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Diskussionsforum: Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it

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Antwort
Alt 27.12.2014, 09:44   #1
Darklord666
 
Rechtsanwalt vespistaforever@libero.it - Standard

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Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet. Völlig an der Realität vorbei und heutzutage gar nicht umsetzbar, wg. der Spamfilter, die einfach eingesetzt werden müssen.
Es ist für viele Nutzer, insbes. Unternehmer gar nicht möglich, die Spammails alle zu prüfen.
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen.

Alt 27.12.2014, 10:16   #2
Kronos60
 
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Zitat:
Zitat von Darklord666 Beitrag anzeigen
Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet
Mir ist da auch nichts bekannt.
Zitat:
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung
Auch das ist richtig.
Zitat:
Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen
Und man braucht sich absolut keine Sorgen machen wenn man sie löscht, ist ja eh nur ein Anhang mit einem Trojaner dabei, und selbst wenn es den Anwalt wirklich geben sollte dann sind seine Daten zu 100% gestohlen.
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Alt 29.12.2014, 13:00   #3
iceweasel
 
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Zitat:
Auch eine Abmahnung per E-Mail ist möglich und rechtsgültig.
Zitat:
Damit ist man verpflichtet, seinen Spamfilter auf solche Mails zu überprüfen. Hebelt den Sinn des Spamfilters irgendwie aus aber naja.
Dann verstehe ich auch endlich warum die Leute den Spam lesen und natürlich sicherheitshalber auch jeden Anhang öffnen. Damit ist der Anwender natürlich auf der sicheren Seite. Wobei dann sollte man auch konsequent bleiben und die E-Mail danach archivieren.

Ich nutze Spam-E-Mail-Accounts, Einweg-E-Mail-Adressen und nur für wirklich wichtige Dinge eine echte E-Mail-Adresse, die ich aufgrund von Spam von Zeit zu Zeit noch ändern muss. Dieses teile ich meinen Bekannten dann einfach per neuer E-Mail mit. Keine Ahnung wie viele (echte) Abmahnungen mir bereits zugestellt wurden. War aber alles wohl vollkommen unwichtig. Auch befürchte ich, dass es bei den ganzen E-Mail-Providern mittlerweile mehr Fake-Accounts gibt als echte Accounts. Wenn ich mal ein Android-Gerät neu installiere nehme ich natürlich immer eine neu vorgeschlagene App-E-Mail-Adresse von Google und niemals die alte Adresse.
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Alt 29.12.2014, 13:37   #4
Kronos60
 
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Zitat:
Zitat von iceweasel Beitrag anzeigen
Wobei dann sollte man auch konsequent bleiben und die E-Mail danach archivieren.
Ganz genau und den Virus natürlich auch den im Zweifelsfall ist er zur Beweissicherung ja unbedingt notwendig und was dann im allerschlimmsten Fall passieren kann, kann man im folgenden Link nachlesen und sowas wünsche ich nicht einmal meinem allerschlimmsten Feind, wobei ich hinzufügen muss ich habe keine Feinde:
http://www.trojaner-board.de/162022-...ml#post1401103
.

Alt 29.12.2014, 18:54   #5
cosinus
/// Winkelfunktion
/// TB-Süch-Tiger™
 
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Zitat:
Zitat von Darklord666 Beitrag anzeigen
Es gibt meines Wissens bis heute nur ein einziges Urteil (das vom LG Hamburg aus 2009) dass eine E-Mail ohne Zugangsbeweis als rechtlich verbindlich wertet. Völlig an der Realität vorbei und heutzutage gar nicht umsetzbar, wg. der Spamfilter, die einfach eingesetzt werden müssen.
Es ist für viele Nutzer, insbes. Unternehmer gar nicht möglich, die Spammails alle zu prüfen.
Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Solange nicht ein höheres Gericht dieses Auffassung bestätigt würde ich mein Verhalten nicht ändern und solche E-Mails wenn nicht schon gefiltert, dann händisch löschen.
Das LG Hamburg ist insbesondere im heise.de Forum für seine teilweise hanebüchenen Urteilen bei IT-Themen berüchtigt...

Wenn man eine E-Mail abschickt gibt es technisch keine Möglichkeit sicherzustellen, dass diese E-Mail auch wirklich (rechts)sicher ankommt. Genausowenig kann man darauf hoffen, dass der vorgebliche tatsächlich der ist, der angegeben ist.

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