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Plagegeister aller Art und deren Bekämpfung: Jetzt hat es mich auch erwischt.Hilfe, bitte!Windows 7 Wenn Du nicht sicher bist, ob Du dir Malware oder Trojaner eingefangen hast, erstelle hier ein Thema. Ein Experte wird sich mit weiteren Anweisungen melden und Dir helfen die Malware zu entfernen oder Unerwünschte Software zu deinstallieren bzw. zu löschen. Bitte schildere dein Problem so genau wie möglich. Sollte es ein Trojaner oder Viren Problem sein wird ein Experte Dir bei der Beseitigug der Infektion helfen. |
02.10.2003, 12:58 | #1 |
| Jetzt hat es mich auch erwischt.Hilfe, bitte! Hatte auf einer Telekom Rechnung einen Betrag über eine Interneteinwahl von knapp 20,--. Habe bei der angegebenen Firma"VNB dtms AG" dieser Rechnung widersprochen. Geantwortet hat mir eine Firma NEXNET. Okay, nach einigem hin un hergeschreibe, hat mir die Firma NEXNET die Zielrufnummer der Interneteinwahl mitgeteilt. Nur leider sind die letzten 3 ziffern mit xxx versehen mit dem Hinweis: "Bei einer vom teinehmernetzbetreiber gekürzten speicherung (kürzung der letzten 3 ziffern) der Verbindungsdaten ist hierbei ebenfalls nur eine gekürzte darstellung der verbindungsdaten möglich." Die Dauer der Verbindung betrug 1,29 Min. ! Weiß hier jemand ob ich noch irgendwie die Möglichkeit habe, die vollständige Nummer zu bekommen? Gleichzeitig habe ich jetzt schon die 2. Mahnung gekriegt mit Drohung das der nächste Schritt zum Geriecht führt. Die an der HOTLINE sagten mir, dass es so üblich ist laut Regulierungsbehörde. Erst muss man zahlen und wenn die Reklamation rechtens ist, kriegt man sein Geld zurück. Stimmt das???? Ich habe mal gehört das man über irgendwelche Logg-Dateien rausgriegt wann man wo im Internet war? Stimmt das?? Wie geht das?? Uah, bitte helft mir, wenn möglich!! Es ist zwar nicht ein wer weiß wie hoher Betrag aber in Hinblick auf die Dauer...... Danke Melski |
02.10.2003, 13:07 | #2 |
| Jetzt hat es mich auch erwischt.Hilfe, bitte! Hi,
__________________hast du denn mal deinen Rechner nach Dialern gescannt ? z.b. mit www.yaw.at ? (nach Installation updaten) eventuelle Dialer dann nicht direkt löschen, sondern erst archivieren/Erstellungsdatum notieren oder von YAW in die Qurantäne schieben lassen (zur beweissicherung) |
02.10.2003, 13:33 | #3 |
Gast | Jetzt hat es mich auch erwischt.Hilfe, bitte! Normalerweise kann man über ein Dialerschutzprogramm die anzuwählende Telefonnummer herausfinden. Je nach Dialer kann man das aber auch sogar schon in den DFÜ Netzwerkverbindungen nachlesen.
__________________Dialername und Nummer kann man in der Dialerdatenbank der Regulierungsbehörde überprüfen: http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp Wenn der Dialer da nicht registriert ist, hast Du gewonnen. Dialer dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie bei der RegTP registriert sind. Alle anderen Vorgehensweisen sind nicht zulässig und der Anbieter hat keinen Anspruch gegen Dich. |
04.10.2003, 18:33 | #4 |
| Jetzt hat es mich auch erwischt.Hilfe, bitte! Hallo, auf dialerschutz.de findest recht konkrete Hinweise zu Deinen Fragen. </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Gleichzeitig habe ich jetzt schon die 2. Mahnung gekriegt mit Drohung das der nächste Schritt zum Geriecht führt. Die an der HOTLINE sagten mir, dass es so üblich ist laut Regulierungsbehörde. Erst muss man zahlen und wenn die Reklamation rechtens ist, kriegt man sein Geld zurück. Stimmt das????[/qb]</font>[/QUOTE]Ich denke, wenn Du zahlst, siehst Du das Geld nie wieder. Du kannst die Beweislast umkehren (nein, ich bin kein Jurist). hier ein Zitat von dialerschutz: "Ernst wird es erst, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Gegen diesen müssen Sie binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen. Eine Begründung für Ihren Widerspruch ist nicht nötig. Wird nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben, beantragt der Antragsteller nämlich Vollstreckungsbescheid. Ein Vollstreckungsbescheid ist wie ein Urteil und ermöglicht dem Antragsteller daraus zu vollstrecken. Wird Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben, muss der Antragssteller ins Klageverfahren übergehen und seine Forderung begründen (!), bzw. beweisen. Es findet dann ein gewöhnliches Verfahren mit Klagebegründung, Klageerwiderung, Gerichtsterminen und Beweisaufnahme statt. Prozessgericht ist in der Regel das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben." Spätestens dann empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten (falls Du nicht vorher herausfindest, dass die Nummer garnicht registriert ist). Die Frage ist dann, ob sich der Aufwand lohnt bei dem Betrag und wie gut Deine Nerven sind. Kann sein, dass nach Deinem Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid gar nichts mehr kommt, weil der Mehrwertabzocker vor einer Gerichtsverhandlung zurückschreckt; kann auch sein, dass Deine Unkosten einfach nur steigen. Gruß betablocker P.S. bei der Telekom kannst Du kostenlos einen sogenannten Einzelverbindungsnachweis beantragen. Dann erscheinen alle Telefonnummern ungekürzt auf Deiner Rechnung. (hilft nicht für die Vergangenheit, aber vielleicht für die Zukunft...) [ 04. Oktober 2003, 20:12: Beitrag editiert von: betablocker ] |
04.10.2003, 18:42 | #5 |
| Jetzt hat es mich auch erwischt.Hilfe, bitte! Jeder Browser besitzt einen Verlauf, auch History genannt. Den kann man sich direkt im Browser anzeigen lssen, notfalls auch in einem Texteditor, falls man weiß, um welche Datei es sich handelt. |
06.10.2003, 13:19 | #6 |
| Jetzt hat es mich auch erwischt.Hilfe, bitte! @ Bo Derek stimmt das wirkich mit der Dialerdatenbank und der Regulierungsbehörde? Ich bin auch Angriff eines Dialers geworden ( so ca 30 min ). Ich habe die Tel-nummer überprüft und der Dialer konnte nicht ermittelt werden, laut RegTP.. Aber wie gehe ich jetzt weiter vor ?? Erst mal abwarten ( auf Rechnung usw ) oder jetzt schon etwas unternehmen. Gruß Mailo |
06.10.2003, 13:37 | #7 |
Gast | Jetzt hat es mich auch erwischt.Hilfe, bitte! Der Präsident der Regulierungsbehörde schreibt dies dazu: </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Wenn z. B. ein Dialer dann nicht registriert war,würde dessen Klage keinen Erfolg haben. </font>[/QUOTE]Eine Hilfsbroschüre für Anwender findet sich hier: http://www.regtp.de/imperia/md/conte...egtp_facts.pdf Grundsätzlich würde ich als erste Schritte: 1. Beweise sichern und 2. Einspruch gegen die Forderung erheben Als letzten Schritt müsste der Betreiber klagen, was aber bei nicht registrierten Dialern wie oben angegeben in Deutschland keinen Erfolg haben kann. |
06.10.2003, 16:42 | #8 |
| Jetzt hat es mich auch erwischt.Hilfe, bitte! Ok... Ich werde berichten was sich ergeben wird. Tschau |
Themen zu Jetzt hat es mich auch erwischt.Hilfe, bitte! |
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