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12.02.2017, 15:19 | #1 |
| Virustotal vs Nutzungsbedingungen von Software Schönen Sonntag, mich würde mal interessieren wie das Hochladen von Dateien bei virustotal.com rechtlich aussieht. Oft liest man ja z.B. während der Installation von Software in den Nutzungsbedingungen, dass diese nicht anderweitig hochgeladen bzw. angeboten werden darf. Sowohl bei Bezahl- als auch Freeware-Programmen. Da man keinen Einfluss darauf hat, was bei virustotal mit der Datei passiert, dürfte das ja in dieses Problemfeld fallen oder sehe ich das falsch? Meistens kann man die Nutzungsbedinungen aber erst lesen, wenn man das Programm ausführt. Was sinnvollerweise natürlich erst nach dem Check auf virustotal passieren sollte. Aus den ToS von virustotal wurde ich auch nicht wirklich schlau aber vielleicht ist mein Englisch auch zu schlecht dafür. Weiß da jemand von euch evtl. mehr dazu? |
12.02.2017, 15:32 | #2 |
/// Winkelfunktion /// TB-Süch-Tiger™ | Virustotal vs Nutzungsbedingungen von Software Ich versteh nicht wo da ein Problem sein soll.
__________________Irgendein Anbieter der Software soll da bitte wie genau drauf kommen, dass du seine Files bei VT hochgeladen haben soll?? Ich mein selbst wenn der dem nachgehen soll, VT ist eine Auswertungsplattform und keine um illegale Downloads anzubieten, wie soll der jemals herausfinden, wer da was genau hochgeladen hat?
__________________ |
12.02.2017, 16:06 | #3 |
| Virustotal vs Nutzungsbedingungen von Software War auch mehr eine theoretische als praktische Frage.
__________________Klar ist die Wahrscheinlichkeit mehr als gering, dass man deshalb belangt wird. Trotzdem würde mich interessieren wie die rechtliche Lage dazu ist bzw. ob das Hochladen gegen Klauseln dieser Art verstößt oder nur bei einem tatsächlichen Willen der Weiterverbreitung zutrifft. |
Themen zu Virustotal vs Nutzungsbedingungen von Software |
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