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Plagegeister aller Art und deren Bekämpfung: Das Ende der Dialer-Abzocke! BGH-Urteil :-)))Windows 7 Wenn Du nicht sicher bist, ob Du dir Malware oder Trojaner eingefangen hast, erstelle hier ein Thema. Ein Experte wird sich mit weiteren Anweisungen melden und Dir helfen die Malware zu entfernen oder Unerwünschte Software zu deinstallieren bzw. zu löschen. Bitte schildere dein Problem so genau wie möglich. Sollte es ein Trojaner oder Viren Problem sein wird ein Experte Dir bei der Beseitigug der Infektion helfen. |
05.03.2004, 15:49 | #1 |
| Das Ende der Dialer-Abzocke! BGH-Urteil :-)))Stand: 05.03.2004 14:52 Uhr BGH verbietet Dialer-Abzocke Im Internet kann ein einziger Klick ganz schön teuer werden. Schnell ist ein so genannte Dialer installiert, der heimlich Verbindungen auf teure Bezahlnummern umleitet. Doch die dabei entstehenden Kosten, die leicht in die Tausende gehen können, muss der Nutzer im Regelfall nicht zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil ist der Kunde dem Telefonnetzbetreiber nicht zur Zahlung der durch den Dialer ausgelösten hohen Kosten verpflichtet, wenn ihm kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. Laut BGH ist er auch nicht verpflichtet, Schutzprogramme gegen "Dialer" zu installieren. Netzbetreiber müssen Risiko tragen Dem Urteil zufolge haben Telefonnetzbetreiber, die Rechnungen für Dialer-Firmen einziehen, ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme dieser Mehrwertdienste, weil sie daran mitverdienen. Deshalb sei es angemessen, dass sie in solchen Fällen das Missbrauchsrisiko und die dabei entstehenden Mehrkosten tragen. Das Gericht wies die Klage des Berliner Stadtnetzbetreibers Berlikom zurück. Dieser verlangte von einer Kundin mit ISDN-Anschluss rund 9000 Euro, nachdem ein Großteil der Telefonverbindungen über eine 0190er-Nummer hergestellt worden war. Der Grund: Der Sohn der Frau hatte beim Surfen im Internet ein Programm heruntergeladen, das eine Beschleunigung der Datenübertragung versprach. Tatsächlich verbarg sich darin ein Dialer, der die Standardeinstellungen des Computers derart veränderte, dass sämtliche Internet-Verbindungen fortan über eine teure 0190er-Nummer hergestellt wurden. Die Löschung des angeblichen Datenbeschleunigers hatte diese Veränderungen nicht mehr rückgängig gemacht. Die Manipulation war bei standardmäßiger Nutzung des Computers nicht erkennbar. Hoffnung für andere Dialer-Opfer Der Berliner Anwalt der Frau, Christlieb Klages, sprach von einer spektakulären Entscheidung, die für alle Prozesse im Zusammenhang mit Dialern Bedeutung habe. Nach seiner Einschätzung ist das Urteil auf die meisten Netzbetreiber übertragbar, weil sie überwiegend ein eigenes wirtschaftliches Interesse an 0190er- und ähnlichen Nummern hätten: "Es macht ja keiner umsonst." Az: III ZR 96/03 © 2004 tagesschau.de Link: http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...1_REF1,00.html (Hervorhebung von mir) MyThinkTank [img]smile.gif[/img] [img]smile.gif[/img] [img]smile.gif[/img]
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05.03.2004, 18:58 | #2 |
Gast | Das Ende der Dialer-Abzocke! BGH-Urteil :-))) Spektakulär sehe ich die Entscheidung nicht, eher überfällig.
__________________Kann man nur hoffen, dass die Geprellten ihr Geld zurück bekommen. Und in der Gegenrechnung zu Anwaltskosten noch was übrig bleibt. Ansonsten bin ich verwundert, dass solch eine Entscheidung, auch noch hervorgehoben wird! Danke, Danke, Danke....wir rollern vor Ehrfurcht auf dem Boden. [img]graemlins/lach.gif[/img] Gruß Max *ich versteck mich ja schon schon* |
05.03.2004, 19:04 | #3 |
/// Mr. Schatten | Das Ende der Dialer-Abzocke! BGH-Urteil :-))) </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von _Max_:
__________________Kann man nur hoffen, dass die Geprellten ihr Geld zurück bekommen. Und in der Gegenrechnung zu Anwaltskosten noch was übrig bleibt.</font>[/QUOTE]In D ist es meist (tatsächlich aber nicht immer) üblich, dass der Sieger eines Rechtstreit auch die Anwaltskosten nicht zahlen muss. Voraussetzung ist, dass beim "Verlierer" noch was zu holen ist.
__________________ |
08.03.2004, 07:21 | #4 |
Gast | Das Ende der Dialer-Abzocke! BGH-Urteil :-))) </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von MyThinkTank: ... nicht zur Zahlung der durch den Dialer ausgelösten hohen Kosten verpflichtet, wenn ihm kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. ... </font>[/QUOTE]Das ist zu pauschal definiert, das könnte im Bedarfsfall nach Belieben gedreht und gewendet werden. Großunternehmen sind da bekanntlich sehr einfallsreich, insbes. wenn es um größere Summen bzw. in Zukunft sich wohl häufende Klagefälle handeln sollte. |
08.03.2004, 07:52 | #5 |
| Das Ende der Dialer-Abzocke! BGH-Urteil :-))) Das glaube ich eher nicht. Entscheidend ist die Verteilung der Beweislast, die in diesem Fall bei dem Telefondiensteanbieter liegt. Das schützt den Benutzer erheblich. MTT
__________________ MTT says: "Privacy is a human right!" SAVE Privacy (PDF, 550 KB) |
08.03.2004, 09:01 | #6 |
/// Mr. Schatten | Das Ende der Dialer-Abzocke! BGH-Urteil :-))) Ich schätze auch, dass es quasi zu einer Beweisumkehr führt. Ähnlich wie mit den 0190er-Sex-Telefonnummern => Sittenwidrig => daher von vornherein nichtig. Erst wenn jemand dies bewußt ausnutzt, muß er trotzdem Zahlen (vgl. Johann Wallner, bayerischer Landtag "Telefonsexaffäre"). Oder ein Dialer ist WIRKLICH nur nach allen nötigen "Sicherheitsabfragen" mit deutlichem Hinweis auf die Kosten installierbar und auch tatsächlich alles DAU-geeignet
__________________ --> Das Ende der Dialer-Abzocke! BGH-Urteil :-))) |
08.03.2004, 21:10 | #7 |
| Das Ende der Dialer-Abzocke! BGH-Urteil :-))) Mir sind im Jan. 2004 über 90 Euro durch einen Dialer belastet worden. Rücksprach mit dem Backoffice der Telekom ergab folgendes Ergebnis auf das Urteil des BGH vom Freitag, den 5. März 04. Das Unternehmen über das der Dialer sich eingeloggt hat, hat seit November 2003 die Genehmigung. Rücksprache bei dem Dialer ergab die schriftliche Antwort, das es sich um eine einen Kunden in Bilze, Bilze-City handelt. Dies ist ein Land an der Ostküste Mexico, Honduras usw. Die Telekom sagte mir heute, das die Firma Easy Billing Ag für den Subunternehmer verantwortlich wäre. Ich müßte also den Betrag von über 90 Euro bezahlen, es sei denn, ich würde durch eine Hardcopy nachweisen, dass der Subunternehmer in Bize Betrug begangen hätte. Habe meine gesamten Temp.Internet Files gelöscht. Es soll ja möglich sein, auch gelöschte Dateien wieder herzustellen. Wer kann mir helfen und zwar: 1. Hat die Telekom Recht und 2. wer kann mir die gelöschten Daten wieder sichtbar machen. Habe nur noch bis zum 20. März 04 Zeit, ansonsten läuft das Mahnverfahren bei der Telekom. Freue mich auf Eure schnelle und richtige Antworten. Vielleicht sollten sich die weiteren Geschädigten einmal hier im Board melden. [img]graemlins/headbang.gif[/img] |
08.03.2004, 23:27 | #8 |
Administrator > law & order | Das Ende der Dialer-Abzocke! BGH-Urteil :-))) Imo kannst du der Rechnung widersprechen und dann entsprechend die Rechnung gekürzt um den Dialerbetrag überweisen. Dann muss die Firma, die den Dialer nutzt, bei dir den Betrag eintreiben und hat im Endeffekt die volle Beweislast. Aber ich würde in diesem Fall zur Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes raten, vielleicht würde hier auch der Verbraucherschutz eintreten. Das BGH Urteil ist in diesem Sinne nicht zu gebrauchen, da es zu einer ganz anderen Gesetzeslage gesprochen wurde. In diesem Sinne ist es nicht der grosse Wurf, für den es manche halten, sondern höchstens eine Bestätigung der damals von einigen vertretenen Rechtsansicht. Es ist heute höchstens noch insoweit nutzbar, dass es einen Rückgriff auf den Provider als dritten in seiner Funktion als mitverdienendes Inkassounternehmen erlaubt. Aber die aktuelle Gesetzeslage sieht eigentlich vor, dass im Falle des Widerspruches die Telekom nicht mehr kassieren darf und das Unternehmen selber seine angeblichen Ansprüche durchsetzen muss. Hierbei mag ein zugelassener Dialer ein nicht zu unterschätzendes Argument sein, allerdings macht dies die Nutzung der Nummer durch nichtzugelassen Dialer beileibe nicht unmöglich. In wie weit dies auf einen Prozess Einfluss nehmen würde, sollte dann besser ein in diesem Gebiet kundiger Rechtsanwalt klären, dem alle Unterlagen gegeben werden. Para
__________________ - Wenn die Klugen nachgeben, regieren die Dummen. - |
10.03.2004, 11:07 | #9 |
| Das Ende der Dialer-Abzocke! BGH-Urteil :-))) Hallo Paranoyer ! Leider war mein Dialer so klever und hat drei Verbindungen hergestellt mit einem Netto-Preis von 25,92 Euro, damit die 30 Euro nicht überschritten wird. Clever gemacht. Hier nun ein Hinweis für alle weiteren Geschädigten: Das deutsche Unternehmen, bei mir die Firma Easy Billing hat die Genehmigung von der Reg.Behörde und ist als Dialer zugelassen. Der Ausländer, der über die deutsche Service-Nummer abrechnet, ist ein Subunternehmer. Es ist gestzlich ganz klar geregelt, das der Auftragnehmer für seinen Subunternehmer haftet. Ich habe die Firma Easy-Billing aufgefordert, mir den Betrag von 91,94 € auf mein Konto zu übereisen. Mal sehen, was passiert. Gegenüber der Telekom bin ich zur Zahlung verpflichtet. Bei Intresse informier ich gerne über den Stand der Dinge. Gruß Rudolf WERNER Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. |
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