Zitat:
Zitat von felix1 Auch entscheidend sollte der Termin des ersten Reparaturversuch des Händlers sein. |
Der ist egal, es zählt die Übergabe des Gerätes ab dann laufen die rrsten sechs Monate der Gewährleistung und wie gesagt danach kann man die Garantie in Anspruch nehmen wenn es eine gibt (die Garantie ist im gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung des Herstellers). Der TO hat als Übergabe April 2016 angegeben da sind die ersten sechs Monate der Gewährleistung schon abgelaufen sonst hätte er das Recht auf einen Austausch gehabt, deswegen bleibt für den TO nur mehr die Garantie = eine Nachbesserung.
So ein poops ist doch keine Rechtsberatung.
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