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03.08.2006, 21:12 | #1 |
| Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ Wer kann mir bei dieser rechtlichen Angelegenheit helfen ??? Brauche drigend HILFE WEGEN BETRUGES !!!!!!!!!!! Habe bei Ebay ein Auto ersteigert. Nachdem Geld- und komplette Fahrzeugpapiere den Besitzer wechselten und ich das Fahrzeug zur Abholung anmeldete, stellte sich heraus , das das Fahrzeug einen Motorschaden hatte. Danach stellte sich auch noch heraus, dass die Verkäuferin mir das Auto unter falschem Namen und Adresse verkauft hat. Nach Anzeige wegen Ebay- Betruges ermittelt die Kripo. Da das Fahrzeug ca. 100 km von mir entfernt steht- nun wieder von mir abgemeldet- auf einer öffentlichen Straße, bot ich selbst das Fahrzeug mit Angabe des Motorschadens bei Ebay an. Mir ging es hier nicht ums Geld sondern mehr um die "Entsorgung des Fahrzeuges". Das Fahrzeug wurde zu einem geringen Preis von weniger als 100 Euro versteigert. Der Käufer gab an das Geld überwiesen zu haben worauf ich die vollständigen Papiere per Einwurfeinschreiben an die angegebene Adresse schickte. Die mir angegebenen Käuferdaten, sowie einen Ausdruck (als Kaufvertrag) der Ebay Abwicklung und die Nr. des Einschreibens, reichte ich mit einem Formular über Verkauf eines KFZ bei meiner Zulassungsstelle ein. Vom Käufer habe ich danach nichts mehr gehört, er antwortet nicht und Telefonnummer ist nicht zu erfahren. Das Einschreiben wurde zugestellt an der angegebenen Adresse, sonst wäre es ja zurückgesendet worden. Das Fahrzeug steht aber immer noch abgemeldet auf der Strasse, 100 km von meinem Wohnort entfernt. Nun meine Frage: Bin ich für das KFZ noch verantwortlich, obohl ein Kaufvertrag durch Ebay zustande gekommen ist, die Fahrzeugpapiere den Besitzer gewechselt haben und ich die Zulassungstelle über den Verkauf informiert worden ist ???? Sollte der neue Besitzer das Fahrzeug nicht abholen und es würde von einer Behörde entfernt, kann man mich als letzten eingetragenen Halter (der das Fahrzeug wegen des vorangegangenen Betruges nie von eben dieser Stelle bewegt hat) für evtl. entstehende Kosten haftbar machen ??? Wer kennt sich da aus und kann mir helfen, wie ich mich verhalten soll ?????? Vielen Dank vorab Geändert von Jusica (03.08.2006 um 21:17 Uhr) |
03.08.2006, 22:49 | #2 | ||
| Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZZitat:
Hier definitiv keiner, da Rechtsberatung tasächlich nur von Anwälten/Juristen ausgeübt werden darf. Wende dich also an den Anwalt deines Vertrauens. Dein Vorgehen an sich finde ich persönlich allerdings sehr fragwürdig oder eher dumm , da du ja auch folgendes schriebst: Zitat:
__________________ Geändert von cronos (03.08.2006 um 23:33 Uhr) |
25.08.2006, 21:42 | #3 | |
| Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZZitat:
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26.08.2006, 09:21 | #4 |
| Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ lol vermutlich hat sich die selbe Person die Papiere wieder zurück gekauft um das nächste geklaute Auto mit richtigen Papieren an den Mann zu bringen 8[ Mich würde interessieren, wie sich ebay dazu verhält? Kommt deren Versicherung für deinen finanz. Schaden auf? Wenn nicht ist das ein weiterer Grund für mich, dieser Seite weiterhin fern zu bleiben :/
__________________ Kumpel per ICQ: den prozess will ich sehen, der sich komplett unsichtbar machen kann |
26.08.2006, 10:06 | #5 | ||
/// Mr. Schatten | Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZZitat:
Zitat:
1.) am 9. März d.J. hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für nicht konform erklärt (vereinfacht ausgedrückt). 2.) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf (Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)) vorgestellt, der Mitte 2007 in Kraft treten soll und das Rechtsberatungsgesetzes aus dem Jahr 1935(!) aufhebt.
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27.08.2006, 22:56 | #7 |
| Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ Das ein Gesetz der Nazis das dem Zweck diente, jüdische Anwälte auszuschließen derart lange Bestand hatte,läßt mich Übles denken.... Irrlicht |
27.08.2006, 23:26 | #8 | |
Moderator, a.D. | Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZZitat:
http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz Ein mal so eben dahingeworfener Hinweis auf den Nazi-Ursprung greift imho ein bisschen kurz. Gruß Yopie |
28.08.2006, 14:36 | #9 | |||
/// Mr. Schatten | Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZZitat:
Diebstahl und Beleidigungen werden relativ zu Körperverletzungen viel zu hart bestraft. Hintergrund: Armen konnte man nichts klauen, nur den Reichen (die wiederum die Gesetze mit bestimmen konnten). Reiche konnten aber wunderbar ihre Knechte schlagen und Majestäten (oder deren Beamte) fühlten sich gerne beleidigt. Zitat:
Wobei ich durchaus dafür bin, das nicht jeder Volltrottel ohne einschlägige Ausbildung eine Rechtsberatung machen darf, aber dass selbst ein Spitzenjurist keine kostenlose Beratung machen darf (dürfte), hat nichts mit Verbraucherschutz oder geordneter Rechtspflege zu tun. (vgl. den Fall zu dem das BVG am 9. März sein Urteil sprach) Zitat:
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28.08.2006, 14:54 | #10 |
Moderator, a.D. | Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ Ich will das Rechtsberatungsgesetz gar nicht in Schutz nehmen, sondern ich fand den Nazi-Hinweis in der geäusserten Form einfach nur ein bisschen platt. Gruß Yopie |
28.08.2006, 15:40 | #11 |
/// Mr. Schatten | Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ Zugegeben, er hat mich auch erst etwas gestört, klang so streng nach Godwin's Law. Aber das Zitat der Jurawikipedianer war dann doch etwas mit zu schiefem Inhalt. Aber an kaum einem Berufszweig gingen so bruchlos die letzten tausend (und 63) Jahre vorbei. Ausnahmen betsätigen leider die Regel (den schließlich gab es in den ersten Jahren - vorallem bis 1935 - einige bedeutende Brüche, zum Beispiel das Rechtsberatungsgesetz und seine Folgen). Wobei ich hier definitiv nicht alle über einen Kamm scheren will! Absolut nicht! Und solche Besitzstandswahrungen (bzw. Versuche dazu) und damit verbundene Verbiegungen gibt es in jedem Berufszweig.
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28.08.2006, 23:41 | #12 | |
| Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ Hallo zusammen, zunächst zum TO: Suche dir für dein Problem einen Anwalt, der dir umfassend und kompetent raten kann. Derartige Hilfe wirst du in deinem Fall nicht im Internet finden. Die Sache klingt übel - und mal aus der Hüfte geschossen, denn die Details kenne ich nicht - ja, die Kosten für die Beseitigung des Fahrzeugs können dir als "Störer" auferlegt werden. Allein ein Kaufvertrag bedeutet noch nicht den Eigentumsübergang, der Eigentümer des Kfz muß nicht der Halter sein usw., lass es dir von einem Anwalt erklären...falls sich die Sache nicht ohnehin schon erledigt hat. zum RBerG: Nur weil das Gesetz von 1935 stammt, steht es nicht unter Generalverdacht, insoweit volle Zustimmung zu Yopie und Shadow. Die Tatbestände Mord, Untreue, Nötigung usw. gehen ebenfalls auf das Konto der Nazis und keiner zweifelt ihre Verfassungsmäßigkeit an. Zitat:
Der Druck zur Änderung des überholten RBerG kommt daher auch nicht vom BVerfG (es könnte gar nicht, selbst wenn es wöllte), sondern aus Europa. Viel sollte man sich davon nicht erwarten, insb. keine Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes. Verbände machen sich gern bei Besitzstandswahrungen stark, und folgendes sollte nicht aus den Augen verloren werden: Es handelt sich beim RDG bisher nur um einen ministerialen Entwurf, der noch durch das Parlament und die Ausschüsse muss. Noch ne Menge Abgeordnete werden mit der Vorlage zu tun haben, und ne Menge Abgeordnete sind im Nebenberuf Anwalt... Grüße in die Runde |
29.08.2006, 07:17 | #13 |
/// Mr. Schatten | Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ Danke für die Korrektur bzgl. des Bundesverfassungsgerichtsurteils, ich hatte es nicht mehr ganz im Kopf (also ganz hatte ich es - dies! - nur dies? - nie im Kopf) und nach durchlesen war mir grad nicht.
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Themen zu Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ |
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