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Diskussionsforum: Hackerangriff durch diverse Backdoor-Programme...Windows 7 Hier sind ausschließlich fachspezifische Diskussionen erwünscht. Bitte keine Log-Files, Hilferufe oder ähnliches posten. Themen zum "Trojaner entfernen" oder "Malware Probleme" dürfen hier nur diskutiert werden. Bereinigungen von nicht ausgebildeten Usern sind hier untersagt. Wenn du dir einen Virus doer Trojaner eingefangen hast, eröffne ein Thema in den Bereinigungsforen oben. |
14.01.2007, 14:32 | #1 |
| Hackerangriff durch diverse Backdoor-Programme... Erst einmal zu mir, Ich heiße Thomas, komme aus Hamburg und bin über Google auf eure Homepage (Forum) gelangt. Wie der Titel bereits sagt, wurde ich gestern am "13.01.2007" von einem Hacker mit Hilfe eines Backdoorprogrammes gehackt, bei diesem Hackvorgang, wurde meine komplette Festplatte zerstört. Nun spiele ich mit dem Gedanken die Polizei aufzusuchen, der Täter ist mir bekannt, seine IP-Adresse und seinen Standort habe ich bereits ausfindig gemacht. Ist es sinnvoll eine Anzeige zu erstatten? Ist es möglich, dass ich den Schaden ersetzt bekomme? Immerhin befanden sich auf der Festplatte Informationen die ich leider nicht ersetzen kann, wichtige schulische und private Daten sind verloren. Ich hoffe auf vernünftige Meinungen die mich in diesem Sonderfall vorranbringen, Mit freundlichen Grüßen Thomas N. |
14.01.2007, 14:55 | #2 | ||
Moderator, a.D. | Hackerangriff durch diverse Backdoor-Programme...Zitat:
Zitat:
Davon abgesehen ist es natürlich ratsam, Anzeige (vielleicht auch gegen unbekannt) zu stellen, wenn eine Straftat vorlag. Das zu prüfen ist imho Aufgabe der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Wenn du diesen Weg gehen willst, dann solltest du die Festplatte bis zur neutralen Klärung des Sachverhaltes bzw. Spurensicherung nicht mehr betreiben. Für die Zukunft ist es natürlich ratsam, ein Sicherheitskonzept anzuwenden, was auch Backups mit einschließt. Gruß Yopie |
14.01.2007, 14:59 | #3 |
| Hackerangriff durch diverse Backdoor-Programme... Hallo Thomas
__________________Du solltest in Betracht ziehen, dass die IP die Du hast, gar nicht zum Hacker gehört (Proxy, Bot). Eine Strafanzeige gegen Unbekannt würde dich erstmal nichts kosten ausser ein wenig Zeit. Sollten die Ermittlungsbehörden wirklich aktiv werden, würde wohl Dein Rechner eingesackt um Beweise zu sichern. Solltest Du Dein Betriebssystem also bereits neu installiert haben, kannst Du das ganze gleich vergessen. Ob eine Zivilklage Sinn macht, muss Dir ein spezialisierter Anwalt sagen. Hier wird Dir wohl die Anwaltskammer helfen können. Eine Erstberatung sollte nicht sehr teuer sein. Danach könntest Du dann entscheiden, ob Du wirklich gegen den Hacker (zivilrechtlich - bei einer strafanzeige werden die Ermittlungsbehörden so oder so aktiv, bzw sollten aktiv werden) vorgehst, oder aufgrund allzu großer Ungewissheit es lieber bleiben lässt. Ich wage aber mal zu prognostizieren, dass einem Anwalt der Streitwert zu gering ist.
__________________ |
14.01.2007, 15:04 | #4 |
/// Mr. Schatten | Hackerangriff durch diverse Backdoor-Programme... Mal abseits einer Begriffsbestimmung was Hacken ist oder nicht ist. Du willst den Verursacher kennen, dies ist ein schwerer Vorwurf. Allerdings ist es eher unwahrscheinlich dass du alleine aus der IP-Adresse auch nur den Standort herausbekommst. Aber gut. Wenn dein PC irgendwie geschützt war, hat die Person m.E. ein Offizialdelikt begangen, bringt dir zwar nichts (keine Entschädigung o.s.) dem Täter aber mächtig Ärger. Für Schadenersatz musst du unabhängig davon Schaden nachweisen, also tatsächlich realistisch beziffern können und auch dein Verhalten, dein Schutz deiner Daten spielen eine Rolle (hinkender Extrem-Vergleich: Unabgesperrtes Luxus-Auto in den frühen 90er-Jahren in einer osteuropäischen Großstadt => kein Schadensersatz). Ob nicht gesicherte Daten einen Schaden darstellen, kann ich jetzt allerdings nicht sagen. Versicherungen zumindest zahlen nur bei gesicherten Daten, wenn diese irgendwie auch noch flöten gehen (Großfeuer, Metoritenabsturz, Atombombe ... und wenn die dopplete Datensicherung doch nicht funktioniert hat, aber dies nicht am Dateneigentümer und dessen Beauftragten gelegen hat). Da hier sowieso keine Rechtsberaung (staatlicherseits!) erlaubt ist: Du darfst den "gehackten" PC nicht verändert haben. Du solltest einen Fach-Anwalt dafür aufsuchen, der kann dir näheres sagen. Falls du die IP über ein Routerprotokoll herausgefunden hast (haben willst) sichere dieses. Zum RA, aber nur wenn dieser Fall nicht unter Kinderkram fallen kann (Täter strafunmündig, gegenseitige Hackversuche o.ä.) und wenn nur geringes Mitverschulden deinerseits vorliegt.
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14.01.2007, 15:17 | #5 |
| Hackerangriff durch diverse Backdoor-Programme... Seine IP-Adresse habe ich über ein Board ausfindig gemacht (in welchem ich als Moderator tätig bin), welches er OHNE Proxys und Bots verwendet. Der Verdacht, dass ich lediglich vermute wer diese Tat vollbracht hat ist nicht richtig, einem Freund gegenüber, dem übrigens dasselbe geschehen ist, hat er in einem ICQ-Gespräch gestanden/beschrieben das er in diese Tat verwickelt ist, ebenso hat mein besagter Freund die Routerlogs, die sich mit meinen IP`s gleichen. Natürlich war mein Computer geschützt, durch diverse Virenschützende Programme + Trojanremover und der Windows-Firewall die er ebenso durchbrechen musste, was natürlich ein Verbrechen an Microsoft darstellt. Die Festplatte wurde seitdem nicht bearbeitet, es ist unmöglich ein neues Betriebssystem zu installieren auf Grund der hohen Beschädigung. |
14.01.2007, 15:59 | #6 |
| Hackerangriff durch diverse Backdoor-Programme... lies dir mal 2 Dinge durch: Die Strafbarkeit des Hacking und Computerkriminalität aus Sicht von Ermittlungsbehörden Ich bin auch Moderator in einem Board, was haben denn die IPs dort mit Deinem privaten PC zu tun? Aber auch gar nichts. Du mußt beweisen, was wann und wie auf Deinem PC gemacht wurde. Ich denke nicht, dass Du diese Daten im Nachhinein gerichtsfest beschaffen kannst. Buche es einfach unter Lebenserfahrung ab. have fun, Heike
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14.01.2007, 16:52 | #7 | ||
/// Mr. Schatten | Hackerangriff durch diverse Backdoor-Programme...Zitat:
Zitat:
Nur weil jemand angeblich gegenüber dritten behauptet hat, irgendwas getan zu haben, war es dieser jemand noch lange nicht, geschweigen denn, dass diese (angebliche) Selbstbezichtigung zivil- oder strafrechtlich (alleine) ausreichen würde. Angeberei ist nicht strafbar. Nein, es müsste bewiesen(!) werden, dass diese Person tatsächlich und vorsätzlich in deinen PC eingebrochen ist und dort Daten vernichtet hat.
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