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Diskussionsforum: Rechtsanwalt vespistaforever@libero.itWindows 7 Hier sind ausschließlich fachspezifische Diskussionen erwünscht. Bitte keine Log-Files, Hilferufe oder ähnliches posten. Themen zum "Trojaner entfernen" oder "Malware Probleme" dürfen hier nur diskutiert werden. Bereinigungen von nicht ausgebildeten Usern sind hier untersagt. Wenn du dir einen Virus doer Trojaner eingefangen hast, eröffne ein Thema in den Bereinigungsforen oben. |
12.12.2014, 20:09 | #1 |
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it Habe heut ein schreiben des Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it bekommen mit einem Anhang.Mir ist das schleierhaft und werde die Nachricht nicht öffnen.hatte damit schon jemand Ehrfahrung? |
12.12.2014, 21:19 | #2 |
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it "Normaler" Spam, nichts besonderes einfach nicht öffnen nichts runterladen und gleich löschen. So ein Spam ist ja haufenweise im Umlauf, bist nicht der Erste und Letzte der solche Mails bekommen wird.
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12.12.2014, 21:22 | #3 |
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it hi!
__________________wenn du ein schreiben mit der top level domain .IT bekommst, ist das aus italien! da du dich vermutlich nicht auf italieneschen seiten bewegt hast, ist diese mail eindeutig eine spam mail mit schädlichem anhang... ab in den papierkorb! ohne die mail zu öffnen... greetz atrax edit: im filter bei deinem MAIL provider einfach ".it" auf die filterliste setzen, das diese gleich im abfalleimer landen |
12.12.2014, 22:28 | #4 |
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it schreiben von Anwälten sind eh nur schriftlich rechtlich gültig von daher xD |
13.12.2014, 09:24 | #5 | |
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.itZitat:
Da dir der Computer nicht hift musst du selbst nachdenken. Sowas würde man bestimmt nicht per E-Mail bekommen und vor allem was wäre, wenn die E-Mail dich nicht erreicht. Ich kenne Leute, die haben seit Monaten keine E-Mails mehr gelesen. Die haben bestimmt Dutzende dieser E-Mails und auch andere Dinge vollkommen ignoriert. Wenn jemand was will schreibt er einen echten Brief und dann per Einschreiben/Rückschein, damit er sicher weiß, dass der Gegenüber ihn auch bekommen hat. |
13.12.2014, 11:08 | #6 |
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it Alles klar,Mail wurde gelöscht! |
26.12.2014, 11:47 | #7 |
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it Und nur dann wen sie Eingeschrieben kommen, was ja in der Regel auch der Fall ist. |
26.12.2014, 12:08 | #8 |
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it Die Unsicherheit der Leute ist schon erstaunlich heutzutage. Solche Fälle sind ja schon dermaßen unglaubwürdig und offensichtlicher Schwachsinn, da bedarf es des Löschens eigentlich nicht mal des Nachdenkens. Sieht/liest man auch imemr wieder in den Nachrichten, wenn Leute per Western Union Autos aus Übersee kaufen wollen. Oder Gewinnspiele, wo man erst mal Überweisungsgebühren vorstrecken soll. So, jetzt werde ich mal ne Bank per Mail überfallen und mir das Geld zufaxen lassen |
26.12.2014, 12:14 | #9 |
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it auf das Ergebnis bin ich gespannt |
26.12.2014, 12:30 | #10 |
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it Kam gerade die Anwtort. Aber nicht per Fax, sondern als Mail mit dem Geld als Anhang "VieleScheine.pdf.exe". So ein Mist, jetzt muss ich selber drucken. |
26.12.2014, 18:59 | #11 | ||||
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it Aber leider Gottes führen sie in manchen Fällen auch zum Erfolg wie man hier nachlesen kann: hxxp://www.stern.de/digital/online/nigeria-connection-frau-ueberweist-betruegern-350000-euro-655924.html Zitat:
Ich bin zwar in keinster weise Schadenfroh aber dazu fällt mir nur folgendes ein: Vielleicht war es sogar die selbe Zitat:
hxxp://www.krone.at/Oesterreich/Duemmster_Bankraeuber_des_Jahres_verurteilt-Unglaublich_bloed-Story-58873 Zitat:
Zitat:
Und was lernen wir daraus?: |
26.12.2014, 21:15 | #12 | ||
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.itZitat:
Zitat:
Auch eine Abmahnung per E-Mail ist möglich und rechtsgültig. Bei Briefen ist das ja noch einfach geregelt: Wer den Brief abschickt, der hat die Beweislast. Bedeutet, der muss beweisen, dass der Brief abgeschickt wurde. Einschreiben (mit Eigenhändig Rückschein) sind dafür nicht zwingend erforderlich, es gibt Postausgangsbücher und die Sekretärin als Zeugin. Der Abgemahnte dagegen muss beweisen, dass der Brief niemals bei ihm angekommen ist. Daher sind Einschreiben mit Rückschein eigentlich sogar ein entgegenkommen. E-Mail ist auch nicht so unüblich heutzutage. Es gab ja nen großen Aufschrei, da eine Abmahnung immer wieder im Spamfilter gelandet ist und das Amtsgericht Schießmichtot der Kanzlei Recht gegeben hatte. Damit ist man verpflichtet, seinen Spamfilter auf solche Mails zu überprüfen. Hebelt den Sinn des Spamfilters irgendwie aus aber naja. Lesestoff diesbezüglich.
__________________ Gruß, Melia. Preiset den Javafanten! |
26.12.2014, 22:13 | #13 | ||||||||
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.itZitat:
Zitat:
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Zitat:
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27.12.2014, 09:44 | #14 |
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet. Völlig an der Realität vorbei und heutzutage gar nicht umsetzbar, wg. der Spamfilter, die einfach eingesetzt werden müssen. Es ist für viele Nutzer, insbes. Unternehmer gar nicht möglich, die Spammails alle zu prüfen. Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen. |
27.12.2014, 10:16 | #15 | |||
| Rechtsanwalt vespistaforever@libero.itZitat:
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