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Diskussionsforum: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar

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Antwort
Alt 15.04.2006, 00:23   #1
BataAlexander
> MalwareDB
 
Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar - Standard

Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar



Hallo,

im Prozess Universal Boards/heise hat das Hamburger Landgericht nach nunmehr vier Monaten die schriftliche Begründung für Ihr am 5.12.2005 gefälltes Urteil abgegeben.
Zitat:
Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
Quelle
Wenn dieses Urteil auf lange Sicht bestand haben sollte, werden wohl die Forenbetreiber auswanderen.
Das Supernature Forum sei als eines der ersten betroffenen Foren hier gennant, andere werden folgen.
Hoffen wir auf einen positiven Ausgang für Internetuser.
Ich will nicht immer meinen Anwalt bemühen, bevor ich einen Post/Thread erstelle.

Gruß

Schrulli
__________________
If every computer is running a diverse ecosystem, crackers will have
no choice but to resort to small-scale, targetted attacks, and the
days of mass-market malware will be over
[...].
Stuart Udall

Alt 15.04.2006, 01:27   #2
Laudomina
Gast
 
Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar - Standard

Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar



Ich reiche hier mal noch die schriftliche Urteilsbegründung nach. Da zeigt sich, dass die Dinge denn doch nicht ganz so einfach liegen, wie die reißerisch aufgemachte Berichterstattung suggeriert. Ich hab’s ja immer mit der Differenzierung zwecks Erkenntnis. Beispielsweise bezieht sich das Gericht explizit auf "Einrichtungen [...], über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden" und begründet, warum im verhandelten Fall die im "Mediendienstestaatsvertrag oder im Teledienstegesetz vorgesehenen Haftungsprivilegien für Internetauftritte" nicht gelten:

"[...] eine Einschränkung der Verantwortlichkeit für denjenigen, der Äußerungen oder Angebote über das Internet verbreitet, kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Verbreiter aufgrund der Art seines Angebots selbst Anlass zu der Annahme haben muss, dass dieses von Nutzern zu Zwecken der Verletzung von Rechten Dritter gebraucht wird. [...]

Denn die Antragsgegnerin [= heise.de] hatte zu ihrem Beitrag, in dem sie das Verhalten der Antragsteller beanstandet hatte, ein Forum eröffnet, und aufgrund der in ihrem eigen Beitrag geübten harten Kritik an dem Verhalten der Antragsteller musste sie jedenfalls damit rechnen, dass Nutzer, die Beiträge in dieses Forum einstellen würden, dabei "über die Stränge schlagen" und die Gelegenheit nutzen würden, gerade an dieser Stelle, die durch die Veröffentlichung der Antragsgegnerin einen hohen Aufmerksamkeitswert genoss, zu rechtswidrigen Aktionen gegen die Antragsteller aufzurufen.

Jedenfalls dann, wenn [...] der Verbreiter damit rechnen muss, dass das von ihm den Nutzern zur Verfügung gestellte Angebot missbraucht werden wird, muss er wirksame Vorkehrungen treffen, um einen solchen Missbrauch zu vermeiden, und solche Vorkehrungen können hier nur darin bestehen, dass die eingehenden Beiträge vor ihrer Freischaltung geprüft werden."

Dies berücksichtigt, sieht die Sache schon ganz anders aus, finde ich. Und ich kann momentan keine Gefährdung des Internets darin erkennen, wennn rechtlich festgestellt wird, dass ein "Verbreiter" Vorkehrungen treffen muss, wenn er (sinngemäß zitiert) "aufgrund der in seinem eigenen Beitrag geübten harten Kritik damit rechnen muss, dass Nutzer gerade an dieser Stelle, die hohen Aufmerksamkeitswert genoss, zu rechtswidrigen Aktionen aufrufen".

Denn was war geschehen? Auf heise.de erschien ein sehr kritischer Artikel zu den Geschäftspraktiken eines Unternehmens, an den ein Diskussionsforum angehängt wurde. In diesem haben User ein Script verbreitet, mit dessen massenhafter Ausführung der Server des kritisierten Unternehmens in die Knie gezwungen werden sollte. Das kann man auch Selbstjustiz nennen, geduldet von einem Presseverlag, der von seinem sehr kritischen Artikel sehr wohl wusste. Ich denke, gewisse Sorgfaltspflichten existieren auch auf Seiten der "Verbreiter". Und ich verstehe das Urteil in keiner Weise so, dass hier jeder x-beliebige Forenbetreiber jetzt sofort dran ist. Außerdem wird heise.de das Urteil ohnehin anfechten.

Gruß, Laudomina
__________________


Alt 15.04.2006, 09:52   #3
ROT
 
Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar - Standard

Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar



Hallo, jetzt eine Frage:

wie sieht es rechtlich aus, wenn man hier im Forum Beiträge oder Informationen von anderen Webseiten ins Forum hineinverlinkt ?
Ich meine nicht den Beitrag komplett selbst kopieren, sondern nur einen Teil davon und anschließend den Link der Seite als Quelle angeben.
Kann es da Probleme geben ? Urheberrecht usw. ?


ROT
__________________

Alt 15.04.2006, 13:24   #4
Markus1234
 
Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar - Standard

Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar



Nein, du könntest auch den kompletten Teil kopieren und mit Quelle posten.
Problematisch wird es nur wenn du die Quelle weg lässt, demnach ist es nämlich eindeutig gestohllen. Heise hat hier z.b. eine Klagewelle gegen Foren gestartet, die Heise-News gepostet, aber die Quelle weg gelassen haben.

Es gab auch einen umfangreichen Bericht über die Klagewelle, wer suchet ...

Alt 15.04.2006, 21:09   #5
ROT
 
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Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar



Zitat:
Es gab auch einen umfangreichen Bericht über die Klagewelle, wer suchet ...
Hi Markus, hättest den Link gleich posten können ,
habe ihn aber schon gefunden.

Man könnte es auch positiv als Werbung einer Seite allgemein sehen, wenn man die dortigen Newstickerbeiträge z.T. verlinkt sowie auch zB: Updatesnews eines Produktes.
Da müssten eigentlich die Betreiber froh darüber sein.
Man dürfte aber über das Produkt oder den Beitrag nicht schlecht herziehen,denke ich mal.

ROT


Alt 16.04.2006, 15:43   #6
BataAlexander
> MalwareDB
 
Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar - Standard

Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar



Hallo,
Zitat:
Zitat von Laudomina
Das kann man auch Selbstjustiz nennen, geduldet von einem Presseverlag, der von seinem sehr kritischen Artikel sehr wohl wusste.
Woher weißt Du, dass der Verlag Kentniss von diesen Posts hatte?
Ich finde diesen Auszug:
Zitat:
Zitat von [URL="http://www.r-archiv.de/article2379.html"
Quelle][/URL]Denn wer Betriebsmittel bereit hält, die es ihm erlauben, über ein redaktionell gestaltetes Angebot in riesenhafter Anzahl Äußerungen zu verbreiten, unterhält damit eine Gefahrenquelle, indem er einer unbestimmten Vielzahl von Nutzern gerade damit die Möglichkeit eröffnet, in großer Zahl Äußerungen zu verbreiten, die geeignet sind, Rechte Dritter zu verletzen.
viel spannender, heißt es doch für jedes Forum erst mal, das es als Gefahrenqulle gilt, unabhänig von einer vorgeschalteten Berichterstattung. Daaus leiten die Richter dann ein
Zitat:
Zitat von Quelle
muss sie ihr Unternehmen daher so einrichten, dass sie mit ihren sachlichen und personellen Ressourcen auch in der Lage ist, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen.
Also liebes TB, wieviele Regulars / Mods / Admins braucht Ihr den so, um alle Beiträge auf Ihre rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Ich z.B. finde der Kleber von aha stinkt zum Himmel und nun?
So reißerisch finde ich das jetzt nicht.

Gruß

Schrulli
__________________
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