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Diskussionsforum: Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it

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Antwort
Alt 12.12.2014, 20:09   #1
hel47
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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Habe heut ein schreiben des Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it bekommen mit einem Anhang.Mir ist das schleierhaft und werde die Nachricht nicht öffnen.hatte damit schon jemand Ehrfahrung?

Alt 12.12.2014, 21:19   #2
kuhlambo12
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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"Normaler" Spam, nichts besonderes einfach nicht öffnen nichts runterladen und gleich löschen. So ein Spam ist ja haufenweise im Umlauf, bist nicht der Erste und Letzte der solche Mails bekommen wird.
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Alt 12.12.2014, 21:22   #3
atrax
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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hi!
wenn du ein schreiben mit der top level domain .IT bekommst, ist das aus italien!
da du dich vermutlich nicht auf italieneschen seiten bewegt hast, ist diese mail eindeutig eine spam mail mit schädlichem anhang...

ab in den papierkorb! ohne die mail zu öffnen...

greetz
atrax

edit:
im filter bei deinem MAIL provider einfach ".it" auf die filterliste setzen, das diese gleich im abfalleimer landen
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Alt 12.12.2014, 22:28   #4
neX2111
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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schreiben von Anwälten sind eh nur schriftlich rechtlich gültig von daher xD

Alt 13.12.2014, 09:24   #5
iceweasel
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Icon17

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Zitat:
wenn du ein schreiben mit der top level domain .IT bekommst, ist das aus italien!
Der eigentliche Eigentümer (hxxp://www.libero.it) kommt aus Italien. Muss aber nicht sein. Spam versendet irgendjemand. Vielleicht sogar du selbst, falls du Malware auf deinem Rechner hast.
Da dir der Computer nicht hift musst du selbst nachdenken. Sowas würde man bestimmt nicht per E-Mail bekommen und vor allem was wäre, wenn die E-Mail dich nicht erreicht. Ich kenne Leute, die haben seit Monaten keine E-Mails mehr gelesen. Die haben bestimmt Dutzende dieser E-Mails und auch andere Dinge vollkommen ignoriert. Wenn jemand was will schreibt er einen echten Brief und dann per Einschreiben/Rückschein, damit er sicher weiß, dass der Gegenüber ihn auch bekommen hat.


Alt 13.12.2014, 11:08   #6
hel47
 
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Alles klar,Mail wurde gelöscht!

Alt 26.12.2014, 11:47   #7
Kronos60
 
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Zitat:
Zitat von neX2111 Beitrag anzeigen
schreiben von Anwälten sind eh nur schriftlich rechtlich gültig von daher xD
Und nur dann wen sie Eingeschrieben kommen, was ja in der Regel auch der Fall ist.

Alt 26.12.2014, 12:08   #8
stefanbecker
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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Die Unsicherheit der Leute ist schon erstaunlich heutzutage.

Solche Fälle sind ja schon dermaßen unglaubwürdig und offensichtlicher Schwachsinn, da bedarf es des Löschens eigentlich nicht mal des Nachdenkens.

Sieht/liest man auch imemr wieder in den Nachrichten, wenn Leute per Western Union Autos aus Übersee kaufen wollen. Oder Gewinnspiele, wo man erst mal Überweisungsgebühren vorstrecken soll.

So, jetzt werde ich mal ne Bank per Mail überfallen und mir das Geld zufaxen lassen

Alt 26.12.2014, 12:14   #9
neX2111
 
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auf das Ergebnis bin ich gespannt

Alt 26.12.2014, 12:30   #10
stefanbecker
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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Zitat:
Zitat von neX2111 Beitrag anzeigen
auf das Ergebnis bin ich gespannt
Kam gerade die Anwtort. Aber nicht per Fax, sondern als Mail mit dem Geld als Anhang "VieleScheine.pdf.exe".

So ein Mist, jetzt muss ich selber drucken.

Alt 26.12.2014, 18:59   #11
Kronos60
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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Aber leider Gottes führen sie in manchen Fällen auch zum Erfolg wie man hier nachlesen kann:
hxxp://www.stern.de/digital/online/nigeria-connection-frau-ueberweist-betruegern-350000-euro-655924.html

Zitat:
Frau überweist Betrügern 350.000 Euro
25. Februar 2009, 10:33 Uhr
Eine Österreicherin ist auf eine der ältesten Betrugsmaschen im Internet hereingefallen und hat der berüchtigten Nigeria-Connection 350.000 Euro überwiesen. Rekord! Dabei war der Text der Lock-E-Mail wieder einmal völlig absurd.
Und aus diesem Grund werden die Betrüger immer weiter machen kostet sie ja nichts oder nicht viel.
Ich bin zwar in keinster weise Schadenfroh aber dazu fällt mir nur folgendes ein:

Vielleicht war es sogar die selbe

Zitat:
Zitat von stefanbecker Beitrag anzeigen
So, jetzt werde ich mal ne Bank per Mail überfallen und mir das Geld zufaxen lassen
Es gab auch kuriose Banküberfälle nicht ganz so wie du es beschrieben hast da ist mir noch kein Fall bekannt der auch wirklich funktioniert hat aber auch ganz lustig:
hxxp://www.krone.at/Oesterreich/Duemmster_Bankraeuber_des_Jahres_verurteilt-Unglaublich_bloed-Story-58873
Zitat:
Der vermutlich dümmste Bankräuber des Jahres ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Ex-Polizist hatte am 15. September 2006 beim Überfall auf eine Filiale der Bank Austria-Creditanstalt im zweiten Wiener Gemeindebezirk seine Bankomat-Karte liegen lassen, nachdem er vor dem Raub noch schnell seinen Kontostand abgefragt hatte (!!!).
und:
Zitat:
Nach gelungener Flucht marschierte er mit den erbeuteten 14.260 Euro schnurstracks in seine Hausbank, wo er umgehend sein Minus ausgleichen wollte. Er zahlte aber nicht nur einen Teil der Beute auf sein Konto ein, er meldete auch den Verlust der Bankomatkarte(!!!)

Und was lernen wir daraus?:

Alt 26.12.2014, 21:15   #12
Fabula
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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Zitat:
Zitat von neX2111 Beitrag anzeigen
schreiben von Anwälten sind eh nur schriftlich rechtlich gültig von daher xD
Zitat:
Zitat von Kronos60 Beitrag anzeigen
Und nur dann wen sie Eingeschrieben kommen, was ja in der Regel auch der Fall ist.
falsch. Eine Abmahnung kann auf sämtlichen Wegen erfolgen, sogar mündlich wäre möglich. Da ist das mit der Beweislage aber etwas schwer.
Auch eine Abmahnung per E-Mail ist möglich und rechtsgültig.
Bei Briefen ist das ja noch einfach geregelt: Wer den Brief abschickt, der hat die Beweislast. Bedeutet, der muss beweisen, dass der Brief abgeschickt wurde. Einschreiben (mit Eigenhändig Rückschein) sind dafür nicht zwingend erforderlich, es gibt Postausgangsbücher und die Sekretärin als Zeugin. Der Abgemahnte dagegen muss beweisen, dass der Brief niemals bei ihm angekommen ist. Daher sind Einschreiben mit Rückschein eigentlich sogar ein entgegenkommen.

E-Mail ist auch nicht so unüblich heutzutage. Es gab ja nen großen Aufschrei, da eine Abmahnung immer wieder im Spamfilter gelandet ist und das Amtsgericht Schießmichtot der Kanzlei Recht gegeben hatte. Damit ist man verpflichtet, seinen Spamfilter auf solche Mails zu überprüfen. Hebelt den Sinn des Spamfilters irgendwie aus aber naja.

Lesestoff diesbezüglich.
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Gruß, Melia.


Preiset den Javafanten!

Alt 26.12.2014, 22:13   #13
Kronos60
 
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Zitat:
Zitat von Fabula Beitrag anzeigen
falsch. Eine Abmahnung kann auf sämtlichen Wegen erfolgen, sogar mündlich wäre möglich.
Absolut richtig mündliche Verträge sind mit schriftlichen absolut gleichwertig, es stellt sich nur die Frage wie man einen mündlichen Vertrag nachweißt wenn zum Beispiel Aussage gegen Aussage steht aus diesem Grund haben sich schriftliche Verträge durchgesetzt.
Zitat:
falsch. Eine Abmahnung kann auf sämtlichen Wegen erfolgen, sogar mündlich wäre möglich
Auch das ist absolut richtig warum jedoch ein Einschreiben bevorzugt wird habe ich oben schon erklärt, jedoch ist in Gegensatz zu Österreich auch ein Einschreiben nicht zu 100 % sicher. Die einzige Möglichkeit einer sicheren Zustellung in Deutschland bitet nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher, es empfiehlt sich daher gleichzeitig mit dem Einschreiben auch ein Fax wegzuschicken wenn der Empfänger dann noch behauptet beides sei nicht angekommen so ist das äußerst unglaubwürdig.
Zitat:
Da ist das mit der Beweislage aber etwas schwer
Bei einer mündlichen Abmahnung ohne Zeugen würde ich sagen nicht etwas schwerer sondern unmöglich außer man sagt vorsätzlich gegen sich selber aus und nimmt dann die Konsequenzen in Kauf.
Zitat:
Auch eine Abmahnung per E-Mail ist möglich und rechtsgültig
Jein, ich würde empfehlen sie zumindest an einen weiteren Empfänger weiterzuleiten.
Zitat:
Wer den Brief abschickt, der hat die Beweislast. Bedeutet, der muss beweisen, dass der Brief abgeschickt wurde
Ja, zu beweisen das er abgeschickt wurde ist mit einem Einschreiben zu 100% möglich, das Problem das es dabei gibt habe ich dir schon weiter oben mitgeteilt. Wie gesagt eine 100% Sicherheit bietet einzig und allein nur der Gerichtsvollzieher, es ist zwar unwahrscheinlich das der Empfänger vor Gericht mit der Behauptung der Brief habe ihn niemals erreicht durchkommt aber völlig ausgeschlossen ist es nicht.
Zitat:
es gibt Postausgangsbücher und die Sekretärin als Zeugin
Postausgangsbücher spielen keine Rolle die kann jeder schreiben wie er will, wenn schon Zeugen dann muss man mit diesen Zeugen zum Empfänger hinfahren und den Brief entweder im persönlich überreichen oder in seinen Briefkasten werfen, und auch da könnte er behaupten er war gar nicht drinnen, also auch unsicher. Und wenn er kilometerwiet entfernt wohnt ist der Aufwand sehr sehr groß.
Zitat:
Daher sind Einschreiben mit Rückschein eigentlich sogar ein entgegenkommen
Nein, im Gegenteil sie sichern nur einzig und allein die Interessen des Absenders ab.
Zitat:
E-Mail ist auch nicht so unüblich heutzutage. Es gab ja nen großen Aufschrei, da eine Abmahnung immer wieder im Spamfilter gelandet ist
Also mir ist zumindest kein einziger Fall bekannt wo per E-Mail abgemahnt wurde, das würde den Interessen des Abmahners widersprechen er muss nachweisen das die Abmahnung auch verschickt wurde und das kann er am zweitsichersten nur mit einem Einschreiben. Natürlich sind wie oben schon beschrieben mündliche Abmahnungen möglich aber auch da ist mir kein einziger Fall bekannt, solttest du doch wider Erwarten welche finden dann poste sie doch bitte hier.

Alt 27.12.2014, 09:44   #14
Darklord666
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet. Völlig an der Realität vorbei und heutzutage gar nicht umsetzbar, wg. der Spamfilter, die einfach eingesetzt werden müssen.
Es ist für viele Nutzer, insbes. Unternehmer gar nicht möglich, die Spammails alle zu prüfen.
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen.

Alt 27.12.2014, 10:16   #15
Kronos60
 
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Zitat:
Zitat von Darklord666 Beitrag anzeigen
Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet
Mir ist da auch nichts bekannt.
Zitat:
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung
Auch das ist richtig.
Zitat:
Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen
Und man braucht sich absolut keine Sorgen machen wenn man sie löscht, ist ja eh nur ein Anhang mit einem Trojaner dabei, und selbst wenn es den Anwalt wirklich geben sollte dann sind seine Daten zu 100% gestohlen.

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