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![]() | #2 | |
/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei FacebookZitat:
Und was soll da jetzt neues dran sein? (an diesem zitierten Text) Ist doch altbekannt, dass man nichts so ohne weiteres in "seine Seiten" einbinden oder sonstwie nutzen darf. Ohne eindeutige Nutzungsrechte ist es besser etwas eben nicht zu nutzen. Prinzipiell darf man fremden Inhalt für den man keine Nutzungsrechte hat nur als Zitat nutzen, auch dafür gibt es Regeln und Vorgaben. Deshalb ist dein Hinweis aber durchaus sinnvoll.
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![]() | #3 |
/// Helfer-Team ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook "Abmahnfalle" ist hier auch das falsche Wort. Aktuell gibt es eine Abmahnungstendenz in diese Richtung. Ohne Nutzungsrechte darf man keinen fremden Inhalt wie z.B. Bilder nicht nutzen, allerdings geht es hier um die "Vorschaubilchen". Bisher gab es durchaus die etablierte Meinung, allein durch die Größe bzw. durch das verkleinerte Anzeigen der Bilder wäre man legitimiert den fremden Inhalt zu nutzen, was juristisch allerdings nicht stimmt.
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![]() | #4 |
/// Winkelfunktion /// TB-Süch-Tiger™ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook Vorschaubildchen werden doch auch bei der Google-Bildersuche verwendet. Wieso ist das da erlaubt und bei Facebook nicht? Ok, Facebook ist keine Suchmaschine, aber eine Abmahnung durch ein popeliges Vorschaubild find ich etwas schräg.
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![]() | #5 | |
/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook Ist auch ein Problem (siehe auch Streit mit anderen Medien/Zeitungen/verlagen), aber Google macht sich die Vorschau nicht zu eigen und hat außerdem Milliarden. Nicht alles was Google macht ist erlaubt, ich weiß nicht wie die Vorschaufunktion bei Facebook aussieht, ich weiß nicht wozu es gebraucht wird, wei es eingebaut wird. Wie oben schon angemerkt, es gibt auch die Option der Zitate etc. Zitat:
Wenn du z.B. aber die Schutzrechte von Disney an Mickey Mouse & Co. umgehen willst, in dem du ganz einfach eine Seitenvorschau mit deren Bildchen auf deiner Seite platzierst, dann hast du dich halt sauber geschnitten. Ich kenne aber den konkreten Fall nicht. @ Lloreter: du kennst also den Fall genau. Von welcher Seite wurde denn wie eine Vorschaubild eingesetzt?
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![]() | #6 |
![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook Mittlerweile wird doch schon längst nicht mehr der Sache wegen abgemahnt, sondern nur noch des Geldes wegen. Da hat sich doch ein ganzer Zweig der Anwälte darauf spezialisiert, Sachen zu finden, die irgendwie gegen das Urheberrecht verstoßen und die sind hinter jeder Kleinigkeit hinterher. Und die finden auch immer wieder etwas Neues, wie jetzt in diesem Fall mit den Vorschaubildchen.
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![]() | #7 |
/// Winkelfunktion /// TB-Süch-Tiger™ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook Das Vorschaubild wurde doch durch Facebook generiert, das macht FB eigentlich immer wenn du eine URL "teilst" - siehe auch Abmahnung wegen Miniaturbild auf der Facebook-Pinnwand | heise resale Und lt. BGH ist das legal was Google mit den Vorschaubildchen macht => http://www.e-recht24.de/news/urheber...e-rechtsverlet zung-durch-vorschaubilder-bei-google-bildersuche.html
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![]() | #8 | |
/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei FacebookZitat:
Wie du vielleicht oder nicht weißt, kann man - zumindest normalerweise, ich weiß nicht wie Facebook dies macht - als URL sehr viel angeben. War es die URL eines Bildes, die "geteilt" wurde, eines Deeplinks, eine bestimmten Seite oder nur die URL der Site. Und nur weil ein solcher Anbieter wie Facebook - der es ja bekanntermaßen nicht so genau nimmt, solange etwas nicht zu seinem Nachteil ist - dies "immer" so macht, deshalb muss es nicht überhaupt irgendwo legal sein und muss es nicht bei uns legal sein.
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![]() | #9 |
/// Winkelfunktion /// TB-Süch-Tiger™ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook Soweit ich weiß hat ein gewerblicher Nutzer eine URL auf seiner Pinnwand geteilt. Facebook schaut quasi in die URL rein und macht automatisch eine Vorschau dann in der Pinnwand oder wo auch immer man das geteilt hat. Die Vorschau besteht aus Minibild und einem Textauszug. Geht sowas nicht als Zitat durch? V.a. ist die Quelle ja genannt worden, durch die Quelle wurde ja erst diese Vorschau möglich. Irgendwo in den Kommentarten bei heise wurde auch der Link von dem betroffenen Bild gepostet. Da hat man auch schön einige Kommentare lesen können, es sind nämlich schon einige andere User zuvor abgemahnt worden. Kurze Zeit später hat die angebliche Fotografin ihren User und somit auch das Bild und die Kommentare da entfernen lassen. ![]()
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![]() | #10 |
![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook Rein verstandesmässig würde ich Cosinus zustimmen. Es sollte als Zitat durchgehen. Aber als Jurist muss ich ihm leider widersprechen. Das Recht am eigenem Bild ist Personenbezogen, ausgenommen sind nur Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses. Das ist auch der Grund, warum man in dieser Frage so viel Unsicherheiten hat. Wer ist Person öffentliches Interesses ( justin bieber ![]() Der Abmahnwahn geht ja nicht erst mit FB los. Da gabs doch diesen Münchener Anwalt, der das ganze losgetreten hat. Das war irgendwo 2002, im Zusammenhang mit E-Mule. Also alles eine alte Kiste. Man sollte meinen, es hätte sich auch unter den Anbietern von Social Networks herumgesprochen. Aber nein, die Kiddies vertrauen der Kompetenz von solchen Leu(ch)ten wie Mark Zuckerberg und hoffen dass das schon OK ist. Ich vertraue nur einer Methode: Digicam Bild per Email. und für alle anderen gibts: HxxP: |
![]() | #11 | |
/// Winkelfunktion /// TB-Süch-Tiger™ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei FacebookZitat:
Gibt es tatsächlich keinen Unterschied zwischen dem "Aneignen" des echten Bildes und dem Vorschaubildchen, das durch eine automatische Vorschau erzeugt wurde?
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![]() | #12 |
/// Helfer-Team ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook Würde mich auch mal interessieren, wenn du Jurist bist. Zusätzlich könnte man bei Facebook genau derselben Argumentation folgen, dass dies automatisiert geschieht wie in cosinus' Link: BGH: Keine Rechtsverletzung durch Vorschaubilder bei Google
__________________ A fool with a tool is still a fool |
![]() | #13 | |
/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook ich sehe hier einmal einen Knackpunkt "... wenn die Abbildung durch einen Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet gestellt ..." Quelle: BGH: Keine Rechtsverletzung durch Vorschaubilder bei Google Vor Google kann ein einfacher Eintrag schützen, auch wenn ich es eine juristisch und menschlich sehr fragwürdige Sache finde, wenn ich als Rechteinhaber zusätzlichen Aufwand betreiben muss, dass sich so ein schmarotzender Nutzer wie Google ans Recht hält. Zitat:
![]() Zum Abmahner reicht es wenn man "Tanja-Briefe" in Wikipedia oder Google eingibt, da braucht man die Firmierung unter der Herr Dörr aufgetreten ist gar nicht kennen. ![]()
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![]() | #14 | |
![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei FacebookZitat:
![]() Es gibt sogar einen sehr grossen Unterschied zwischen dem "Aneignen" eines Rechtes am "echten Bild" und dem Erstellen von Vorschaubildchen. Ein Beispiel: Du kopierst ein Bild als Hintergrund in eine eigene Werbeanzeige. Hier besteht wohl kein Zweifel dass aufgrund des gewünschten wirtschaftlichen Erfolges von "Aneignen" gesprochen werden kann. Das Gegenbeispiel: Du erstellst eine Vorschau mit Quellenangabe und Copyright-Verweis und bist ausserdem vom Rechteinhaber autorisiert worden. => kein Aneignen Dazwischen liegen allerdings Welten voller kleinster Unterschiede, die jeweils zu einer anderen Bewertung führen können. Deswegen kommt es immer wieder zu den berühmten Einzelfallentscheidungen der OLGs und des BGH. Ein Zitat aus einer BGH Entscheidung macht deswegen nur dann Sinn, wenn der Tatbestand derselbe ist. Hier war es, und das hat hat diese Berliner Anwaltskanzlei in einer Stellungnahme versucht deutlich zu machen, die gewerbliche Nutzung des Bildes, die zur Abmahnung geführt haben soll. Da also in diesem Fall sowohl Facebook mit der automatisierten Erstellung des Bildes als auch der Nutzer eine deckungsgleiche Intention (Facebook als Betreiber der Plattform hat ja auch ein wirtschaftliches Interesse) hatten, würde man im Strafrecht von einer Mittäterschaft/ Beihilfe sprechen. Das entscheidende Element ist der Vorsatz ! ( im Juristendeutsch:" Der Täter muss den Erfolg als eigenen wollen") Fehlt dieser Vorsatz, bliebe nur noch Fahrlässigkeit, d.h. dass ausser Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Da man beim Erstellen von Beiträgen auf Facebook das Erstellen von Vorschaubildchen abwählen kann, könnte man sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dies nicht zu tun wäre ein Verstoss gegen eine solche Sorgfaltspflicht. Aber eine Prognose, wie ein solcher Fall jemals vor Gericht entschieden werden würde wäre mehr als gewagt. Ganz abgesehen davon, dass Facebook schon durch die Miniaturisierung gegen §23 UrhG verstösst. Das Feld ist zu gross, um es ganz zu beackern, aber es ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit ein Gericht über diese Abmahnungen zu entscheiden hat. viele Grüsse Andreas |
![]() | #15 |
![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook Ich weiß auch nicht, um welche Bilder es dort genau geht. Ich habe diese Seite, die ich oben verlinkt habe, gefunden und halt auch hier veröffentlicht, da ja wohl das teilen von Links bei Facebook gang und gäbe ist (bin selber kein FB-Nutzer) und die Nutzer scheinbar teilweise nicht wissen, auf welches Risiko sie sich beim teilen von Links einlassen. Ich habe auch nur die Infos, die auf der Seite aufgeführt sind, aber das sollte als Warnung, dort keine Links mehr zu teilen, doch auch eigentlich reichen.
__________________ Con saludos Uwe |
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