, eindeutiges (!) Signal, dass der Download eindeutig legal erlaubt ist.</font>[/QUOTE]Ich glaube die Angst vor Präzedensfällen liegt auf beiden Seiten. Da ja das UrhG in diesem Fall nicht eindeutig ist und es im Endeffekt auf die Auslegung des Gerichts ankommt, kann sich keiner seiner Sache vorher sicher sein. Die Musikindustrie hat Angst, daß bei einem Präzedensfall, der das Downloaden von Musik erlaubt, das Sharen noch hemmungsloser und nicht mehr aufhaltbar wird. Der User hat Angst vor einem Präzedensfall, der ihn viel Gerichts- und Anwaltsgebühren kosten wird und ihm möglicherweise ins Gefängnis bringt sowie Tür und Tor für zivilrechtliche Schadensersatzklagen gegen ihn öffnet. Die Musikindustrie geizt ja bei Extremfällen nicht mit Anzeigen ist aber auch darauf bedacht, daß der Fall dann doch außergerichtlich geklärt wird. Es hat allerdings bis jetzt auch noch kein User den Mut gehabt bei einer Anzeige von der Musikindustrie vor Gericht zu ziehen, diese haben die außergerichtliche Einigung immer mit Handkuß angenommen. Das Problem ist nur, daß in diesen Fällen wahrscheinlich auch immer Uploads, kopierte Filme, gecrackte Spiele und kopierte Software verwickelt waren. Wer hat schon Interesse daran mit einer derartigen Festplatte, die als Beweismittel dienen würde, wegen ein paar mp3s vor Gericht zu ziehen, um sich möglicherweise die Lizensgebühr zu sparen. Diejenigen, die wirklich nur Musik downloaden und sich sonst nichts zu Schulden kommen lassen, die werden ja von der Musikindustrie (wie du schon sagtest) nicht angefasst, weil diese, glaub ich zumindest, genau wie die user Angst vor einem für sie ungelegenen Präzedensfall haben. Der Ausgang ist einfach nicht genau vorhersagbar und für beide Seiten ein großes Wagnis.

MfG nico
__________________

Alt 01.07.2003, 15:35   #25
BEASTIEPENDENT
Kölsch-Pumpe
 
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</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von nico4u:
war ja auch nicht auf unsere Diskussion bezogen Das ist eher so eine generelle Feststellung von mir.</font>[/QUOTE]Simma uns ja einig.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Ich glaube die Angst vor Präzedensfällen liegt auf beiden Seiten.... Der User hat Angst vor einem Präzedensfall, der ihn viel Gerichts- und Anwaltsgebühren kosten wird und ihm möglicherweise ins Gefängnis bringt sowie Tür und Tor für zivilrechtliche Schadensersatzklagen gegen ihn öffnet.[/QB]</font>[/QUOTE]DER User - das gibt es so natürlich nich Welcher User hätte denn Grund gehabt, gegen WAS zu klagen? Das Gesetz sagt ihm ja, er darf saugen, wogegen soll er da klagen?

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Es hat allerdings bis jetzt auch noch kein User den Mut gehabt bei einer Anzeige von der Musikindustrie vor Gericht zu ziehen, diese haben die außergerichtliche Einigung immer mit Handkuß angenommen.[/QB]</font>[/QUOTE]Gab es solche Anzeigen in Deutschland denn wirklich schon? Das is mir nämlich nich bekannt...

Alt 01.07.2003, 16:16   #26
nico4u
 
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Hi BEASTIEPENDENT,

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />DER User - das gibt es so natürlich nich Welcher User hätte denn Grund gehabt, gegen WAS zu klagen? Das Gesetz sagt ihm ja, er darf saugen, wogegen soll er da klagen?</font>[/QUOTE]Ich meine auch nicht, daß der User klagen soll, sondern in dem Fall, daß er angezeigt sein sollte, könnte er möglicherweise Angst haben den Fall vor Gericht zu klären (wegen besagter möglicher Konsequenzen) und stimmt daher einer außergerichtlichen Einigung zu.

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />ab es solche Anzeigen in Deutschland denn wirklich schon? Das is mir nämlich nich bekannt...</font>[/QUOTE]Es gibt meines Wissens nach Anzeigen, die allerdings immer noch in Verbindung mit eindeutig verbotenen Handlungen stehen (siehe auch den Fall in Dänemark, wo 150 p2p user eine Zahlungsaufforderung erhalten haben). Dabei hat IMO auch die Menge der gespeicherten mp3s eine Rolle gespielt und nicht nur die Menge von zum Download freigegebenen. Von einer Anzeige gegen einen reinen Downloader hab ich bis jetzt allerdings auch noch nichts gehört. Zu guter letzt gibt es dann noch die strafrechtlichen Fälle bei denen Handel oder Software wie auch Filme in großen Mengen eine Rolle gespielt haben. Denen kann man gar nicht mehr helfen, steht aber auch nicht zur Diskussion.

Das prekäre ist allerdings, daß eine Anzeige wegen Copyrightverletzung ausreicht, damit die Polizei den Rechner zur Untersuchung abholt. Selbst wenn der Download von mp3s als legal angesehen werden sollte, so wird doch auf fast jedem Rechner nicht lizensierte Software oder nen paar Filme draufsein. Dies reicht doch schon aus, daß man seine Hardware (wenn der Geschädigte dies ausdrücklich verlangt) nicht mehr zurückbekommt. Ist allerdings schon das nächste Thema - hat mit unserem Fall nichts zu tun.

MfG nico
__________________

Alt 01.07.2003, 16:40   #27
BEASTIEPENDENT
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</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von nico4u:
Es gibt meines Wissens nach Anzeigen, die allerdings immer noch in Verbindung mit eindeutig verbotenen Handlungen stehen (siehe auch den Fall in Dänemark, wo 150 p2p user eine Zahlungsaufforderung erhalten haben).</font>[/QUOTE]Dänemark, das mag sein. Deren UrhG kenn ich aber auch nich bzw. weiß nich, ob das inzwischen in EU wirklich schon gleichgeschaltet is. Naja, wir drehn uns da im Kreis...

Copyright gibt es übrigens nur in anglikanischen Ländern. Im wesentlich umfassenderen UrhG ist es quasi mit enthalten.

Hmm, kann die Polizei das ohne Anordnung von Staatsanwalt oder Richter? Ich weiß es nicht. Bei mir ginge es zum Glück wegen meines Jobs nicht, allerdings hab ich auch nix zu verbergen Egal, wenn Raubkopien von Filmen oder nicht lizenzierte Programme dazukommen oder der eigentliche Anlass sind, haben wir, wie Du schon schreibst, eh einen anderen Fall (und vermutlich einen, in dem wir uns direkt einig sind ).

Wobei übrigens auch von Filmen Kopien erlaubt sind - Raubkopien werden es erst durch Verkauf oder wenn es sich um Filme handelt, die bislang nur im Kino laufen, klaro.

Weswegen ich übrigens meine rund 2.000 Videokassetten wohl wegwerfen muss, wenn mir nich jemand einen Riesenmagneten schenkt Denn ich kann die nich alle löschen (Zeitaufwand), zumal ich keinen funktionierenden VCR mehr habe... Wenn ich sie nicht lösche, kann ich sie aber nich verkloppen... Allerdings will Videokassetten ohnehin fast niemand mehr haben, insofern einfach schxxx gelaufen...

Alt 01.07.2003, 18:00   #28
nico4u
 
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Hi BEASTIEPENDENT,

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Weswegen ich übrigens meine rund 2.000 Videokassetten wohl wegwerfen muss, wenn mir nich jemand einen Riesenmagneten schenkt Denn ich kann die nich alle löschen (Zeitaufwand), zumal ich keinen funktionierenden VCR mehr habe... Wenn ich sie nicht lösche, kann ich sie aber nich verkloppen... Allerdings will Videokassetten ohnehin fast niemand mehr haben, insofern einfach schxxx gelaufen...</font>[/QUOTE]Tja, Geschichten die das Leben schreibt...

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Hmm, kann die Polizei das ohne Anordnung von Staatsanwalt oder Richter?</font>[/QUOTE]Selbst wenn sie die bräuchte, wäre es in der Regel wohl nicht das Problem die zu kriegen (wenn eine Anzeige vorliegt).

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Bei mir ginge es zum Glück wegen meines Jobs nicht,...</font>[/QUOTE]Dein Wort in gottes Ohren...

So, dann wären wir uns ja einig, daß wir uns nicht richtig einig werden

So long nico [img]graemlins/teufel3.gif[/img]
__________________

Alt 01.07.2003, 19:24   #29
*Christian*
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Ham mer hier im Forum keinen Juristen, der
diese Frage zweifelsfrei identifizieren kann.
Werde mal eine Mail an Kazaa schreiben, soweit
dies möglich ist und anfragen, was die davon
halten.

In diesem Sinne ......

Alt 05.07.2003, 11:53   #30
*Christian*
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Hallo,

also ich habe jetzt mal einen Juristen gefragt.
Der ist speziallierst auf Urheberrecht.
Er hat es mir so erklärt:
Er meinte dazu, dass die Songs, die ich runterlade durch Internationales Recht geschützt sind. Somit kommt das Deutsche Urheberrecht gar nicht in betracht. Das downloaden ist in diesem Sinne illegal - auch für private Zwecke. Eine Aufnahme aus dem Radio ist dagegen erlaubt, da die Qualität deutlich schlechter ausfällt.

Er meinte jedoch, dass mir als Downloader nicht viel passieren wird, da der technische Aufwand zu gross wäre um alle Downloader zu verfolgen.

Solange ich nicht Unmengen an Songs runterlade und sich nicht verkaufe/verschenke passiert gar nichts.

Tja, so ists mir nun gesagt worden ......

Antwort

Themen zu Musikdownloadprogramme
antworten, downloader, downloads, gestern, kazaa, keine downloads, loader, musikindustrie, nutze, rechtliche, worte




Zum Thema Musikdownloadprogramme - Hi @ all, </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von Der Hirsch: Hi, den "Stress" gibt es nur in den USA. Noch haben wir hier in Deutschland andere Rechtsnormen diesbezüglich. Gruß Der </font>[/QUOTE]Die - Musikdownloadprogramme...
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