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Diskussionsforum: Abmahnfalle bei FacebookWindows 7 Hier sind ausschließlich fachspezifische Diskussionen erwünscht. Bitte keine Log-Files, Hilferufe oder ähnliches posten. Themen zum "Trojaner entfernen" oder "Malware Probleme" dürfen hier nur diskutiert werden. Bereinigungen von nicht ausgebildeten Usern sind hier untersagt. Wenn du dir einen Virus doer Trojaner eingefangen hast, eröffne ein Thema in den Bereinigungsforen oben. |
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![]() | #1 | |
/// Winkelfunktion /// TB-Süch-Tiger™ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei FacebookZitat:
Gibt es tatsächlich keinen Unterschied zwischen dem "Aneignen" des echten Bildes und dem Vorschaubildchen, das durch eine automatische Vorschau erzeugt wurde?
__________________ Logfiles bitte immer in CODE-Tags posten ![]() |
![]() | #2 |
/// Helfer-Team ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook Würde mich auch mal interessieren, wenn du Jurist bist.
__________________Zusätzlich könnte man bei Facebook genau derselben Argumentation folgen, dass dies automatisiert geschieht wie in cosinus' Link: BGH: Keine Rechtsverletzung durch Vorschaubilder bei Google
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![]() | #3 | |
/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook ich sehe hier einmal einen Knackpunkt "... wenn die Abbildung durch einen Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet gestellt ..." Quelle: BGH: Keine Rechtsverletzung durch Vorschaubilder bei Google
__________________Vor Google kann ein einfacher Eintrag schützen, auch wenn ich es eine juristisch und menschlich sehr fragwürdige Sache finde, wenn ich als Rechteinhaber zusätzlichen Aufwand betreiben muss, dass sich so ein schmarotzender Nutzer wie Google ans Recht hält. Zitat:
![]() Zum Abmahner reicht es wenn man "Tanja-Briefe" in Wikipedia oder Google eingibt, da braucht man die Firmierung unter der Herr Dörr aufgetreten ist gar nicht kennen. ![]()
__________________ Geändert von Shadow (09.01.2013 um 13:55 Uhr) |
![]() | #4 | |
/// Winkelfunktion /// TB-Süch-Tiger™ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei FacebookZitat:
![]() Wofür ist eine Suchmaschine wie Google denn da? Will man nun über Google gefunden werden oder nicht?
__________________ Logfiles bitte immer in CODE-Tags posten ![]() |
![]() | #5 |
/// Mr. Schatten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei Facebook Gut, du hast recht, es ist ein Nutzen zum Teil auf Gegenseitigkeit. Allerdings muss man Aufwand treiben, damit seine (meist) sicherlich urheberrechtlich geschützten Inhalte, nämlich Bilder nicht angezeigt (! - das ist doch der Punkt!) werden. Bilder sind meistens urheberrechtlich geschützte Inhalte - auch wenn es übrigens ein Bild einer Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses wäre, das Bild als Aufnahme hat einen Urheber! Das Recht am eigenen Bild ist noch eine zweite Sache und hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Nach den Bildern soll oder will doch so auch kaum einer wirklich gefunden werden. Die Suchmaschinen finden doch sowieso nur nach Text und Titel, nicht nach Bildern. Durch Text und Titel kann ich auch unterstützen, dass ich gefunden werde. Mit der Wiedergabe von Bildern "schmarotzt" aber Google an meinem Sitekontent ganz kräftig, darüber werde ich (meine Site) aber nicht gefunden. Ein kurzer Textausriss (!) aus der Seite wäre ja tatsächlich so etwas wie ein Zitat bzw. speziell (!) dafür angefertigter Kurztext als Fundstellenvorabinfo reichen für eine Suchmaschine und für den Fund über eine Suchmaschine. Dass man Bilder extra noch einmal "elektronisch" schützen muss - statt einer Extrafreigabe -, dies ist m.E. schon etwas schräg und insofern ist jemand der ungefragt meine wertvollen Bilder (wenn ich denn lohnenswerte im Web hätte) ein Schmarotzer meines wertvollen Inhalts.
__________________ alle Tipps + Hilfen aller Helfer sind ohne Gewähr + Haftung keine Hilfe via PN hier ist ein Forum, jeder kann profitieren/kontrollieren - niemand ist fehlerfrei tendenzielle Beachtung der Rechtschreibregeln erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Antwort - Geändert von Shadow (09.01.2013 um 15:14 Uhr) |
![]() | #6 | |
![]() ![]() ![]() | ![]() Abmahnfalle bei FacebookZitat:
![]() Es gibt sogar einen sehr grossen Unterschied zwischen dem "Aneignen" eines Rechtes am "echten Bild" und dem Erstellen von Vorschaubildchen. Ein Beispiel: Du kopierst ein Bild als Hintergrund in eine eigene Werbeanzeige. Hier besteht wohl kein Zweifel dass aufgrund des gewünschten wirtschaftlichen Erfolges von "Aneignen" gesprochen werden kann. Das Gegenbeispiel: Du erstellst eine Vorschau mit Quellenangabe und Copyright-Verweis und bist ausserdem vom Rechteinhaber autorisiert worden. => kein Aneignen Dazwischen liegen allerdings Welten voller kleinster Unterschiede, die jeweils zu einer anderen Bewertung führen können. Deswegen kommt es immer wieder zu den berühmten Einzelfallentscheidungen der OLGs und des BGH. Ein Zitat aus einer BGH Entscheidung macht deswegen nur dann Sinn, wenn der Tatbestand derselbe ist. Hier war es, und das hat hat diese Berliner Anwaltskanzlei in einer Stellungnahme versucht deutlich zu machen, die gewerbliche Nutzung des Bildes, die zur Abmahnung geführt haben soll. Da also in diesem Fall sowohl Facebook mit der automatisierten Erstellung des Bildes als auch der Nutzer eine deckungsgleiche Intention (Facebook als Betreiber der Plattform hat ja auch ein wirtschaftliches Interesse) hatten, würde man im Strafrecht von einer Mittäterschaft/ Beihilfe sprechen. Das entscheidende Element ist der Vorsatz ! ( im Juristendeutsch:" Der Täter muss den Erfolg als eigenen wollen") Fehlt dieser Vorsatz, bliebe nur noch Fahrlässigkeit, d.h. dass ausser Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Da man beim Erstellen von Beiträgen auf Facebook das Erstellen von Vorschaubildchen abwählen kann, könnte man sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dies nicht zu tun wäre ein Verstoss gegen eine solche Sorgfaltspflicht. Aber eine Prognose, wie ein solcher Fall jemals vor Gericht entschieden werden würde wäre mehr als gewagt. Ganz abgesehen davon, dass Facebook schon durch die Miniaturisierung gegen §23 UrhG verstösst. Das Feld ist zu gross, um es ganz zu beackern, aber es ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit ein Gericht über diese Abmahnungen zu entscheiden hat. viele Grüsse Andreas |
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