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29.11.2007, 21:36 | #1 |
| Spielfilme per Stream Hallo Ich habe eine Frage zu Livestreams. Unzwar wird es irgendwie immer populärer Spielfilme ( Wie Resident Evil, Garfield - Der Film, und viele mehr) auf Homepages hochzuladen, sodass man sich sie per Livestream ansehen kann. Vllt kommt mir es auch nur so vor, weil ich erst vor kurzen davon gehört habe, aber egal. Meine Frage dazu ist: Mache ich mich strafbar, wenn ich mir diese Livestreams ansehe? Eigentlich dürfte es ja nichts anderes als Youtube sein, mit der Ausnahme, dass sich Leute, die die Filme hochladen, strafbar machen, weil sie gegen das Urheberecht verstüßen, oder? Ich hätte gerne eure Meinung dazu. Ich habe keine Lust mich hinterher dumm und dämlich zu zahlen... Danke Burnd
__________________ Guten morgen liebe Sorgen, seit ihr auch schon alle da? Habt ihr auch so gut geschlafen? Na dann ist ja alles klar |
30.11.2007, 12:54 | #2 |
/// AVZ-Toolkit Guru | Spielfilme per Stream Also ich glaube nicht, dass du dich strafbar machst wenn du dir die Filme anguckst..
__________________Aber der HP Betreiber dürfte ziemlich schnell Probleme bekommen.
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30.11.2007, 13:59 | #3 |
/// Mr. Schatten | Spielfilme per Stream Raufladen ist illegal
__________________Hosten ist illegal per Livestream ansehen ist wohl Entscheidungssache (Richter) Es ist illegal sich die Dateien offensichtlich illegal erstellter Kopien herunterzuladen und zu speichern (= eine weiter Kopie zu erstellen). Nutzt du eine Ripping-Software die aus dem Stream eine Kopie macht, ist es eindeutig illegal. Siehst du dir nur eine Kopie an (du betrachtest den Livestream) ist es nicht eindeutig, aber m.E. doch eher nicht illegal. Der Livestream darf halt zu keiner Zeit auf dem PC gespeichert sein. AFAIK Ob ein Richter die "Kopie" im RAM als Kopie ansieht ...?
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30.11.2007, 14:13 | #4 |
| Spielfilme per Stream Wenn der Player die Daten auf die Festplatte cached, dann ist es auch eine Speicherung. Gab da ja auch mal ein Urteil zum Thema Kinderporno-Bilder im Browser Cache. Ist aber wie bereits von Shadow gesagt Entscheidung des Richters bzw. die Überzeugungskraft der Anklage bzw. Verteidigung. |
30.11.2007, 19:14 | #5 | ||
| Spielfilme per Stream Hallo, Danke für die schnellen Antworten. Schade, dass das Thema ein bischen schwammig ist.... Zitat:
Zitat:
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30.11.2007, 19:26 | #6 | |
/// Mr. Schatten | Spielfilme per StreamZitat:
Nur weil du etwas löschst, machst du es ja damit nicht ungeschehen. Auch wenn du es sofort löschst. Aber deshalb eben eine Frage wie es ein Richter sieht. im Fall des Falles. Da du wenn du einen Livestream ansiehst die Daten - wenn auch nur kurzfristig - als Kopie im RAM gehabt haben musst, hast du temporär eine Kopie gehabt, hast also wenn man es so auslegen will, eine Kopie erstellt.
__________________ --> Spielfilme per Stream |
30.11.2007, 19:43 | #7 | |
| Spielfilme per Stream @Shadow: Du hast den Nerv getroffen Diese Frage war früher umstritten, "Klärung" fand sie durch §44a UrhG. Die flüchtige Speicherung (RAM, Cache) fällt aus dem Begriff der Vervielfältigung raus. Die Norm geht auf eine EG-Richtlinie zurück, die ihrerseits nur vereinzelte Motivationen in den Begründungen enthält. Auszug: Zitat:
Nach meinem Verständnis liegt beim Livestream auf Empfänger!seite kein Urheberrechtsverstoß vor. Und das auch nur dann, solange keine lokale Speicherung des gestreamten Inhalts (d.h. über RAM und Cache hinaus) erfolgt. Allerdings würde ich die Hand nicht dafür in's Feuer legen, dass das jeder Richter so sieht. Grüße |
02.12.2007, 14:07 | #8 |
| Spielfilme per Stream Alles klar. Danke für eure Hilfe! Ich denke, ich werde weiterhin Filme über Livestream gucken. Burnd
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30.12.2007, 19:06 | #9 |
| Spielfilme per Stream mmmh, wenn ich mir eine DVD in der Videothek ausleihe, und diese auf dem PC ansehe, wird der Film ja auch durch den RAM "geschickt". Kopie? mmmh. Also wenn irgentwo ein Richter entscheidet, dass es eine Kopie wäre, dann würd ich den gern mal kennenlernen. --- RAM = Zwischenspeicher (~"Gedächtnis") Wenn ich im Geschäft eine CD/Lied probehöre, kann ich es mir ja auch "merken", und das sogar besser/länger, als so´n RAM. Dann kopiere ich ja jeden Tag Aber im Ernst - Cache, RAM & Co sind ja Temp.-Speicher. Also sollte man das ganze auch als Temp.-Kopie behandeln. Nun könnte man das ganze ja ausnutzen, und das, in temporären Verzeichnissen, gespeicherte "Zeug" woanders hin Speichern usw, aber dann dürfte ich ja (zB) keine Liedtexte "mitschreiben", wenn ich Musik höre naja .... Guten Rutsch! |
30.12.2007, 19:29 | #10 |
/// Mr. Schatten | Spielfilme per Stream RAM und "Hardwarecache" werden in der Regel juristisch nicht als Kopie angesehen, "Softwarecache" (also z.B. der Browser-Cache) der auf der Festplatte abgelegt wird, aber u.U. schon. Der Hintergrund ist auch weniger das Herausziehen (dann kommt es ja irgendwo hin), sondern mehr das Hineinschieben illegalen Materials und dann behaupten, habe ich nicht, wäre keine Kopie, wäre kein Besitz illegaler Daten (z.B. Bilder) etc.
__________________ alle Tipps + Hilfen aller Helfer sind ohne Gewähr + Haftung keine Hilfe via PN hier ist ein Forum, jeder kann profitieren/kontrollieren - niemand ist fehlerfrei tendenzielle Beachtung der Rechtschreibregeln erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Antwort - |
11.01.2008, 23:18 | #11 |
| Spielfilme per Stream also beim DIVX player wird nichts gestreamt die filme werden direkt auf die festplatte übertragen ! >> DivX\Movies\Temporary Downloaded Files auch bei anderen videopoartalen so und damit macht man sich strafbar ! http://www.chip.de/news/Neues-Urheberrecht-Knast-fuer-Filesharer_30003598.html stage6 ist eigentlich das gleiche wie ein filehoster // technisch gesehen aber sind das nicht alle videoportale mit .flv tja ist alles ne entscheidungssache des richters aber kann theoretisch bis zu 3 jahre knast geben !! kannst ja dann im knast erzählen "ich... , ach ich, hab mir nur ein video gedownloadet" |
15.01.2008, 18:47 | #12 |
| Spielfilme per Stream Danke, dass du das noch nachgetragen hast, obwohl das Thema eigentlich schon länger überfällig war. Verstößt zwar glaube ich gegen die tolle NUB, aber geholfen hat es trotzdem. Ich denke, dass ich das dann vllt doch sein lasse, jetzt wo ich den Artikel bei CHIP.de gelesen habe, den du in deinem Beitrag verlinkt hast. Vielen Dank für dein Bemühen. Burnd
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16.01.2008, 00:49 | #13 |
| Spielfilme per Streambin ja selbst ein opfer wie 82 millionen andere auch vom neuen urheberrecht *OT* was kommt als nächstes nach >> -telemediengesetz- -hackerparagraph- -vorratsdatenspeicherung- aka überwachungsgesetz -neues urheberrecht- RFID implantate für alle ? meldepflicht von LINUX ? zweiter wohnungsschlüssel muss an schäuble abgegeben werden ? |
18.01.2008, 13:13 | #14 | |
| Spielfilme per StreamZitat:
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