Onlinedurchsuchung NR - Bundestrojaner @Außermensch , schlimm wenn dir der PC weggenommen wurde,
aber Dateien per Emule und co runterzuladen gilt so die Inhalte nicht "legal" sind als Vergehen und nicht als Straftat, du währest also solange du nicht selbst anbietest ein "Vergeher" und nicht ein "Straftäter" der Staat wird bei solchen Sachen in der Regel nur auf Anzeigen hin aktiv und stellt so etwas in der Regel auch ein, da es Millionen sind, die sich als "downloader" betätigen und so etwas als Bagatelle gilt.
Der PC wird dann auch nur bei Strafverfahren zwecks Beweißsicherung eingezogen, dann aber in vielen Fällen von den Ermittlungsbehörden weiterverwendet um zum einen abschreckend zu wirken. Zum anderen den Ermittlungsbehörden eine gute PC Ausstattung zukommen zu lassen ohne das Steuersäckel all zu sehr zu belasten.
Da du aber mit Straftäter und Vergeher so einiges durcheinander bringst.. könnte es hier nicht sein das du den Lobbiisten der Filmwirtschaft auf den Leim gegangen bist : Die immer Propagieren Raubkopierer sind Verbrecher? ;-) oder war das nicht alles was bei dir stattfand? Z.B. Gewerbsmäßiges anbieten von Raubkopierter Orginalsoftware oder Pornographische Inhalte von höchst Illegalem Inhalt? Den die "grünweißmotorsport" Abteilung kommt net für Gelegenheitsraubkopierer.
Gruß Steiner |