Zitat:
Zurücktreten kannst du nicht mehr, die ersten sechs Monate der Gewährleistung sind abgelaufen, für die Gewährleistung müsstest du dem Händler jetzt beweisen, daß das Gerät bereits bei der Übergbe defekt war das ist schwer bis unmöglich.
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Kronos, bedenke dabei aber das ihr Austauschgerät aus September 2016 ist und das ja die gleichen Fehler/Bluescreens aufweist wie das im April 2016 bei dem Händler gekaufte Notebook. Greift bei dem Austauschgerät aus September 2016 nicht mehr die Gewährleistung durch den Händler?