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Netzwerk und Hardware: Garantie beim Arbeitsspeicher erweiternWindows 7 Hilfe zu Motherboards, CPUs, Lüfter, Raid-Controller, Digitalkameras, Treiber usw. Bitte alle relevanten Angaben zur Hardware machen. Welche Hardware habe ich? Themen zum Trojaner Entfernen oder Viren Beseitigung bitte in den Bereinigungsforen des Trojaner-Boards posten. |
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| /// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Garantie beim Arbeitsspeicher erweitern Hallo Kurzer,Was nun? Garantie oder Gewährleistung?
__________________Da du beide Begriffe benutzt, nehme ich an, du kennst den Unterschied? Oder einfach nur gebrabbelt? Gewährleistung: Vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dauer zwei Jahre. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht dass ein Fehler NICHT am Gerät liegt (also in Verantwortung des Kunden liegt) beim Verkäufer, danach ist die Nachweispflicht zumindest auf dem Papier beim Kunden. Ganz allgemein gilt (auf diesen Fall angepasst): Ist der Speicher leicht einzubauen, darf eine versierte(!), fachkundige(!) Person den Speicher einbauen, es berührt die Garantie nicht - außer ein Fehler passiert, dann ist Sense! Es muss kein professioneller Fachmann sein. Ist der Speicher nur kompliziert einzubauen, dann muss dies ein dafür ausgebilderter Fachmann machen, sonst erlischt u.U. die gesamte Gewährleistung (und Garantie) bzw. bei jeglichen Fehlern wird erst einmal von fehlerhafter Aufrüstung und einem dadurch verursachten Fehler ausgegangen. Macht diese Aufrüstung ein Fachbetrieb und es passiert ein Fehler, so haftet der Betrieb. Auch die Reparatur an sich hat wieder die gesetzliche Gewährleistung. Garantie: Freiwillige Leistung (meist) des Herstellers oder (seltener) des Verkäufers. Einschränkungen sind hier quasi beliebig möglich, soweit diese Einschränkung der üblichen Benutzung nicht widersprechen. Ob die (eher sinnlose ) Speicheraufrüstung von 1 auf 2 GB zu den üblichen Benutzungen eines Notebooks zählen, will ich nicht beurteilen (wobei die Größe keine Rolle spielt). Bei einem handelsüblichen, stationären PC ist eine Auf/Umrüstung allerdings eher üblich und auch ist der PC als offenes System dafür konzeptiert (im Gegensatz zum Notebook, wobei auch hier meist(!) ein Speichereinbau absolut simpel ist).Sicherhaltshalber lies dein Handbuch bzw. die Garantiebedingungen durch. Steht in den Garantiebedingungen nichts abschlägiges und muss nur am Boden ein Deckelchen abgeschraubt werden, sähe ich kein Problem. Es gibt Notebooks, da schreibt der Hersteller sogar zwingend den Besuch einer spezialisierten Vertrags-Fachwerkstatt für sowas vor. In diesem Fall, solltest du eher tatsächlich die Finger weg lassen, wenn dieser Hersteller bei anderen Modellen so etwas nicht vorschreibt - dann ist da nämlich meist wirklich ein Problem mit eingebaut. Dieser Beitrag war keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Ansicht. ![]() => Deppenapostroph(sorry, aber anders kann man dies hier nun wirklich nicht bezeichnen.)
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