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Zitat von W_Dackel § 303b StGB Computersabotage - dejure.org
Der Trojaner ist wie er ist eine Straftat. Fragt sich nur welche Staatsanwaltschaft zuständig ist und vielleicht schon ermittelt. Wie du im Text sehen kannst könnten die Täter mit bis zu 10 Jahren rechnen... wenn man sie denn erwischt. |
Danke für den Tip. Offenbar ist man bei der Polizei (genauso wie beim Finanzamt) gezwungenermaßen vorsichtig mit allem, was als Rechtsberatung mißverstanden werden kann.
Zitat:
Das mit den Sicherungskopien ist ein Hinweis darauf, dass er riskiert, dass sein Betrieb hopps geht, wenn er keine Datensicherung organisiert. So etwas kann durch einen Trojaner, einen "Headcrash" oder einen Brand im Büro passieren und ist bei den heutigen Preisen für externen Speicherplatz schlichtweg nicht zu verstehen.
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Jein. Daß jemand angeschnallt ist, berechtigt es keinem anderen Verkehrsteilnehmer, ihm die Vorfahrt zu schneiden.
Das ist dann nur eine Frage durchsetzbaren Schadenersatzes, wobei man diesen zuerst einmal nachvollziehbar beziffern und dann noch realisieren können muß.
Im übrigen sollte es unabhängig von Datenverlusten reichen, einem Selbständigen den Laptop so geschickt terminiert außer Gefecht zu setzen, daß er mehrere Termine nicht wahrnehmen kann, bis dieser - nötigenfalls von einem Fachmann - instandgesetzt worden ist. Wenn man das nicht glaubhaft vortragen kann, ...
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