Zitat:
Zitat von pauline48 Hallo felix1,
Danke für Deine schnelle Antwort. Das Notebook wurde im April 2016 gekauft und Anfang September 2016 ausgetauscht.
Falls der Händler noch in der Pflicht ist, denkst Du eine befriedigende Nachbesserung wäre machbar oder lieber vom Kauf zurücktreten?
Danke für Deine investierte Zeit.
Viele Grüße
Pauline |
Der Händler ist hier in der Pflicht, wenn Du nichts vertragswidriges unternommen hast. Ich würde das Gerät auch zurückgeben wollen. Mal etwas
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