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Diskussionsforum: Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZWindows 7 Hier sind ausschließlich fachspezifische Diskussionen erwünscht. Bitte keine Log-Files, Hilferufe oder ähnliches posten. Themen zum "Trojaner entfernen" oder "Malware Probleme" dürfen hier nur diskutiert werden. Bereinigungen von nicht ausgebildeten Usern sind hier untersagt. Wenn du dir einen Virus doer Trojaner eingefangen hast, eröffne ein Thema in den Bereinigungsforen oben. |
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| ![]() Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ Wer kann mir bei dieser rechtlichen Angelegenheit helfen ??? Brauche drigend HILFE WEGEN BETRUGES !!!!!!!!!!! Habe bei Ebay ein Auto ersteigert. Nachdem Geld- und komplette Fahrzeugpapiere den Besitzer wechselten und ich das Fahrzeug zur Abholung anmeldete, stellte sich heraus , das das Fahrzeug einen Motorschaden hatte. Danach stellte sich auch noch heraus, dass die Verkäuferin mir das Auto unter falschem Namen und Adresse verkauft hat. Nach Anzeige wegen Ebay- Betruges ermittelt die Kripo. Da das Fahrzeug ca. 100 km von mir entfernt steht- nun wieder von mir abgemeldet- auf einer öffentlichen Straße, bot ich selbst das Fahrzeug mit Angabe des Motorschadens bei Ebay an. Mir ging es hier nicht ums Geld sondern mehr um die "Entsorgung des Fahrzeuges". Das Fahrzeug wurde zu einem geringen Preis von weniger als 100 Euro versteigert. Der Käufer gab an das Geld überwiesen zu haben worauf ich die vollständigen Papiere per Einwurfeinschreiben an die angegebene Adresse schickte. Die mir angegebenen Käuferdaten, sowie einen Ausdruck (als Kaufvertrag) der Ebay Abwicklung und die Nr. des Einschreibens, reichte ich mit einem Formular über Verkauf eines KFZ bei meiner Zulassungsstelle ein. Vom Käufer habe ich danach nichts mehr gehört, er antwortet nicht und Telefonnummer ist nicht zu erfahren. Das Einschreiben wurde zugestellt an der angegebenen Adresse, sonst wäre es ja zurückgesendet worden. Das Fahrzeug steht aber immer noch abgemeldet auf der Strasse, 100 km von meinem Wohnort entfernt. Nun meine Frage: Bin ich für das KFZ noch verantwortlich, obohl ein Kaufvertrag durch Ebay zustande gekommen ist, die Fahrzeugpapiere den Besitzer gewechselt haben und ich die Zulassungstelle über den Verkauf informiert worden ist ???? Sollte der neue Besitzer das Fahrzeug nicht abholen und es würde von einer Behörde entfernt, kann man mich als letzten eingetragenen Halter (der das Fahrzeug wegen des vorangegangenen Betruges nie von eben dieser Stelle bewegt hat) für evtl. entstehende Kosten haftbar machen ??? Wer kennt sich da aus und kann mir helfen, wie ich mich verhalten soll ?????? Vielen Dank vorab Geändert von Jusica (03.08.2006 um 21:17 Uhr) |
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![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZZitat:
Hier definitiv keiner, da Rechtsberatung tasächlich nur von Anwälten/Juristen ausgeübt werden darf. Wende dich also an den Anwalt deines Vertrauens. Dein Vorgehen an sich finde ich persönlich allerdings sehr fragwürdig oder eher dumm , da du ja auch folgendes schriebst: Zitat:
__________________ Geändert von cronos (03.08.2006 um 23:33 Uhr) |
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| ![]() Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZZitat:
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![]() ![]() ![]() | ![]() Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ lol vermutlich hat sich die selbe Person die Papiere wieder zurück gekauft um das nächste geklaute Auto mit richtigen Papieren an den Mann zu bringen 8[ Mich würde interessieren, wie sich ebay dazu verhält? Kommt deren Versicherung für deinen finanz. Schaden auf? Wenn nicht ist das ein weiterer Grund für mich, dieser Seite weiterhin fern zu bleiben :/
__________________ Kumpel per ICQ: den prozess will ich sehen, der sich komplett unsichtbar machen kann |
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/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZZitat:
Zitat:
1.) am 9. März d.J. hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für nicht konform erklärt (vereinfacht ausgedrückt). 2.) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf (Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)) vorgestellt, der Mitte 2007 in Kraft treten soll und das Rechtsberatungsgesetzes aus dem Jahr 1935(!) aufhebt.
__________________ alle Tipps + Hilfen aller Helfer sind ohne Gewähr + Haftung keine Hilfe via PN hier ist ein Forum, jeder kann profitieren/kontrollieren - niemand ist fehlerfrei tendenzielle Beachtung der Rechtschreibregeln erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Antwort - |
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Themen zu Halterwechsel nach Ebay Verkauf bei KFZ |
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