09.06.2020, 08:05
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| Ransomware .[helprecover@foxmail.com].help Zitat:
Zitat von stefanbecker So legal wie AutoKMS, nur ohne Malware.
Warum nicht einfach Libreoffice nehmen? | Was genau ist daran illegal? Das sind deutsche Firmen mit Impressum und Eintragungen im Handelsregister. Hier der Passus aus der Webseite: Zitat:
Rechtliches:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Daher dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner installieren und benutzen. Dies ist im Urteil vom 06.07.2000 des Bundesgerichtshofs dokumentiert. (I ZR 244/97)
Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen.
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):
Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt.
Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt.
Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.
Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen
Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.
Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.
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Sollte der Rechner neu formatiert, neu aufgesetzt werden oder eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung, dass der Key auch weiterhin auf dem PC funktioniert.
| Sollte der Key nach dem Neuaufsetzen nicht mehr funktionieren dann tun 2 Euronen nicht weh.
__________________ MfG
BeRealm |